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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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vor 11 Stunden schrieb mühli:

Für mich als Schweizer gibt es eigentlich nur eine tragbare Lösung. Nämlich die, dass die Schweiz aus Schengen austritt, nicht nur wegen dem Waffenrecht alleine.

 

Das wäre sehr schade!

 

Dann könnte die Schweiz nämlich nicht die Richtlinien der EU beeinflussen!

 

 

Andernorts wurde geschrieben:

 

Zitat

Man könnte die ganze EU Richtlinie wegklagen. Genug Geld für den Prozess vorausgesetzt! Der Gestehungsprozess der Richtlinie erfolgte nicht gemäß der EU Verträge sondern im Trilog Verfahren welches für eine einzige Gesetzgebung während der Bankenkrise als Ausnahme geschaffen wurde

 

Keine Ahnung, ob das so stimmt!

Es wäre natürlich schön, wenn man das Verfahren mit einem Mal zum Erliegen bringen könnte.

Aber so recht dran glauben kann ich nicht.

 

Kennt sich da jemand besser aus?

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vor 16 Stunden schrieb heletz:

Das wäre sehr schade!

 

Dann könnte die Schweiz nämlich nicht die Richtlinien der EU beeinflussen!

 

 

Das kann sie auch als Mitglied nicht, jedenfalls nicht auf offiziellen Kanälen, denn sie ist zwar Mitglied des Schengenraums, nicht aber der EU. Inoffizielle Konsultationen würde es so oder so weiter geben. Tatsächlich schade wäre natürlich, wenn einem auf einer Radtour um den Bodensee wieder so ein dackelhaftes Grenzerhäuschen im Wege wäre, an dem man in der Praxis aber auch vor Schengen normal nicht kontrolliert wurde.

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vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

...  wieder so ein dackelhaftes Grenzerhäuschen im Wege wäre, an dem man in der Praxis aber auch vor Schengen normal nicht kontrolliert wurde.

Das ist nie verschwunden. Nur sitzen da jetzt die Zöllner alleine drinnen ohne die Kollegen von der BuPo. :hi: Die Schweizer Grenze ist immer noch EU-Aussengrenze und Du musst Dich immer noch für Zoll, Steuern und die AWV erklären. :rtfm:

 

Dein

Mausebaer

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Mit einer ungewählten, lebenslang festgezeckten Erpresser-Kommission, unter Führung eines Alkoholikers, ist kein Recht zu erwarten. Diese Diktatoren geben einen feuchten Kehrricht auf Mono-, Bi- oder Triloge.

 

 

Bearbeitet von Gast
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Am 18.5.2017 um 10:16 schrieb heletz:

Allerdings geht daraus (leider) nicht hervor, daß das Trilog-Verfahren nicht aufs Waffenrecht angewandt werden darf

Das steht im Maastricht-Vertrag (Grundlagenvertrag der EU).

Danach hat die EU KEINE Richtlinienkompetenz gegenüber den souveränen Mitgliedsstaaten, soweit es deren innerstaatliche Gesetzgebung betreffend deren innerer Sicherheit betrifft.

Die waffenrechtlichen Regelungen der Einzelstaaten sind immer Bestandteil der Gesetzgebung zur inneren Sicherheit.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Danach hat die EU KEINE Richtlinienkompetenz gegenüber den souveränen Mitgliedsstaaten, soweit es deren innerstaatliche Gesetzgebung betreffend deren innerer Sicherheit betrifft.

Die waffenrechtlichen Regelungen der Einzelstaaten sind immer Bestandteil der Gesetzgebung zur inneren Sicherheit.

 

Daher ja auch der Umweg über IMCO (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) als entscheidender Parlamentsausschuss.

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Am 13.5.2017 um 19:34 schrieb mühli:

 Die Dame am Telefon erklärte mir, sie kläre das ab und ich kriege im Verlauf der nächsten Woche telefonisch Bescheid. Man darf gespannt sein! :rolleyes: 

Ausnahmsweise mich selber zitiert. Habe eine Sprachnachricht auf dem Handy erhalten. Werde am Montag an durchgegebener Festnetznummer anrufen und dann weiss ich hoffentlich mehr.

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vor 6 Stunden schrieb 2011-Jack:

@Empty8sh

 

Hi, ich hätte erneut ne Frage

an Dich und zwar bezüglich dem was

da nun diese Woche beschlossen wurde. Es handelt sich. wohl um

den deutschen Teil der Änderung.

 

Kannst du uns (mir) kurz sagen was da nun genau und wie geändert wurde und wann das nun gültig wird ?

 

Merci

 

 

 

Also beschlossen wurde:

 

- Neue Schränke müssen Stufe 0 sein, alte Schränke A/B haben bestandschutz (auch innerhalb der Familie)

- Verlust von Waffen oder Munition wird Straftat, keine Ordnungswidrigkeit mehr...bis zu 3 Jahre Gefängnis

- Abgabeamnestie für illegale Waffen, Dauer 1 Jahr

 

Das sind die wichtigsten Infos, weitere Details findest du hier:

https://www.jagdverband.de/content/bundestag-beschließt-neues-waffengesetz

 

Gültig wird das nach Abnicken durch den Bundesrat und Veröffentlichung im Bundesanzeiger...also binnen der nächsten Tage/Wochen.

