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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... Der Besitz der gefährlichsten Feuerwaffen wird nicht mehr gestattet sein, auch wenn die Waffen deaktiviert sind.

Das heißt dann auch: Teilesätze Ade. Ob die ganzen Deko-Sammler schon von ihrem Glück wissen ?

Geschrieben (bearbeitet)

http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm

Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder Sportschießen verwendet werden, können von Privatpersonen erworben werden, aber nur, wenn die notwendige Zulassung vorliegt:

1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;

Punkt 4. sind das nicht unsere lieben ARs?

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden.

ein normalo AR15 hat doch gar keine automatischen Mechanismen=?!

Bearbeitet von gunnewcomer
Geschrieben

Der Punkt ist, daß diese Aussagen auf der Q&A-Seite schlichtweg falsch sind - im Richtlinienentwurf steht nämlich noch "etwas" mehr als nur B7.

Verbindlich ist ausschließlich die englische Fassung des Entwurfes!

Alles andere ist Poesie oder bedeutungsloses, unverbindliches Geschwafel.

Geschrieben

Also nachdem ich mal von ein paar Halbautomaten in den Feststellungsbescheid vom BKA geguckt habe, ist keine Waffe in die Kategorie B7 eingestuft. Ich denke, dass das fast das geringste Problem ist; eher das Thema Optik wird interessant, denn diese Waffen sehen natürlich alle wie die vollautomatischen Vorbilder aus... und so wie ich es verstehe heißt das, dass die verboten werden sollen. Außer die Firmen lassen sich was einfallen und malen die irgendwie an. Die Hersteller äußern sich ja nicht wirklich. Entweder die haben sich das Papier durchgelesen und sagen, dass das den Markt eigentlich nicht tangiert oder es ist ihnen egal.

Geschrieben (bearbeitet)

Also nachdem ich mal von ein paar Halbautomaten in den Feststellungsbescheid vom BKA geguckt habe, ist keine Waffe in die Kategorie B7 eingestuft. Ich denke, dass das fast das geringste Problem ist; eher das Thema Optik wird interessant, denn diese Waffen sehen natürlich alle wie die vollautomatischen Vorbilder aus... und so wie ich es verstehe heißt das, dass die verboten werden sollen. Außer die Firmen lassen sich was einfallen und malen die irgendwie an. Die Hersteller äußern sich ja nicht wirklich. Entweder die haben sich das Papier durchgelesen und sagen, dass das den Markt eigentlich nicht tangiert oder es ist ihnen egal.

Also im Bescheid steht kein Anschein - also der vom BKA.

Und was Ich habe hat aus meiner Sicht auch keinen Anschein.

Also wenn Du eine Anscheinswaffe hast - gute Nacht :bump:

Grüße

Bearbeitet von südwest
Geschrieben

Also nachdem ich mal von ein paar Halbautomaten in den Feststellungsbescheid vom BKA geguckt habe, ist keine Waffe in die Kategorie B7 eingestuft. Ich denke, dass das fast das geringste Problem ist; eher das Thema Optik wird interessant, ......

Das Problem liegt ganz wo anders!

Jetzt wird klein angefangen und später groß weiter gemacht.

Guckst du hier http://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/?p=2267488

Da will einer schon die nächste Scheibe der Salami.

Geschrieben

Also im Bescheid steht kein Anschein - also der vom BKA.

Und was Ich habe hat aus meiner Sicht auch keinen Anschein.

Also wenn Du eine Anscheinswaffe hast - gute Nacht :bump:

Grüße

Nein, ich meine nur, wenn die EU jetzt sagt, dass die Optik nicht ähnlich sein darf mit den Vollautomaten, dann trifft das eben doch viele Halbautomaten, weil die alle ähnlich aussehen. Sagen wir jemand hat ein HK MR 223; die Waffe ist nicht in der Kategorie B7, sieht aber aus wie das vollautomatische HK 416... Wird diese dann aufgrund der Ähnlichkeit verboten? Und so lese ich das raus

Geschrieben

Mir deuchte dieser Teil:

1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;

zunächst wie eine schlechte Übersetzung aus dem Englischen. Deshalb habe ich mir auch die englische Version angeschaut.

Beide unterscheiden sich deutlich voneinander:

Deutsch: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13830_de.htm

Englisch: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6111_en.htm

Desinformation in Reinform. Was gilt jetzt und was kommt?

Geschrieben

Mal 'ne Frage zu der Sammler-Geschichte, wie wird das bisher geregelt? Angenommen ich will mir eine deaktivierte AK kaufen, wird das, und wenn von wem und wo registriert? Was ist mit AK-Kopien, was keine deaktivierte Waffe war, also nur ein Nachbau der noch nie geschossen hat, aber halt so aussieht? Gibt's da Registrierungspflicht? Weil, wie soll man (die Behörde) das alles nachprüfen, wer was hat und wer nicht? Sorry für die vielleicht dummen Fragen, aber in Sachen Rechtliches bei Dekowaffen kenn ich mich (bis jetzt) leider noch net aus...

Geschrieben

Ich sage nur, Leute zeichnet die Petition und schreibt unsere Volksvertreter an!!!!

