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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben

Bevor zuviel über Magazine, Besitzverbote usw diskutiert wird:

Die EU-Richtlinie ist nur das Mindestmaß. Was der deutsche Gesetzgeber drauß macht weiß noch niemand. Daher kann es durchaus sein, dass alle Magazine über 20 Schuss komplett verboten werden. Ob große Mags für Nicht-WBK-Besitzer frei erwerbbar bleiben, ist keineswegs sichergestellt.

Geschrieben

Wenn auf dem Rücken der Terroropfer mit Lügen, ideologische Politik zum Nachteil von Freiheit, Demokratie und Eigentum betrieben wird, muß mann eben geballt juritisch dagegen vorgehen.

 

Anfangen kann man aber schon jetzt bei der Wahl........

 

 

Inst

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Gruger:

Man sollte nicht vergessen, dass man für die 30er Magazine mindestens einen HA als Klasse A kategorisieren lassen muss.

Ich bin mir nicht sicher, ob es mir das wert ist.

 

Ja, weil das garantiert das nächste Stück ist, was verboten wird. Ich werde keinen meiner Halbautomaten aus der Kat.B4 holen.

 

vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Ja.

 

Allerdings ist eine "spannende" (aus unserer Sicht eher: bange) Frage, ob bzw. inwieweit bei der nationalen Umsetzung des EU-firearms directive amendment die neue "Anscheins-Initiative" Bremens (über den Bundesrat) zum Tragen kommt.

Die könnten durchaus versuchen, das dabei mit durchzudrücken,  um damit die meisten gängigen HA in D zu "erledigen".

 


Wobei die sich da auch massiv blamieren können. Die Geschichte mit dem Aussehen wurde durchdiskutiert bis zum Erbrechen, dass das Schwachsinn ist, das haben nahezu alle Parteien eingesehen.

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Haben wir doch auch schon lange, sogar ohne daß es Gesetz ist (blöde Gewaltenteilung aber auch): Glock haben, bei Egon Umschalthebel bestellen und den Familienhund schon mal in Pflege geben.

 

 

Wusste ich gar nicht. Aber die Ausweitung von einem Teil, das praktisch niemand hat, und das man eigentlich auch bloß begehrenswert findet, weil's verboten ist, auf ein allgemein verbreitetes und nützliches Teil wäre kein Gewinn.

Geschrieben

Ich fasse mal zusammen.Man darf ein Ar 15 oder Ak 47 Klon besitzen ,aber kein dazugehöriges 30er Mag.,sonst verliert man seine Erlaubnis.Nicht Waffenbesitzer dürfen die besitzen.Also meine Frau.Eine 5 Jahresfrist ob das Bedürfniss noch gültig ist,mit gleichzeitigem Idiotentest das den Staaten selbst überlassen wird,ob oder ob nicht.Also auf jeden Fall in Deutschland.Ich dachte das wäre vom Tisch.Verkäufe von privat zu privat geht nicht mehr? Das ist der Punkt den ich nicht richtig verstanden habe.Geht das jetzt nur noch über einen Broker oder nur wenn man eine WHL besitzt? Oder wird es erschwert ,und wie soll privat zu privat denn in Zukunft funktionieren?

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb FR8:

...Nicht Waffenbesitzer dürfen die besitzen.Also meine Frau....

Meine wird sich wundern, was sie demnächst zum Geburtstag mit Besitzurkunde bekommt. :drinks:

Geschrieben

http://www.fwr.de/news/newsdetails/news/sachstand-zum-trilog-ueber-die-novellierung-der-europaeischen-feuerwaffenrichtlinie/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=e7fc410147e0ccbb27254f38c89bf21f

 

"Auch der Europäische Feuerwaffenpass wird dahingehend angepasst, dass zukünftig ein Reisen mit Waffen der Kategorie A grundsätzlich möglich wird"

 

Also kann man doch zukünftig mit nem Schweizer Sturmgewehr nach Deutschland fahren? 

 

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Doggenrotti:

Also kann man doch zukünftig mit nem Schweizer Sturmgewehr nach Deutschland fahren? 

 

Zitat

However, this derogation shall not apply to journeys to a Member State which prohibits the acquisition and possession of the firearm in question or which, pursuant to Article 8 (3), makes it subject to authorization; in that case, an express statement to that effect shall be entered on the European firearms pass. Member States may also refuse the application of this derogation in the case of prohibited firearms for which an exceptional authorisation has been granted under Article 6(3c) or for which the authorisation has been renewed under Article 7(4a).

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Thrawn:

Leute, hört doch mal auf, ständig nur den Fokus auf diese Magazinsache zu legen. Das Monitorring 7nklusiver möglicher Med. TESTS ist das Hauptproblem.

 

die Magzinsache ist für einige disziplinen elementar!!!

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb schmitz75:
vor 29 Minuten schrieb schmitz75:

 

Danke,  das hab ich in den ganzen deutschen Texten noch nicht gesehen. 

 

Ich bin übrigens gegen waffenrassismus: warum werden in einen liberalen Land wie Deutschland Waffen aufgrund ihrer Rasse - sogar per Gesetz - pauschal als Kriegswaffen diskriminiert obwohl sie nie nen krieg gesehen haben und weil sie schwarz sind?  Könnte bitte mal wer die  Grünen auf den Plan rufen das die  dagegen Einspruch erheben? :rofl:

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Doggenrotti:

Danke,  das hab ich in den ganzen deutschen Texten noch nicht gesehen. 

 

Ich bin übrigens gegen waffenrassismus: warum werden in einen liberalen Land wie Deutschland Waffen aufgrund ihrer Rasse - sogar per Gesetz - pauschal als Kriegswaffen diskriminiert... .

