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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Belege? Da bin ich dann doch dafür sich sehr deutlich von solchen/ diesen Sportschützen zu distanzieren

Geschrieben

Belege? Da bin ich dann doch dafür sich sehr deutlich von solchen/ diesen Sportschützen zu distanzieren

Das bringt doch alles nichts

Die Spalterei ist (auch) in dieser Frage kropfunnötig und kontraproduktiv.

Hier im Forum ist sie zumal deshalb sinnlos, weil viele hier bekanntlich Jäger und Sportschützen zugleich sind.

Ich frage mich ob das wirklich nötig ist, jetzt den Spaltpilz zu benutzen !
Geschrieben

Rene, so erreichst Du hier aber niemanden mit Andeutungen wie: "schlimm, schlimmer am schlimmsten"!

Wenn es wirklich so schlimm ist, dann veröffentlicht doch endlich das anonymisierte Urteil und macht den Spekulationen ein Ende!

So ist es einfach nur nervig..!

Geschrieben

Rene, so erreichst Du hier aber niemanden mit Andeutungen wie: "schlimm, schlimmer am schlimmsten"!

Wenn es wirklich so schlimm ist, dann veröffentlicht doch endlich das anonymisierte Urteil und macht den Spekulationen ein Ende!

So ist es einfach nur nervig..!

Kann ich nicht, weil der Kläger es nicht möchte.

Das AZ habe ich bereits geschrieben

Darunter müsste es demnächst öffentlich zu bekommen sein

Ich finde das auch nervig.

Also ich habe für meine HA ein BKA Bescheid aus dem eindeutig hervorgeht das die Waffe auf JJS zu erwerben ist.

Daran kann auch das Gericht nix andern.

Leider doch.

Alles sehr "zufällig", vom Zeitfenster her und so....

Bin zwar kein Jäger, aber das gefällt mir gar nicht und wünsch ich auch niemanden. :(

Es ist Zufall !
Geschrieben (bearbeitet)

Moin zusammen,

habe mich gerade durch den Fred auf Frazebuch gearbeitet, dort wurde auf folgenden Link verwiesen:

http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/rechtsprechung/verfahren.php

ganz unten auf der Seite findet Ihr folgendes:

Rechtskraft und Verbindlichkeit

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die betreffende Streitsache in dem sich aus dem Urteilstenor ergebenden Umfang rechtskräftig entschieden. Die Entscheidung ist nur für die Beteiligten des konkreten Verfahrens bindend. Gleichwohl sind ihre Aussagen über den Einzelfall hinaus für Rechtsprechung und Verwaltung von Bedeutung. Vielfach handelt es sich bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um Musterprozesse, deren Ergebnisse auf eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle übertragbar sind. Ist auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Untergerichte formal nicht bindend, so zeigt doch die Gerichtspraxis, dass Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte ihr in aller Regel folgen. Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben demnach, was die Auslegung von Bundesrecht angeht, in der Rechtswirklichkeit richtungweisende Bedeutung. Andererseits gehen aber auch von den Entscheidungen der Instanzgerichte vielfach Denkanstöße aus, die Anlass zur Fortentwicklung der revisionsgerichtlichen Rechtsprechung geben.

Hervorhebung durch mich.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann niemand von uns wissen was in der Urteilsbegründung steht,

ich hoffe es ist wirklich so "einfach" wie oben hervorgehoben.

Trotzdem ist mein A... äh Popo total auf Grundeis.

Grüße

Bearbeitet von HG88
Geschrieben
...
Rechtskraft und Verbindlichkeit

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die betreffende Streitsache in dem sich aus dem Urteilstenor ergebenden Umfang rechtskräftig entschieden. Die Entscheidung ist nur für die Beteiligten des konkreten Verfahrens bindend. ..

Das wurde hier auch bereits gepostet.

Geschrieben
...

http://www.bverwg.de/bundesverwaltungsgericht/rechtsprechung/verfahren.php

...

Rechtskraft und Verbindlichkeit

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die betreffende Streitsache in dem sich aus dem Urteilstenor ergebenden Umfang rechtskräftig entschieden. Die Entscheidung ist nur für die Beteiligten des konkreten Verfahrens bindend. Gleichwohl sind ihre Aussagen über den Einzelfall hinaus für Rechtsprechung und Verwaltung von Bedeutung. Vielfach handelt es sich bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um Musterprozesse, deren Ergebnisse auf eine Vielzahl gleich gelagerter Fälle übertragbar sind. ...

Der von mir hervorgehobene Satz erscheint mir derzeit genauso wichtig. Wenn dieses Urteil so bestehen bleibt, wird sich jeder SB in Zukunft darauf berufen.

