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IGNORED

Verfahren gegen Waffensammler von der Westküste eingestellt


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Geschrieben

Moin!

Folgendes vom Hörensagen:

Das auf T-Online dokumentierte Verfahren wurde heute vom Amtsgericht Husum EINGESTELLT. Nach der Anhörung von unabhängigen Sachverständigen (nicht LKA) wurde festgestellt, dass es sich bei den Verschlüssen, um die es zuletzt ging, um Altdeko handelt.

 

Das Amt Husum soll schon einen siebenstelligen Haushaltsposten gebildet haben.

 

frogger

 

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Geschrieben

Hier:

 

https://www.shz.de/lokales/husum/artikel/waffensammler-aus-nordfriesland-verfahren-wird-eingestellt-48593477

 

 

sind auch Details genannt ( Bezahlschranke, aber man kann oben auf "abspielen" 

drücken und sich den ganzen Text vorlesen lassen ).

Aber: hier heißt es, man könne nur EINEN Schuß mit dem MG 34 abgeben,

deshalb sei es eine Deko Waffe......?!?!

 

Ich schätze mal, es war KEINEN Schuß abgeben gemeint.

 

Geschrieben

Wenn das tatsächlich so kommen sollte, wäre das rein finanziell gesehen vermutlich das größte Behördenversagen, das eine deutsche Waffenbehörde je verursacht hat, oder? 

Geschrieben (bearbeitet)

Man wird sehen, was wird...

 

Vermutung: Es gab eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2 wegen geringer Schuld; ggfs auch gegen Zahlung einer relativ geringen Auflage.

 

Vorteile für den Angeklagten: 

Er wird nicht verurteilt und bleibt unbestraft. Auch wenn die Einstellung nur vorläufig ist, bleibt das Verfahren bei Erfüllung der Auflage zu.

Er erhält seine volle Soldaten-Pension und verbleibt in der Beamtenbeihilfe (70%) und kann die restlichen 30% günstig PKV versichern.

Sollten ihm während seiner Freistellung vom Dienst die Bezüge um 50% gekürzt worden sein, erhält er diese jetzt wohl nachgezahlt.

Die finanziellen Vorteile der Einstellung überwiegen nach meiner Einschätzung in diesem Fall den Verzicht auf ein ungewisses freisprechendes Urteil, da hier Pension und Beamtenbeihilfe auf dem Spiel standen.

Ein gewisser Verurteilungswille scheint wohl dagewesen zu sein. Man hätte sicherlich noch einmal gesucht und es wäre noch Jahre so weiter gegangen.

Die Prozesskosten werden in der Regel der Staatskasse aufgelegt.

 

 

Nachteile: 

In der Ermittlungsakte festgestellte Sachverhalte können bei der Beurteilung der Waffenrechtlichen Zuverläsigkeit herangezogen werden. Wenn diese Sachverhalte nicht zutreffend sind, muss man im Einspruchsverfahren dagegen vorgehen.

Im konkreten Fall scheint man sich auch darauf geeinigt zu haben, dass dem WBK Entzug Rechtskraft zukommen soll.

Damit sind aber die offenen Fragen hinsichtlich des EIGENTUMS an den Waffen noch nicht geklärt. Hier ist ggfs ein jahrzentelanger Entschädigungs-Prozess zu erwarten.

 

frogger

 

Bearbeitet von frosch
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb frosch:

Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2

 

vor 25 Minuten schrieb frosch:

In der Ermittlungsakte festgestellte Sachverhalte können bei der Beurteilung der Waffenrechtlichen Zuverläsigkeit herangezogen werden. Wenn diese Sachverhalte nicht zutreffend sind, muss man im Einspruchsverfahren dagegen vorgehen.

 

Endlich mal einer der die Einstellung nach 153 praxisgerecht einstuft. Danke!

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Olt d.R.:

deshalb sei es eine Deko Waffe......?!?!

 

Ich schätze mal, es war KEINEN Schuß abgeben gemeint.

 

Vermutlich komplett durcheinander geworfen. Vermutlich ist das Mg34 als normaler HA zu sehen.

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