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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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vor 30 Minuten schrieb schiiter:

Das der Eintrag "2 Schuss" nicht rechtmäßig ist, wurde aber wiederholt durch Gerichte festgestellt. Es sollte kein Problem mit der Streichung geben.

Kenne mich mit "Verwaltungsrecht" nicht gut aus, aber z.B. bei einem falschen Steuerbescheid kann man nicht "irgendwann" daher kommen und sagen "bitte ändern" bzw. klagen, wenn man die Einspruchsfrist versäumt hat. Durch die aktuelle Änderung der Gesetzeslage kann sich das zwar in "unserem" Fall anders darstellen, aber den Eintrag "2 Schuss" einfach so nach ein paar Jahren monieren sehe ich als problematisch an. Gibt es dazu ein paar Meinungen von Experten, die hier mehr Ahnung als ich haben bzw. gibt es eine "übliche" Frist in der man nach einer Gesetzesänderung hier aktiv werden müsste bis der Eintrag wieder "für immer gilt"?

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Es gibt keine Einspruchsfrist. Zudem hat der Kläger zweimal vor Gericht Recht bekommen. Damit kann er den Eintrag streichen lassen (auch wenn das Urteil nie rechtskräftig wurde). Dabei kann er der gerichtlichen Begründung in seinem Antrag einfach folgen.

Mit Inkrafttreten des geänderten Gesetzes ist der Eintrag sowieso einfach falsch, da ohne Grundlage.

Bearbeitet von Gast
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vor 8 Minuten schrieb schiiter:

Es gibt keine Einspruchsfrist.

 

Zudem hat der Kläger zweimal vor Gericht Recht bekommen. Damit kann er den Eintrag streichen lassen (auch wenn das Urteil nie rechtskräftig wurde). Dabei kann er der gerichtlichen Begründung in seinem Antrag einfach folgen.

 

Mit Inkrafttreten des geänderten Gesetzes ist der Eintrag sowieso einfach falsch, da ohne Grundlage.

Und ich dachte die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat (§ 355 AO) gilt dann auch hier.

 

Gilt vielleicht für den Kläger, aber doch nicht für alle anderen die eine Einspruchsfrist (falls es so was doch geben sollte) versterichen haben lassen.

 

Evtl. beginnt mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes ja auch wieder die Einspruchsfrist (falls es so was doch geben sollte).

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Bei einem Verwaltungsakt gilt eine einmonatige Widerspruchsfrist nach § 70 VwGO.

 

In deinem durchaus interessanten Beispielsfall wäre diese Frist in der Tat abgelaufen. Es läuft dann "rückwärts" über §§ 48, 49 LVwVfG, wonach ein Anspruch auf Aufhebung dieses Zusatzes besteht. Wird dies abgelehnt, steht hiergegen Widerspruch/Klage offen.

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vor 39 Minuten schrieb Petehans:

Bitte nenne deine Quelle!

Unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18184.pdf findet sich das Protokoll zur Sitzung in der das Thema "Halbautomaten für Jäger" behandelt wurde.

Auszug aus dem Text aus dem beschlossenen Gesetzesentwurf ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf ):
----------------------------------------------------------------
‚Artikel 1
Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“.
...
„Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
----------------------------------------------------------------

Die Franktionen der CDU/CSU, der SPD und die Linke haben dafür gestimmt und die Grünen haben sich enthalten.

 

PS: Sollte der Bundesrat wider erwartend der "sofortigen" Gesetzesänderung nicht zustimmen, dann tritt das Gesetz 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Da die Zustimmung sehr wahrscheinlich ist erspare ich mir das suchen nach dem genauen Datum.

Bearbeitet von HBM
"PS" hinzugefügt
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vor 10 Minuten schrieb HBM:

Unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18184.pdf findet sich das Protokoll zur Sitzung in der das Thema "Halbautomaten für Jäger" behandelt wurde.

Auszug aus dem Text aus dem beschlossenen Gesetzesentwurf ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/090/1809093.pdf ):
----------------------------------------------------------------
‚Artikel 1
Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 422 der Verordnung vom 1. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“.
...
„Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
----------------------------------------------------------------

Die Franktionen der CDU/CSU, der SPD und die Linke haben dafür gestimmt und die Grünen haben sich enthalten.

 

PS: Sollte der Bundesrat wider erwartend der "sofortigen" Gesetzesänderung nicht zustimmen, dann tritt das Gesetz 6 Monate nach Verkündung in Kraft. Da die Zustimmung sehr wahrscheinlich ist erspare ich mir das suchen nach dem genauen Datum.

Danke fürs einstellen. 

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Am 2.8.2016 um 09:42 schrieb Sachbearbeiter:

Na ebenfalls eine Änderung bzw. Klarstellung zur 10-Schuss-Magazinregelung für Sportschützen. Sonst geht das Theater ganz schnell bei diesem Personenkreis weiter...

 

 

Ich gehe davon aus dass der Bundesrat am 05.09 der ganzen Sache zustimmt.

