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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

"Auslauf" ist o.k., aber die Leihwaffen auf meinem Stand sind besser und ich habe einen "Schonungsprozess", wobei ich den Unterschied im Trefferbild zwischen einer 3...-.,- € Waffe und der der 98.000,- € Waffe von F.-Mon. nicht echt nachvollziehen kann, aber das Geld muss eben weg.

Mir fehlen noch ca. 40.000,- € für die Endfinanzierung meines Hauses.

Könnte ja sein dass ein Kamerad mal Urlaub in Berlin machen möchte, wobei ich dass nicht unbedingt empfehlen würde, von daher verzichte ich auch gerne auf Sponsoren, aber Führungen im Norden der ehemaligen DDR, Schnitzlers Prunk-Laube in Gallentin, oder der Bahnhof in Bad Kleinen?

Ich habe viel zu erzählen, muss ich aber nicht, nur für den mit Interesse!

Ich kenne einige die den Unterkiefer runterfallen ließen, genau wie ich auf Laboe.

 

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vor 3 Stunden schrieb markus.thaddaeus:

Führen von Waffen ohne Bedürfnis ist eine Straftat.

Führen von Waffen ohne Erlaubnis ist eine Straftat.
Ein Bedürfnis muss nachgewiesen werden um die
Erlaubnis zu erhalten. Fällt das Bedürfnis weg kann
die Erlaubnis wieder entzogen werden. Solange Sie
aber vorliegt ist der Jäger im Recht.

 

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

... Aufruf zur illegalen Bewaffnung?

:gaga:

vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

... Schnitzlers Prunk-Laube in Gallentin, ...

Kann es sein, dass Dir hier irgendwie der Themenbezug abhanden gekommen ist oder Du vielleicht im falschen Forum postest???

 

CM :confused:

Bearbeitet von cartridgemaster
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Eure Polizeikontroll Theorie hat schon was von Verfolgungswahn, dass das Innenministerium in BW einerseits die Behörden anweist anzugeben dass vorläufig alles wie bisher läuft (Jagen mit HA) anderseits die Polizeibehörde anweist, sollten Jäger mit solchen angetroffen werden diese einzuziehen, da unberechtigtes führen? manch einem sitzt der Aluhut wohl schon ein wenig eng!

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Wenn ich mal bedenke dass aktuell ca. 2,4 Millionen Autos mit VW-Motor bei uns trotz erloschener Betriebserlaubnis rumfahren so stelle ich fest, dass diese Leute anscheinend wesentlich gelassener sind als wir. Oder hat schon jemand seinen Passat "vorsichtshalber" in der Garage stehen lassen? Deren Erlaubnis braucht auch gar nicht widerrufen zu werden, die erlischt ganz automatisch. Die einzelnen SVA's, das KBA bis hin zum Verkehrsminister ziehen lieber mal den Kopf ein und halten bedröppelt die Füße still. Bei uns ist man da nicht so zimperlich. Liegt wohl an der falschen bzw. richtigen Lobby.

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vor 32 Minuten schrieb Macher:

Eure Polizeikontroll Theorie hat schon was von Verfolgungswahn, dass das Innenministerium in BW einerseits die Behörden anweist anzugeben dass vorläufig alles wie bisher läuft (Jagen mit HA) anderseits die Polizeibehörde anweist, sollten Jäger mit solchen angetroffen werden diese einzuziehen, da unberechtigtes führen? manch einem sitzt der Aluhut wohl schon ein wenig eng!

 

 

Das mit der Polizei ist das eine.........ABER die " netten Kollegen " auf dem Schießstand, die, sagen wir mal, nicht so tolle Sachen haben, die sind es, die Dich anzeigen.........alles schon gehabt. Deswegen bin ich mittlerweile nur noch alleine mit meiner Faru auf dem Stand, oder aber mit ausgewählten Gleichgesinnten.

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Hallo an alle Foristi. Nachdem ich das Thema seit Beginn der Diskussion verfolgt habe stehe ich vor folgendem praktischen Problem. Ich will mit meinen 6 jagdlich erwobenen HAs endlich wieder den Schießstand besuchen, der Stubenarrest muß vorbei sein. Auch habe ich die Einladung eines Dyn. Sportschützenvereins als Gastschütze und auch als Mitgliedschaftanwärtes um am Schießbetrieb teilnehmen zu können. Meine Waffen sind teilweise auch Reglemeneskonform- Darf ich diese zu diesem Zweck auch führen??. Und Nein, ich werde die SB´s erst letztinstanzlich kontaktieren.

 

Gruß kompressor

 

Achso- NRW

Bearbeitet von Kompressor
vergessen
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vor 15 Minuten schrieb Kompressor:

Hallo an alle Foristi. Nachdem ich das Thema seit Beginn der Diskussion verfolgt habe stehe ich vor folgendem praktischen Problem. Ich will mit meinen 6 jagdlich erwobenen HAs endlich wieder den Schießstand besuchen, der Stubenarrest muß vorbei sein. Auch habe ich die Einladung eines Dyn. Sportschützenvereins als Gastschütze und auch als Mitgliedschaftanwärtes um am Schießbetrieb teilnehmen zu können. Meine Waffen sind teilweise auch Reglemeneskonform- Darf ich diese zu diesem Zweck auch führen??. Und Nein, ich werde die SB´s erst letztinstanzlich kontaktieren.

 

Gruß kompressor

 

Achso- NRW

Dein Problem ist mein Problem.............lt. SB muß ich jetzt meiner Frau ( SpSchü ) meine HA`s ausleihen, damit diese auf dem Stand geschossen werden können. Und NEIN, muß man nicht verstehen..........typisch deutsch doof

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vor 6 Minuten schrieb Kompressor:

@Shelby, habe sowas vermutet- ein Leihscheinkonstrukt.

