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IGNORED

geladene Magazine und Hauskontrollen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Noch eine Anmerkung zum Besuch selbst:

Es ist eine Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen. Es ist keine Durchsuchung des Tresors !

...Was sonst in dem Tresor liegt, ist eigentlich nicht Gegenstand des Besuchs.

Ja, wenn das so ablaufen würde...

aber die WaffVwV haben da jetzt für Klarheit gesorgt:

36.7

...Bei den durchzuführenden

Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der

Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. ...

Also wird alles, was im Waffenschrank liegt, überprüft. Theoretisch auch sonstige Wertsachen oder eben Zeugwarts Spray zur Einbrecherabwehr, wenn da die Kinder nicht rankommen sollen (und wehe, die Beschriftung auf der Spraydose "passt" nicht!).

Übrigens: Die neuen WaffVerwaltungsvorschriften regeln so weit, dass wirklich aller Inhalt im Waffenschrank überprüft wird. Meine Frau (ebenfalls LWB), hat da auch noch ein Schmuckkästchen in den Waffenschrank gesteckt, der somit auch als Wertschrank fungiert. Dürfte auch anderswo öfter passieren. Ich finde, die WaffVwV hätten hier differenzieren müssen, dass solcher Inhalt eben nicht vom Überprüfungsrecht gedeckt ist.

Dark Angels Betrachtungen kann man zustimmen: Die Waffen sind eben für den Sport (oder die Jagd, Sammeln...) da, was aber nicht ausschliesst, sie im Notwehrfall dann auch ganz legal für genau die Notwehrsituation einsetzen zu dürfen.

Die Praxis sagt allerdings, dass ein potentieller Einsatz für Notwehrzwecke eben nur machbar ist, wenn Waffen und Munition in räumlicher Nähe gelagert und ggf. Magazine schon aufmunitioniert sind. Wenn ich Waffen in einer Etage und die Muni 2 Etagen tiefer im Keller lagere (als Beispiel) brauche ich mir über pot. Einsätze für SV gar keine Gedanken machen. Und mich interessiert eigentlich nur, ob und wie die Kontrollbehörde es wertet, wenn sie Anzeichen vorfindet, dass da jemand Waffen und/oder Muni so lagert, dass er sie relativ schnell einsatzbereit hätte. Hat sie dann rechtliche Angriffspunkte gegen einen?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
36.7

...Bei den durchzuführenden

Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank sondern auch der

Inhalt zu überprüfen und mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. ...

Dort steht, dass der Schrank selbst (d.h. Klassifizierung) geprüft wird und der aktenkundige Bestand meiner Waffen mit dem Inhalt abgeglichen wird.

D.h. Waffe a, b und c sind da und werden gezeigt (Nummernvergleich mit Akten).

Fertig.

Der sonstige Inhalt meines Tresors ist privat und nicht Gegenstand einer Untersuchung !

Im Gesetz steht, dass die Aufbewahrung überprüft wird.

Von Durchsuchung bestimmter Bereiche meiner Wohnung steht im Gesetz nichts (wäre ja noch toller).

(Verwaltungsvorschriften sind verwaltungsinterne Vorschriften und keine Gesetze.)

Bleib einfach nett und freundlich. :rolleyes:

Es wird keiner in Deinem Schrank Rumkruschteln wollen. Und zulassen musst Du es auch nicht.

Geschrieben

Munition darf (in handelsüblichen Waffenschränken) nur getrennt von der passenden Waffe gelagert werden. Ein Magazin ist laut WaffG noch nicht einmal ein Waffenteil. Somit ist es ein Aufbewahrungsbehälter, mehr nicht. Und wenn der getrennt von der Waffe gelagert wird, sehe ich da absolut kein Problem.

Geschrieben
...

Der sonstige Inhalt meines Tresors ist privat und nicht Gegenstand einer Untersuchung !

[...]

Bleib einfach nett und freundlich. :rolleyes:

Es wird keiner in Deinem Schrank Rumkruschteln wollen. Und zulassen musst Du es auch nicht.

Recht hast Du. Aber die Frage ist halt, ob Du es bei einem VwV-motivierten Controlletti auch bekommst. :huh:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Recht hast Du. Aber die Frage ist halt, ob Du es bei einem VwV-motivierten Controlletti auch bekommst. :huh:

Also jetzt wirds schon ein bißchen lächerlich!