MT

Geschrieben

Der von mir hervorgehobene Satz erscheint mir derzeit genauso wichtig. Wenn dieses Urteil so bestehen bleibt, wird sich jeder SB in Zukunft darauf berufen.

MT

..also wird es bald viele gebrauchte MR308 in der Bucht geben...oder die Jägers stürmen die Schützenvereine (ist ja sonst eher umgekehrt)

Geschrieben

Im schlimmsten Fall regelt Ei zusätzlicher Loser das Problem und man wendet sich von Politik und Verbänden ab.

Illegal geht alles

Geschrieben

Nach wie vor wissen wir nicht, was im Urteil, steht, und auf das Herumgeorakele der beiden Laien, die - angeblich - das Urteil gelesen haben, gebe ich nichts, ohne sie damit persönlich abgreifen zu wollen. Daher ist es völlig sinnlos, zu spekulieren, was für Jäger, Sportschützen, Sammler und das Wild im Walde aus diesem Urteil für Konsequenzen folgen. Solange niemand die maßgeblichen Entscheidungsgründe hier wörtlich postet müssen wir waften, bis das Urteil auf der Gerichts-HP veröffentlicht wird.

Der Urteilstenor wird schlimmstenfalls lauten, daß auf die Revision der .... das Urteil des OVG ... aufgehoben und die Berufung des ... zurückgewiesen wird. Dies betrifft zunächst nur den Kläger und der kann dagegen Verfassungsbeschwerde einlegen, wegen der Verletzung def allg. Handlungsfreiheit und was sich evtl. sonst noch für Gründe aus dem Urteil ergeben (Verstoß gegen das Willkürverbot, gegen das Recht auf rechtliches Gehör ...) - muß man eben schauen, wenn die Gründe vorliegen.

Das Urteil ist rechtskräftig, da hilft auch keine Verfassungsbeschwerde.

Bei Gehörsverletzungen muß der Kläger zunächst innerhalb kurzer Frist einen Fortsetzungsantrag (Anhörungsrüge) stellen, der natürlich wie fast jeder dieser Anträge erfolglos sein wird, auch wenn er begründet sein sollte - muß aber zur Rechtswegerschöpfung gestellt werden. Das ist das totgeborene Kind einer der zahlreichen Rechtspflegevereinfachungsmaßnahmen der Regierung, die auf der absurden Meinung beruhte, Richter seien derart tolle Menschen, daß auf die Rüge einer Grundrechtsverletzung sich "schuldig" bekennen würden, was jedenfalls nach meiner beruflichen Erfahrung ist den meisten Fällen das Geständnis einer Rechtsbeugehandlung implizieren würde. Da jeder erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und Grundrechtsklage wegen einer Gehörsverletzung - und diese gibt es, auch bezüglich bundesgerichtlicher Entscheidungen - diese Anhörungsrüge vorausgegangen und erfolglos gewesen sein muß, anderserseits praktisch keine erfolgreichen Anhörungsrügen bekannt sind, ist die Richtigkeit dieser Bewertung evident. Warum auch sollten Richter bessere Menschen sein? Ihr 2. Staatsexamen ist idR schlechter als meins und sie haben mehr zu verlieren. Ist doch logisch, daß sie sich nicht selbst ans Messer liefern. Plus natürlich ihr aus mehreren Quellen gespeistes Selbstverständnis der Unfehlbarkeit.

Was nun die Behörden aus dieser Entscheidung machen richtet sich nach den Entscheidungsgründen. Aus dem Tenor der Bestätigung der VG-Entscheidung und damit der Auflage der Behörde können die Behörden zwar folgern, daß diese Auflage die Billigung des BVerwG gefunden hat. Die eine oder andere Behörde wird aber vielleicht darauf schauen, wie dies begründet wurde und sich überlegen, ob gegen ihre gleichlautenden Bescheide geklagt werden und wie entschieden werden wird. Es gibt durchaus Beispiele höchstrichterlicher Rechtsprechung, die derart massiv von den Unterinstanzen abgelehnt wurde, daß sie korrigiert wurde.

Dies und die Frage, ob die Entscheidungsgründe Ausführungen, Meinungsäußerungen enthalten, die weitergehende Auflagen oder Maßnahmen als nach Auffassung des BVerwG gerechtfertigt erscheinen lassen, kann aber erst beurteilt werden, wenn der Wortlaut der Gründe bekannt ist.

Und selbst im worst case bleibt je nach Absurdität oder Stringenz der Begründung aus Sicht der Behörde das Risiko, daß der Kläger mit seiner Verfassungsbeschwerde Erfolg hat oder bei der nächsten Klage bis zur Revision die Besetzung des Senats sich relevant verändert hat. Und schließlich kann auch ein anderer Jäger, der sich mit einer unter Verweis auf diese Entscheidung veranlaßte Maßnahme beschwert fühlt, nach der möglicherweise mangels Zulassung der Berufung abschließenden Entscheidung des VG selbst Verfassungsbeschwerde einlegen.

