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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

Empfohlene Beiträge

vor 8 Stunden schrieb KonradKernkraft:

 

Da kommen mir aber einige Fragen in den Sinn:

 

"Im Interesse der Sicherheit unserer Bürger soll daher der Besitz besonders gefährlicher Feuerwaffen – auch wenn sie deaktiviert sind – künftig nicht mehr möglich sein. Sich eine Kalaschnikow zur Dekoration über den Kamin zu hängen, was bisher möglich war, wenn sie deaktiviert war, wird künftig unzulässig sein. Die Durchsetzung des Verbots ist Sache der Mitgliedstaaten, die die Mittel dazu haben inklusive der Zerstörung von in illegalem Besitz befindlichen Waffen. "

 

Also sollen Besitzer von irgendwelchen Teilesätzen oder deaktivierten AK's kriminalisiert und zwangsenteignet werden.

 

 

Verboten werden sollen: " halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen"

 

So so? Was kann man darunter verstehen? Alle Halbautomaten führen die nächste Patrone vollautomatisch zu? Oder sind nur Halbautomaten gemeint die ehemals Vollautomaten waren?

 

Erlaubt bleiben sollen:

Punkt 4: halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;

 

Gilt das für fest eingebaute oder auch für wechselbare Magazine?

 

Punkt 5: halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;

 

Wie soll ich das verstehen? Waffen die ab Werk große Magazine aufnehmen können sind dann verboten? Aber waffen die man nachträglich auf große Magazine umrüsten kann sind erlaubt? Dann wären ja alle halbautomatischen AR`s, AK's und deren Klone gleich mal verboten.

 

Mein Kommentar:

 

EU  :icon13:

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Bender
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Leute, die Definitionen zu B4 und Co. gibt es seit Ewigkeiten.

Die Kommission ist einfach stumpf durch die Liste gegangen und wollte das passendste verbieten (Recherche war da keine dahinter).

Klapp- und Schubschäfte betreffen nur Waffen, die unter 60cm Gesamtlänge haben, wenn geklappt. In D ist das sowieso nicht erlaubt, da unter 60cm automatisch KW ist.

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Deshalb sind sie dann aber als Kurzwaffe dennoch erlaubt gewesen (wenn keine andren Verbotsparameter hinzukommen).

Geklappt reichte in meiner Erinnerung aber allein nicht. Geklappt und dabei voll funktionsfähig war mal genannt.

Ich nenne mal das Beispiel einer kurzen AR15 mit Klappschaft. Die ist dann unter 60cm, aber eben nicht voll funktionsfähig und bliebe auch Langwaffe.

Die "MP5" hat man sich ja auch als Kurzwaffe zulegen dürfen.

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Wenn Hillary gewählt wird und ihre Vorstellung des Waffenrechts durchsetzt, sieht es für Europa auch nicht gut aus.

 

Stellt euch mal vor wir hätten ein liberaleres Waffengesetz in der EU als in den USA?

 

Das würde aus Prinzip jeden SchwarzRotRotGrünen Politiker dazu veranlassen bei uns eine noch größere Restriktion zu fordern...

 

 

 

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vor 14 Minuten schrieb Paddy85:

Wenn Hillary gewählt wird und ihre Vorstellung des Waffenrechts durchsetzt, sieht es für Europa auch nicht gut aus.

 

 

 

 

Stimmt!

 

Denn bei uns wird ja sofort immer alles umgesetzt wie es in den USA ist.

 

Z.B. als Bill damals diese Magazine verboten hat, wurde das bei uns sofort übernommen.

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vor 5 Minuten schrieb heletz:

 

 

Stimmt!

 

Denn bei uns wird ja sofort immer alles umgesetzt wie es in den USA ist.

 

Z.B. als Bill damals diese Magazine verboten hat, wurde das bei uns sofort übernommen.

 

Die Zeiten haben sich geändert lieber helez...

 

Das werden Naivlinge wie du auf die harte Tour lernen, keine Angst.

 

 

 

Hier noch eine Antwort auf deinem Niveau (wie du es im Schlagfertigkeitskurs gelernt hast):

 

Potz Blitz!:):):)

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vor 4 Minuten schrieb heletz:

Oh, ich zittere jetzt schon!

 

*bibber*

 

Zitat

16. „Trifft mich“-Taktik

Erst wenn Sie sichtbar getroffen sind, sind Sie geschlagen. Wenn die anderen dies nicht sehen, sind Sie noch nicht getroffen worden. Werden Sie mit einer unredlichen Taktik konfrontiert, so könnten Sie den Nadelstich direkt thematisieren.

  • „Oh, ich hab schon Angst!“
  • „Sind Sie aber gemein zu mir – bald hole ich mein Taschentuch und beginne zu weinen.“

Mit einer emotionalen Rückmeldung können sogar Schuldgefühle geweckt werden:

  • Attacke: „Sie sind nur Mutter und arbeiten sonst nicht?“
    Ihre Replik: „Mich macht es betroffen, dass Sie Ihre Mutter schlechtmachen. Haben Sie das nötig?“

 

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Ihr glaubt doch nicht das Hillary Clinton irgendein Gesetz verabschieden würde was US Bürger enteignet. Selbst wenn die den Assault Weapon Ban wieder einführt gilt der sicher nur für Verkäufe nicht für bereits besessenen Waffen. Oder glaubt ihr die findet wen der den Milizen die Waffen abnimmt.

