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ZeroDelta

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  1. Bei den G26 Magazinen reicht es die innere Platte heraus zu nehmen, für rechtliche Sicherheit sollte da dann jedoch eine dünnere Platte rein - wegen der bereits erwähnten 11 Schuss Problematik. Sowas sollte sich auch für Colt Magazine umsetzen lassen, wie gut das allerdings funktioniert und wie schnell man eine Straftat begeht... Von @Masta4 habe ich da ein paar Bilder von 3D Druck Teilen im Forum gesehen. Habe bei mir dünnere alu plättchen drin.
  2. Wenn es beim Magazin laden schon schwerer geht, drückt die Feder auch beim Einsetzen in das Gewehr stärker gegen den Verschluss. Entsprechend eher kein colt. Man kann natürlich dann auch einfach nur 9 Patronen laden, aber ob man damit glücklich bleibt weiß ich ja nicht.
  3. Wenn du IPSC schießen möchtest, würde ich eher den Glock-Lower mit 10-Schuss-G26-Magazinen nehmen. Das Problem hast du dank der deutschen Regeln im Grunde bei allen PCCs. Bei uns im Verein sind einige Hera Gen 2 und 3 unterwegs, mit und ohne Tuning, ebenso Schmeisser. Auch ein paar JP-5, wobei die ggf. außerhalb des Budgets liegen. Die meisten nehmen am Ende das, was sie im Verein schon gesehen und ausprobieren konnten. Laufen tun sie alle. Eine OA mit Wechselsystem hatte bei uns Probleme mit dem Verschluss. Generell halte ich die Abstimmung eines Systems auf .223 und 9 mm für eher nachteilig. War aber nur ein einzelnes Montagsmodell, also keine wirkliche Sample Size. Ein Blick auf die Stribog lohnt sich ebenfalls. Bei größeren Ambitionen würde ich persönlich Richtung JP-5 oder 3GR gehen.
  4. Tolles Review, nur doof... Jetzt habe ich noch etwas auf der Wunschliste...
  5. Ich weiß ja nicht ob so ein Geschmackloser Themen Titel hätte sein müssen. Schrecklicher Vorfall. Rassismus muss dennoch nicht sein.
  6. Was soll man den machen außer anhalten und freundlich alle nötigen Dinge (aus dem Innenraum, nicht im Kofferraum...) vorzuzeigen? Selbst wenn gezielt nach Waffen gefragt wird weil sie einen vor dem SV abgreifen, einfach freundlich bleiben und alles vorzeigen. Nur nicht die Waffen selbst angrabbeln. Natürlich ist die Polizei ein Ärgerniss für die Säuferfraktion die uns Schützen generell bzw. dem Bild von uns schadet. Trinkt das Bier halt zuhause nach dem schießen.
  7. Hallo zusammen, zur Info: Das Brian Enos Forum hat eine neue Adresse und ist nun unter https://brian-enos-forums.com zu finden. Es ist nach wie vor eine hervorragende Quelle für englischsprachige Informationen. Was genau mit der alten Domain passiert ist, weiß ich leider nicht. Viele Grüße
  8. Hatte bisher nie Probleme mit Brownells, egal ob bei Waffen oder Zubehör. Manchmal wartet man etwas auf die Lieferungen aber der Kundendienst ist immer top gewesen.
  9. Das sind die Kenziffern MIT Anschlagschaft
  10. Bei der Kurzwaffe im BDS ist das Freie Klasse 1316 - 25m Fallscheiben Schießen GK - Freie Klasse Pistole mindestens .30/7,62 mm 1416 - 25m Speed Schießen - Freie Klasse Pistole mindestens .30/7,62 mm
  11. Moin, ich habe eine kurze Rückfrage zum Regelwerk der Shotgun Standard Division. Bezugnehmend auf Appendix D: Punkt 5: komplette Flinte fabrikgefertigt Punkt 8: keine Gewichte oder externen Einrichtungen zur Rückschlagskontrolle oder -reduzierung Wie ist in diesem Zusammenhang ein 3-Gun Handguard (z. B. von Briley) einzuordnen? Er stellt kein dediziertes Zusatzgewicht dar, ist jedoch schwerer als das Originalteil. Fällt eine solche Modifikation bereits in die Modified Division? Vielen Dank vorab.
  12. Ich bin kein Anwalt Schütze allein, nicht aufsichtsberechtigt: Wie kommt er überhaupt auf den Stand? Entweder hat der Betreiber den Zugang ermöglicht oder zumindest nicht verhindert. Primär hängt es am Betreiber, aber der Schütze schießt ohne Rechtsgrundlage. Schütze ist selbst aufsichtsberechtigt: Er trägt die volle Verantwortung, kennt die Zulassung und handelt vorsätzlich dagegen. Aufsicht ist anwesend: Die Aufsicht sieht den Verstoß, greift nicht ein und macht sich damit selbst angreifbar. Der Schütze handelt mit Billigung der Aufsicht. Schütze verschafft sich unerlaubt Zutritt: Der eindeutigste Fall. Hier kommt zum waffenrechtlichen Verstoß noch unbefugtes Betreten hinzu. Ich schätze das nur als Ordnungswidrigkeiten nach § 53 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 11, Nr. 23 ein. Unabhängig von der OWi/Straftat-Frage: Die vorsätzliche Missachtung der Standzulassung ist ein handfestes Argument gegen die Zuverlässigkeit. Die Behörde kann und sollte das zum Anlass nehmen, die erteilten Erlaubnisse zu überprüfen, im schlimmsten Fall mit Widerruf. Als Standaufsicht / Betreiber: sofortiger Platzverweis, dauerhaftes Hausverbot.
  13. Unter anderem bei 3G Sports habe ich Waffen ohne Anzahlung bekommen und werde daher meine nächste AR15 auch von Sven statt den 3 Buchstaben in Sachsen beziehen. Bei JP gibts auch tolle Waffen die treffen. Falls es eine ganz spezielle Maßanfertigung ist kann man ja noch über 50% im voraus reden.
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