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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Kann Macher's Aussage nur bestätigen. Wurde von meiner Behörde darüber informiert, dass ich weiterhin mit meinem HA jagen kann, dass es keinen Ärger mit KW gibt und dass als einzige Konsequenz behördenseitig derzeit keinen neuen HA eingetragen werden...ebenfalls in BW.

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vor 11 Stunden schrieb xamoel:

War das hier vom BMEL schon zu lesen?

Schreiben-bmel.pdf

 

Naja. Schon mal von der Trennung zwischen Exektuive und Legislative gehört?

"Herr Bundesminister Christian Schmidt hat entschieden ..." - aber nur, daß er einen Gesetzesentwurf einbringen bzw. bei der der aktuell betriebenen Änderung des BJagdG berücksichtigen lassen wird. Aber ob dies Gesetz wird bestimmt allein die Legislative. Mannomann, diese Minister haben ein Selbstverständnis ... aber was will man auch bei einem Parlament erwarten, das überwiegend "Unabhängigkeit" darauf bezieht, unabhängig vom Wähler, von Volk, zu sein, der (Regierungs)Partei und damit der Regierung "alternativlos" untertan zu sein. Was diese Leute brauchen, um gewahr zu werden, daß sie nur auf Zeit angestellte Mitglieder der Geschäftsführung sind, ist ein regelmäßiger Schuß vor dem Bug durch das Parlament. Träume ....

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vor 3 Stunden schrieb Hunter375:

 

Auf meinen WBK's sind auch SL eingetragen.. die Behörde hat mir aber trotzdem schriftlich mitgeteilt das es nicht Ratsam ist bis zur Klärung der Sachlage damit auf die Jagd oder den Schießstand zu fahren.. und der SB ist garantiert keiner von der Ahnungslosen Sorte.

Und jetzt?

Das ist die unverbindliche Meinung eines "garantiert nicht ganz so ahnungslosen" Sachbearbeiters.

Solange die WBK samt Eintrag besteht, ist alles in Ordnung. 

Die Wirkungen des Urteils inter partes wurden nun mehrfach dargelegt. 

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vor 8 Stunden schrieb P22:

Solange die WBK samt Eintrag besteht, ist alles in Ordnung. 

Hervorhebung von mir.

 

Die WBK ist zunächst mal nur der Schutz vor dem Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz. Wenn doch nun höchstrichterlich festgestellt wurde, daß kein! Halbautomat mit der Möglichkeit zur Aufnahme von großen Magazinen zur Jagd zugelassen ist, dann begeht man möglicherweise Verstöße gegen das Jagdgesetz und das führt dann wieder zur Unzuverlässigkeit, Geschrei und Ärger.

 

(Die Dinger sind wirklich teuflisch, ständig laden die sich selbstständig mit viel zu viel Munition und nehmen dann wie von Geisterhand das Arme Bambi TM unter Dauerbeschuss, ganz von alleine, ich schwör!)

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Am 18.5.2016 um 21:19 schrieb jannis:

Meine hat mir mitgeteilt, auf meine Frage wie ich es handhaben soll , ich kann sie wie bisher weiter benützen, es werden nur im Moment keine mehr eingetragen. 

 

Wenn dann aber jemand, der dir "wohlgesonnen ist", eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft reinflattern lässt und sich am Ende der Richter um den Fall kümmert, wird sich dein SB an das Geschwätz von gestern nicht mehr erinnern können.

 

Dein SB wird dir nichts Schriftliches geben. Denk mal darüber nach warum wohl nicht.

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vor 6 Stunden schrieb renado:

 

Dein SB wird dir nichts Schriftliches geben. Denk mal darüber nach warum wohl nicht.

 

Meinst Du den gleichen Sachbearbeiter, der mir die Waffe aufgrund meines Bedürfnisses ("befugte Jagsausübung") eingetragen hat? 

 

Es wird langsam Zeit, dass dem Spuk ein Ende bereitet wird. Ich warte noch auf die (Zitat BMEL) "unverzügliche" Regelung im Rahmen einer Änderung des BJagdG. Ist recht ruhig geworden in den letztenTagen.

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@dkp3011 Unbekannt. Die Novelle BJagdG kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit nun doch erst 2017. Der DJV selbst sprach kürzlich irgendwo von "Ende des Jahres". Was auch sein Gutes hat, denn die bis dato vorliegende Novelle hat auch ohne HA-Kram genug Potential für neue Katastrophen. Zumindest einige der schlimmsten Grobheiten wird man hoffentlich mildern können.