 

Wenn du das Risiko eingehen willst, kannst du noch shcnell einen A/b-Schrank kaufen und hoffen, dass der noch anerkannt wird.

 

Mit der EU-Sache hat das ABSOLUT NICHTS zu tun. Die kommt dann nach der Wahl in der nächsten Legislaturperiode.

 

Beste Grüße

Bearbeitet von Empty8sh
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vor 14 Minuten schrieb Empty8sh:

 

Also beschlossen wurde:

 

- Verlust von Waffen oder Munition wird Straftat, keine Ordnungswidrigkeit mehr...bis zu 3 Jahre Gefängnis

100% sicher das das da so drin steht?

Dachte es geht um die Aufbewahrung.

Oder meinst du den Verlust durch mangehalfte Aufbewahrung.

Bearbeitet von low-ready
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vor 1 Minute schrieb low-ready:

100% sicher das das da so drin steht?

Dachte es geht um die Aufbewahrung.

 

 

Ich habe den Text nur überfliegen können, aber mir wurde das von Kollegen, die etwas genauer gelesen haben, bestätigt.

 

Ich muss mich korrigieren, Munitionsverlust scheint ordnungswidrigkeit zu bleiben.

 

Auch Outfox hat das übernommen:

http://www.outfox-world.de/news/bundestag-beschliesst-waffengesetz-aenderung.html

 

Zitat

Verlust von Waffe oder Munition

Wer seine Schusswaffe verliert, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Fahrlässige Verstöße, die die Munition betreffen, wie die verlorene Patrone unter dem Autositz oder im Revier, bleiben nach Informationen des Deutschen Jagdverbands eine Ordnungswidrigkeit.

 

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Nicht alles sollte man unreflektiert aus dem Netz übernehmen, ebenso wenig von Kollegen "die genauer Lesen".

Eine fatale Falschinterpretation des bekannten Textes.

 

Zitat:

"Wenn du das Risiko eingehen willst, kannst du noch shcnell einen A/b-Schrank kaufen und hoffen, dass der noch anerkannt wird."

 

Weder ein Risiko, ebenso wenig mit Hoffnung verbunden, sondern eine tatsächliche, gesetzlich nun verankerte Möglichkeit. Auch dies ergibt der bekannte Text.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Weder ein Risiko, ebenso wenig mit Hoffnung verbunden, sondern eine tatsächliche, gesetzlich nun verankerte Möglichkeit. Auch dies ergibt der bekannte Text.

 

Gilt das auch dann, wenn ich jetzt eine A/B - Schrank kaufe, aber erst nächste Jahr eine EWB beantrage?

Oder muss der Schrank bereits vor Inkrafttreten zur Aufbewahrung benutzt worden sein?

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vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Zitat:

"Wenn du das Risiko eingehen willst, kannst du noch shcnell einen A/b-Schrank kaufen und hoffen, dass der noch anerkannt wird."

 

Weder ein Risiko, ebenso wenig mit Hoffnung verbunden, sondern eine tatsächliche, gesetzlich nun verankerte Möglichkeit. Auch dies ergibt der bekannte Text.

 

 

 

Liebe Leute,

 

dann fragt lieber den chappi, der hat eine Kristallkugel und weiß genau, an welchem Tag das ganze in den Bundesrat und den Bundesanzeiger kommt. Und natürlich geht er auch händchenhaltend mir euch zu eurem Sachbearbeiter und sorgt dafür, dass eurer Schrank auch ganz sicher noch eingetragen wird.

 

@chapmen Wenn Sie es so viel besser können, warum informieren Sie uns dann nicht? Oder habe ich 20 Ihrer Beiträge im Newsticker überlesen?

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vor 33 Minuten schrieb Empty8sh:

 

 

Liebe Leute,

 

dann fragt lieber den chappi, der hat eine Kristallkugel und weiß genau, an welchem Tag das ganze in den Bundesrat und den Bundesanzeiger kommt. Und natürlich geht er auch händchenhaltend mir euch zu eurem Sachbearbeiter und sorgt dafür, dass eurer Schrank auch ganz sicher noch eingetragen wird.

 

@chapmen Wenn Sie es so viel besser können, warum informieren Sie uns dann nicht? Oder habe ich 20 Ihrer Beiträge im Newsticker überlesen?

Du kennst dich doch aus- das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Wann dieser ist weiss noch keiner von uns, aber sicher nicht heute, morgen oder übermorgen.

Die Zustimmung des Bundesrates ist wohl als gegeben anzusehen.

 

Mit anderen Worten: das was ich heute, morgen und übermorgen ( und sicher noch einige Tage mehr ) an Schränken besitze ( vorrausgesetzt ich bin bereits im Besitz einer waffenrechtlichen Genehmigung) ist "Altbesitz".