 

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/av/termine-to/2016-09-05.html?nn=4351662

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Am 2.8.2016 um 17:56 schrieb cartridgemaster:

Das FWR ist das Forum Waffen-Recht und da ist es schon lange an der Zeit, dass gegen die mal wegen erwiesener Inkompetenz und völliger Bewegungslosigkeit verhandelt wird. Immerhin kassieren sie für ihr Nichtstun jede Menge Fördergelder und da sollte endlich mal aufgeklärt werden, was die mit Kohle eigentlich anstellen.

 

Das gleiche gilt aber auch für den VDB Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler.

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Am 12.8.2016 um 22:54 schrieb PatVI:

"Halbautomatische Waffen, die Magazine mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss aufnehmen können"

 

Quelle: https://german-rifle-association.de/eugunban-bmi-laesst-katze-aus-dem-sack/

 

 

 

Davon wäre ja jedes AR-15 Derivat betroffen - denn diese KÖNNTEN ja ein Magazin mit mehr als 20 Schuss aufnehmen....

Na, ist doch alles gut, wir und unsere Verbände reden, hoffen und stecken den Kopf in den Sand, so daß es denn besser werde.

Unsere Gegner arbeiten ohne Stillstand weiter weil sie mit sonst nichts beschäftigt sind, es ist ihre Aufgabe und Bestimmung.

Wir mit dem Kopf im Sand bekommen etweder richtig den Hintern voll oder hineingetreten.

Zeigt Eure Bewunderung diesmal bitte nicht dadurch dass Ihr nicht wählen geht, denn das Wahlrecht ist die einzige Waffe die uns übrig bleibt !!

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Ich sag´s schon Jahrelang - ohne Sichtbarmachung - Demo wird das garnix. Die Briefe wandern in die Ablage P, und weiter geht es.

 

Wenn wir es nicht machen wie die Milchbauern ist Schluss. Nur in Massen auftretenden Bürgern vor den jeweiligen Parlamenten, ziehen diese Politschmarotzer den Hut.

Diesen E-Mail Scheiß könnt Ihr vergessen. Das hat noch nie was gebracht. Was macht Ihr eigentlich mit Mails die Ihr nicht lesen wollt , oder die nerven - Na ?

 

Die treten uns in die Eier, und wir haben es nicht anders verdient.

Da nützt keine Petion oder der ganze Schriftverkehr was.

 

Die (Parlamentarier) haben das schon alles vorgefertigt, der Rest ist nur Kosmetik.

Die Narkosemittel der Parlamentarier an uns haben doch gewirkt.

 

Jetzt kommt die Operation.

 

Operation gelungen Patient tot.

 

Aber ich Predige das ja schon Jahrelang, ausser frechen Antworten, kam aber nix - selbst schuld.

 

Nicht zu glauben was man mit uns so anstellen kann. Hirntod ist nicht heilbar.

 

Ach nochwas: SAR Europa Sport gehen nur spezielle Magazine rein 2,5,10. Also die SIG, die behalt ich dann schonmal, auch nach der neuen Richtlinie.

 

Steht auf Männer!

 

 

Bearbeitet von südwest
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In Bezug zur Aufbewahrung frage ich mich warum sich irgendwer wundert. Vermutlich liegt es daran das die GRA eben politisch nicht beachtet wird, auch wenn sie selbst es meint.

Am 14.10.2015 hat im Innenministerium eine Unterrichtung (!!) über die Überlegungen zum waffenrechtlichen Änderungsbedarf statt.

Eingeladen waren u.a. Deutscher Schützenbund, Deutscher Jagdschutzverband, Forum Waffenrecht, Bayerischer Soldatenbund.

Einer der Punkte: Änderung der Aufbewahrungs-Richtlinien. 

- Altbestandsregelung max. 1-3 Jahre

- ab der ersten Kurzwaffe Widerstandsgrad 0

- keine Unterscheidung zwischen Kurz- und Langwaffen

 

Diese Vorschläge des BMI wurden von mir und anderen schon mehrfach Anfang des Jahres auch in WO aufgezeigt.

 

Allein diese Punkte würden reichen um den privaten Waffenbesitz in D nahezu zu beenden.

 

Wie ich schon früher bemerkte wundert mich auch die "Magazin Geschichte" nicht. Nichts anderes wie die Umsetzung der EU Ideen, nebenbei ist somit auch das leidige Thema

jagdliche Selbstladebüchse und 2- Schuss Thematik nahezu geklärt.

 

Wer jetzt meint abwarten zu können bis irgendwelche Wahlen stattfinden und irgendwelche Parteien evtl. Einfluss bekommen der träumt.

Bearbeitet von chapmen
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Gerade eben schrieb erstezw:

Und Gesetze kann die jeweils aktuelle Regierung nach Gutdünken ändern.

Wie oft ist dies im bezug zum WaffG. schon geschehen?

Oder gehen wir jetzt davon aus das die AfD die alleinige Regierungsmacht bekommt?

Andernfalls wird sie genauso Zugeständnisse machen müssen wie alle anderen.

Wahlkampfversprechen wurden noch nie eingehalten.

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