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vor 1 Stunde schrieb dkp3011:

Wie ist denn nun der Fahrplan um deses Elend zu beenden?

Der Bundesrat erarbeitet gegenwärtig eine Initiative zur Änderung des WaffG, wonach in Anlehnung an die z.Zt. laufenden Bestrebung der EU-Kommission Privatpersonen der Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen generell verboten wird.

 

CM

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vor 29 Minuten schrieb cartridgemaster:

Der Bundesrat erarbeitet gegenwärtig eine Initiative zur Änderung des WaffG, wonach in Anlehnung an die z.Zt. laufenden Bestrebung der EU-Kommission Privatpersonen der Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen generell verboten wird.

 

CM

Jetzt aber nicht Bröckchen hinwerfen, sonder mal aus dem Nähkästchen plaudern!
Was ist da am Start?

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vor 11 Minuten schrieb schattenspeer:

Jetzt aber nicht Bröckchen hinwerfen ...

Es war kein "Bröckchen", das ich hingeworfen haben, sondern ein Stöckchen, das ich hingehalten habe.

Und Du bist der Erste, der gesprungen ist.

Meine "Prognose" basiert wesentlich auf 40 Jahren eigener Erfahrung im Zusammenhang mit der Entstehung waffenrechtlicher Gesetzgebung.

Immer, wenn in Bonn/Berlin jemand gesagt hat: "Wir regeln das!", dann hat man es auch geregelt und immer zum Nachteil der Waffenbesitzer.

Ich erinnere hier nur an das Zustandekommen des § 42 a WaffG (Führverbot von sog. "Einhandmessern").

 

CM

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Am 25.5.2016 um 13:04 schrieb cartridgemaster:

Der Bundesrat erarbeitet gegenwärtig eine Initiative zur Änderung des WaffG, wonach in Anlehnung an die z.Zt. laufenden Bestrebung der EU-Kommission Privatpersonen der Erwerb und Besitz von halbautomatischen Waffen generell verboten wird.

 

Nichts ist unmöglich, aber hatte sich der BR nicht erst im Dez oder Jan ablehnend zu den Absichten der EU-Kommission geäußert?

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Am 18.5.2016 um 16:17 schrieb Tauri:

ich hätte mir gewünscht, dass der BMEL den Ländern klare Vorschriften macht, wie bis zur gesetzlichen Regelung seitens der Behörden zu verfahren ist.

Ja. Das zeigt den diesbezüglich schwachen Einfluss unserer Lobby.

 

Aber mal ganz prinzipiell:

CDU-nahe Kreise und kirchennahe Kreise haben z.B. in früheren Jahren eine Reihe familienpolitische Regelungen erfolgreich (ja, mehrfach - es geht also!)  vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

D.h. das allerhöchste Gericht (BVerfG) gab dann der Politik auf, bestimmte Regelungen zur Mütterrente, zur SV-Beitragsreduzierung fü Eltern  etc. zu ändern.

Die Politik reagierte sehr träge, musste teils wiederholt vom BVerfG dazu aufgefordert werden und manchen Regelungsaufträgen kam sie bis heute nicht nach.

Auch bei steuerrechtlichen Auflagen der höchsten Bundesgerichte tut sich öfter wenig, bzw. es kommt gar ein "Nichtanwendungsbeschluss" o.dgl.

 

Nur bei besonders gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern, genügt schon ein fachfremdes obiter dictum des BVerwG und schon überbieten sich Politik und Exekutive gegenseitig, wie sie am ehrerbietigsten und eilfertigsten diesem fachfremden (weil das obiter dictum nur Umweltschutz/Tierschutz/Natur und Jagdrecht betraf, wofür der Senat NICHT zuständig war) Meinungsausdruck eines Richters maximale bundesweite Geltung verschaffen können entgegen vieler Jahrzehnte anders regulierter Praxis.

 

Warum nur beschleicht mich das Gefühl, dass wir hier völlig für dumm verkauft  werden?

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Am 28.5.2016 um 19:58 schrieb Gruger:

Ich dachte es war "Kenntnis nehmend"

 

Drucksache 584-1-15

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/584-1-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

vor 7 Stunden schrieb MarkF:

War da nicht was mit einem Verweis auf einen schon etwas älteren "Beschluß" des BR, daß kein Änderungsbedarf bestehe? 