 

@empty: ich kann nichts dafür wenn du dich auf fragwürdige Quellen stützt und diese zitierst. Stutenbissigkeit scheint wohl in "Waffenlobby" normal zu sein.....

Für mich gehört dieses Thema jedoch in Waffenrecht- der bezug zur "Waffenlobby" ist nicht vorhanden.

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Du kennst dich doch aus- das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Wann dieser ist weiss noch keiner von uns, aber sicher nicht heute, morgen oder übermorgen.

Die Zustimmung des Bundesrates ist wohl als gegeben anzusehen.

 

Mit anderen Worten: das was ich heute, morgen und übermorgen ( und sicher noch einige Tage mehr ) an Schränken besitze ( vorrausgesetzt ich bin bereits im Besitz einer waffenrechtlichen Genehmigung) ist "Altbesitz".

 

@empty: ich kann nichts dafür wenn du dich auf fragwürdige Quellen stützt und diese zitierst. Stutenbissigkeit scheint wohl in "Waffenlobby" normal zu sein.....

Für mich gehört dieses Thema jedoch in Waffenrecht- der bezug zur "Waffenlobby" ist nicht vorhanden.

 

 

Ich habe auf Bitte eines Forenmitglieds meinen aktuellen Wissensstand mitgeteilt...und zwar mit deutlichen Worten unter Vorbehalt (deswegen auch die Risikowarnung bzgl. Schrankkauf). Das ist ein freiwilliger Freundschaftdienst, für mehr Informationen stehen bestimmt die Lobbyorganisationen wie ProLegal oder die GRA zur Verfügung. Wer sich durch 17 Seiten Kleimkram wühlen will, der kann dies gerne machen (Ausschussempfehlung ist hier, ob der finale Text schon veröffentlicht ust, kann ich garde nicht schaun: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf)

 

@chapmen Es kotzt mich einfach an, wenn Gestalten wie Sie nichts besseres zu tun haben, als konstant auf andere einzudreschen mit Besserwissereien. Wenn Sie es so viel besser können, warum sind Sie dann nicht im Vorstand einer der Lobbyorganisationen und informieren und lobbyieren? Ich weiß, dass Sie mich verabscheuen und damit muss ich wohl leben. Ich arbeite trotzdem in meinem Stil weiter und lasse mich auch durch Bremsklötze wie Sie nicht beirren. Dass nicht jede meiner Informationen perfekt ist, ist der Tatsache geschuldet, dass ich ein Berufs- und Privatleben neben der Waffenlobby habe. Also entweder Sie liefern konstruktive Beiträge oder knoten sich die Zunge zusammen. Ist das deutlich genug angekommen?

 

 

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Du verbreitest Falschinformationen- entschuldige das ich darauf hingewiesen habe.  Ich wusste nicht das man es in der Rubrik "Waffenlobby" ausschliesslich mit Prinzessinen zu tun hat, kannte bis jetzt nur eine.

Wo du meine Meinung in Bezug auf dich hernimmst weisst nur du.

Lobbyarbeit geschieht nicht nur bei Prolegal oder GRA. Es gab schon Jahrzehnte vor diesen Interessenvertretungen von Waffenbesitzern in D., dort wurde und wird "Lobbyarbeit" betrieben........ allerdings etwas weniger respektheischend wie z.B. GRA.

Das dies von Vertretern der achso modernen neu erfundenen Waffenlobby wie dich nicht gesehen wird (oder gesehen werden möchte ) ist schade, aber lässt sich mit leben. Unbeirrbare gabs schon in den 1973ern, erreicht haben sie bis heute nichts.

Auch sie kamen mit persönlichen Angriffen und Verunglimpfingen nicht weiter.

Nun der Satz mit dem Wald:

Also entweder seriöse haltbare Informationen oder einfach nicht posten, deutlich genug?

 

P.S. Kannst von Mutti löschen lassen, macht sie gerne.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 17 Stunden schrieb low-ready:

100% sicher das das da so drin steht?

Dachte es geht um die Aufbewahrung.

Oder meinst du den Verlust durch mangehalfte Aufbewahrung.

Es wird bestraft, wer die erforderlichen Vorkehrungen nach WaffG § 36 Abs. 1 Satz 1

IN VERBINDUNG MIT

einer Rechtsverordnung nach § 36 Abs. 5 Satz 1

ERSTENS nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft

und ZWEITENS dadurch die Gefahr des unberechtigten Zugriffs oder Abhandenkommens verursacht.

 

Es wird also darauf abgezielt die erforderlichen Vorschriften einzuhalten, die in den Gesetzes- oder Verordnungstexten vorgegeben werden.

Hoffen wir nur dass das Innenministerium nie von den Grünen besetzt wird, dann ist bei der zweiten Waffe sicher schon ein Behältnis der Klasse I vorgeschrieben. ;)

Bearbeitet von tar
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