 

Interessanter Gedanke.

 

Genauso könnte die flotte Ein-kategorisierung einer Waffe ja auch eine unzulässige Gender-Handhabung sein...

EMPÖRUNG....

 

"Did you just assume my gender??"

 

:o

 

 

Geschrieben

Wenn ich "Article 7 paragraph 4a. Member States may decide to confirm authorisations for semi-automatic firearms classified in point 6, 7 or 8 of category A for a firearm which was classified in category B set out in Annex I of the Directive, as amended by Directive 2008/51/EC, and legally acquired and registered before [date of entry into force], and to renew or prolong those authorisations, subject to the other conditions laid down in this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by other persons authorised by Member States in accordance with this amending Directive." richtig verstehe, dann ist das ein Grandfathering für Waffen, welche zur Zeit Kat B sind und in A6, A7 oder A8 fallen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Thrawn:

Leute, hört doch mal auf, ständig nur den Fokus auf diese Magazinsache zu legen. Das Monitorring 7nklusiver möglicher Med. TESTS ist das Hauptproblem.

 

Schau mal in das auf der Prolegal-Seite verlinkte Original-Dokument. In der ursprünglichen "Commission proposal (COM (2015) 750)" stand bei Article 5 paragraph 2 das Wort "test", in der Spalte "Possible Compromise" steht dies nicht mehr, sondern nur noch was von medizinischen und psychologischen Informationen. Hört sich für mich eher so an, als ob die Behörde halt Zugriff auf ärztliche Dokumente bekommen soll, ähnlich wie für Piloten geplant.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Hitman:

Hört sich für mich eher so an, als ob die Behörde halt Zugriff auf ärztliche Dokumente bekommen soll, ähnlich wie für Piloten geplant.

 

Die Passagen wurden unter Anderem auf Druck  der deutschen Regierungsvertreter  genau so geschrieben, dass sie mit dem derzeitigen deutschen Waffenrecht übereinstimmen können.

Es gibt doch jetzt schon ein "Überwachungssystem", welches medizinische und psychologische Informationen kontinuierlich  auswertet (z.B. Alkoholfahrt, Suizidandrohung usw.) und es dann anlassbezogene MPUs gab.

Dazu gibt es auch schon genug Urteile und einige mussten ihre WBK  wegen nicht vorhandener persönlicher Eignung abgeben.

 

Ärzte müssen zudem jetzt schon bestimmte Strafandrohungen seitens ihrer Patienten an die Behörden weitergeben.

 

Eine  Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht in Form von Dokumenteneinsicht  oder medizinische Tests werden in der Waffenrichtlinie nicht vorgeschrieben, können aber von den einzelnen Staaten eingeführt werden.

Wer die Verhandlungen verfolgt hat, weiß, dass sich die derzeitige Bundesregierung im EU Rat gegen medizinische Tests ausgeprochen hat.

 

Es wird also letztlich darauf ankommen, welche Bundesregierung die Waffenrichtlinie umsetzen wird. Bei Rot Rot Grün würde es natürlich medizinische Tests und eine Auflockerung der ärztlichen Schweigepflicht geben.

 

Daher ist es jetzt entscheidend nicht einfach die EU Waffenrichtlinie einfach so hinzunehmen, sondern deren Interpretationsspielraum zu unseren Gunsten auszulegen und entsprechend Druck auf die Parteien auzuüben.

Die Bundestagswahl bietet hierfür eine gute Gelegenheit.

 

Bearbeitet von shooter2015
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb shooter2015:

 

Daher ist es jetzt entscheidend nicht einfach die EU Waffenrichtlinie einfach so hinzunehmen, sondern deren Interpretationsspielraum zu unseren Gunsten auszulegen und entsprechend Druck auf die Parteien auzuüben.

Die Bundestagswahl bietet hierfür eine gute Gelegenheit.

 

Wie ich schon mal schrieb gibt die Richtlinie und die Umsetzung die Möglichkeit unser Waffenrecht in vielen Bereichen sogar wesentlich zu erleichtern. Aber da wären halt die Verbände und Lobby gefragt die das nun genau von der kommenden wie auch immer Regierung fordern. Aber da kommt halt überhaupt nichts.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Globus:

Aber da wären halt die Verbände und Lobby gefragt

 

Aber da kommt halt überhaupt nichts.

Wissen wir das tatsächlich?

 

Der BDS betont zB, sein extrem hohes Engagement in unserer aller Sache.

 

Aber ich verstehe Dich, Du suchst wie wir alle hier nach klaren Fakten. Nach Dingen zum verstehen und anpacken!!!

 

LG

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Hitman:

Wenn ich "Article 7 paragraph 4a. Member States may decide to confirm authorisations for semi-automatic firearms classified in point 6, 7 or 8 of category A for a firearm which was classified in category B set out in Annex I of the Directive, as amended by Directive 2008/51/EC, and legally acquired and registered before [date of entry into force], and to renew or prolong those authorisations, subject to the other conditions laid down in this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by other persons authorised by Member States in accordance with this amending Directive." richtig verstehe, dann ist das ein Grandfathering für Waffen, welche zur Zeit Kat B sind und in A6, A7 oder A8 fallen.

 

"Grandfathering"/Altbestandsschutz im hiesigen Waffenrecht, mal was neues....

 

Der Pferdefuß daran dürfte nur sein, dass dazu die Besitzerlaubnisse für diese Waffen nach nationaler waffenrechtlicher Regelung erneuert werden müssen, genauer, von den dortigen Behörden erneuert/bestätigt/verlängert werden können.... ("...may decide to conform authorisations...").

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