 

Drucksache 732-13(B)

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0701-0800/732-13%28B%29.pdf?__blob=publicationFile&v=3

 

 

vor 12 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Nur bei besonders gesetzestreuen Legalwaffenbesitzern, genügt schon ein fachfremdes obiter dictum des BVerwG und schon überbieten sich Politik und Exekutive gegenseitig, wie sie am ehrerbietigsten und eilfertigsten diesem fachfremden (weil das obiter dictum nur Umweltschutz/Tierschutz/Natur und Jagdrecht betraf, wofür der Senat NICHT zuständig war) Meinungsausdruck eines Richters maximale bundesweite Geltung verschaffen können entgegen vieler Jahrzehnte anders regulierter Praxis.

 

Warum nur beschleicht mich das Gefühl, dass wir hier völlig für dumm verkauft  werden?

 

Die Behörden hätten überhaupt nichts gemacht, wenn nicht plötzlich Hunderte Anrufe bei den Sachbearbeitern eingegangen wären. Das war ein Wekcne schlafender Hunde, es war aber leider auch nötig, da wir sonst in einem Schwebezustand gewesen wären.

 

Die Landesministerien mussten reagieren und in dem Fall haben die das einzig mögliche gemacht: Sich dem Urteil zu beugen, aber bis zu einer Klärung auf WaffG 45 Abs. 3 zu berufen. Eintragsstop und Nutzungsverbot ist deshalb verständlich. Oder hat inzwischen irgendeine Behörde bei einem Jäger die Waffen eingesammelt? Dass einzelne Behörden dann mit Kurzwaffen wieder über's Ziel hinausschießen, ist einfach fehlende Kompetenz.

 

Beste Grüße

Empty8sh

Bearbeitet von Empty8sh
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Am 10.5.2016 um 18:15 schrieb rene-97:

...

Das Richteramt ist in Deutschland einer der mächtigsten Berufe die es gibt.

...

Das ist durchaus auch wahr.

 

Allerdings vergisst du bei Deiner Aufzählung, dass Mitglieder professionelle Kreise untereinander sich ungern als Nestbeschmutzer betätigen.

Man neigt ungern dazu, mit den bisherigen Verfahrensweisen seiner Zunft komplett zu brechen.

 

Eben deshalb wäre der Kampf auch vor den Gerichten umso wichtiger für eine erfolgreiche Lobbyarbeit gewesen.

In den 70er Jahren waren hier in D noch goldene Zeiten für Legalwaffenbesitzer in D vor Gericht. Ich erinnere mich an den Fall vor einem Bundesgericht, da wurde ein Hausherr freigesprochen, der einem bloßen Spanner, der schon auf der Flucht war (!) in den Rücken schoss, weil er schon wiederholt ins Schlafzimmer eingestiegen war (nur zum Spannen) und der "Angriff" trotz Flucht somit fortdauerte (weil zu erwarten war, dass er wiederkommen und spannen würde) und somit dass Schießen mit einem GK-Revolver in den Rücken des Flüchtenden vom Bundesgericht als OK / von der Notwehr gedeckt war.

 

Wenn das FWR schon Ende der 90er Jahre regelmäßig vor Gericht professionell vorbereitete Fälle mit super Gutachtern durchgeboxt hätte (klar, anfangs auch mit Niederlagen, ging der NRA damals auch nicht anders) , dann hätten wir heute eine gefestigte Rechtssprechung durchaus pro LWB, die niemals von einem einzigen fachfremden Bundesrichter so hätte umgestoßen werden können. Aber wie viele Fälle haben unsere Verbände in den letzten 40 Jahren vor den Bundesgerichten professionell durchbetreut?? Eben. Da lief fast nix und so ist es leicht, mit einem obiter dictum 40 Jahre Verwaltungspraxis umzustoßen. 40 Jahre anderslautende Bundesrichterbschlüsse einfach umzustoßen, das wäre einem einzelnen Richter weitaus schwerer gefallen...

 

Das Forum Waffenrecht hat sich allein auf die Geheimdiplomatie bei der Legislative verlegt. Einen professionellen Kampf vor den gerichten lehnte man strikt ab, man wolle "Ruhe für die Verhandlungen" und empfand jedwede gerichtlichen Auseinandersetzungen in höheren Instanzen nur als störend. Diese Fehleinstellung rächt sich jetzt.

 

 

 

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