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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb MarkF:

Aber in der Sache (juristisch begründete Kritik) leider nicht eben substantiell. Schade.

  
In der Tat. Zum Beispiel Kommentar Nr. 10 unter dem Artikel ist ein geradezu unterirdischer Blödsinn.
Und nein, ich muss das nicht begründen. Wer als Anwalt nicht weiß, wie ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan funktioniert, mit dem brauche ich nicht zu diskutieren, und dessen weiteren Vortrag nimmt auch der 3. Senat danach nicht mehr übermäßig ernst.
(Nun ja, der 3. Senat ist überhaupt sehr schwer zu beeindrucken. Aber man muss sich ja nicht mit Fleiß lächerlich machen.)

Carcano

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Ach, carcano, wer nicht schon seitenlange Diskussionen von Dr. König in den Foren (bei mir bei CO2AIR) geführt hat, der hat die wahren juristischen Feinheiten noch nicht erfahren. Schien mir zumindest mit gesundem Menschenverstand so.

 

Allerdings gibt es zwei "Königliche" und im (u.a.) Waffenrecht umtriebige Rechtsanwälte - "meiner" ist aus Frankfurt, der andere aus Dortmund.

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vor 21 Minuten schrieb carcano:

  
In der Tat. Zum Beispiel Kommentar Nr. 10 unter dem Artikel ist ein geradezu unterirdischer Blödsinn.
Und nein, ich muss das nicht begründen. 

Doch, denn wir sind hier in einem Forum für Sportschützen, Jäger und co NICHT in einem Forum für Juristen.

 

Und selbst in einem Forum für Juristen sollte man dies machen....

 

 

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Einmal pro Tag besuche ich diesen Thread, um auf dem Laufenden zu sein bzgl. der HA-Problematik für Jäger. Es ist unglaublich, welchen Quatsch ich mir dazu durchlesen muss, nur um immer wieder festzustellen, dass es leider keine Neuigkeiten gibt... 153 Seiten für vielleicht 5 Seiten sinnvollen Inhalt. Meine Güte, Männers... 

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Du darfst gerne - wie im HA Thread EU - einen Newsticker Thread erstellen.

 

Gut, alleine die - gefühlten - 10 Seiten des Herrn RA mit einsilbigen Antworten .......

 

Stelle mir gerade die - so es diese denn gibt - mündliche Prüfung des Herrn RA c. vor.

 

Prof in der Prüfung :Erläutern Sie uns bitte xxyyyzz.

 

Antwort: Ich diskutiere doch nicht mit ihnen, das sollten Sie doch wohl wissen ...... :-)

Bearbeitet von powder8
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Am Sonntag, 8. Mai 2016 um 12:47 schrieb MarkF:

 

Ich wünschte, ich könnte Dir zustimmen. Leider liegst Du nicht ganz richtig. Formal "paßt" die Meinung des BVerwG völlig auf Pistolen und da kommst Du nur herum, wenn Du teleologisch, also mit Sinn und Zweck der Regelungen, argumentiert. Aber wenn Du hierzu bereit bist, dann kommst Du erst gar nicht so weit.

 

Und Revolver: Ich habe dies an anderer Stelle bereits ausgeführt. BJagdG (insofern) und WaffG verwenden nicht die gleiche Terminologie, daher kann Du das in § 19 BJagdG  verwendete "halbautomatisch" aus juristisch-handwerklicher Sicht problemlos anders auslegen als es im WaffG verwendet wird. Und wenn Du außerdem die "offizielle" Kommentierung zur Berner Übereinkunft haranziehst - für, die den link nicht mehr erinnern: https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=09000016800ca431 , ganz am Ende Nr.84 -:

"...weapons which can fire more than three rounds without being reloaded. "

kommst Du nahezu zwangläufig auf den Gedanke, daß danach auch DA-Revolver in dieser Hinsicht "böse" seien.

 

@MarkF,

vielen Dank für deine Ausführungen.

In Appendix IV der Berner Konvention sind folgende Waffen für die Jagd auf Säugetiere und Vögel verboten:

Zitat

Semi-automatic or automatic weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition

Die von Dir zitierten Erläuterungen zu Appendix IV, nämlich Satz Nr. 84 dazu, lauten:

Zitat

84. For the purposes of the Convention, weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition were defined as weapons which can fire more than three rounds without being reloaded.

 

Abgesehen von semantischen Streitpunkten (auf welchen Begriff/Wort/Teilsatz bezieht sich welche Definition und was genau ist mit "reload" gemeint, dürfte eines klar sein:

Die Erläuterung bezieht sich auf den Gesetzestext und darf nicht isoliert betrachtet werden.

Im Kontext wird dann klar, dass die Erläuterung nur so gelten kann:

Zitat

84. For the purposes of the Convention, semi-automatic or automatic weapons with a magazine capable of holding more than two rounds of ammunition were defined as semi-automatic or automatic weapons which can fire more than three rounds without being reloaded.

Andernfalls würde die Erläuterung weit über den ursprünglichen Gesetztestext hinausgehen und komplett neue Waffengattungen als verboten betreffen, die im Gesetztestext gar nie als verboten benannt wurden, namentlich alle Repetierwaffen und sogar klassische Einzellader-Jagdwaffen wie Vierlinge.

