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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb speedjunky:

Kann ich im Text nicht so wiederfinden.

 

Zitat

Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics: 
(a) loading devices which can hold more than 20 rounds; 
(b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds, 

unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a). 

 

 

Btw. ich hab dieses tolle Gewehr gefunden was Bierflaschen als Magazin akzeptiert, ich hoffe ihr habt keine Bierflaschen zuhause die sind jetzt illegale HC Magazine:

http://www.thefirearmblog.com/blog/2015/04/02/high-capacity-bottle-mystery-shottie-94-demysteryfied/

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb speedjunky:

Kann ich im Text nicht so wiederfinden. HC Magazine sind dir auch nicht verboten wenn du die dazugehörige Waffe hast. Setzt du aber solch ein Magazin ein, wird die Waffe Kat A. Und dafür hast du dann keine Lizenz bzw. Erlaubnis. 

So übersetze interpretiere ich das.

 

Leider nur halb richtig, ich muss dir da leider widersprechen.

 

Lies dir Seite 53 durch:

http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/download.do?docUrl=http%3A%2F%2Fwww.europarl.europa.eu%2Fmeetdocs%2F2014_2019%2Fplmrep%2FCOMMITTEES%2FIMCO%2FDV%2F2017%2F01-25%2FFirearms_4columns_EN.pdf

 

Zitat
3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:
 
(a) loading devices which can hold more
than 20 rounds;
(b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,
unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).

 

 

Wie willst du in Deutschland an eine Kat.A7 Lizenz kommen? In Deutschland gibt es das Bedürfnisprinzip, also musst du das Bedürfnis für eine Kat.A7 Waffe, also Halbautomaten über 10/20 Schuss nachweisen.

 

Sportschützen sind in D durch den §6 AWaffV von Halbautomaten über 10 Schuss abgeschnitten. Jäger haben zwar seit der BJagdG-Änderung theoretisch das Recht auf größere Magazine, fallen aber nicht unter die Eu-Vorgaben mit 1 Jahr Vereinsmitgliedschaft und 18x Training. Sammler mit fortgeschrittener Sammlung werden wohl Ausnahmegenehmigungen bekommen können, aber das wird so selten sein wie diese für Vollautomatenbesitz.

 

Also hast du als deutscher Sportschütze auf nationaler Ebene kein Bedürfnis für eine Kat.A7-Waffe (IPSC Open Pistole ausgenommen). Also kriegst du auch keine Sondergenehmigung. Einzige Ausnahme wird vermutlich nachgewiesener Wettkampf im Ausland sein, also vermutlich durch Europäischen Feuerwaffenpass und Matcheinladung.

 

Ansonsten hast du in Deutschland als normaler Sportschütze nur das Bedürfnis für eine Waffe der Kat.B4. Das heißt, wenn man bei dir entsprechende Magazine findet, dann bist du deine WBK los.

 

So einfach ist das.

 

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Ich bin ehrlich enttäuscht, daß die wiederkehrenden medizinischen Tests plus zwangsweise Vorführung beim Psychoonkel nicht kommen. Das hätte eventuell die DSB/DJV-Fraktion wachgerüttelt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Doggenrotti:

Heißt das jetzt das ich mit nem  EFP zukünftig mit meinem Stgw57 nach Deutschland fahren darf? 

 

Stgw57 auf Halbauto umgebaut ist Kategorie A6, das bleibt in D verboten.

 

 

Hört bitte endlich auf, auf Verbesserungen zu hoffen. Es gibt keine. Es gibt nur Verschlechterungen und mehr Papierkrieg.

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben (bearbeitet)

Für  mich ist dann die Frage, wer  noch Magazine über 10/20 Schuss kaufen darf.

 

1) Nur diejenigen mit den Sondergenehmigungen für Sportschützen? Sind Magazine über 10/20 Schuss dann verbotene Gegenstände wie Butterflymesser außer man hat die Sondergenehmigung für Sportschützen?  

 

2) Wie bisher jeder egal ob LWB oder nicht, wobei ein LWB ohne Sportschützensondergenehmigung beim Entdecken der Magazine durch die Behörden seine WBK verliert?

 

Magazine sollen ja weiterhin  nicht zu den essentiellen Teilen wie Lauf, Verschluss usw. gehören.

