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IGNORED

Verstoß gegen die Zulassung eines Schießstandes


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Geschrieben

Mal angenommen ein Schießstand ist nur für das statische Schießen von einer Entfernung von 25 Metern zugelassen.

 

Eine Person ignoriert die Zulassung des Schießstandes nun bewusst und schießt eine Mehrdistanzdisziplin.

 

Ist das ein waffenrechtlicher Verstoß (Ordnungswidrigkeit oder Straftat)? Habe bei meiner Recherche im Waffengesetz dazu nichts finden können.

 

Welche Maßnahmen könnte eine Behörde in diesem Fall ergreifen, wenn diese davon Kenntnis erlangt.

Geschrieben

Zunächst mal stellt sich die Frage, wer für den Stand verantwortlich ist und warum dieser (oder eine von ihm zugelassene Aufsicht) nicht eingreift oder eingegriffen hat. Denn in diese Richtung wird sich die Behörde wahrscheinlich zunächst mal wenden.

Geschrieben

Das schießen ist nur erlaubnisfrei auf zugelassenen Schießständen. Für das was er geschossen hat war der Stand nicht zugelassen. Also hat er außerhalb einer genehmigten Schießstätte ohne Erlaubnis geschossen. Das ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz. 

 

So zumindest meine laienhafte Auslegung.

Geschrieben

Falls doch etwas passiert (weil z.B. Blenden für Zwischendistanz nicht ausreichen und deshalb die 25m vorgegeben sind) wird es wahrscheinlich auch ein versicherungsrechtliches bzw. sehr teures zivilrechtliches Problem

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sidolin:

Ist jemand zu Schaden gekommen?

Genau! Wen juckt´s wenn nix passiert ist. Dann schnappt man sich den Bruder und sagt: mach das nicht nochmal! Und dann sollte es doch erledigt sein, oder?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin kein Anwalt

 

  • Schütze allein, nicht aufsichtsberechtigt: Wie kommt er überhaupt auf den Stand? Entweder hat der Betreiber den Zugang ermöglicht oder zumindest nicht verhindert. Primär hängt es am Betreiber, aber der Schütze schießt ohne Rechtsgrundlage.
  • Schütze ist selbst aufsichtsberechtigt: Er trägt die volle Verantwortung, kennt die Zulassung und handelt vorsätzlich dagegen.
  • Aufsicht ist anwesend: Die Aufsicht sieht den Verstoß, greift nicht ein und macht sich damit selbst angreifbar. Der Schütze handelt mit Billigung der Aufsicht.
  • Schütze verschafft sich unerlaubt Zutritt: Der eindeutigste Fall. Hier kommt zum waffenrechtlichen Verstoß noch unbefugtes Betreten hinzu.

 

Ich schätze das nur als Ordnungswidrigkeiten nach § 53 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 11, Nr. 23 ein.

 

Unabhängig von der OWi/Straftat-Frage:

Die vorsätzliche Missachtung der Standzulassung ist ein handfestes Argument gegen die Zuverlässigkeit. Die Behörde kann und sollte das zum Anlass nehmen, die erteilten Erlaubnisse zu überprüfen, im schlimmsten Fall mit Widerruf.

 

Als Standaufsicht / Betreiber: sofortiger Platzverweis, dauerhaftes Hausverbot.

Bearbeitet von ZeroDelta
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sidolin:

Er schiesst ja innerhalb einer Schiesstätte

Nicht innerhalb einer zugelassenen Schießanlage für das was er tut. 

 

Die Zulassung beschreibt für welche Übungen sie zugelassen ist. Ist die für diese Übung nicht zugelassen, schießt er außerhalb einer zugelassenen Schießstätte.

Geschrieben

Nicht außerhalb einer Schießstätte, aber entgegen §9 S. 1 AWaffV nicht auf der Grundlage der für dieser erteilten Erlaubnis nach §27 Abs. 1 WaffG.

 

Ordnungswidrigkeit, §34 Nr. 2 AWaffV.