Glaubt ihr denn das die Kontrolleure euch die Tresore auseinander nehmen und auch private Unterlagen oder das Verfallsdatum des Pfeffersprays kontrollieren?

Erstens sind diese Kontrollen den Damen und Herren vom Amt selbst unangenehm (Aussage eines Kontrolleurs) und deswegen versuchen Sie die Sache so schnell wie möglich durch zu ziehen.

Zweitens haben die meisten mittlerweile so viel Erfahrung das sie zB einen A von einem B Tresor von aussen erkennen können.

Fangt doch nicht immer schon vor den Schlägen zum schreien an!

Wer von euch ist denn schon kontrolliert worden?

Bei wem ist es denn so abgelaufen wie befürchtet?

Ach und noch etwas:

Bei uns sind diese Kontrollen immer mit vorheriger Terminvereinbarung. Man hat dann noch ein- bis zwei Wochen Zeit um die Geschichte auf Vordermann zu bringen (Keller aufräumen, Wände streichen... :ridiculous:) Wer es in dieser Zeit nicht schafft seine Gerätschaften ordnungsgemäß zu lagern, dem geschieht es recht wenn er nen Rüffel kriegt.

Geschrieben
2. Verstärken sich die Probleme mit der Behörde, wenn ich sportlich gar nicht zulässige Magazine im Schrank habe - und die womöglich noch geladen sind?

Ich denke jetzt an 33er Mags für die Glock oder auch gr. Bananenmagazine oder Trommeln für die an und für sich Sportwaffe.

Grüße

Schwarzwälder

Inwiefern sind denn 33er Glock Magazine sportlich nicht zulässig? Die Sportordnungen die ich kenne fordert immer nur Magazine die mindestens 5 Schuss fassen und benennt keine Höchstgrenze.

Geschrieben
Also wird alles, was im Waffenschrank liegt, überprüft. Theoretisch auch sonstige Wertsachen

Die Kontrolle kann (Rechtsgrundlage!) nichts anderes abdecken als das, was waffenrechtlich (im Hinblick auf die dortigen Aufbewahrungsvorschriften) relevant ist.

Und mich interessiert eigentlich nur, ob und wie die Kontrollbehörde es wertet, wenn sie Anzeichen vorfindet, dass da jemand Waffen und/oder Muni so lagert, dass er sie relativ schnell einsatzbereit hätte.

Siehe oben. Irgendeine vermutete oder tatsächliche "Einsatzbereitschaft" hat die Behörde nicht zu interessieren.

Relevant ist, ob die Aufbewahrung die dafür geltenden Anforderungen einhält. Der Rest hat nicht zu interessieren.

Geschrieben

In Sachen Einsatzbereitschaft geht doch nichts über eine Bockflinte.

Kein Magazin, kein durchladen, Patrone rein, zu und schiessen.

Also kann eine schnelle Einsatzbereitschaft kein Kriterium sein.

Ich lade meine Magazine auch abends vor dem Fernseher vor, Standzeit ist mit für sowas zu teuer.

Geschrieben
zu Hause laufe ich rum wie der Pancho Villa zu seiner besten Zeit(solange meine Frau auf der Arbeit ist).

Wenn der Kontrolleur kommt muß ich ja nicht gerade das Eisen aus dem Holster ziehen.

Wäre ich ein Mensch , der überhaupt keinen Schlaf bräuchte, dann würde sich sogar ein Waffenschrank erübrigen, da ich das ganze Gewaffs ständig mit mir (im Haus und auf dem umfriedeten Grundstück) rumschleppen könnte.

Also betrifft das Thema Magazine lediglich den zum (sportlichen, jagdlichen) Transport und da, wenn aufmunitioniert, halt nicht in der Waffe.

Gruß

Allrounder

Wenn du immer alles bei dir tragen kannst, dann kann ich nur sagen:

Du bist unterbewaffnet und hast zu wenig :rolleyes:

Edit Rechtschreibbuxel....

Geschrieben
Munition darf (in handelsüblichen Waffenschränken) nur getrennt von der passenden Waffe gelagert werden. .

Hm, also Waffenschränke der Klassen 0/N oder I sind inzwischen schon handelsüblich und in beiden Fällen darf Waffe(n) und Muni gemeinsam gelagert werden (nicht räumlich getrennt). In Schränken der alten Norm VDMA A oder B natürlich nicht.