 

 

Bearbeitet von shooter2015
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Empty8sh:

In Deutschland gibt es das Bedürfnisprinzip, also musst du das Bedürfnis für eine Kat.A7 Waffe, also Halbautomaten über 10/20 Schuss nachweisen.

 

Sportschützen sind in D durch den §6 AWaffV von Halbautomaten über 10 Schuss abgeschnitten.

 

Dann wäre eine Abänderung dieses Paragrafen erforderlich, dessen Sinn sich mir eh noch nie erschlossen hat. Tja, Hoffnung darf man da wohl wenig haben, aber vor 15 Jahren dachte auch kaum einer, dass er mal ein AR 15 legal erwerben darf.

Hier wären dann ja auch die Verbände gefragt mit entsprechenden Disziplinen

 

Geschrieben

Weil Du die Verbände ansprichst.

 

Der BDS hat als einer der großen Verbände folgendes schon länger geregelt.

 

Hier als Beispiel ein Auszug der BDS Sportordnung bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen in Fall von größeren Magazinkörpern.

 

Bei Selbstlade-Langwaffen dürfen nur Magazine mit einer höchstzulässigen Kapazität von 10 Patronen verwendet werden. Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10–Schuss–Magazine sind, beschränken. 

 

Also, so konnte und habe man auch schon in der Vergangenheit zB. 20er Magazin-Körper auf 10 Schuss begrenzt und seit geraumer Zeit und ohne irgendwelche negativen Vorkommnisse, einen absolut sicheren Umgang während der Ausübung jeglichen Schießsports, sowohl offiziellen Trainings und allen Wettkämpfen in Deutschland dauerhaft nachgewiesen. Darüberhinaus trifft dies auch auf weitere anerkannt Schießsportverbände zu. 

 

LG

 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Julius Corrino:

Ich bin ehrlich enttäuscht, daß die wiederkehrenden medizinischen Tests plus zwangsweise Vorführung beim Psychoonkel nicht kommen. Das hätte eventuell die DSB/DJV-Fraktion wachgerüttelt.

Kann ich zu 100% unterschreiben. Die Gesichter hätte ich gern gesehen.

 

2 KK Einzellader, 80 Jahre und dann zum Doc. Da würden einige endlich aufwachen. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Empty8sh:

Das heißt, wenn man bei dir entsprechende Magazine findet, dann bist du deine WBK los.

 

 

So etwas ähnliches, daß der Besitz einer Kombination von an und für sich völlig legalen Teilen, plötzlich verboten ist, haben die Amis schon lange unter dem Titel constructive possession. Bei den meisten Leuten, die wirklich deswegen hopsgenommen werden, tut's einem um die Person selber nicht wirklich leid. Aber der Rechtstaat leidet schon darunter, wenn aus dem Besitz erlaubnisfreier Teile ausdrücklich ohne den Nachweis des Zusammenbaus eines verbotenen Gegenstands oder der Absicht dazu plötzlich ein Verbrechen wird, denn damit kann man ganz bequem Leute, denen man das, weswegen man eigentlich ermittelt hat, nicht nachweisen kann, trotzdem einbuchten. Genau deswegen mögen manche Behörden das so sehr. Mit dem Ausdruck "is found to be in the possession of a loading device" käme genau so eine Gummiregelung auch zu uns, und wer weiß ob's da "bloß" bei WBK-Widerruf bleibt oder ob man auch eine Straftat daraus macht. "Found in possession" setzt ja gerade weder das Einsetzen des Magazins noch die Absicht dazu voraus, noch auch nur daß man um den Besitz überhaupt weiß. Im Besitz könnte man z.B. auch schon dann sein, wenn sich ein Schütze, der so etwas völlig legal mit Erlaubnis besitzt, z.B. verletzt hat und jemand dann seine Tasche ohne darin herumzuwühlen in einem Spind einschließt, damit der Besitzer sie später wieder abholen kann. Wie bei den Amis wird da im Normalfall natürlich nichts passieren. Aber wenn man entweder großes Pech hat oder aber die Polizei eh hinter einem her ist (sagen wir wegen nicht weiter belegbaren Verdachts auf Reichsspinnerei), dann könnte das anders ausgehen.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb bdsschütze:

Ich gehe davon aus dass ich wenn ich mir einen 2. Lower kaufe und anmelde, dass ich dann 2 zusammengebaute Waffen legal besitzen darf. Ist doch blöd, wenn ich jedes mal das Griffstück tauschen muss.