Auch dann wenn ihr keine HA habt, das ist nur der Anfang, dann geht es weiter mit Repetierern die Kriegswaffen waren oder denen ähnlich sehen, dann sind auch eure Enfields und oder Barrets, Remington 700 usw drann.

Ich habe vorhin diese Antwort bekommen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Im Anhang finden Sie den finalen Vorschlag der Kommission. Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin keine.

Leider, wie ich meine. Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas HÄNDEL MEP

20151202_communication_firearms_and_the_security_of_the_eu_en-1.pdf

Geschrieben

Nein, ich meine nur, wenn die EU jetzt sagt, dass die Optik nicht ähnlich sein darf mit den Vollautomaten, dann trifft das eben doch viele Halbautomaten, weil die alle ähnlich aussehen. Sagen wir jemand hat ein HK MR 223; die Waffe ist nicht in der Kategorie B7, sieht aber aus wie das vollautomatische HK 416... Wird diese dann aufgrund der Ähnlichkeit verboten? Und so lese ich das raus

Die Sauer 303 success sieht ungefährlicher / anders aus ? Nur mal so vom Auge des Betrachters aus gesprochen.

Die wollen langfristig einTotalverbot sonst nix.

Und wenn sie nur die Deko´s verbieten haben die Gungrabber einen Sieg errungen.

Alles eine Frage der Zeit.

Mit Vorderladern wurde auch 300 Jahre gejagt und Löcher in Papier gestanzt. Wir sind auf dem besten Wege dahin.

Grüße

Geschrieben

Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin keine. Leider, wie ich meine. Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel. Mit freundlichen Grüßen Thomas HÄNDEL MEP

Das ist ein Träumer!

Wenn er den rechtstreuen Bürgern die Waffen per Gesetz auch wegnehmen kann. Welche Methode will er denn dann bei Verbechern anwenden?

Sollte man mit diesem Mann eine Grundlagen-Diskussion führen? Macht das Sinn?

Geschrieben

Das ist ein Träumer!

Wenn er den rechtstreuen Bürgern die Waffen per Gesetz auch wegnehmen kann. Welche Methode will er denn dann bei Verbechern anwenden?

Sollte man mit diesem Mann eine Grundlagen-Diskussion führen? Macht das Sinn?

post-9124-0-82509600-1449155122_thumb.jp

Geschrieben

Das ist ein Träumer!

Wenn er den rechtstreuen Bürgern die Waffen per Gesetz auch wegnehmen kann. Welche Methode will er denn dann bei Verbechern anwenden?

Sollte man mit diesem Mann eine Grundlagen-Diskussion führen? Macht das Sinn?

Nein, das macht leider keinen Sinn.

Das wäre Ressourcenverschwendung.

Geschrieben

" Im Anhang finden Sie den finalen Vorschlag der Kommission. Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin keine. Leider, wie ich meine. Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel. Mit freundlichen Grüßen Thomas HÄNDEL MEP"

Soll das wirklich der finale Vorschlag sein oder behandelt der nur eine begleitende Maßnahme zum ursprünglichen Proposal?

Geschrieben

Also im Bescheid steht kein Anschein - also der vom BKA.

Und was Ich habe hat aus meiner Sicht auch keinen Anschein.

Also wenn Du eine Anscheinswaffe hast - gute Nacht :bump:

Grüße

Ach so alles im Grünen Bereich!!! Eine zivile AR15 oder M4, bzw das AK pendant sieht natürlich der entsprechende Kriegswaffe überhaupt nicht ähnlich.

Geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Im Anhang finden Sie den finalen Vorschlag der Kommission. Verschärfungen für regulär erworbene Waffen oder Verbote halbautomatischer Waffen für Privatpersonen finden sich darin keine. Leider, wie ich meine. Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel. Mit freundlichen Grüßen Thomas HÄNDEL MEP

Genau das hat er mir auch geantwortet. Der Mann hat keine Ahnung.

Mit dem Anschreiben der Männer bin ich durch, nun bekommen die Frauen auch meinen Protestbrief.

Geschrieben

Soll das wirklich der finale Vorschlag sein oder behandelt der nur eine begleitende Maßnahme zum ursprünglichen Proposal?

Himmel nimmt euch doch die Zeit die abgeändert Richtlinie zu lesen, da gibt es keine Interpretationen mehr. B7 wird geschrädert, militärisch aussehen auch, VA sowieso, Dekos auch und sowieso alles was mehr als 3 Patronen fassen kann.

Kurz und gut alles aber absolut alles wird eingezogen und vernichtet ausser ein reinrassiges Jagdgewehr oder Sport Repetierer...

Geschrieben

Zum Thema Anschein und die dämliche B.7-Diskussion:

Versucht mal die Waffe im 7,62x39 zu kaufen. Wenn das nicht geht, ist es eine Waffe mit Kriegswaffenoptik.

Wie viele AR15-, AK- und G3-Klone gibt es in Deutschland in dem Kaliber?

Geschrieben

Leider kein bearbeiten mehr möglich, daher hier die Aussage meines SB: angeblich untergliedern sie nur in B,C,D.

Einen Auszug der auf mich eingetragenen Waffen erhalte ich für 50 Cent pro Seite bei der Dienststelle.

Was sagt ihr dazu?

Der Auszug aus dem NWR ist kostenlos....

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