Bearbeitet von schmitz75
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vor 9 Minuten schrieb schmitz75:

Ihr glaubt doch nicht das Hillary Clinton irgendein Gesetz verabschieden würde was US Bürger enteignet.

 

Doch, die macht das völlig im Alleingang!

 

Die beschließt das einfach mal so.

 

Da können dann weder Kongreß noch Repräsentantenhaus etwas machen.

 

Weil es in den USA keine gegenseitige Kontrolle gibt.

 

Das weiß man ja.

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vor 1 Stunde schrieb SeinePestilenz:
Ich habe hier z.B. einen AKSU-Verschnitt stehen, der ganz regulär als Pistole in 7,62x39 eingetragen ist. Gerade im Bau ist ein KW-AR in 9x19 Para...

So wie ich das verstanden habe, kann man in F einen z.B. Uzi-Klon mit Klappschaft (<60cm) als LW oder KW eintragen lassen. Ändnert die erlaubte Magazinkapazität und Anwendungsgebiete.

 

Ich glaube nicht, dass sich etwas an den "Jägerpistolen" in D etwas ändert.

 

Das ist effektiv nur eine konsequente Umsetzung der 30/60-Regel, die inD schon länger umgesetzt ist bzw. angewandt wird.

 

(Ich selber spechte auf die VZ58 Sporter Compact, die ist mit Schubschaft bei 30,2/66,9.)

Bearbeitet von Empty8sh
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vor 1 Stunde schrieb Empty8sh:

So wie ich das verstanden habe, kann man in F einen z.B. Uzi-Klon mit Klappschaft (

Ich glaube nicht, dass sich etwas an den "Jägerpistolen" in D etwas ändert.

Das ist effektiv nur eine konsequente Umsetzung der 30/60-Regel, die inD schon länger umgesetzt ist bzw. angewandt wird.

(Ich selber spechte auf die VZ58 Sporter Compact, die ist mit Schubschaft bei 30,2/66,9.)

 

Die Frage ist halt auch wie dann gemessen wird (ob vom Schaftende oder der Buffer Tube) - stand ja irgendwo "kleinstem verwendbaren Zustand". 

 

für mich nicht uninteressant da ich eine 10.5" OA 15 in der Pipeline habe und bei meinem 9er Upper haarscharf den Umbau vor diesem EU Wahnsinn stoppen konnte denn die wäre noch kürzer geworden. in der 9 Para braucht man ja nicht so einen langen Lauf. 

 

glaubst du werden die LW Magazine auf 10 oder 20 Schuss zusammengestrichen? 

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vor 8 Stunden schrieb heletz:

Doch, die macht das völlig im Alleingang!

Die beschließt das einfach mal so.

Da können dann weder Kongreß Bundestag noch Bundesrat etwas machen.

Weil es in den USA der Bundesrepublik Deutschland keine gegenseitige Kontrolle gibt.

Das weiß man ja.

Heisst Mutti Angela jetzt mit Nachnamen Clinton?

Aber ich sehe, Du hast das System verstanden.

 

CM :rolleyes:

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vor 2 Stunden schrieb Turbo:

 

Die Frage ist halt auch wie dann gemessen wird (ob vom Schaftende oder der Buffer Tube) - stand ja irgendwo "kleinstem verwendbaren Zustand". 

 

für mich nicht uninteressant da ich eine 10.5" OA 15 in der Pipeline habe und bei meinem 9er Upper haarscharf den Umbau vor diesem EU Wahnsinn stoppen konnte denn die wäre noch kürzer geworden. in der 9 Para braucht man ja nicht so einen langen Lauf. 

 

glaubst du werden die LW Magazine auf 10 oder 20 Schuss zusammengestrichen? 

 

So, wie das aktuell scheint, werden die deutschen Regeln nicht durch die EU mit beeinflusst. Ein 10.5er AR sollte also nach wie vor legal bleiben. Magazine werden wohl auf 10 oder 20 begrenzt, aber das war theoretisch sowieso schon Pflicht in D durch den §6 AWaffV bzw Sachliche Verbote BJagdG (zumindest bei strenger Auslegung).

 

Das ist auch der Grund, warum die Union grade rumtönt, dass sie Verschärfungen verhindert hätten (nachdem wir sie massiv in den Ar*** getreten haben).

Bearbeitet von Empty8sh
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Ähm,

 

neee ist ganz und gar nicht jetzt schon so. Jetzt schmeiße ich zwei AA-Batterien in gewöhnliche 30er-AUG-Magazine und habe so §6 AWaffV konforme 10-Schuß-Magazine. Überteuerte, gekürzte Magazine braucht man nicht. Nach der "EU-Vorstellung" müsste nicht nur ich mir teure neue Kastraten-Magazine besorgen. Jetzt kann man sich gewöhnliche 20er-FAL-Mags besorgen und die auf 10 Schuss blockieren - Nach der EU-Idee ... :shok:

 

Heute sind in D. Magazine keine wesentlichen Waffenteile sondern nur Kästen aus Metall oder Kunststoff mit einem Federmechanismus. Nach der EU-Idee werden das Gegenstände, für deren Besitz man jemanden ins Gefängnis schmeißen kann.

