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IGNORED

Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?


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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Per:

Die Waffenbehörde hat eine Waffenkontrolle angekündigt. 

Soweit so üblich. Ist dir bei der eigenen Kontrolle des Waffenschrankes vor der eigentlichen Kontrolle aufgefallen, dass das Wechselsystem fehlt?

 

vor 7 Stunden schrieb Per:

Darauf hin habe ich mir der Frau vom Ordnugnsamt telefoniert die auch Sportschützin ist und Ihr eine Email geschrieben mit der frage wie das Korrekte Vorgehen ist. 

Das könnte man ggf. als unverzügliche Meldung sehen, soweit schon mal gut.

 

vor 7 Stunden schrieb Per:

Die Waffe ist sicher bei mir abhaden gekommen.

Das ist jetzt die entscheidende Frage, von der auch stark der Ausgang des Ganzen abhängen dürfte: Wie ist das Wechselsystem wo und wann abhanden gekommen?

Geschrieben

Mal in die Umverpackung geguckt in der das WS damals gekauft wurde? Wenn es nie benutzt wurde. Habe letztens ein Magazin in der Umverpackung vom UHL-Wechselsystem gefunden. Hatte ich vollkommen vergessen. Okay natürlich auch nicht EWB-pflichtig. Gibt die verrücktesten Sachen. 

Geschrieben
1 hour ago, fuzzy.77 said:

Viel Spaß beim Nachweis des objektiven Tatbestands ... wenn der TE einen entsprechendes Aufbewahrungsbehältnis besitzt, indem er seine Waffen üblicherweise lagert dürfte das schwierig werden. Da gibt es dann zig andere Möglichkeiten wann und wo das Teil abhanden gekommen sein kann. Wenn er das nicht mehr vorhandene Teil natürlich bisher im Schuhkarton unter dem Bett gelagert hat, tja dann.....

Ich bin kein Jurist - wie der Abschnitt exakt aus deren Sicht auszulegen ist, weiß ich nicht.

 

Nur:

- Der Satz bezieht sich auf den 36.1 iVm dem 36.5, nicht den 36.5 alleine.

- Der Satz kam 2017 ins WaffG, steht also noch nicht ewig drin und demzufolge gibt es wohl auch weniger Urteile dazu.

- 36.5 gilt nicht bei Altbesitz-Tresoren nach 36.4. Das hieße aus meiner Laiensicht, dass jemandem mit neuem 1er bzgl 52.3.7a eine Straftat begegen kann, beim Nachbarn mit A+B-Schrank das aber keineswegs möglich wäre.

- Wird irgendwann mal der 36.4 ersatzlos gestrichen, schlimmstenfalls von heut auf Morgen wie bei der letzten WaffG-Änderung, begingen formal alle Besitzer mit Altbestand eine Straftat, die formal bis zu 3 Jahre Haft nach sich ziehen könnte.

 

Ich war sehr überrascht, den im 52er zu finden und wunderte mich sehr darüber. Bislang las ich als Laie nämlich immer nur vom Aberkennen der Zuverlässigkeit, nicht von Straftaten bei Waffen, die nicht im Tresor waren.

 

PS.: Meine sind alle im Tresor. Mir fehlt nix. Außer all die Waffen, die ich eigentlich gerne hätte, die mir Geldbeutel und WaffG aber versagen.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Per:


Die Waffe ist sicher bei mir abhaden gekommen.

 

Wenn wir davon ausgehen das die Waffe weg ist, 

 

 

 

Ja was ist denn nun weg? Die Waffe mit WS oder nur das WS, wie ganz oben schreibst. Wenn nur WS, mit dem allein kann ja keine Sau was anfangen, dann könnte es vlt mit einem blauen Auge abgehn. Aber kpl Waffe plus WS............ mach schon mal Bilder für später

Geschrieben

Hallo 

Ich habe damals die Walther GSP als .32 mit .22 WS gekauft
Schieße aber mit der Waffe nur .32
Hatte die Waffe gebraucht gekauft in einen Paket mit WS.

Es ist nur das .22 WS abhanden gekommen 

die Walther GSP .32 ist noch da und wurde regelmäßig genutzt. 
Gruß Per
 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb fuzzy.77:

Nur weil es weg ist, heißt das nicht automatisch, dass es vorher falsch gelagert wurde. Nachvollziehbare, aber nicht einzig mögliche Variante....

