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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Am 3.6.2016 um 19:12 schrieb Hephaistos:

Übrigens versucht soeben nachweislich eine oberhessische Behörde, Eintragungen von Pistolen abzulehnen.

 

Einer nicht voll belastbaren Info zufolge soll die Behörde auf Intervention des LJV durch das Innenministerium auf die "richtige Gesetzesinterpretation" hingewiesen worden sein.

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vor 2 Stunden schrieb Balrog76:

Aber letztendlich tut sich momentan nix, oder liege ich da falsch.

Im letzten  "Jäger in BW" ( Juni) war rein gar nichts zur HA-Thematik zu finden...

Was treibt eigentlich "unser" Verband? Mal wieder Geheimdiplomatie?

Ich wollte gerade die gleiche Frage stellen.

 

Hat jemand mal etwas wirklich Neues gehört?

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Shooter 06:

Ich wollte gerade die gleiche Frage stellen.

 

Hat jemand mal etwas wirklich Neues gehört?

 

 

 

Das "unerzüglich"-Blahblah des BMEL ist schon wieder fast vier Wochen alt. Langsam kommt man sich wirklich verarscht vor.

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Der Einwand von Hasan ist berechtigt.

 

Die rechtmäßig erworbenen HA's sind (entgegen jjahrzehntelang anerkannter und geübter Rechtspraxis) derzeit der jagdlichen Verwendung entzogen.

Die versprochene Lösung (bzw. auch nur Interimslösung) hingegen... dauert und dauert und dauert.

 

Aber klar, so richtig "spannend" wird es zur DJ-Saison, also im Spätjahr.

Wie war nochmal der "Fahrplan" für das novellierte BJG?

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Aber klar, so richtig "spannend" wird es zur DJ-Saison, also im Spätjahr.

 

 

Und da heisst es dann: "Ihr seid doch auch das letzte halbe Jahr ohne HA zurechtgekommen!"

 

Deshalb nochmals: Was "treiben" unsere Verbände und Interessenvertreter? Weiß jemand was?

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Hallo zusammen,

 

soweit ich erfahren habe, ist es wie folgt:

 

Es soll das BJagdG geändert werden - soweit ist alles klar. Der vorliegende Gesamtentwurf wird aber durch Bayern abgelehnt und würde auch viele Nachteile für die Jäger mit sich bringen (z.B. Stichwort: Munition).

Es gibt auch noch die Möglichkeit des sogenannten "kleinen Jagdgesetzes", bei dem nur der entsprechende § 19 geändert werden müßte. Ob dies noch vor der Sommerpause der Fall sein wird, ist offen.

Falls es länger dauern sollte, haben die Bundesländer die Möglichkeit Interimsregelungen zu erlassen.

 

Viele Grüße,

Markus

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Nun, ich kenne mich in den Gesetzgebungsverfahren nur sehr, sehr laienhaft aus. Aber ich kann mir nicht erklären, was so ein Aufwand dabei sein soll, in einem Halbsatz eines Gesetztes ein paar Worte zu tauschen bzw. zu ergänzen. Mich beschleicht das Gefühl, dass das langsam den Bach hinunter gehende Vertrauen von ein paar zehntausend gesetzestreuen Bürger in die Rechtssicherheit dieses Landes nicht wirklich von Interesse ist. Sonst würde das m.M.n. viel zügiger gehen. 

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Föderalismusreform 2006. BJagdG ist Rahmengesetz. Baden-Württemberg hat es mit der Aufhebung der Zwei-Schuß-Begrenzungsregel bei HA für anerkannte Nachsuchengespanne so halb und ungefähr bereits vorgemacht. Analoge Regelungen könnte man nach Leipzig in jedem Bundesland jederzeit zwecks provisorischer Bereinigung der Situation bis zur Änderung BJagdG treffen. Wenn man denn wollte.

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vor 9 Stunden schrieb Hunter375:

 

Wird es da wirklich "spannend"? Ich kenne keinen einzigen Jäger der deswegen Handlungsunfähig wäre.

 

Handlungsunfähig nicht....

Aber eigentlich ist es doch klar: das Verlangen, bei der spezifischen Jagdart seine(n) HA einzusetzen, wächst dann stark.

Nicht zuletzt dafür haben viele Jäger sich ja einen bzw. welche zugelegt.

