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EU Kommission: Rückmeldung zu Legislativvorschlägen


TG

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Frau Westphal, SPD:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal möchte ich mich für Ihre zahlreichen Zuschriften bedanken. Ich freue mich immer über Interesse und Rückmeldung aus dem Wahlkreis. Gerade bei einem polarisierenden Thema wie diesem, habe ich mich entschieden etwas detailreicher zu antworten.

Auf Grund der großen Zahl von Anfragen erlaube ich mir, zur Thematik der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erneuerung der Feuerwaffenrichtlinie, gesammelt zu antworten.

"Schutz der öffentlichen Sicherheit" bedeutet nicht nur "Schutz vor Terrorismus"

Als eine unserer Prämissen haben wir uns, als europäische Sozialdemokraten, die öffentliche Sicherheit auf die Fahnen geschrieben. Wie nun viele von Ihnen bereits treffend festgestellt haben, dienen die durch die Kommission angestrebten Änderungen nicht hauptsächlich dazu, die Versorgung von Terroristen mit Schusswaffen zu verhindern.

Allerdings sehen wir die Richtlinie darüber hinaus als Mittel an, die Nutzung solcher Waffen im Rahmen von organisierter Kriminalität oder beispielsweise für Amoktaten zu verhindern. Die Forderungen und Verschärfungen sind hierbei kein bloßer Aktionismus, sondern seit längerem vorbereitete Anpassungen (angekündigt bereits im April 2015, im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda). Deren Umsetzung hat in Folge aktueller Ereignisse besondere Priorität erlangt.

Auch wir sehen einige Aspekte des Kommissionsvorschlags kritisch und bringen deswegen notwendig erscheinende Änderungsvorschläge ein.

Sonderregelung für deaktivierte Waffen und Salutwaffen

Gerade bezogen auf deaktivierte Waffen und deren Komponenten, genauso wie im Falle von Waffen, die zu Akustischen- bzw. Salutwaffen umgebaut wurden, sehen wir dringenden Bedarf für eine Neuregelung.

Auch uns erscheint der Kommissionsvorschlag, der die Einordnung dieser Waffen in Kategorie C vorsieht (S. 18, (8), Artikel 10a, 10b, 13a iii) 5 u. 6), als nicht hinreichend.

  • Soweit die Reaktivierung oder auch nur die Weiterverwendung von Bauteilen aus solchen Waffen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, sollten diese genauso behandelt werden, wie "scharfe" Waffen. Zudem sollte unserer Meinung nach auch die Weitergabe deaktivierter Waffen registrierungspflichtig sein.

  • Reaktivierte Schusswaffen wurden, im reaktivierten Zustand, bei terroristischen Anschlägen verwendet (jüngst der Angriff auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August letzten Jahres). Doch auch ansonsten stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

  • Aus sozialdemokratischer Sicht müssen im aktiven Zustand verbotene Waffen, auch deaktiviert oder umgebaut EU-weit verboten bleiben!

Der EU-weite Handel mit Schusswaffen

Essentiell ist, dass wir eine Regelung ermöglichen, die für alle Mitgliedsstaaten geltend ist. Nur so kann verhindert werden, dass Waffen die zwar in bestimmten Staaten verboten sind, im Nachbarland gekauft und ohne große Probleme nach Deutschland verbracht werden können.

Im Übrigen: Kriminellen und Terroristen darf es nicht möglich sein, ihre Waffen auch noch legal im Internet bestellen. Egal ob eine Waffe deaktiviert ist oder nicht, als Sozialdemokraten sind wir gegen den privaten Online-Handel mit Schusswaffen.

Diskussionspunkt "halbautomatische Schusswaffen"

Viele von Ihnen hat vor allem das geplante Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen beschäftigt.

Die S&D Fraktion ist sich einig, dass vor allem semi-automatische Waffen, die zu Vollautomaten umgebaut werden können, eine große Gefahr darstellen.

In Ihren Zuschriften konnte ich allerdings auch Groll bezogen auf einen weiteren Punkt feststellen. Viele Besitzer, von bisher zugelassenen halbautomatischen Waffen, stören sich an den Plänen der Kommission, Halbautomaten, die vollautomatischen Waffen "ähneln" (derzeit Kategorie B7), zu verbieten.