 

Gib mir mal ein praktisches Beispiel, wie etwas bei korrekter Aufbewahrung weg kommen kann? Ein Tresor ist ja keine Waschmaschine, die Socken frisst...

 

Übrigens sagt das WaffG exakt genau, dass nur bei korrekter Aufbewahrung Dinge nicht weg kommen können - wenn sie weg sind, sind sie also de fakto nicht korrekt aufbewahrt:

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Passt nicht ganz und hilft dem TE nur bedingt:

wie handhaben unserer verdienten Behörden selbst den Verlust der bei sich selbst eingelagerten Waffen (Hamburg, Sachsen-Anhalt 2024) oder verlorene MP5 im Dienst der Polizei?

zumindest gäbe es das Präzedenzen?

Bearbeitet von whs
rechtschreibung
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Qnkel:

 

Gib mir mal ein praktisches Beispiel, wie etwas bei korrekter Aufbewahrung weg kommen kann? Ein Tresor ist ja keine Waschmaschine, die Socken frisst...

 

Übrigens sagt das WaffG exakt genau, dass nur bei korrekter Aufbewahrung Dinge nicht weg kommen können - wenn sie weg sind, sind sie also de fakto nicht korrekt aufbewahrt:

 

 

Entsprechende Beispiel gab es hier schon. Waffen oder Waffenteile können im Wald verloren werden, am Stand fälschlicherweise eingepackt werden (oder auch vorsätzlich). Das spricht alles nicht gegen eine korrekte Aufbewahrung, höchstens für Fehlverhalten oder fehlende Sorgfalt in einer bestimmten Situation.

 

Das fällt aber in der Regel sofort auf. Ein nie genutztes Wechselsystem sollte irgendwo in der hintersten Ecke des Waffenschrankes liegen oder etwas ist da schon ganz am Anfang - also kurz nach Erwerb - sehr faul gewesen.

 

Ich denke, der Thread-Ersteller wird wohl bald erfahren, was die bereits informierte Behörde zu tun gedenkt. Anwaltliche Beratung kann nicht schaden (und sollte genommen werden), wird aber vermutlich am Ergebnis nichts ändern können.

 

Die Frage ist nur, was eigentlich passiert, wenn dann nach dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse das Ding doch noch irgendwo auftaucht (idealerweise doch im Waffenschrank)...

Geschrieben

OK

Andere Frage, wenn die Zuverlässigkeit verloren geht, wie lange ist die weg. 

Glaubst Du das wenn die Zuverlässigkeit für 2 Jahre weg ist das man sich irgendwie drauf einigen das die Waffen für 2 oder 3 Jahre Parke.


Z.b.  Packe ich alle Waffen in meinen Tresor, lasse den Tresor versiegeln und gebe der Waffenbehörde die Schlüssel und nach 2 oder 3 Jahren bekomme ich die Schlüssel wieder und das Siegel kann jederzeit überprüft werden ?! bleiben halt auf der WBK aber ich habe kein Zugriff.

Was halt doof wäre, wenn die Auflage kommt alles in einigen Wochen zu verkaufen und dann nachdem die Zuverlässigkeit wieder gegeben wird, alles neu kaufen. Das wäre schon mehr als Ärgerlich und Finanziell auch ein großer Verlust. 

 

Gruß Per

 

Geschrieben (bearbeitet)

Einen berechtigten überladen dürfte der Regelfall sein. Ob Du sie dafür verkaufst, bei einem Schützenkollegen "zwischen parkst" (dafür braucht der aber natürlich ein Bedürfnis und ggf ein Voreintrag und sie würden unter die entsprechenden Kontinent Regeln fallen) oder bei einem Händler (gebührenpflichtig) einlagerst ist natürlich dir überlassen. Von einem versiegeln habe ich noch nie gehört und würde das eigentlich ausschließen

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Per:

wenn die Zuverlässigkeit verloren geht, wie lange ist die weg.

