Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Springmesser


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

 

lt Entwurf des neuen Sicherheitspaketes im Waffengesetz steht:

 

b) Folgender Absatz 24 wird angefügt:

,,(24) Wer ein am....[einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] unerlaubt besessenes Springmesser bis zum....[einsetzen: Datum des ersten Tages des zwölften auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats] einem Berechtigtem, der....

 

Also, ich verstehe dass so (Sagen wir, dass Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft) dass ich ein Springmesser, dass ich am 01.11.2024 erlaubt besitze von dem Abgeben ausgenommen ist. Denn, ich finde nirgendwo ein Gesetz, in dem dieses Springmesser verboten ist.

Mir ist schon klar, dass Frau Faeser gerne alle Springmesser weghaben möchte, die aber nicht verbieten will, da sonst irgendein Ausgleich an die Besitzer fließen müsste, und dies so formuliert. 

Aber wieso soll ich mein Springmesser abgeben, dass offensichtlich gar nicht verboten ist, wenn nur die verbotenen Springmesser davon betroffen sind.

 

Steven

 

 

Bearbeitet von steven
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb steven:

unerlaubt besessenes Springmesser

Hallo

 

ich glaube, ich habe den Ansatzpunkt gefunden:

 

"Springmesser sind in Deutschland verbotene Gegenstände. Ausgenommen sind seitwärts öffnende Springmesser, deren Klingen nicht zweiseitig geschliffen sind und höchstens 85mm aus dem Griff herausragen."

 

Also, wenn nicht zweiseitig geschliffen, höchsten 85mm und seitwärst öffnende, fallen diese Springmesser nicht unter den neuen §.

Ich erkenne keinen Sinn, da die Springmesser, die nicht darunter fallen, heute schon verboten sind.

 

Steven

 

P.S.

wieder ein sehr schönes Beispiel über die Unfähigkeit der Verantwortlichen Personen ein Gesetz zu formulieren.

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb steven:

Wer ein am....[einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] unerlaubt besessenes Springmesser

 

Nun, an dem von Dir angenommen Tag (01.11.2024) sind dann auch die derzeit erlaubten Springmesser verboten und somit müssten diese abgegeben, einem Berechtigten überlassen.... etc blabla. So kann man es auslegen. Deutlicher wäre es, man würde hineinschreiben, dass ab ....... alle Springmesser verboten sind und .....

 

Ich dürfte sogar eines behalten (Jubel....g010.gif), weil ich mir damals eine BKA-Erlaubnis dafür (und andere) habe ausstellen lassen. Toll. Ganz toll. 

 

Dürfen andere Springer Asyl aufgrund politischer Verfolgung durch Näncy in unseren Nachbarländern beantragen?

Geschrieben
Am 16.10.2024 um 19:45 schrieb Last_Bullet:

Nun, an dem von Dir angenommen Tag (01.11.2024) sind dann auch die derzeit erlaubten Springmesser verboten 

 

So kann man es auslegen.

Hallo Last_Bullet

 

so kann man es auslesen.

Man kann es aber auch so lesen, dass am (01.11.2024) verbotene Springmesser straffrei abgegeben werden können.

Ich denke meine Variante ist diejenige, die nach dem genauen Lesen des Textes passt.

Natürlich haben die Gesetzesschreiber es anders gewollt. Warum schreiben die nicht einfach das, was die wollen?

Klar, sie wollen keine Entschädigung geben. 

 

Steven

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.