WaffG §36

1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Thema Munition - Aufbewahrung und Kontrolle

Ich lagere in einem VDS I Schrank nur jeweils ein oder zwei Schachteln meiner erlaubten

Kaliber zusammen mit einigen Waffen. Die restlichen Kanonen sind auf mehrere weitere

Schränke verteilt, ohne Mun.

Die großen Mun Bestände liegen ganz für sich allein in einem seperaten B Schrank.

Muß ich dem Kontroletti diesen Schrank nebst Inhalt zeigen? Er hat doch schon die

paar Schachteln im VDS I gesehen.

Auch nutze ich mehrere weitere Schränke für private Zwecke. Deren Inhalt kann ihm

ja wohl auch egal sein.

Dummerweise sind einige davon bei einer Waff Kontrolle zu sehen.

Geschrieben

Sicher soll lesen bilden.

Meine Frage war eigentlich nur, ob sich Mr.Kontroletti mit den paar Pillen

zufrieden gibt - kann auch vorkommen, daß für ein Kaliber dort zufällig

gerade keine Patronen liegen - oder mit Argwohn weitere Bestände

vermutet (mit Recht) und ich daher weiter Schränke öffnen soll.

Geschrieben
...und ich daher weiter Schränke öffnen soll.

...und dann noch fix unters Bett geschaut, den Dachboden mal schnell eingesehen, die Schubladen vom Schreibtisch gezogen, den Garten sondiert und beim Nachbarn gefragt.

Geschrieben

Je mehr sie sehen, desto mehr kann es (ungerechtfertigte) Probleme geben.

Hier machen sie augenscheinlich das Tragen einer Schreckschusswaffe in der eigenen Wohnung ohne kleinen Waffenschein zu einem waffenrechtlichen Verstoß incl. Einziehung.

Geschrieben
Hier machen sie augenscheinlich das Tragen einer Schreckschusswaffe in der eigenen Wohnung ohne kleinen Waffenschein zu einem waffenrechtlichen Verstoß incl. Einziehung.

Dann wird er wohl gelallt haben, dass er die auf der Straße zum Schnapsholen braucht, damit er nicht beklaut wird!

Geschrieben
@ Zeugwart:

nimm es nicht persönlich, aber es sind Schützenkollegen wie du, die mich daran zweifeln lassen, das unser Ansinnen und der Kampf, unser aller Hobby über die Zeiten des politischen und medialen Unwillens zu retten und zu erhalten dauerhaft Erfolg haben wird.

Denn Waffenbesitzer wie du, die obrigkeitshörig und in vorauseilendem Gehorsam unseren Gegnern den Pfad für deren schändliches Tun treten, machen denen, die sich Gedanken um den Erhalt unseres Hobbys machen und sich dafür einsetzen, das Leben schwer und fallen ihnen mit Kommentaren wie deinem immer wieder in den Rücken. Aber macht ruhig weiter so und bestätigt unsere Gegner in ihren kruden Gedanken, dass die Waffenbesitzer selbst es doch auch so wollen, wie sie es vorschlagen.

Meine Waffen sind Sportgeräte, nicht mehr und nicht weniger. Dennoch würde ich nicht zögern, sie im Fall der Fälle und auf der Grundlage geltenden Rechts zum Schutz meiner Famile und mir selbst einzusetzen (rechtlich gedeckt durch die Regelungen zu Notwehr und Nothilfe). Weil ich weiß, dass ein motivierter Krimineller auch nicht davor zurückschrecken würde, mir und meinen Liebsten nach dem Leben zu trachten, wenn es seinem Vorhaben zuträglich ist. Und weil ich weiß, dass Freund und Helfer in der Mehrzahl der Fälle erst dann am Ort erscheinen, wenn bereits alle Messen gelesen sind.

Alles richtig zusammengefaßt und systematisiert, dabei transparent und nachvollziehbar dargestellt....dem ist nichts hinzuzufügen.

Geschrieben

:nea: hola amigos addi y Zeugwart,

Meine Waffen sind Sportgeräte....?

NEIN meine Waffen sind SportWAFFEN!

Keine Hanteln, oder Bälle. das ist Augenwischerei was Zeugwart (und der DSB) in seinen Text da geschrieben hat, und das IST GEFÄHRLICh...denn durch "verniedlichung" kann die Sicherheit auf der Strecke bleiben, und wir sollten der Öffentlichkeit viel mehr zeigen dass WAFFEN AUCH ETWAS GANZ NORMALES SIND, und uns nicht immer von den Gutmenschen schlecht machen lassen!