Das kommt darauf an, wie die Behörde argumentiert. Das geht von 5 Jahren bis lebenslang. Besonders gefährlich für dich wäre vermutlich §5 Abs. 1 Nr. 2 b). Es macht aber in der Bewertung wahrscheinlich schon einen Unterschied, ob du den Verlust anzeigst oder ob er bei einer Kontrolle durch die Behörde festgestellt wird.

Falls es zu einem Entzug der Erlaubnis kommen sollte, dann wirst du die Waffen einem Berechtigten überlassen müssen und - falls du in Zukunft wieder eine Erlaubnis bekommen solltest - wieder neu erwerben müssen (inkl. Erwerbsstreckung und Voreinträge/Bedürfnisbescheinigungen bzw. 12/18).

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb WreckingBall:

Einem Jäger der auf der Jagd seine Kurzwaffe verliert lässt man unter Umständen sicher Gnade walten, aber als Sportschütze.......

 

 

wieso eigentlich?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Pastor:

 

wieso eigentlich?

Weil man im Jagdbetrieb rein theoretisch eine Kurzwaffe verlieren könnte... wenn du zum Beispiel bei der Gamsjagd von einer Lawine erfasst wirst.. da wirst aber auch eine gute Begründung brauchen.

 

Wenn ein Sportschütze seine Knarre verliert dürfte das mit der Begründung etwas schwerer werden.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb msk:

 

Entsprechende Beispiel gab es hier schon. Waffen oder Waffenteile können im Wald verloren werden, am Stand fälschlicherweise eingepackt werden (oder auch vorsätzlich).

....

Die Frage ist nur, was eigentlich passiert, wenn dann nach dem Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse das Ding doch noch irgendwo auftaucht (idealerweise doch im Waffenschrank)...

 

Wenn man das abhandenkommen Zeitnah bemerkt und meldet dürfte das auch kein großes Problem sein.

 

Wenn das Ding im Schrank ist sollte man es ja wohl finden bevor man den Verlust meldet.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb msk:

Das fällt aber in der Regel sofort auf. Ein nie genutztes Wechselsystem sollte irgendwo in der hintersten Ecke des Waffenschrankes liegen oder etwas ist da schon ganz am Anfang - also kurz nach Erwerb - sehr faul gewesen.

 

Das ist der Punkt. Ich weiß doch, was ich ausm Tresor nehme und spätestens, wenn ich den Stand wieder verlasse, alles in meiner Tasche sein sollte!

 

Wer das bei Waffen nicht hin bekommt - sorry, das ist doch der absolute Grundsatz der Zuverlässigkeit...

Geschrieben

Der TE ist ja nach dessen Aussage zuhause bei der intensiven Suche.

 

Daneben wäre es - wie schon von anderen Schreibern geraten - vermutlich sehr sinnvoll, schnellstmöglich einen auf das Gebiet des Waffenrechts spezialisierten Rechtsbeistand zu kontaktieren.

 

Namen wurden ja schon genannt, ansonsten gibt es auch Listen in einigen Foren und bei diversen Organisationen wie z. B. der GRA, auch der VDB hat mehrere Anwälte.

 

Ggf. arbeiten die nicht zu den regulären Sätzen, sondern wollen eine Honorarvereinbarung treffen.

 

Mit Glück findet sich jemand aus der entsprechenden Region, so daß eventuelle Wege möglichst kurz ausfallen.

Geschrieben

Situation: Katastrophe!

 

Der Sachverhalt ist waffenrechtlich derart schlecht gelagert, vergleichbar als ob du dir auf dem Schießstand in den eigenen Fuß geschossen hast.

 

Großer deutscher Waffenhändler meines Vertrauens (aber Familienunternehmen): Bei einer internen Inventur mit den Waffenbüchern ist denen mal aufgefallen, dass 2 Kurzwaffen fehlen. Die haben dann zuerst selbst den Laden auf links gedreht, dann der Behörde gemeldet (da lagen bestimmt x Tage dazwischen aber *psssst*), dann kam KriPo und hat nochmal den Laden durchsucht - glaube aber das lief auf "freiwilliger" Basis ohne Durchsuchungsbeschluss. Am Ende war es "nur" ein Buchhaltungsfehler, die 2 Kurzwaffen waren zur Reparatur außer Haus bei einem Büchsenmacher und sind dann nach der Reparatur wieder aufgetaucht. Aber selbst die als absolut seriöser Waffenhändler über Jahrzehnte hätten juristisch große Probleme bekommen, wenn die Waffen tatsächlich abhanden gekommen sein sollten. So war es am Ende nur ein Schreck.