Der Sinn der Erläuterung aus den 70erJahren lag wohl darin, dass von dem ">2-Schuss-Magazin-Verbot" für Selbstlader auch damals noch gängigere SL mit Stripper-Clips (M1 Garand, SKS Simonov etc.) und natürlich mit Gurtzuführung von dem Verbot mitumfasst sein sollten.

Aus der Erläuterung Nr. 84 also auf Revolververbote oder Repetiererverbote etc. zu schliessen, kann man nur, wenn man böswillig oder restlos unbegabt ist. Damit meine ich natürlich nicht Dich (ich weiß, du spielst hier den advocatus diaboli).

 

Was Du des weiteren in punkto Verwendungsverbot anführst: Das BVerwG referiert da auf sich selbst, hält seinen selbst imaginierten "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" hoch. Etwas ist verboten, also muss ich aus dem Verbot schliessen, dass auch automatisch alles das verboten ist, was geeignet wäre das Verbot zu brechen. Mal auf was allgemein verständliches bezogen: Angenommen rotgrün führte ein Tempolimit von 120 km/h auf den Autobahnen ein. Derselbe "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" geböte es dann, allen autos einen Tempobegrenzer einzubauen, der bei 120 km/h zuschlägt. Oder noch besser: Alle Autos mit Motorstärken, die das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zuliessen, wären entschädigungslos einzuziehen, also alles so jenseits von 34 PS...

 

Eigentlich schon hirnrissig, mit was für "Grundsätzen" und "Prinzipien" der Gesetzesauslegung wir Legalwaffenbesitzer uns da überziehen lassen. Sowas kann man nur mit LWBs machen.

 

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vor 10 Stunden schrieb JasperBeardley:

Hatte angefragt, ob und wie ich meine halbautomatischen Waffen zur Zeit nutzen darf. Unten die Antwort.

 

Die Nachfragerei bei den Waffenbehörden bringt rein gar nichts!

Im Zweifel kann sie mehr schädlich als nützlich sein. Darauf wird aber auch in allen 

Jagdzeitschriften aus gutem Grund hingewiesen!

Bearbeitet von Glückspieler
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vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

... Die Erläuterung bezieht sich auf den Gesetzestext und darf nicht isoliert betrachtet werden.

Im Kontext wird dann klar, dass die Erläuterung nur so gelten kann:

...

Aus der Erläuterung Nr. 84 also auf Revolververbote oder Repetiererverbote etc. zu schliessen, kann man nur, wenn man böswillig oder restlos unbegabt ist. Damit meine ich natürlich nicht Dich (ich weiß, du spielst hier den advocatus diaboli).

 

Sehr schön analysiert, nach meiner leider nicht maßgeblichen Meinung auch richtig.

Aber wie Du selbst schreibst, "... nur, wenn man böswillig ... ist". Und genau davon müssen wir ja leider ausgehen. Wer so agrumentiert, wie es das BVerwG getan hat, der ... naja, die Kanzlei Dr. Schmitz aus Berlin hat dies bereits pointiert charakterisiert. Und wer diese Entscheidung und diese Argumentation richtig findet, ihr folgen will, der ist zu einer objektiven Auslegung nicht mehr bereit (oder in der Lage), denn anderfalls würde er BVerwG nicht folgen.

 

vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Was Du des weiteren in punkto Verwendungsverbot anführst: Das BVerwG referiert da auf sich selbst, hält seinen selbst imaginierten "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" hoch. Etwas ist verboten, also muss ich aus dem Verbot schliessen, dass auch automatisch alles das verboten ist, was geeignet wäre das Verbot zu brechen. Mal auf was allgemein verständliches bezogen: Angenommen rotgrün führte ein Tempolimit von 120 km/h auf den Autobahnen ein. Derselbe "Grundsatz der Gefahrenvorsorge" geböte es dann, allen autos einen Tempobegrenzer einzubauen, der bei 120 km/h zuschlägt. Oder noch besser: Alle Autos mit Motorstärken, die das Übertreten der Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h zuliessen, wären entschädigungslos einzuziehen, also alles so jenseits von 34 PS...

 

Auch hier bin ich völlig Deiner Meinung. Die Selbstreferenz für sich ist ja nichts Ungewöhnliches, auf welchen "handfesten" Beleg sollte ich ein Bundesgerichts denn schon stützen, wenn nicht auf die eigene Rechtsprechung. Daß diese referierte Meinung wenig überzeugend und fragwürdig ist, wie Dein Beispiel ja sehr schön veranschaulicht, ändert daran nichts. Aber so ist das eben, wenn es um (Schuß)Waffen geht.

Wenn wir uns darüber Gedanken machen, was die Behörden aus dieser Entscheidung wohl machen werden/können, dann müssen wir aber dieser Rspr. des BVerwG Rechnung tragen.

Bearbeitet von MarkF
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vor 19 Stunden schrieb carcano:

  
In der Tat. Zum Beispiel Kommentar Nr. 10 unter dem Artikel ist ein geradezu unterirdischer Blödsinn.

 

Echt jetzt? Wieder mal so eine substanzlose Behauptung von Dir. Kann man glauben oder auch nicht.

 

vor 19 Stunden schrieb carcano:

Und nein, ich muss das nicht begründen. 

 

Doch, mußt Du. Wenn Du ernst genommen werden möchtest. 