  • Auch wir haben uns über diese Forderung viele Gedanken gemacht. Keinesfalls ist es unser Anliegen, Menschen die legal im Besitz von Schusswaffen sind zu kriminalisieren. Nur weil ein Gegenstand einer verbotenen Waffe ähnlich sieht, kann dieser nicht gleich verboten werden. Ziel sollte es sein, eine Bewertung basierend auf technischen Gegebenheiten zu tätigen und Waffen nicht bloß auf Grund des äußeren Erscheinungsbilds zu verbieten. Im Vorschlag der Kommission (S. 20, (13), (a), i) 7.) wird dies, unserer Meinung nach, noch nicht hinreichend definiert.
  • Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Waffen mit für die Nutzung vollautomatischer Waffen kompatiblen und notwenige Bauteilen, unter Umständen verboten werden müssen.

In Deutschland bestehende Regelung zu Jagdwaffen

Unabhängig davon möchte in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken geben, dass diese Regelung auf europäischer Ebene, für einen großen Teil der deutschen Waffenbesitzer keine weiteren Nachteile mit sich bringen wird.

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 spiegelt sich wider, dass die bauliche Beschaffenheit einer Schusswaffe für die Zulassung zur Jagd entscheidend ist.

Das deutsche Recht (das Geltung hat, soweit die erlassenen Gesetze "schärfer" sind, als die Regelungen der EU) sieht die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die größere als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, ohnehin nicht vor. Verbände von Interessenvertretern empfehlen zudem, Waffen mit größeren Magazinkapazitäten nicht zur Jagd zu verwenden, um keine Strafverfolgung zu riskieren.

Halbautomatische Waffen im Sportbereich

Was nun den Waffenbesitz unabhängig von der Verwendung zur Jagd angeht, gilt es aus sozialdemokratischer Perspektive abzuwägen. Hierbei stehen sich das Interesse der Waffenbesitzer und die öffentliche Sicherheit entgegen.

  • Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen bestreiten (Pistole, Revolver, etc.) sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
  • Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (z.B. "Dynamisches Schießen").

  • Wir unterstützen Vorstöße der Kommission, die den Kauf von Schusswaffen durch Minderjährige untersagen. Zudem setzen wir uns für eine EU-weite Regelung ein, die sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Schusswaffen haben (Stichwort "Lagerung").
  • Auch den Ansatz eines europäischen Feuerwaffenpasses, der alle fünf Jahre (basierend auf einer medizinischen Untersuchung) erneuert werden muss, sehen wir als sinnvoll an. Zu klären ist, wie genau sollen solche Untersuchungen ablaufen und an Hand welcher Faktoren der Betroffene auf seine Tauglichkeit zum Waffenbesitz geprüft wird. Eine durch die EU festgelegte, juristisch eindeutige Regelung ist hierbei unerlässlich. Die Verantwortung darf nicht alleine der Ärzteseite zugeschoben werden!
  • Trotz allem stellt sich die Frage ob von bestimmten zivilen Schusswaffen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann. Insbesondere beziehen sich unsere Bedenken hierbei auf die für den Sportbereich hergestellten halbautomatischen Pendants zu vollautomatischen Schusswaffen (z.B. "AR-15"). Auch wenn diese Waffen nicht zu Vollautomaten umzubauen sind und primär im zivilen Bereich Verwendung finden, basieren sie teilweise doch auf militärischem Gerät. Wenn sich solche Waffen in Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität nur unwesentlich von ihren zum Kriegszweck hergestellten Vorbildern unterscheiden, so gefährden auch diese die öffentliche Sicherheit.
  • In diesem Zusammenhang sehen wir es nicht als schlüssiges Argument gegen das Verbot an, dass bei den Terrorattacken in Paris oder Brüssel keine legalen Sport- oder Jagdwaffen verwendet wurden. Terroristen sollten gar nicht erst die Möglichkeit haben, für ihre Taten zur zivilen Verwendung bestimmte Schusswaffen zu nutzen. Auch Einzeltätern (wie im Fall von Anders Breivik in Norwegen) darf der Zugang zu solchen Waffen nicht unnötig erleichtert werden!
  • Genauso wenig ist eine Aufrüstung unserer Bürger zur Bewahrung der öffentlichen Sicherheit nötig. Es gibt keinen Grund am Vertrauen in unsere deutschen Sicherheitsbehörden zu zweifeln.

Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten beseitigen und Ihnen meine Überlegungen zu diesem Thema klar darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Westphal

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  • Wir unterstützen Vorstöße der Kommission, die den Kauf von Schusswaffen durch Minderjährige untersagen. Zudem setzen wir uns für eine EU-weite Regelung ein, die sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Schusswaffen haben (Stichwort "Lagerung").

Seit wann dürfen Minderjährige Schusswaffen erwerben?