Geschrieben

Moin!

 

Es ist eine Ordnungswidrigkeit, die die Behörde verfolgen kann.

 

Bei beharrlichen Verstößen steht die Zuverlässigkeit zur Disposition.

 

Bei Kenntnis und Tätigkeitslosigkeit hängen Standaufsicht und Standbetreiber mit drin.

 

frogger

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

darf ich damit nicht mal kurz 5 Schuß auf 5m abgeben? 

Nein, denn das ist auch eine Frage des Splitter und Rückprallschutzes.

Mach das mal direkt vor einem offenem Lamellenfang. Viel Spass!

 

Geschrieben

Es sei denn, er geht nicht auf das Ziel / den Kugelfang zu (tritt also aus dem Schützenstand heraus)...

Sondern bleibt im Schützenstand, und holt (mittels näherer Aufhängung oder Steckscheibe auf Zwischendistanz) die Zielscheibe nur zu sich her. 

Dann fliegt das Geschoss lediglich auf kürzere Distanz durch die Zielscheibe, schlägt aber auf die ursprüngliche Entfernung vorne im Kugelfang ein. 

 

(Anm.:

Das gilt nur für das rein technische Thema Splitter/Rückprall... nicht für die rechtliche Betrachtung, welche Distanzen für den Stand festgelegt sind, und ggf. von der Standzulassung her geändert werden müssten..).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Es sei denn, er geht nicht auf das Ziel / den Kugelfang zu (tritt also aus dem Schützenstand heraus)...

Sondern bleibt im Schützenstand, und holt (mittels näherer Aufhängung oder Steckscheibe auf Zwischendistanz) die Zielscheibe nur zu sich her. 

Dann fliegt das Geschoss lediglich auf kürzere Distanz durch die Zielscheibe, schlägt aber auf die ursprüngliche Entfernung vorne im Kugelfang ein. 

 

Es sei denn,er trifft seitlich den Holzständer und das Geschoss verlässt den Stand.

Bearbeitet von pedruckt
Geschrieben

Mir stellen sich vor allem zwei Fragen, unter der Voraussetzung,  dass der Schütze sich keinen illegalen Zutritt verschafft hat:

 

Wenn er alleine war: Wie ist es bemerkt worden bzw. kann man es beweisen?

 

Sollte eine Aufsicht anwesend gewesen sein: Warum ist sie nicht eingeschritten?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb pedruckt:

 

Jap.

 

Also, bei den Scheibenhaltern/Rahmen, die wir verwenden, wird kein Geschoss relevant abgelenkt. Das geht einfach durch. 

Wir reden da entweder von Rahmen aus nicht sehr dicken Holzlatten, oder es ist gleich der komplette Scheibenhalter aus Hartschaum/Styrodur. 

Wenn ein Geschoss da durchgeht, fliegt es weder zur Seite noch nach oben oder unten weg, sondern noch immer in Richtung Kugelfang.  

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Es sei denn, er geht nicht auf das Ziel / den Kugelfang zu (tritt also aus dem Schützenstand heraus)...

Sondern bleibt im Schützenstand, und holt (mittels näherer Aufhängung oder Steckscheibe auf Zwischendistanz) die Zielscheibe nur zu sich her. 

Dann fliegt das Geschoss lediglich auf kürzere Distanz durch die Zielscheibe, schlägt aber auf die ursprüngliche Entfernung vorne im Kugelfang ein. 

 

Das ist nochmal ein sehr interessantes Sonderthema.

Hat aber nichts mit der Intension des TO zu diesem Thread zu tun, ihm geht‘s tatsächlich um Schützen, die sich an den Kugelfang heran bewegen/ näher dran schiessen.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb Kugelfang78:

Mir stellen sich vor allem zwei Fragen, unter der Voraussetzung,  dass der Schütze sich keinen illegalen Zutritt verschafft hat:

Schütze hat den Schlüssel und war zuerst da, die anderen kamen später.

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