 

vor 19 Stunden schrieb carcano:

Wer als Anwalt nicht weiß, wie ein gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan funktioniert, mit dem brauche ich nicht zu diskutieren, und dessen weiteren Vortrag nimmt auch der 3. Senat danach nicht mehr übermäßig ernst.

 

Ich könnte jetzt Deinem Beispiel folgen und sagen: Wer als Anwalt nicht weiß, daß es nicht genügt, nur Behauptungen aufzustellen, sondern daß man auch argumentieren muß, wenn man jemanden überzeugen möchte, mit dem brauche ich nicht zu argumentieren.

Aber ich bin ja nicht wie Du.

Also, erleuchte uns Ignoranten. Wie "funktioniert" ein Geschäftsverteilungsplan? Natürlich nur in Bezug auf die hier zur Diskussion stehenden Problematik, nämlich daß es zentral um Jagdrecht und entscheidungerheblich um die Auslegung einer Regelung des BJagdG ging, nicht dagegen um eine originär waffenrechtliche Problematik. Ständiges Dazulernen gehört zu unserem Beruf, auch im höheren Alter. Warum ist die Mißachtung des Geschäftsverteilungsplans hier irrelevant, warum ist es "unterirdischer Blödsinn", die Zuständigkeitsfrage auch nur zu erwähnen? Ich harre daher gespannt Deiner Erklärung.

Achtung, Hinweis (bevor Du Dich vergaloppierst): Auch in der Verfassungsbeschwerdenbegründung wird diese auch ohne Kenntnis der Akte erkennbare Problematik thematisiert und der Kollege sieht dies nicht als Marginalie an. Was natürlich nichts darüber aussagt, ob man damit in Karlsruhe Gehör findet.

Bearbeitet von MarkF
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vor 19 Stunden schrieb powder8:

Doch, denn wir sind hier in einem Forum für Sportschützen, Jäger und co NICHT in einem Forum für Juristen.

Und selbst in einem Forum für Juristen sollte man dies machen....

 

Genau das ist der Punkt. Jenseits natürlich der Richterbank, wo man sich mit solchen Lästigkeiten wie wirklichen Begründungen oder gar überzeugenden Argumenten eigentlich nicht so sehr aufhalten muß, sind wir hier in einem Diskussionsforum, in dem - Rubrik Waffenrecht - für Fachleute sogar eine verstärkte Begründungspflicht gilt, denn sie wenden sich ja nicht durchweg an Kollegen, denen vielleicht ein Stichwort als eine knappe Begründung oder ein kurzes Zitat ausreicht, sondern an Laien. Auch wenn diesen häufig genug der gleiche Vorwurf zu machen ist, nämlich lediglich begründungslos Meinungen zu äußern und Behauptungen aufzustellen, auch wenn man diesen zugute halten könnte, dies naturgemäß nicht gelernt zu haben. 

Daß carcano sich in dieser Hinsicht offenbar durchgehend und konsequent zurückhält (und auch in dieser Sache den Klägern nicht durch hilfreiche Hinweise beigesprungen ist) wird seinen Grund haben - Zeitmangel, Faulheit, Unvermögen oder will er nur nicht unentgeltlich Weisheiten unters Volk streuen, wovon mitlesende Kollegen oder gar eigen-dilettierende Laien profitieren könnten?

 

@ Ulrich Eichstädt:

Niemand hat je behauptet, daß juristische Feinheiten und gesunder Menschenverstand harmonieren würden.

Oder, anders formuliert, daß gesunder Menschenverstand ausreichen würde, um komplizierte Juristerei verstehen zu können. Ohne ein solides Physikstudium versteht man in der Regel auch nicht z.B. Quantenphysik, da hilft auch keine doppelte Portion sog. gesunden Menschenverstandes - ganz abgesehen davon, daß vermutlich schon die Frage, was genau gesunder Menschenverstand sei, zu heftiger Diskussion führen wird: Gerade Foren wie dieses zeigen immer wieder, daß der sog. gesunde Menschenverstand, den zu besitzen alle mitdiskutierenden Laien völlig selbstverständlich in Anspruch nehmen, zu gänzlich unterschiedlichen Auffassungen und Bewertungen führt.

Der Verweis auf "gesunden Menschenverstand" um differenzierte Diskussionen komplizierter juristischer Fragen, die das Begriffs- und Verständnisvermögen so manchen Laiens übersteigt, zu diffamieren, ist daher nur billige Polemik, wenn nicht gar Schmähung.

"Gesunder Menschenverstand" ist häufig nichts anderes als eine Umschreibung für: "Ich habe zwar keine Ahnung von der Sache, bin aber nicht bereit, Fachmann zu werden, daher ist alles, was ich nicht verstehe, Humbug."

Das betrifft Juristerei ebenso wie Naturwissenschaften, Medizin und auch vermeintliche profane Dinge wie fachgerechtes Bearbeiten von Metall auf der Drehbank oder Schweißen.