 

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 9 Stunden schrieb Hunter375:

 

Ich kenne keinen einzigen Jäger der deswegen Handlungsunfähig wäre.

 

Es würde wahrscheinlich auch kaum ein Jäger handlungsunfähig wenn man ihm vorschreiben würde mit dem Dreirad ins Revier zu strampeln.

Du würdest wahrscheinlich selbst das klaglos hinnehmen. Brav.

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vor 12 Stunden schrieb Hunter375:

 

Wird es da wirklich "spannend"? Ich kenne keinen einzigen Jäger der deswegen Handlungsunfähig wäre.

 

Ich weiß von zwei Jägern, die als Büchse nur eine Sauer 303 haben. Die sind im Moment gepritscht. Sie gehen derzeit mit Leihwaffen raus, was ziemlich umständlich ist. Gut, wenn man dann Bekannte hat, die einem aushelfen.

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Sch... Forensoftware. Bitte vorheriges post löschen.

 

In Ansehung der großen Aufregung, die diese beiden Entscheidungen verursacht haben, finde ich es als sozusagen Außenstehender schon interessant, daß anscheinend alle Betroffenen die Füße stillhalten. Die Jäger scheinen sich daran zu halten, daß sie nach Meinung der Behörden mit ihren HA nicht mehr auf die Pirsch gehen bzw. überhaupt benutzen dürfen, und diejenigen Jäger, denen die Eintragung des HA verweigert wird, nehmen dies hin.

Sicher, wäre eine gesetzliche Lösung eine Sache weniger Wochen und mit einer Wahrscheinlichkeit im Sinne der Jäger zu erwarten gewesen, dann wäre dieses vorübergehende Stillhalten sinnvoll gewesen. Warum Streit und Prozesse beginnen, wenn es sich ohnehin in Kürze friedlich klärt und löst.

Aber anscheinend ist dies jedenfalls hinsichtlich des zeitlichen Schiene nicht der Fall.

 

In Ansehung besagter Aufregung war für mich eine ausgemachte Sache, daß nunmehr hunderte wenn nicht tausende Prozesse begonnen werden auf Eintragung der neu erworbenen HA bzw. auf Feststellung, daß die HA weiterhin wie bisher jagdlich benutzt werden (bzw. auf Erlaß entsprechender einstweiliger Anordnungen).

Wenn aber alle Ruhe geben und keine davon betroffenen HA mehr jagdlich benutzt werden, dann würde auch ich als Gesetzgeber (oder, falls in Jahren doch ein Abenteurer einen entsprechenden Prozeß führen sollte, als Richter) sagen: Offenbar waren die Entscheidungen des BVerwG "jagdgemäß" und richtig. Das zustimmende Befolgen und Beachten durch die Betroffenen trotz der Möglichkeit, sich selbst durch individuellen Rechtsschutz die Sicherheit verschaffen zu können, ungestraft auch weiter wie bisher gehabt verfahren zu können, und der Verzicht auf die Nutzung dieser Möglichkeit, beweist es.

Bearbeitet von MarkF
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Rechtliche Schritte sind vermutlich nicht die beste Lösung. Worauf sollte man auch klagen, "auf Erlaubnis zur Nutzung einer illegal besessenen Waffe" ?

 

Die Einzige Variant des Widerstands ist jetzt, Druck auf die Politik auszuüben. Durch den Rundbrief des Landwirtschaftsministers, der wohl im Moment geflissentlich ignoriert wird, und die Zusicherung der Änderung im BJagdG, um den gewohnten Zustand wiederherzustellen ist dem Willen zur Äußerung geschickt ausgewichen worden. Die Forderungen der Verbandsvertreter sind ja weitestgehend erfüllt. Ohnehin ist die Jäger-Fraktion nicht durch politischen Aktivismus ausgezeichnet. Mit der Novelle des BJagdG käme ja auch das Schlamassel mit zertifizierter (bleifreier) Munition usw. aber mit dem Bonbon der HA-Erlaubnis würde die Jägerschaft denn vielleicht doch die Neuerungen akzeptieren ?

 

Die Sportschützen sind (noch) nicht betroffen. Ich denke, die Entwaffner im Staat haben nach dem Terrorismus jetzt die Gelegenheit beim Schopf gefasst. Wenn das mit der schlagartigen Kriminalisierung nicht funktioniert, dann wird es über die Hintertür des EU-Rechts kommen.