PC ist out PI ist in!

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben
:nea: hola amigos addi y Zeugwart,

Meine Waffen sind Sportgeräte....?

PC ist out PI ist in!

"Ich weiß, es ist nicht politisch korrekt, das zu sagen..." - so redet der geistig Kolonisierte. Wer die Unfreiheit beklagt, verbreitet sie nolens volens. Wer die Politische Korrektheit auch nur erwähnt, ist schon ihr Komplize" Michael Klonovsky

Aber vom Sinn her schon richtig. Wer so dumm ist, seinen Wortschatz seinen Feinden anzugleichen darf sich nicht wundern, wenn er bald nur noch nach Aufforderung reden darf.

:bud:

Geschrieben

Hallo Leute,

bin neu hier aber hätte dennoch eine rein theoretische Frage an die Profis. Also bitte nicht gleich draufhauen :-)

Thema 1:

Die Kontrollen dürfen nur von 6:00 uhr bis 20:00 uhr erfolgen, d.h. ich könnte zum Selbstschutz über Nacht eine Glock inkl. Magazin geladen in einem kleinen Safe "GunVault" (kein Zugriff vor unberechtignen) aber eben keine Stufe A/B aufbewahren.

Im Notfall/Notwehr könnte man so schnell (Tastencode) sich entsprechend vorbereiten bevor man durchs haus wandert und nach dem Einbrecher sucht. (bitte keine Diskusion bezüglich ob sinnvoll oder notwendig, das wurde ja schon gesagt)

Thema 2:

Transport muss zwei dinge erfüllen.

A: nicht Schussbereit (keine Patronen bzw. kein Magazin in Waffe)

B: nicht Zugriffsbereit (es muss mindestens ein Sicherheitvorkehrung überwunden werden, dabei ist ein Abgeschlossenes Handschuhfach nicht ausreichend aber ein verschlossener Koffer auf der Rücksitzbank)

So könnte man auch einen AutoSafe einbauen und die Waffe inkl. separaten magazin dort zum transport aufbewahren.

Mir gehts hier ehe die notwendigkeit wenn man mit einem teuren Wagen nach Osten fährt und jemand sich das auto aneignen will wenn ich an der ampel stehe oder nachts auf der landstraße.

In beiden Themen hat man die Gesetzlichen Vorgaben erfüllt bzw. befindet man sich in einer grauzone. Und hat im falle eines falles ein gegenstand zur notwehr parat.

Ich wünsche keinem so ein Fall und ich meide diesen auch, aber wenn es dazu kommt riskiere ich lieber die grauzone als eine kugel im kopf bzw. nen schädelbruch durch ein Basball-Schläger.

jetzt könnt Ihr draufhauen ;-)

Gruß

Geschrieben
In beiden Themen hat man die Gesetzlichen Vorgaben erfüllt bzw. befindet man sich in einer grauzone.

Nicht mal ansatzweise. Woher nimmst Du, dass

a ) die sichere Aufbewahrung nur zwischen 6-20 Uhr zu erfolgen hat.

b ) Du die Waffe iVm mit Autosafe schussbereit in den Anschlag bringen darfst

???

Geschrieben

Klar doch Leut, Selbstschutz! Klar, Ihr zeigt dem Kontrolleur gleich, wo der Frosch die Locken hat u. sicher kommt es furchtbar gut an, da gleich mal die Litanei der eigenen Rechte runterzurasseln. Dann nachts mit der .45-ger im B-Nachtkaestchen, das ist wohl das, was da einige fuer richtig halten. Was dabei rauskommt, das hatten wir leider schon u. das war sehr sehr bitter. Einbrecher koennen ruhig kommen, braucht u. wartet doch keiner auf die Ordnungsmacht, man ist ja Sportschuetze u. damit auch selbstverstaendlich ein selbsternannter Selbstverteidigungsspezialist. Ich bin auch fuer ein liberales Waffenrecht, aber wird es denn nicht eher von den Superschlauen kaputtgemacht, als von denen, die es sinnvoll einzuhalten versuchen. Da brauchts nicht staendig eine Verschaerfung, wenn das bestehende nicht mal eingehalten u. komplett ignoriert wird.

Michael

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