 

Danke- Gruß Kompressor

Oooch - es geht noch besser lt. SB:

Da ich Jäger UND Sportschütze bin, kann ich mir meinen jagdlichen HA auch selber ausleihen...geil, oder?

Muß aber auf die 4 Wochen Frist achten. Ist aber sooo hirnlos, dass es " besser ist " wenn ich an meine Frau verleihe.

Vielleicht kapiert man das nach 5 -6 Bier ?

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vor 39 Minuten schrieb Shelby:

Oooch - es geht noch besser lt. SB:

Da ich Jäger UND Sportschütze bin, kann ich mir meinen jagdlichen HA auch selber ausleihen...

 

carcano hat zuweilen dargelegt, dass das rechtlich garnicht möglich ist.

 

vor 40 Minuten schrieb Shelby:

Muß aber auf die 4 Wochen Frist achten.

 

...daran kann man das auch erkennen!

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vor 1 Stunde schrieb Shelby:

Oooch - es geht noch besser lt. SB:

Da ich Jäger UND Sportschütze bin, kann ich mir meinen jagdlichen HA auch selber ausleihen...geil, oder?

Muß aber auf die 4 Wochen Frist achten. Ist aber sooo hirnlos, dass es " besser ist " wenn ich an meine Frau verleihe.

Vielleicht kapiert man das nach 5 -6 Bier ?

Die Frage wurde bereits in einem anderen Fred beantwortet.

An sich selbst ausleihen geht nicht. "Ausleihen" erfordert Besitzerwerb/Besitzwechsel, aber egal auf welcher Grundlage: Du besitzt bereits.

Wenn in der WBK nicht ersichtlich ist, daß der HA als Jäger besessen wird (und Du außerdem eine gelbe WBK (dabei) hast, Dich also quasi als Sportschütz "ausweisen" kannst),hast Du faktisch bei einer evtl. Kontrolle nichts zu befürchten. Denn der Eintrag könnte ja auch aufgrund eines nachgewiesenen Sportschützenbedürfnisses erfolgt sein. Aber sollte dies überprüft werden ...

Gedankenexperiment: Was machst Du, wenn Die Behörde die Eintragung als Jäger widerruft/zurücknimmt und Du dagegen nicht klagen möchtest? Du beziehst Dich auf Dein Sportschützenbedürfnis (falls anhand Verbandsdisziplinen begründbar). Die Behörde schaut in die Akte und sagt: Eintrag erfolgte aber nicht als Sportschütze, nicht aufgrund bescheinigten Sportschützenbedürfnisses. Folglich kann Eintrag allenfalls als Sportschütze bestehen bleiben, wenn JETZT ein entsprechendes Bedürfnis glaubhaft gemacht wird. Du bekommst aber nicht JETZT eine Bedürfnisbescheinigung. Usw.

Daraus folgt: Ohne eine Bedürfnisbescheinigung in petto oder der Behördenakte _könnte_ daraus ein unschöner Fall werden.Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu geraten, sehr gering. Und noch geringer das Risiko, daß der sich der Kontrolleur nicht mit der augenscheinlich einwandfreien WBK zufriedengibt.

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@MarkF, vielen Dank für die klaren Worte. Meine Absicht ist es auch Sportschütze zu werden. Dabei möchte ich natürlich bis zur Geltendmachung des Sportschützenbedürfnisses mit meinen eigenen auf JJS erworbenen HA Lang-Waffen üben ( bezugnehmend auf die BVG-Entscheidung, mit der Empfehlung des z.B. DJV die Waffen erstmal im Schrank zu lassen), und eben nicht mit den Vereinswaffen.

 

Gruß Kompressor

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Ja, weil Deine Lösung im Weglaufen und Verpissen besteht. Wir sollten aber bei jedem Konflikt mit der Exekutive Kante zeigen, da uns sonst immer weiter unsere Rechte eingeschränkt werden.

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Vielleicht um noch mal kurz zusammen zu fassen:

 

Unser Rechtsstaat basiert im Wesentlichen auf den Säulen der Gewaltenteilung.

Die gesetzgebende, die ausführende und die rechtsprechende.

 

Die gesetzgebende hat vor langer Zeit Gesetz gegeben, womit es anscheinend keine Probleme gab.

Die ausführende hat sich über 30 Jahre dran gehalten, womit es anscheinend auch keine Probleme gab.

Die rechtsprechende hat sich auch über 30 Jahre dran gehalten, womit es auch keine Probleme gab.

 

Selbst im aktuellen Falll hat ein OVG völlig korrekt und sauber begründet festgestellt, dass es eigentlich keine Probleme gibt.

 

Dann meint ein Mitglied dieser Säulen mal den großen Auftritt machen zu müssen, alle anderen für doof zu erklären und mal eben zig Tausende rechtschaffende Bürger zu kriminalisieren.

 

Sorry, aber wenn das durchgeht, ist unser Rechtsstaat im Arsch! (Im Arsch nicht am Arsch!)

 

Und dann kann ich jeden rechtschaffenden Bürger verstehen der seine innerliche Kündigung diesem Rechtsstaat ausspricht.

 

 

 

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...danke, damit muss ich mich nicht wiederholen!

 

Außerdem war die Frage im Urteil nicht Streitgegenstand. Die Problematik "obiter dictum" im Lichte der Gewaltenteilung ist umstritten.

Bearbeitet von Gast
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