Kein gelernter Dreher wird meine laienhaften und durch learning-by-doing geprägten Meinungen zum Drehen als relevant ansehen, und wenn ich den schwer bis nicht verständlichen Erklärungen komplizierter Details mit Verweis auf meinen "gesunden Menschenverstand" zu parieren suche, wird er mich völlig zu recht auffordern, die Klappe zu halten und/oder gefälligst das Dreherhandwerk zu lernen. Auch meinem Hausarzt gegenüber werde ich seiner professionelle und im Einzelfall für mich schwer verständliche Meinung zu meinen Wehwechen nicht besserwisserisch durch Verweis auf meinen "gesunden Menschverstand" begegnen sondern, wenn ich meine, mit ihm darüber diskutieren zu müssen, micht zunächst selbst schlau und fachkundig machen und erst danach den Besserwisser geben.

Der Unterschied ist nur, daß Gesetze Menschenwerk und in der konkreten Form nicht naturgegeben sind. Das Leben jedoch, das durch Gesetze und Rechtsprechung strukturiert und erfaßt wird und dessen Konflikte dadurch handlebar werden, ist naturgegeben. Abgesehen davon, daß es gute und schlechte Gesetze etc. gibt und man es auch übertreiben kann, werden die Lebens- und damit letztlich doch naturgegebenen Konflikte nicht dadurch verhindert/vermieden, daß man auf Regelungen zu deren Bewältigung verzichtet. 

 

Bearbeitet von MarkF
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Irgendwie versteh ichs nicht.

Da überbietet sich ein offenbar von kreischenden Irren, abgeschobenen Politversagern und Verbotshysterikern besetztes

europäisches Herrschaftshaus im Erfinden immer neuer irrwitziger Forderungen zu einem maximalen Vernichtungsschlag gegen

den Legalwaffenbesitz in Europa. Und einer automatischen „Wiedervorlage“ in 5 Jahren, um uns dann den Rest zugeben

(Habt Ihr Euch da schon mal schlau gemacht?).

Gleichzeitig fällt das BVerwG, besetzt mit Deutschlands fähigsten Juristen (bestimmt, oder?) ein Urteil, das man, egal ob

mit juristischer Brille oder mit gesundem Menschenverstand betrachtet, vor dem Hintergrund 40järiger gelebter Rechtspraxis

nur als Skandal bezeichnen kann. Als Skandal, weil hier ganz offensichtlich bereits die Verwaltungspraxis eines drohenden

„EU-Verbots“ von HA vorbereitet wird.

Ein Skandal, weil jetzt erst mal einfach gar nichts geschieht, außer die Betroffenen in Angst, Sorgen und Ungewissheit

braten zu lassen. Nicht ohne allenthalben die „Empfehlung“ auszusprechen, lieber nicht mehr mit den VERBOTENEN Waffen

jagen zu gehen, weil- ruck zuck ist man ein Krimineller, jaja…

Und diese Ungewissheit wird maximal lang weitergehen. So lange, bis die Mehrheit der HA-Besitzer die finale „Entscheidung“,

die dann garantiert nicht von den nationalen Polithanswürsten getroffen werden wird, gradezu als Erlösung von der ewigen

Hängepartie empfindet. Und dann LIEBEN sie den GROSSEN BRUDER.

Die „Innenministerkonferenz“ im Juni wird höchstens eine einschränkende und unverbindliche temporäre Duldung bringen,

wenn überhaupt (Dankbar!!). So wenig wie das Jagdrecht zu unseren Gunsten angepasst werden wird. Wer kommt denn

auf solche Ideen? Wo doch das BVerwG „im Namen des Volkes“ weder Ansehen noch Vertrauenswürdigkeit gescheut hat,

klarzustellen, dass es ja gar nie ein Recht auf die moisten HAs für Jäger gab?  

 

Es ist doch sonnenklar, warum „man“ so vorauseilend handelt: Weil ein EU-Verbot von HA diametral mit nationalem Recht

kollidiert wäre. Das lag den Herrschenden in diesem Land- und da ist die ach so liberale CDU federführend – sicher schwer im

Magen.

 

Und so hat man dafür gesorgt, dass- HOPPLA- es gar kein nationales Recht gibt, das HA für Jäger in nennenswertem Maße

zulässt. Na sowas! War alles nur ein Versehen. Tja, da muss man als Jäger dem GROSSEN BRUDER doch DANKBAR sein, dass

er bislang so gutmütig GEDULDET hat, dass die potentiellen kleinen Nachwuchsterroristen, die nur auf Gelegenheiten zu

Blutbädern an unbescholtenen GutGrünRotBürgern warten, HA besitzen. „Aber jetzt husch ins Körbchen. Und seid blos froh, dass

wir Euch nicht gleich einsperren und ALLE Pösswaffen wegnehmen, Ihr potentiellen kriminellen Illegalwaffenbesitzer!!

Demut zeigen und ducken und DANKBAR sein, dass man den Repetierer bis auf die nächste EU-Runde behalten darf.

Sofern der Lauf nicht kürzer als 60cm ist. Aber nicht mehr selbst verkaufen. Denn Online-Handel von Waffen für Privatpersonen…

das zumindest dürfte bereits bald Geschichte sein.

Da musste was geschehen! Und man darf es den gnädigen Herrschaften lassen: Cleverer gings kaum. Es war gar nicht nötig, das

nationale Recht "anzupassen"! Man brauchte es lediglich höchstrichterlich anders „meinen“ lassen.