 

Vielleicht sollte man es noch einmal sagen: Es geht um HA-Langwaffen. KEINE der Terror-Waffen war vorher in privater Hand von Jägern oder Sportschützen. Mit solchen Waffen gibt es 2-3 Taten pro Million Gewaltverbrechen. Es gibt gar keinen kriminalistischen oder für innere Sicherheit plausiblen Grund, bei Jägern oder Schützen die Schraube zu drehen. Es kann hier also nur um eine Mischung von irrealen Motivationen geben:

- Ideologie: (Waffen gehören in die Hände des Staats... Jawohl Herr Obersturmbannführer)

- Angst: (solch gefährliche Dinge muss man Entschärfen... Dornröschen hat sich auch gestochen)

- Neid: (wenn ICH nicht darf, dann soll es KEINER dürfen... Geh los und kauf's Dir, wir seh'n uns dann am Stand)

 

Im Moment habe ich das Gefühl, daß die Obersturmbannführer die Dornröschen-Eltern und Neidhammel ausnützen. Und das ist der Moment, wo ich so langsam in die paranoide Überlegung einsteige: Wissen/Ahnen die etwas, was noch kommen soll und wollen jede letzte Möglichkeit zu zivilem Widerstand unterbinden ? Oder ist das mal wieder der Beamten-Gründlichkeit geschuldet ?

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Ich habe die vergangenen Wochen damit zugebracht, meine unmittelbar benachbarten Hegeringe (die aufgrund der abgeordnetentechnisch "privilegierten" Stellung meiner Region für eine Aktion in Sachen Leipzig & BJagdG geradezu prädestiniert wären) zu einer sehr bescheidenen Form des politischen Aktivismus zu motivieren, die keinen weder besondere Zeit noch Mühe gekostet hätte. Ich glaube mittlerweile, daß man eher eine Ansammlung loser Steine zum eigenständigen Bau einer Pyramide bewegt als den deutschen Jäger zur eigenverantwortlichen Vertretung seiner Interessen.

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Aus dem Nicht-Beschreiten des Rechtsweges (mit dessen Kosten und Unwägbarkeiten) kann niemand, auch der Gesetzgeber nicht, den Schluss ziehen, es "jucke ja eh niemanden der Betroffenen".

 

Die Belange der Betroffenen sind sehr wohl, und merklich, tangiert. Sie wurden in ihren Rechten und Freiheiten zusätzlich beschränkt.

 

Bislang herrscht allenfalls ein allgemeines Abwarten, ob die Sache nicht doch ohne Rechtsstreit (= auf politischem/legislativem Weg) lösbar ist.

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vor 26 Minuten schrieb karlyman:

Bislang herrscht allenfalls ein allgemeines Abwarten ...

Zeitsprung, wir schreiben das Jahr 2022.

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann warten sie noch heute.

Das obrigkeitshörige Duckmäusertum des deutschen Lodenjockels ist in der Tat beschämend.

 

Merke: "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!"

 

CM

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An und für sich ein guter Punkt. Das Problem sind allerdings im Zweifel Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Deine Behörde sitzt nicht mit draußen an und kontrolliert, womit du weidwerkst. Da muß dich nur ein roboterhafter Cop auf dem Weg vom/zum Revier mal anhalten, und du hast eine ganz, ganz ernste Anzeige am Hals, auch ohne die Mitwirkung von jemanden bei deinem LRA.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Mal davon abgesehen das der Schutzmann Mitglied der Lodenjockel Fraktion sein müsste um überhaupt auf die Idee zu kommen mich anzeigen zu wollen, hätte ich mich bis zu einer anders lauten enden Rechtsklärung, der momentan Verwaltungspraxis konform verhalten, ich lass mir nicht von DJV u. den anderen Bedenkentägern mein handeln vorschreiben

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vor einer Stunde schrieb Julius Corrino:

...

Das Problem sind allerdings im Zweifel Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Deine Behörde sitzt nicht mit draußen an und kontrolliert, womit du weidwerkst. Da muß dich nur ein roboterhafter Cop auf dem Weg vom/zum Revier mal anhalten, und du hast eine ganz, ganz ernste Anzeige am Hals, auch ohne die Mitwirkung von jemanden bei deinem LRA.

 

Genau so sieht die Sachlage aktuell aus.

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