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Macher

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  1. Wann findet die Entscheidung im Bundesrat nun statt?
  2. Ist die Formulierung zu den HA bekannt und von wem stammt die ?
  3. Ich sage nur restriktive Auslegung im Waffenrecht in Deutschland, dann wird klar worauf die Magazingeschichte bei uns hinausläuft
  4. Eure Polizeikontroll Theorie hat schon was von Verfolgungswahn, dass das Innenministerium in BW einerseits die Behörden anweist anzugeben dass vorläufig alles wie bisher läuft (Jagen mit HA) anderseits die Polizeibehörde anweist, sollten Jäger mit solchen angetroffen werden diese einzuziehen, da unberechtigtes führen? manch einem sitzt der Aluhut wohl schon ein wenig eng!
  5. Mal davon abgesehen das der Schutzmann Mitglied der Lodenjockel Fraktion sein müsste um überhaupt auf die Idee zu kommen mich anzeigen zu wollen, hätte ich mich bis zu einer anders lauten enden Rechtsklärung, der momentan Verwaltungspraxis konform verhalten, ich lass mir nicht von DJV u. den anderen Bedenkentägern mein handeln vorschreiben
  6. in BW untersagt mir die zuständige Behörde den Gebrauch meines HA nicht, ein Einklagen der Nutzung macht daher ja keinen Sinn
  7. nein! müsste man erfragen das mit dem Eintrag schon, ein Freund hat sich eine Glock gekauft, hab den WBK eintrag gesehen
  8. in BW werden SLPistolen weiter auf Jagdschein eingetragen, u. laut Aussage Amt kann weiter mit HA gejagt werden, wenn mir meine zuständige Behörde das so mitteilt, kann ich mich doch darauf berufen, oder nicht?
  9. LJV BW muss doch erst noch die Rehlein vor dem Hungertod bewahren, da bleibt keine Zeit sich für Vollernter Tötungsmaschinen die die Wildbestände mit Dauerbeuschuss an den Rand der Ausrottung bringen zu unterstützen.
  10. Ich hab was überwiesen, bin offen für andere konkrete Vorschläge was sonst außer Mails schreiben noch konkret was bringt
  11. Nein bloß nicht spenden, wir diskutieren das erst mal aus, und klären noch mögliche Steuersparmodelle
  12. Mit meinem laienhaften Rechtsverständnis, ist bis zu einer Klärung alles beim alten, nach deiner Auffassung hätten wir uns alle bereits strafbar gemacht! Egal ob beim Transport, Führen oder Aufbewahren uns fehlt das Bedürfnis im Moment.
  13. deine Lagerung im Schrank ist somit auch unberechtigt !
  14. solange da nix neu geregelt ist mach ich mich auch nicht strafbar, ansonst hätte ich mich ja auch allein durch den Besitz der Waffe strafbar gemacht, deren Bedürfniss über Nacht abhanden kam
  15. Solange keine Behörde tätig wurde und BKA Bescheide zurückzieht u. oder den Eintrag in der WBK widerruft, kann ich auch weiterhin auf dem Stand damit schießen, im anderen Fall ist die Kanone daheim im Schrank genauso illegal im Bezug auf das Urteil
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