 

Denn anderenfalls hätte selbst der gutgläubigste Einfaltspinsel auf krasseste Weise kapieren müssen, dass er längst nicht mehr

in einem souveränen Staat lebt. Vielmehr in einer EU-Diktatur, in der die Handlanger des Großkapitals in einem vollkommen

intransparenten Vollzeitzirkus „Richtlinien“ zu allen Lebenslagen erlassen. Die dann von den sog. „Nationalen Regierungen“

umgesetzt, sprich verwaltet werden. Nationale Regierungen die, genau wie unser BVG offenbar auch, nichts anderes sind

als Mickymaus-Inszenierungen, die uns irgendwas von „Rechtsstaat“ und „Demokratie“ vorgaukeln und uns ansonsten nach

allen Regeln der Kunst verschxxxxern.

 

Es wird keine entsprechende Änderung des BJG geben, wie wir alle hoffen, an ein demokratisches System glaubend,

das längst aufgehört hat zu existieren. Es wird maximal eine jederzeit gerichtlich „abstellbare“ Anpassung geben, bereit

zur Umsetzung jeder noch so absurden Richtlinie „übergeordneter Instanzen“.   

Man muss nur die „zertifizierte Munition“ in der Novelle zum BJG ansehen: Wiederlader ade, Surplus / Billig zu Übungszwecken

ade, allgemeine Erlaubnis zum Erwerb von LW-Mun auf JJS ade!

Inzwischen ist (nicht nur in diesem Land) de facto ALLES disponibel. Wenn es den Herrschenden dient, oder ihre Angst vor

dem Tag lindert, an dem zu viele merken, wo wir inzwischen (wieder) gelandet sind.

 

Und nein, dieser Beitrag ist nicht OT. Im Gegenteil. Es geht hier m.E. nicht um juristisches Geplänkel und kleinkarierte Hahnen-

kämpfe zwischen RAs . Es geht darum, dass wir dabei sind, per Salamitaktik nicht nur unsere Waffen zu verlieren. Wir haben

inzwischen als Land und Bürger dieses Landes schon weit mehr verloren. Doch wir beschäftigen uns mit kleingeistigem Gezänke

auf allen Ebenen. Verband gegen Verband wie RA gegen RA.

 

Gut gemacht, GROSSER BRUDER!

 

 

Grüße,

NtLate

Bearbeitet von NottooLate
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Für viele Halbautomaten, die im jagdlichen Gebrauch sind, hat das Bundeskriminalamt Feststellungsbescheide erlassen.

 

Die Formulierung in den Feststellungsbescheiden des Bundeskriminalamtes lautet bezogen auf die Prüfergebnisse wie folgt:

 

"Die o.a. Schusswaffen können aufgrund einer Erlaubnis nach §§ 10 oder 21 WaffG bzw. § 15 Bundesjagdgesetz (in  Verbindung mit

§ 13 WaffG) erworben werden." Diese Formulierung findet sich in einem Feststellungsbescheid, der bereis im Jahr 2007 erfassen wurde.

 

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Das Bundesministerium des Innern (BMI), kurz Bundesinnenministerium, ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bundesinnenminister ist Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres.

Die Behördenleitung hat Bundesinnenminister des Innern Thomas de Maiziere

 

Und jetzt gehen oberste Richter vom BVerwG her und sagen, der Erwerb ist seit Jahrzehnten rechtswidrig?

 

Geht´s eigentlich noch? Wo bleibt da eigentlich die Behördenverantwortung?

 

 

 

 

Bearbeitet von Glückspieler
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vor 8 Stunden schrieb Glückspieler:

 

Die Nachfragerei bei den Waffenbehörden bringt rein gar nichts!

Im Zweifel kann sie mehr schädlich als nützlich sein. Darauf wird aber auch in allen 

Jagdzeitschriften aus gutem Grund hingewiesen!

 

Ich fand das auch schädlich, dass ich angefragt habe. Bestimmt ist diese Anfrage der Grund, warum uns die HA >2 endlich weggenommen werden...stand ja auch in jeder Jagdzeitschrift, dass das schädlich ist. Da stand ja auch, dass die R8 mit Lochschaft eine tolle Waffe ist...und drei Seiten weiter stand eine R8-Werbung. "Soldaten haltet aus, der Führer haut euch raus!" stand auch mal irgendwo. Ich glaube im Tagesbefehl der 6. Armee. Ich fühle mich aber schon seit Jahrzehnten so herrlich "führerlos".

 

Ich finde das auch richtig gut schädliche Sachen zu machen. ich bin ein Schadjäger, der bestimmt bald letal entnommen werden muss. Steht dann in der Jagdzeitschrift warum! oder im Tagesbefehl von Minister Maas.

 

Jetzt mal im Ernst. ich habe angefragt, um auf Anraten eines RA eine Bescheid zu erwirken, gegen den man dann klagen kann, du Null!

 

Bearbeitet von JasperBeardley
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vor 4 Minuten schrieb JasperBeardley:

 

Ich fand das auch schädlich, dass ich angefragt habe. Bestimmt ist diese Anfrage der Grund, warum uns die HA >2 endlich weggenommen werden...

 

Auf welchem Baum lebst du seit Jahren?

 

Was hat Deine Anfrage gebracht.... mal ganz ehrlich, hast Du Rechtssicherheit?

eben... gar nichts!

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vor 10 Minuten schrieb JasperBeardley:

Jetzt mal im Ernst. ich habe angefragt, um auf Anraten eines RA eine Bescheid zu erwirken, gegen den man dann klagen kann, du Null!

