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IGNORED

Schweiz: Eine Firma verbietet einem Forum negative Kritik


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Geschrieben

Da braucht man keine Kostprobe...

Auch wenn das sachlich vielleicht richtig sein sollte weil die Kommentare wirklich strafbewehrte waren geht es in dem Fall trotzdem nicht um das unterbinden der strafbewehrten Kommentare sondern um das unterbinden der Kritik an einem Produkt das mehr oder weniger offensichtliche Mängel hat. Zumindest drängt sich dieser Gedanke als erstes auf. Dies mag vielleicht sogar ungerechtfertigt sein, aber nach dem Verhalten der Firma in anderen Ländern im Umgang mit dem Thema durchaus nachvollziehbar, die haben sich damit einiges bei einigen verscherzt und ich bin mir nicht sicher ob sie sich davon wieder erholen werden (können)...

Geschrieben

Wo allerdings der auslösende Fall bei der US Air Force wieder revidiert und die 320 wieder im Einsatz ist.

 

Ob nun die 320 latent unsicher ist oder nicht, ist ein Thema, ob das aber eine Rufschädigende Kampagne gerechtfertigt ist, die quer durch die sozialen Medien, losgetreten wurde, in Ordnung ist, eine ganz andere.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei meinem Kommentar ist es vollkommen unerheblich ob der Schuss bei der Air force absichtlich oder unabsichtlich war und ob eine P320 unsicher ist oder ob das alles nur dummes Gerede ist!

Bei meinem Kommentar ging es darum wie SIG diesem Thema Gegenüber steht. Man kann ihren darüber diskutieren und als Firma sachlich sein Produkt verteidigen, man kann aber auch Drohungen aussprechen und versuchen über klagen die Kritiker mundtot zu machen. Das eine befürworte ich und das andere ist halt kacke. Leider hat sich SIG USA und scheinbar auch Schweiz für den falschen Weg entschieden und sich damit für lange Zeit ein mächtiges Eigentor geschossen

 

PS: das das Produkt Mängel hat sollte eigentlich unbestritten sein. Ob sie so schwerwiegend sind wie oftmals dargestellt ist allerdings noch zu klären

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Weinberger:

Ohne Kostprobe der Äußerungen kann man das schwer beurteilen.

Besagtes Forum ist öffentlich einzusehen, es kann aber gut sein, dass da nachträglich zensiert wurde als das Anwaltsschreiben hereinflatterte..

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb karlyman:

....

Na, wenn so etwas in der CH durchgehen kann - Prost Mahlzeit.

Da wird es halt um die in Online-Stammtischen üblichen Pöbeleien und Beleidigungen gegangen sein.. das lässt sich nicht jeder gefallen. 

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Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb RainerE:

Mimimi... "Ich möchte aber so gerne , dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, in dem ich alles darf..."

Is aber nicht so – und das ist gut so!

 

@RainerE und die "Claqueure":

Was habt Ihr nicht verstanden?

 

Zitat

Im Zuge dessen werde ich aufgefordert, diese und allfällige zukünftige Kommentare, die negativ konnotiert werden könnten, zu zensieren, respektive zu löschen oder gar nicht erst zu veröffentlichen.

"die negativ konnotiert werden könnten" schließt nach meinem Verständnis JEDE Kritik ein.

 

Dann noch zu behaupten

Zitat

Es handle sich dabei aber in „keiner Weise um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit oder eine Unterdrückung der legitimen Nennung unseres Unternehmens“, so SIG Sauer.

halte ich für eine absolute Frechheit.

 

Natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, die Forderung geht aber doch weit über "rechtsfreier Raum, in dem ich alles darf" hinaus.

Hier soll jegliche Kritik an der Firma und ihrem in der Kritik stehenden Produkt "abgewürgt" werden - und das ist eben NICHT "gut so"!

 

Ist ja in letzter Zeit fast "üblich" geworden, wenn man sich mal ansieht wie Politiker in letzter Zeit auf Kritik reagieren - und damit meine ich nicht irgendwelche "ehrabschneidende" oder "unter der Gürtellinie" liegende Beleidigungen.

Aber wenn ein Bürger einen Wirtschaftsminister wissen lässt, was er von dessen Fachkompetenz hält, dann kann man den schon mal vor den Kadi ziehen (statt sich vielleicht mal an der Volkshochschule über die einfachsten wirtschaftlichen Dinge fortzubilden).

Wie sagte Dieter Nuhr zu diesem Fall?!: "Es kann sich, statt einer Beleidigung, ja auch um eine Tatsachenbehauptung handeln, die ja nicht zwingend zutreffen muss."

 

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