 

Das wäre die Ami-Regelung. Der Lower (und zwar speziell der Rahmen mit der Seriennummer drauf) ist rechtlich gesehen die Waffe, und die anderen Teile sind rechtlich gesehen weiter nicht geregelte Metall- und Plastikteile. Einen weiteren Upper kriege ich hier aus dem Versandhandel und das Paket ohne Unterschrift vor meiner Tür abgestellt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß die EU und das deutsche Recht auch bürgerfreundliche Ideen aus Amerika übernehmen werden. Übernommen werden die Teile zwischen Schikane und Rechtstaatserosion.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb shooter2015:

 

Dann wäre eine Abänderung dieses Paragrafen erforderlich, dessen Sinn sich mir eh noch nie erschlossen hat. Tja, Hoffnung darf man da wohl wenig haben, aber vor 15 Jahren dachte auch kaum einer, dass er mal ein AR 15 legal erwerben darf.

Hier wären dann ja auch die Verbände gefragt mit entsprechenden Disziplinen

 

 

Das ist auch eine Sache, die ich schon innerhalb einer deutsche Lobbygruppe besprochen hatte. Wir sind dran. Man könnte argumentieren, dass der §6 AWaffV dazu gedacht war, "unpassende" Halbautomaten aus dem Schießsport fernzuhalten. Da jetzt die EU eine Neu-Kategorisierung vorschlägt, könnte man das auf Basis von ebendieser regeln.

 

Ob man das 10-Schuss-Limit aufgeweicht kriegt, weiß ich nicht...aber man bekäme diese blöde "Anscheinsproblematik" weg bei 9mm- und .22lr-HAs und würde auch 7.62x39mm oder eine Bullpup nutzen können. Mal schaun, die Idee ist da.

 

Bearbeitet von Empty8sh
Geschrieben

Ich denke, es gibt schon noch Bundestagsmitglieder wie er z.B. http://www.mayerstephan.de/, 

die sich rationalen Argumenten nicht verschließen.

Die jetzt im Trialog ausgehandelte Waffenrechtslinie ist ja erkennbar auf starkem deutschen Einfluss und dabei insbesondere der CDU/CSU entstanden.

 

Ganze Passagen sind beinahe wortgleich dem deutschen Waffenrecht entlehnt und um die Waffen MPU sind wir auch herumgekommen.

 

Geht es also um eine Harmonisierung des europäischen Waffenrechts nach deutschem Vorbild, so  dürfen  deutsche Sportschützen  jetzt nicht durch das   alte  Verbot der sportlichen Verwendung von LW Magazinen über 10 Schuss   gegenüber anderen Mitgliedsländern sportlich benachteiligt werden. Auch uns müssen die nun geschaffenen  Sondergenehmigungen für Magazine über 10/20 Schuss möglich sein und die Verbände sollten die entsprechenden Disziplinen anbieten. 

 

Das Forum Waffenrecht  ist hier ja am besten vernetzt  und es wäre wünschenswert, wenn auch dort entsprechende Gespräche laufe und man sich nicht damit begnügt, dass alles nicht gaaaanz so schlimm geworden ist wie von der Kommission geplant.

 

Ich denke die Waffrechtslinie wird im März im EU Parlament durchgewunken und es geht nun vor Allem um die Frage, welche Bundesregierung sie in deutsches Recht umsetzen wird und wie sehr wir diese Umsetzung zu unseren Gunsten beinflussen können

Geschrieben

Man sollte nicht vergessen, dass man für die 30er Magazine mindestens einen HA als Klasse A kategorisieren lassen muss.

Ich bin mir nicht sicher, ob es mir das wert ist.

 

Obwohl:

 

AR15 Lower (stripped) günstig kaufen und bei Registrierungspflicht als "wesentliches Teil Klasse A" eintragen lassen. Und zwar für sich allein stehend, nicht als wesentliches Teil einer vorhandenen Waffe.

Die 30er Magazine sind dann für den A-Lower bestimmt. :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Bezug:

 

Am 1/28/2017 um 13:20 schrieb horidoman:

Nach fünf Minuten war die Veranstaltung vorüber, und die Vertreter von prolegal e.V. traten ihre Heimreise unverrichteter Dinge an.