 

 

Klagen werde ich später auch.

Aber nicht jetzt!

Nicht zum jetzigen Zeitpunkt!

Kannst Du Dir auch denken warum?

 

Dein RA hat nichts zu verlieren!

 

 

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vor 3 Stunden schrieb MarkF:

 

Wie "funktioniert" ein Geschäftsverteilungsplan? Natürlich nur in Bezug auf die hier zur Diskussion stehenden Problematik, nämlich daß es zentral um Jagdrecht und entscheidungerheblich um die Auslegung einer Regelung des BJagdG ging, nicht dagegen um eine originär waffenrechtliche Problematik. (...)Warum ist die Mißachtung des Geschäftsverteilungsplans hier irrelevant

 

 

Allein die Entscheidungserheblichkeit einer (lediglich) inzident geprüften Norm, die einem Rechtsgebiet zugehörig ist, für das ein anderer Senat zuständig ist als derjenige bei dem die Sache anhängig ist, führt nicht zu einer Verletzung der Zuständigkeitsverteilung gemäß dem Geschäftsverteilungsplan. Entscheidend ist, daß die streitige Maßnahme  auf Waffenrecht beruht und insoweit die Zuteilung der Streitsache gemäß Geschäftsverteilungsplan zutreffend erfolgt ist.

 

Zitat

Warum ist die Mißachtung des Geschäftsverteilungsplans hier irrelevant

 

Aber selbst wenn der Geschäftsverteilungsplan missachtet worden wäre, führte dies nicht, quasi automatisch, dazu, daß das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des (unterstellten) Verstoßes feststellt.

 

Denn das BVerfG beanstandet in ständiger Rechtsprechung die fehlerhafte Anwendung von Zuständigkeitsnormen in diesem Zusammenhang nur, wenn deren Auslegung oder Anwendung objektiv willkürlich erscheinen, d.h. bei "verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind", http://www.bverfg.de/e/rk20050216_2bvr058103.html

 

Nun bringe ein jeder sein Judiz zur Anwendung und beurteile den vorliegenden Fall....

 

Selbstredend darf man hier, wie hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde allgemein, dennoch darauf hoffen, daß das BVerfG, aus welchem Grund auch immer, entscheiden will.  Das ist aber etwas anderes als eine fundierte fachliche Einordnung und sollte entsprechend kommuniziert werden.

 

Zitat

Auch in der Verfassungsbeschwerdenbegründung wird diese auch ohne Kenntnis der Akte erkennbare Problematik thematisiert

 

Ja, wie u.a. auch Art. 14 GG *hüstel, augenroll*. Wer die Mietfeder bezahlt, möchte schließlich etwas für sein Geld geboten bekommen ;-)

 

Was aber immer wieder, nicht nur bzw. erst, in verfassungsgerichtlichen Verfahren auffällt, ist das Phänomen, daß seitenweise Ausführungen gebracht werden, die in einer Klausur durchaus das Zeug für eine gehobene Bewertung hätten, nur eben die Sache nicht "durch die Brille" der Rechtsprechung betrachten. Kann man machen, wenn auf eine Änderung derselben gezielt wird. Endet aber demgemäß auch meist entsprechend...

 

Verfassungsbeschwerdeverfahren stellen sich insoweit indes als recht dankbare Materie dar, da selbst eine als unzulässig verworfene Verfassungsbeschwerde angesichts der generell geringen Erfolgsaussichten dem Prozessbevollmächtigten zumeist nicht angekreidet wird. Ok, es sei denn, der Nichtannahmebeschluss erwähnt explizit unsubstantiierte Ausführungen. Kommt auch vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vor 11 Minuten schrieb Glückspieler:

Klagen werde ich später auch.

Aber nicht jetzt!

Nicht zum jetzigen Zeitpunkt!

Kannst Du Dir auch denken warum?

Dein RA hat nichts zu verlieren!

 

Worauf willst Du warten? Daß Dir in 6 Monaten die WBK widerrufen/zurückgenommen wird?

Anders gesagt: Jeder entscheidet selbst und für sich, wie lange er den gegenwärtigen Zustand hinnehmen möchte. Und was er dagegen tun möchte. Der eine ist eben ein Opfertypus, der wartet, bis ihm das Fell über die Ohren gezogen zu werden droht. Der andere ist der Jägertypus, der vor lauter Adrenanlin nicht mehr ruhig sitzen kann. Sicherlich gibt es gute Gründe, erst mal abzuwarten, da ja nicht gänzlich ausgeschlossen ist, daß sich das Blatt noch wendet. Aber wenn jemand aktiv werden will, dann ist es klüger, die Behörde zu einer Reaktion zu veranlassen, die ein gerichtliches Vorgehen ermöglicht, als mit erheblichem Risiko sich selbst zu exponieren, Maßnahmen zu provozieren, gegen die man sich dann quasi mit dem Rücken zur Wand verteidigen muß.

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vor 38 Minuten schrieb Glückspieler:

Und jetzt gehen oberste Richter vom BVerwG her und sagen, der Erwerb ist seit Jahrzehnten rechtswidrig?

 

Geht´s eigentlich noch? Wo bleibt da eigentlich die Behördenverantwortung?