Nun ja, ein kurzer Blick in den Wiki Artikel über diese Dame reicht, um sich ein Bild von ihr zu machen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kerstin_Westphal

Bearbeitet von 6/373
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  • Trotz allem stellt sich die Frage ob von bestimmten zivilen Schusswaffen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann. Insbesondere beziehen sich unsere Bedenken hierbei auf die für den Sportbereich hergestellten halbautomatischen Pendants zu vollautomatischen Schusswaffen (z.B. "AR-15"). Auch wenn diese Waffen nicht zu Vollautomaten umzubauen sind und primär im zivilen Bereich Verwendung finden, basieren sie teilweise doch auf militärischem Gerät. Wenn sich solche Waffen in Reichweite, Kaliber und MaDiegazinkapazität nur unwesentlich von ihren zum Kriegszweck hergestellten Vorbildern unterscheiden, so gefährden auch diese die öffentliche Sicherheit.

Die Gegenfrage dazu währe dann wie sich ihr Verständnis als Demokratin zu einer Enteignung der betreffenden Bürger dazu stellt.

-Da geht es je nicht grad um 5 Euro-

Und die Unterstellung dass ihr Verständnis von Demokratie wohl nicht all zu weit ist.

Wir sollten auch mal dazu übergehen Autos in Privatbesitz zu Verbieten.

Weil jeder KÖNNTE ja mal eine Trunkenfahrt machen --auch DAS gefährdet die Öffentliche Sicherheit.

Und was soll die Erbärmliche Aussage Jäger, Sportschützen und Waffenbesitzer sollen nicht kriminalisiert werden.

Genau das ist schließlich der Tenor solcher Diskussionen.

Einzelfälle sind Tragisch und ohne Zweifel zu Verurteilen aber eine Demokratie muss mit solchen Vorfällen

klar kommen genau so wie sie mit Kindesmissbrauch, Häuslicher Gewalt und anderen verabscheuungswürdigen

Verbrechen zurecht kommen muss. Das ist Sache der Justiz. Auch dass ist Verboten und kommt mehr wie häufig vor.

Verbrechen eines Einzelnen dazu zu benutzen alle Bürger zu bestrafen ist mehr wie erbärmlich.

Gott ich kann diesen Geistigen Dünnschiss nicht mehr hören. Dass wollen Hochintelligente Leute sein.

So eine Argumentationsführung hat Sonderschulniveau.

Für wie verblödet halten die uns eigendlich.

Despoten ENTEIGNEN ihre Bürger. Demokraten achten ihre Bürger.

Bearbeitet von Redfox333
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Ich habe das Argument mit dem norwegischen Attentäter mal auseinandergenommen (hatte heute den gleichen Brief bekommen):

Zu Ihrem Beispiel Anders Brevik: Ein Attentäter, der nur zum Schein einen Bauernhof führt, um mit Düngemitteln zwei Bomben von je einer Tonne bauen zu können, der lässt sich auch von 5-Jahreslizenzen und Dekowaffenrichtlinien abschrecken. Herr Breivik wurde zudem von der deutschen Polizei bei der Durchreise mit Waffenbauteilen erwischt, die Meldung darüber kam aber nie bei norwegischen Behörden an. Die Gesetze waren ausreichend, die Exekutive hat hier geschlafen!

Mit besten Grüßen

Empty8sh

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Hier von Othmar Karas:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf Sie über den aktuellen Stand in der Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinien informieren.

Heute hat die Chef-Verhandlerin des EU-Parlaments, Abgeordnete Vicky Ford, den Bericht des Europäischen Parlaments zur Feuerwaffen-Richtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz präsentiert. Hier können Sie die Ausschusssitzung nachsehen (http://bit.ly/1SqeqEt) sowie meine Wortmeldung nachhören (Zeitpunkt: 12:15:40). Gerne übermittle ich Ihnen anbei den Berichtsentwurf in deutscher Sprache.

Der Berichtsentwurf hat den Kommissionsvorschlag bereits in 86 Punkten verändert und zahlreiche Ihrer Anliegen aufgegriffen. Der Entwurf stellt somit einen großen Fortschritt dar!

Bitte geben Sie mir bis nächsten Montag Bescheid, sollten Sie weitere Anmerkungen haben, damit ich sie in meine Gespräche im Europäischen Parlament einfließen lassen kann.

Der weitere Zeitplan lautet wie folgt:

· Von 20. bis 27. April 2016 können Änderungsvorschläge für den Berichtsentwurf gemacht werden.

  • Am 27. Juni 2016 wird im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments über den Berichtsentwurf abgestimmt.
  • Im Herbst 2016 wird aller Voraussicht nach das Europäische Parlament im Plenum über den Bericht abstimmen.