 

In dem konkreten Fall hier wird da mit Sicherheit die Polizei parallel zu der Waffenbehörde schon gegen dich als Beschuldigter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, um einen Rechtsanwalt einzuschalten, der schonmal Akteneinsicht nimmt bei der Waffenbehörde.

Geschrieben

Die Polizei ist allein schon deshalb involviert, weil die dafür zuständig sind, die wesentlichen Bauteile nach WaffG im System zur Sachfahndung auszuschreiben. Am Ende werden das bestimmt 500 Seiten Papierkram, egal wie es ausgeht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Wechselsystem (mit Magazinen) verschwindet nicht einfach.

Du hast es gekauft. Du hast es erhalten. Es war da und wurde ordnungsgemäß von Dir gelagert, als Du die Walther GSP erhalten hast.

 

Wenn Du damit nicht schießen gegangen bist, kann es kaum irgendwo vergessen worden sein.

Das ist noch im Haus.

 

Vielleicht geputzt und in einen Waffenkoffer gelegt ? Unter den Schaumstoffeinsatz geraten ? In das Deckelfach vom Koffer geraten ?

Räume deinen Tresor Stück für Stück wirklich komplett (!) aus.

Nicht reinschauen, sondern tatsächlich komplett ausräumen und jedes Teil checken. Dann die Türfalze unten, seitlich u.ä. mit Taschenlampe prüfen.

Genauso den Munitionstresor.

Und jede Schublade/Schrank, wo Du sonstiges Waffenzubehör manchmal hinlegst. Komplett Teil für Teil ausräumen und bis in die Ecken prüfen.

Schubladen rausziehen, liegt etwas dahinter ?

(An der falschen Stelle unter etwas anderem versteckt ist "weg". Man sieht es einfach nicht.)

 

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Wechselsystem tatsächlich aus Deinem Haus verschwindet und Du Dich an gar nichts, kein Ereignis oder Transport, erinnern kannst.

 

In so einem Notfall auch jemand anderen (Ehefrau oder Schützenkollegen) suchen lassen.

 

Nicht aufgeben !

 

Bearbeitet von Sindbad
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Geschrieben

kann mir schon vorstellen,dass das system unabsichtlich im müll gelandet ist.

ist mir vor jahren mit mit zwei kfz-briefen so passiert.

 

grosse aufräumaktion in den ordnern durchgeführt und neben quittungen,alten rechnungen und sonstigem mist vermutlich die beiden briefe mit entsorgt.

 

ist mir erst jahre später beim verkauf eines motorrades dann aufgefallen.

 

nehmen wir an,dieses system wurde nach kauf nie verwendet und schön in blasenfolie oder einem lappen ewig von links nach rechts im schrank hin und her geschoben und völlig aus dem bewusstsein des besitzes gelöscht.

 

dann gab es eine aufräumaktion und…zack…landete das gebinde in der tonne

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb AmericanDad:

 

Sorry, dass ich so based bin.

 


sieh es mal so, auch hier in diesem Forum gibt es Leute, die die Wahl in den U.S.A. gerne annullieren würden, weil sie einfach zu weit links stehen und/oder Weltverbesserer sein wollen!

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Per:

Hallo Raze4711

Was ist WO ?

 

Es geht mir darum das ich beim Gespräch beim Ordnungsamt nichts falsches sagen will. 

Ich habe denen ja schon eine Email geschrieben und vielleicht wäre es besser gewesen zuerst einen Anwahlt und kontaktieren,

Jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen aber vielleicht machen die Feinheiten was man jetzt sagt was aus

ob man die Zuverlässigkeit verliert oder nicht. 

 

Anscheinend gibt es keinen hier im Forum der einen ähnlichen Fall hatte ?

 

Gruß Per

 

WO ist Waffen Online .

Was du vor dem Ordnungsamt oder Gericht sagen darfst , und musst . Oder ob du schweigen musst , sagt dir dein Anwalt .

Ein Forum ist da mit die schlechteste Beratungsstelle 

100 Leute 101 unterschiedliche Meinungen. 

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