 

 

 

 

Ein Richter ist nur dem Gesetz, seinem Gewissen und ggfls. Gott verantwortlich.

 

Ein Richter ist frei in seinem wirken, wie und wo er arbeitet.

 

Das Richteramt ist in Deutschland einer der mächtigsten Berufe die es gibt.

 

Nur ganz ganz selten kommt man gegen Richter an.

 

Die sind so gut wie unangreifbar und wehe du gehst öffentlich mit Kritik gegen einen an.

 

Ein Richter kann Leben total ruinieren.

 

Ein Gericht als Behörde ändert da nichts dran, die können einem Richter noch nicht mal sagen das er zu arbeiten und wie lange am Tag zu arbeiten hat.

 

Es gibt einen der weigert sich mit Computern zu arbeiten.

 

Eine Angestellte druckt ihm alles aus und legt es ihm vor.

 

Eine andere scannt danach alles ein und gibt oder speichert dann alles ab.

 

Ein Richter besteht darauf Akten auf einem USB Stick zu Hause zu bearbeiten.

 

Das Netzwerk ist schon zig mal mit Viren verseucht worden.

 

Der Richter hat verfügt das der USB Port an seinem PC offen bleibt.

 

Kommt keiner gegen an.

Bearbeitet von rene-97
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vor 9 Minuten schrieb Gloeckner:

 

Allein die Entscheidungserheblichkeit einer (lediglich) inzident geprüften Norm, die einem Rechtsgebiet zugehörig ist, für das ein anderer Senat zuständig ist als derjenige bei dem die Sache anhängig ist, führt nicht zu einer Verletzung der Zuständigkeitsverteilung gemäß dem Geschäftsverteilungsplan. Entscheidend ist, daß die streitige Maßnahme  auf Waffenrecht beruht und insoweit die Zuteilung der Streitsache gemäß Geschäftsverteilungsplan zutreffend erfolgt ist.

 

Wir brauchen hier kein verfassungsrechtliches Seminar abzuhalten - aber beruht die streitige Maßnahme wirklich auf Waffenrecht? Nicht viel mehr auf Jagdrecht? Sicher, formal betrachtet geht es um eine WBK bzw. um einen Eintrag darin und damit um das WaffG. Tatsächlich, inhaltlich, sachlich, geht es aber allein um Jagdrecht. Welchen Sinn hat eine Zuständigkeit für Jagdrecht, die gerade originär jagdrechtliche Rechtsfragen nicht erfassen würde?

 

Aber selbst wenn der Geschäftsverteilungsplan missachtet worden wäre, führte dies nicht, quasi automatisch, dazu, daß das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des (unterstellten) Verstoßes feststellt.

Denn das BVerfG beanstandet in ständiger Rechtsprechung die fehlerhafte Anwendung von Zuständigkeitsnormen in diesem Zusammenhang nur, wenn deren Auslegung oder Anwendung objektiv willkürlich erscheinen, d.h. bei "verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind", http://www.bverfg.de/e/rk20050216_2bvr058103.html

Nun bringe ein jeder sein Judiz zur Anwendung und beurteile den vorliegenden Fall....

 

Abgesehen davon, daß niemand behauptet hat, daß die Verfassungswidrigkeit der beiden Entscheidungen aufgrund des Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter diesen quasi auf die Stirn tätowiert sei: Ist es nicht objektiv willkürlich, nicht mehr verständlich, wenn die allein entscheidungserheblich jagdrechtliche Rechtsfrage nicht von dem für Jagdrecht zuständigen Senat beantwortet und entschieden wird? Der Sinn der Zuständigkeitsregelung ist ja, die entsprechende Expertise eines fachlich speziell zuständigen Spruchkörpers zu nutzen; andernfalls würden die Sache entsprechend der Eingänge rotierend zugewiesen werden. Ist es nicht "unverständlich" und "unhaltbar", eine spezifisch jagdrechtliche Frage, die - wie man gerade an diesen Urteilen erkennen kann - nur mit entsprechenden einschlägigen tatsächlichen und rechtlichen Kenntnissen "richtig" beantworten kann, durch einen in dieser Hinsicht offensichtlich nicht wirklich kompetenten Spruchkörper entscheiden zu lassen?

 

Klar, über die Antworten der Fragen läßt sich diskutieren. So ist das halt nicht nur im Verfassungsrecht.

 

Selbstredend darf man hier, wie hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde allgemein, dennoch darauf hoffen, daß das BVerfG, aus welchem Grund auch immer, entscheiden will.  Das ist aber etwas anderes als eine fundierte fachliche Einordnung und sollte entsprechend kommuniziert werden.

 

Ach komm, Du weißt doch genau, daß das BVerfG immer nur die Beschwerden annimmt bzw. Nichtannahmen wenigstens mit einer Begründung versieht, bei denen der entsprechende Wille vorhanden ist. Da mag die Grundrechtsverletzung noch so evident sein. Und in anderen Fällen wird über viele Sätze oder Seiten eine Grundrechtsverletzung "begründet", daß der nicht gänzlich unbeleckte Fachmann doch erstaunt die Augenbrauen hebt.