Mit besten Grüßen,

Ihr Othmar Karas

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Natürlich steht in der Antwort von Herrn Schwab viel Unfug. Allerdings sollte man ihm zugute halten, daß er überhaupt antwortet (bzw. antworten läßt).

Wenn nun pampige offene Briefe an ihn gerichtet werden, wird er in Zukunft nicht mehr antworten, so wie die große Masse der Abgeordneten; denen sollte man mal pampige Briefe schreiben.

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Natürlich steht in der Antwort von Herrn Schwab viel Unfug. Allerdings sollte man ihm zugute halten, daß er überhaupt antwortet (bzw. antworten läßt).

Wenn nun pampige offene Briefe an ihn gerichtet werden, wird er in Zukunft nicht mehr antworten, so wie die große Masse der Abgeordneten; denen sollte man mal pampige Briefe schreiben.

Man kann ihn für den Sermon den er absondert aber auch nicht überschwenglich loben. Insgesamt muss man den Vögeln immer wieder klar machen, dass ihr Posten am Wählerwillen hängt.

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Habe der Frau Westphal eben auch mal geschrieben, da ich das Argument "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" für absoluten Humbug halte...Als Politiker ohne entprechendes Fachwissen sollte man statt auf diffuse Ängste besser auf Experten des BKA hören die absolut keinen Handlungsbedarf sehen was weitere Einschränkungen angeht...

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Die Frau Westphal soll doch einfach mal ihre Behauptungen bezüglich "Gefährdung öffentlicher Sicherheit" durch Halbautomaten, durch dynamisches Schießen etc., durch Fakten belegen. Zahlen und Daten; deliktische Relevanz.

Wenn sie das nicht kann, kann sie redlicher Weise auch keine entsprechenden Forderungen aufstellen bzw. unterstützen.

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  • 2 Monate später...
Zitat

Wir verstehen die Bedenken, die von einigen Jäger*innen und Sportschütz*innen geäußert werden, die befürchten, dass Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz und -gebrauch im Rahmen dieser Aktivitäten erfolgen könnten. Dies war nicht der Zweck der Richtlinie 2008/51 und ist auch nicht das Ziel ihrer Revision. Ich bin überzeugt, dass das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedsländer im Rat der EU eine passende Lösung finden werden.

 

Was soll denn das heißen? Einige, das sind wohl wir hier, haben Bedenken geäussert, und der Rest der LWB's findet es toll und angemessen? Beschränkungen für den legalen Waffenbesitz war und ist genau das Ziel dieser Richtlinie. Was man auf nationaler Ebene nicht durchdrücken konnte, wird jetzt hinterum über die EU-Kommission durchgedrückt und vom EU Parlament durchgewunken.

Das sind die Fakten, daran ändert auch das politisch korrekte Geschwurbsel einiger Abgeordneter nichts.

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  • 4 Monate später...

Immer schön dagegenhalten.

Die Damen und Herren brauchen Waschkörbeweise Post. Das hilft beim Denken.

 

Waffenkontrolle dient nicht der öffentlichen Sicherheit sondern immer nur der Kontrolle der Bevölkerung.

 

Als Argumentationshilfe, zur Info und zur Weiterverbreitung.

 

Unsere neue Drucksache .

 

Hier auch als Download:

http://www.oberlandarms.com/service-infos-downloads--de-sonstige_downloads-Downloads+Sonstige+Downloads.html#service

Fakten_Missbrauch_von_legalen_Waffen_Seite_1.jpg

Fakten_Missbrauch_von_legalen_Waffen_Seite_2.jpg

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  • 3 Wochen später...
Am 20.4.2016 um 15:35 schrieb xamoel:

 

  • Trotz allem stellt sich die Frage ob von bestimmten zivilen Schusswaffen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann. Insbesondere beziehen sich unsere Bedenken hierbei auf die für den Sportbereich hergestellten halbautomatischen Pendants zu vollautomatischen Schusswaffen (z.B. "AR-15"). Auch wenn diese Waffen nicht zu Vollautomaten umzubauen sind und primär im zivilen Bereich Verwendung finden, basieren sie teilweise doch auf militärischem Gerät. Wenn sich solche Waffen in Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität nur unwesentlich von ihren zum Kriegszweck hergestellten Vorbildern unterscheiden, so gefährden auch diese die öffentliche Sicherheit.

 

Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität. 

 

Mir muss mal einer erklären warum eine AR 15 gefährlicher ist, als andere halbautomatische Gewehre?!....Wissen die überhaupt von was die da reden? Ich habe noch nie verstanden, wieso eine Waffe - auch wenn sie optisch wie eine Kriegswaffe aussieht - dadurch gefährlicher sein soll, als eine andere Waffe...

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