 

Welche Einflußmöglichkeit hätten sie denn gehabt,wenn die Abstimmung tatsächlich am 26.01 gelaufen wäre ?

Bearbeitet von Julius Corrino
Wiederherstellung Kontext nach Split
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Axel Junghans:

 

Welche Einflußmöglichkeit hätten sie denn gehabt,wenn die Abstimmung tatsächlich am 26.01 gelaufen wäre ?

Da geht's eher um Grundsätzliches in diesem sogenannten "Parlament". Wie etwa der dubiosen Abstimmung im "Juri" Ausschuss letzten Sommer, die man auch nirgendwo nachverfolgen geschweige denn finden kann. 

Würde mal bei den Abgeordneten fragen, wer von der Verschiebung wann erfahren hat!

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb horidoman:

Da geht's eher um "Grundsätzliches"

 

Darum geht es bei mir auch !

Bei solchen Verfahrensweisen muß sich die EU nicht wundern,das man sich von ihr abwendet!
Ich hoffe nur,das ich die Bundestagswahl am 24.09. nicht verpasse,ich werde mal schon einen Tag früher hingehen !!!!!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gruger:

Man sollte nicht vergessen, dass man für die 30er Magazine mindestens einen HA als Klasse A kategorisieren lassen muss.

Ich bin mir nicht sicher, ob es mir das wert ist.

 

Obwohl:

 

AR15 Lower (stripped) günstig kaufen und bei Registrierungspflicht als "wesentliches Teil Klasse A" eintragen lassen. Und zwar für sich allein stehend, nicht als wesentliches Teil einer vorhandenen Waffe.

Die 30er Magazine sind dann für den A-Lower bestimmt. :hi:

Na ob das so akzeptiert wird... die Teile kosten ja 65,-, ob man es dafür riskieren will, k.a.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Empty8sh:

 

Das ist auch eine Sache, die ich schon innerhalb einer deutsche Lobbygruppe besprochen hatte. Wir sind dran. Man könnte argumentieren, dass der §6 AWaffV dazu gedacht war, "unpassende" Halbautomaten aus dem Schießsport fernzuhalten. Da jetzt die EU eine Neu-Kategorisierung vorschlägt, könnte man das auf Basis von ebendieser regeln.

 

Ja.

 

Allerdings ist eine "spannende" (aus unserer Sicht eher: bange) Frage, ob bzw. inwieweit bei der nationalen Umsetzung des EU-firearms directive amendment die neue "Anscheins-Initiative" Bremens (über den Bundesrat) zum Tragen kommt.

Die könnten durchaus versuchen, das dabei mit durchzudrücken,  um damit die meisten gängigen HA in D zu "erledigen".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Empty8sh:

Also hast du als deutscher Sportschütze auf nationaler Ebene kein Bedürfnis für eine Kat.A7-Waffe (IPSC Open Pistole ausgenommen). 

 

 

IPSC Standard Pistole auch

Bearbeitet von Harry Callahan
Geschrieben (bearbeitet)

Was ist eigentlich mit Repetierern die eingebaute +10 Schuss Magazine haben, die bleiben in Kat C und können ja nicht in Kat A. Gleichzeitig darf ich dann aber keine Kat B Waffe besitzen weil mir dann die Erlaubnis für Kat B wegen meiner Kat C Waffe entzogen wird.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Axel Junghans:

 

Darum geht es bei mir auch !

Bei solchen Verfahrensweisen muß sich die EU nicht wundern,das man sich von ihr abwendet!
Ich hoffe nur,das ich die Bundestagswahl am 24.09. nicht verpasse,ich werde mal schon einen Tag früher hingehen !!!!!

Und Kugelschreiber nicht vergessen, bei uns liegen manchmal BLEISTIFTE ? aus.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Proud NRA Member:

So etwas ähnliches, daß der Besitz einer Kombination von an und für sich völlig legalen Teilen, plötzlich verboten ist, haben die Amis schon lange unter dem Titel constructive possession. 

Haben wir doch auch schon lange, sogar ohne daß es Gesetz ist (blöde Gewaltenteilung aber auch): Glock haben, bei Egon Umschalthebel bestellen und den Familienhund schon mal in Pflege geben.

 

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