Letztlich geht es immer darum, den Fall "interessant" zu machen und das BVerfG annahmebereit zu stimmen. Daher ist Dein

 

Ja, wie u.a. auch Art. 14 GG *hüstel, augenroll*. Wer die Mietfeder bezahlt, möchte schließlich etwas für sein Geld geboten bekommen ;-)

 

durchaus unangemessen. Es ist die Aufgabe des damit beauftragten Prozeßvertreters, jeden nur denkbaren Aspekt aufzugreifen und so gut wie möglich zu begründen und als relevant dazustellen. Niemand, auch nicht Du, kann im Vorfeld sagen, was, welche Rüge, welches Argument ein Annahme zur Entscheidung gewährleistet.

 

Verfassungsbeschwerdeverfahren stellen sich insoweit indes als recht dankbare Materie dar, da selbst eine als unzulässig verworfene Verfassungsbeschwerde angesichts der generell geringen Erfolgsaussichten dem Prozessbevollmächtigten zumeist nicht angekreidet wird. Ok, es sei denn, der Nichtannahmebeschluss erwähnt explizit unsubstantiierte Ausführungen. Kommt auch vor.

 

Ja, das hatten wir bereits mehrfach. Es sei denn natürlich, daß formale Mängel vorhanden sind oder inhaltliche Mängel deutlich zu trage treten. Und durchaus nicht jeder RA ist so einkommensorientiert und skrupellos, daß er mit dem Gedanken "Man wird mir keinen Fehler nachweisen können, also verdienene ich damit ordentlich" in Kenntnis dessen, daß er nicht sicher sein kann, eine 100%ige Leistung zu erbringen, Verfassungsbeschwerden an sich reißt. 

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vor 19 Minuten schrieb MarkF:

 

Worauf willst Du warten? Daß Dir in 6 Monaten die WBK widerrufen/zurückgenommen wird?

 

Die Verunsicherung bei den Waffenbehörden baut mehr Druck bei den Entscheidungsträgern auf als eine voreilige Gerichtsentscheidung mit unsicherem Ausgang. Im Gegenteil, bei einer voreiligen Gerichtsentscheidung können die Behörden evtl noch schneller handeln.

Zudem vergebe ich mir keine Optionen: Ich werde in jedem Fall klagen, aber erst später, wenn alle Karten auf dem Tisch sind. Es ist nie sinnvoll, alle Trümpfe gleich auszuspielen.

Wenn mich jemand anstreitet, kann ich mich sofort mit ihm in der Morgenröte zum Duell verabreden.

Ich kann aber auch auf ein "Gentleman agreement" warten, vor allem wenn der Gegner selber noch verunsichert ist.

Wenn´s nichts wird, kann ich mich immer noch duellieren.

Ich hab in jedem Fall einen Zeit- und einen Wissensvorteil. Ich kenn den Gegner besser, wenn ich mir Zeit lasse.

Wird in 6 Monaten die WBK widerrufen, kann ich in 6 Monaten klagen. Die Klage dauert, vielleicht Jahre. In der Zeit kann ich meine Waffen behalten. Vielleicht hat Deutschland dann so viele Probleme, dass es niemanden mehr interessiert, was ich habe.

 

 

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vor 45 Minuten schrieb MarkF:

Worauf willst Du warten? Daß Dir in 6 Monaten die WBK widerrufen/zurückgenommen wird?

 

Ist übrigens ein kleiner Tip von mir für Deine zukünftige Rechtsanwaltstätigkeit:

 (Ich selber bin kein Jurist).

 

Verschiess nie sofort Deine ganze Munition. Lass Dir nicht in die Karten schauen.

Lass den Gegner kommen, lass ihn seine Argumente vorbringen und warte ab was kommt.

Im passenden Moment kannst Du ihn dann umso härter treffen.

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vor 24 Minuten schrieb Glückspieler:

Ist übrigens ein kleiner Tip von mir für Deine zukünftige Rechtsanwaltstätigkeit:

 (Ich selber bin kein Jurist).

Verschiess nie sofort Deine ganze Munition. Lass Dir nicht in die Karten schauen.

Lass den Gegner kommen, lass ihn seine Argumente vorbringen und warte ab was kommt.

Im passenden Moment kannst Du ihn dann umso härter treffen.

 

Du bist kein Jurist (und erst recht kein RA). Das erklärt Deine Ratschläge. Die ich daher in meinen eher sehr überschaubaren, bis zur Rente verbleibenden Jahren notwendiger Berufstätigkeit ganz gewiß nicht beherzigen werde.

Mal abgesehen von den Dir offenbar nicht bekannten prozessualen Verspätungsregeln: Dein Rat wäre, sich schriftsätzlich zurückzuhalten und dann in der mündlichen Verhandlung aufzutrumpfen, den Prozeßgegner zu überrumpeln?

Oh Mann.

Wenn es etwas gibt, das Richter noch weniger mögen als lange und langweilige Schriftsätze, dann sind es überraschend und "neu" in der mündlichen Verhandlung vorgebrachte Argumente. Du kannst von Glück reden, wenn sie zur Kenntnis genommen werden und der Gegner eine Frist zu Stellungnahme erhält (im Strafrecht ist das etwas anders, da steht die mündliche Verhandlung im Vordergrund). Wahrscheinlicher ist aber, daß sie verpuffen.

Wir sind hier nicht in US-Gerichtsfilmen. Auch nicht in einem Boxring. Die Justiz- und Rechtswirklichkeit in D ist etwas anders.

Bearbeitet von MarkF
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