Geschrieben

ist ne wirklich schlimme sache! wenn das urteil öffentlich ist sollten wir überlegen was wir tun können um die primär betroffenen zu unterstützen, evtl. auch finanziell, denn weiteres klagen bis vors bvg ist teuer. und wir sind jetzt alle betroffen! es sollte klar sein, das dieses urteil, sollte es durchkommen, nur der anfang sein wird.

gruß rainer

Geschrieben

Der Urteilstenor wird schlimmstenfalls lauten, daß auf die Revision der .... das Urteil des OVG ... aufgehoben und die Berufung des ... zurückgewiesen wird.

Nochmal ganz langsam für dich:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen vom .24 September 2014 geändert....

Mir ist völlig egal was du meinst, bist, so habe ich es schriftlich... und dein Geschreibsel ist genau so viel/wenig wert wie meines

Geschrieben (bearbeitet)

Im schlimmsten Fall regelt ein zusätzlicher Lower das Problem und man wendet sich von Politik und Verbänden ab.

Illegal geht alles

Für Parteien, die einen ständig nur noch Drangsalieren gibts nur noch die Kontrastimme.

Man muss sich doch nicht ständig grundlos an den Karren pissen lassen.

Gott sei Dank Gibt's Parteien die denen nicht passen. Immer weiter so und die CDU ist überall Juniorpartner und dann hoffentlich bald ganz nutzlos, sowie die FDP.

Jedem Bürger vor den Koffer scheissen macht dauerhaft nicht glücklich.

Aus allen Verbänden auch noch raus, Dann sind die auch bald erledigt .sie nutzen offensichtlich eh nichts.

Selbst Fritz hat's nicht verstanden. Wer soll denn dann noch helfen wollen/können?

Wir können als Bürger ja nur noch auf einen Sturz aller Strukturen hoffen.

Einzig legale Möglichkeit ist die Wahl, einzige Alternative die Alternative. Alle anderen Spielen im gleichen miesen Spiel mit.

Dann muss man irgendwann konsequent die Merkel zitieren: Dann ist das nicht mehr mein Land

Im schlimmsten Fall regelt Ei zusätzlicher Loser das Problem und man wendet sich von Politik und Verbänden ab.

Illegal geht alles

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt habe ich mich durch 16 Seiten durchgewühlt und bin so schlau wie vorher. Eins scheint aber gewiss, das BVerwG hat anscheinend ein absurdes Urteil gesprochen, Details leider z.Z. unbekannt, und bedroht und negiert hierbei eine 40 Jahre lang bewährte Rechtspraxis mit (hoffentlich) völlig absurden und haltlosen Begründungen und scheint Waffen verbieten zu wollen. Bisher wußte ich nicht das ein Gericht bestehende Bundesgesetze willkürlich abschaffen oder modifizieren kann, aber man lernt in Deutschland anscheinend nicht aus - Ok, sollte es der Realität wirklich so entsprechen, wo kann geklagt oder unterstützt werden, ich lasse mir nicht mein rechtmäßiges Eigentum auf Grund von einer Willkürentscheidung gegen bestehendes Recht meiner Meinung nach wegnehmen. Zeit ein Signal zu setzen und wenn hier einer sagt es kann schief gehen, sollte der Sachverhalt so stimmen, ist es bereits schiefgegangen und es gibt nichts zu gewinnen, durch Stillhalten. Aber ganz klar ohne Urteilsbegründung kann man eigentlich von außen her, nur jetzt nur bis zur Veröffentlichung abwarten.

Bearbeitet von SAR-M1
Geschrieben

Nochmal ganz langsam für dich:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein Westfalen vom .24 September 2014 geändert....

Mir ist völlig egal was du meinst, bist, so habe ich es schriftlich... und dein Geschreibsel ist genau so viel/wenig wert wie meines

Es ist letztlich eine Stilfrage, wie man es formuliert. Ob man abändert oder ändert und die Berufung zurückweist oder ob man aufhebt und die Berufung zurückweist. Maßgeblich ist, was nach dieser Floskel kommt, und diesbezüglich hüllst Du dich ja noch immer vornehm in Schweigen.

Dein "Geschreibesel" ist, sorry,,leider überhaupt nichts wert, weil Du überhaupt nichts Konkretes mitteilst und die Leute hier nur zu ünnötigen und müssigen Spekulationen veranlaßt. Wie angenehm war es heute Nachmitag auf dem Schießstand, da wußte noch niemand etwas davon.

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