 

Dein

Mausebaer :bud:

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Jipp und das BJagdG lässt das ganze jetzt auch bei allerstrengster Auslegung grundsätzlich zu. Eingeschränkt ist man nur beim Schuss aufs Wild.

Auch die unbedarfte Oma Klara durfte bislang auf jedem kommerziellen Schießstand zum traditionellen Jubiläumsballern ellenlange Magazine verschießen. Nichts schränkt das derzeit ein.

Es ist also definitiv ein Einschnitt, selbst für die restriktiven deutschen Gesetze.

Die EU fährt usn entgegen der Unionslügen (also wie immer) gewaltig in die Seite und das nicht nur bei den Magazinen.

WIr bekommens dann doppelt. Einmal durch Anscheinsquatsch und obendrein durch EU Unsinn.

Bearbeitet von Gast
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vor 44 Minuten schrieb Sigges:

Der Spiegel [...] :bad:

 

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen:

smiley_emoticons_kotz.gif

 

 

PS: Aber ein großes Dankeschön an die hervorgehobenen Brüder und Schwestern im Geiste! Denn ich mag Freiheit, Demokratie, Artikel 2 des Grundgesetzes und Sportschießen natürlich. Die Propaganda des Spiegels richtet sich offenkundig dagegen. Deswegen mag ich den Spiegel nicht.

 

spiegel.de/politik/ausland/eu-waffenlobby-entschaerft-das-neue-waffengesetz-a-1116525.html:

Zitat

 

Am selben Tag stellte die Kommission auch ihren Entwurf für eine Verschärfung der seit 1991 geltenden Waffenrichtlinie vor - und der Ärger begann. Der Deutsche Jagdverband rief seine Mitglieder auf, eine Petition gegen die "unsinnigen Verschärfungen des EU-Waffenrechts" zu unterschreiben. "Zeigen Sie Widerstand!", sekundierte das Jagdmagazin "Wild und Hund". Die Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) ereiferte sich über eine "völlig durchgeknallte EU". Das Online-Magazin "all4shooters" warnte vor der "umfassenden Beschlagnahmung" von Waffen ohne Entschädigung der Besitzer. […]

Wer aber - außer Militär und Sicherheitskräfte, die von der Richtlinie ohnehin ausgenommen sind - benötigt Waffen, die binnen Sekunden 21 Schuss abgeben können? Diese Frage spielt für Rat und Parlament offenbar nur eine Nebenrolle. Denn die Antwort hätte gelautet: praktisch niemand, abgesehen vielleicht von Sportschützen.

"Sie waren an dieser Stelle sehr aktiv", sagt der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab, der direkt an den Verhandlungen beteiligt ist. Auch er sei aus der Szene teils hart angegangen worden. Das Lieblingsargument der Waffenfreunde: Die Richtlinie schränke rechtschaffene Bürger ein, während Terroranschläge ohnehin mit illegalen Waffen verübt würden. […]

Schwab zeigt dennoch Verständnis für die Sportschützen. Eine Beschränkung auf sechs Schuss ohne Nachladen hätte sie "besonders hart getroffen", etwa Wettbewerbe in bestimmten Disziplinen erschwert. Auch andere Vorschläge der Kommission, etwa regelmäßige medizinische Checks, hätten legale Waffenbesitzer unnötig belastet.

Doch auf die Christdemokraten konnten sie sich verlassen. Die Änderungsanträge des Parlaments zum Kommissionsvorschlag - insgesamt waren es nicht weniger als 847 - zeigen, dass die Konservativen besonders oft auf der Bremse standen. Der CDU-Abgeordnete Hermann Winkler informierte den Deutschen Schützenbund (DSB) schriftlich darüber, dass die CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament versucht habe, "den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission im Sinne der Sportschützen zu entschärfen". Anschließend meldete Winkler Erfolg: "Jäger und Sportschützen sind nicht von größeren Einschränkungen betroffen." Auch das "unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen" habe man verhindert.

 

 

Bearbeitet von mwe
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Am 10/17/2016 um 22:23 schrieb schiiter:

 

Auch die unbedarfte Oma Klara durfte bislang auf jedem kommerziellen Schießstand zum traditionellen Jubiläumsballern ellenlange Magazine verschießen. Nichts schränkt das derzeit ein.

 

Nein, das stimmt so nicht. Zumindest nicht für Langwaffen . Vergleiche Paragraph 9 (1) 3. AWaffV. Begründung für diesen Satz war, dass man damit nicht Paragraph 6 AWaffV umschiffen kann.

Nichtsdestotrotz betrifft der Unsinn mindestens jeden Kurzwaffenbesitzer.

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