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IGNORED

Verbringen von entschärfter Munition


philipp1987

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Hallo,

 

wir reisen in einigen tagen in die USA in den Urlaub.

 

Dort möchte ich auf einem Privaten Schießplatz eine cal. .50 waffe abfeuern.

 

falls es möglich ist möchte ich vorort eine Patrone entschärfen lassen.

Sprich die treibladung und das Zündhütchen entfernen lassen.

 

Mir stellt sich die Frage, ob ich solche ein entschärftes geschoss als erinnerungsstück mit nach Deutschland bringen darf. Bei einer abgefeuerten Hülse sollte es denke ich kaum probleme geben.

 

hat diesbezüglich schonmal jemand erfahrungen gesammelt?

 

Der Zoll bzw. die landesbehörden konnten mir leider keine auskünfte geben.

 

vielen dank schonmal im voraus.

 

beste Grüße

Philipp
Meine frage bezieht sich auf die mitnahme abgefeuerter oder entschärfter Munition als erinnerungsstück.

Bei abgefeuerter Munition sollte denke ich kein problem entstehen.

Wie gestaltet sich dies bei entschärfter munition, bei der die kugel noch auf der Hülse steckt aber die treibladung und das zündhütchen entfernt wurde?

Ist es grundsätzlich möglich eine solche munition mitzubringen?
Wir reisen demnächst zu verwandschaft in die USA.
Dort möchte ich legal auf einem Privaten Schießplatz eine cal .50 waffe abfeuern.

Meine frage bezieht sich auf die mitnahme abgefeuerter oder entschärfter Munition als erinnerungss
Bei abgefeuerter Munition sollte denke ich kein problem entstehen.

Wie gestaltet sich dies bei entschärfter munition, bei der die kugel noch auf der Hülse steckt aber die treibladung und das zündhütchen entfernt wurde?

Ist es grundsätzlich möglich eine solche munition mitzubringen?

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Da würde ich als allerstes bei der Fluggesellschaft nachfragen.

Auch Munitionsteile können da verboten bzw. anzeigepflichtig sein.

 

Weiterhin prüfen ob die Patrone evtl. Militärmunition ist. Auch abgefeuert könnte die dann unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.

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Würde ich sein lassen, Fluggesellschaften sind da ziemlich empfindlich, nebst ITAR. Sonst in 2 Briefe stecken Geschoss und Hülse separat. Das dürfte weniger risikoreich sein. Zuhause zusammenbauen.

Alternativ in D kaufen frei ohne Probleme.

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Du solltest auf jeden Fall eine Bescheinigung oder ähnliches haben, womit die Delaborierung bestätigt wird, wenn das Geschoss noch auf der Hülse steckt. Auf keinen Fall solltest du das Ding dann im Handgepäck dabei haben. Soweit es keine Munition nach dem KrWaffKontrG, Verbotenes Geschoss nach WaffG ist und ordnungsgemäß delaboriert wurde, unterliegt der Gegenstand nicht mehr dem WaffG. Den Zollbehörden intressiert das dann im Prinzip nicht mehr. So etwas kommt durch aus häufiger vor.

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vor 23 Minuten schrieb SEler:

Den Zollbehörden intressiert das dann im Prinzip nicht mehr.

 

ach nee?!?

hab schon gehört, das die ne leere .22 lfb im koffer gefunden haben und dann das "ganz große program" abgezogen haben!

ich würde das einfach mal komplett bleiben lassen...

Bearbeitet von HangMan69
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vor 9 Minuten schrieb HangMan69:

 

ach nee?!?

hab schon gehört, das die ne leere .22 lfb im koffer gefunden haben und dann das "ganz große program" abgezogen haben!

ich würde das einfach mal komplett bleiben lassen...

 

Aufgabe ist halt die Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und wenn irgendwo eine leere Hülse gefunden wird, guckt man halt genauer hin.

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vor 43 Minuten schrieb CZM52:

Ich war mal quasi 3 Tage auf der Range und von da direkt non-stop zurück nach Frankfurt

Ich habe keine Ahnung wie die das machen... immer wenn ich meine Taschenuhr trage, wird genau diese für die Schnüffelmaschine ausgewählt. Diese Taschenuhr trage ich auch beim Schießen. Aber ich trage sie "zivil" nicht sichtbar. Trotzdem wurde sie gefunden, beide Male.

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Also nun gebe ich auch mal meinen Senf dazu.

 

Als erste einmal versteh ich den Anliegen. .50 BMG zu schießen macht schon spaß und wenn man die Möglichkeit hat, sollte man das auch nutzen, besonders wenn es sich um einen Halbautomaten handelt.

 

Als erstes mal die Einfuhr. Gegen die Einfuhr von Hülsen und Geschossen, sofern diese in DEU keinen Regulierungen unterliegen wird keine Probleme geben.

 

Die Ausfuhr von Waffen, Munition und einigem Militärartikeln wie Helmen, Schutzwesten usw. aus den USA ist streng reglementiert. Ob auch die .50er Dekopatrone davon betroffenen ist kann ich dir nicht sagen.

 

Auf jeden Fall wird die US Flugsicherheitsbehörde dein Gepäck durchsuchen wenn du eine Dekopatrone darin hast. Keine Angst, die kriegen das raus. Sprengstoffdedektoren sind so feinfühlig, das kannst du dir gar nicht vorstellen (ich spreche da aus unschöner Erfahrung, frag mal m eine Frau). Vermutlich wird dir aber nichts passieren wenn du es dennoch versuchst. 

 

Mein Tipp, habe dort deinen Spaß, sammle dir zwei drei Hülsen auf und schicke diese mit der Post nach hause. Scheiß auf die Geschosse. Wenn du Geschosse erwirbst, sind das keine die du verschossen hast sondern irgend welche. Wenn du doch welche mit nach Hause nehmen möchtest, vergewissere dich das diese keine Leuchtspur haben bzw. das diese ausgebrannt ist und dass das Geschoss keinen Hatkern hat (halte einen Magneten daran).

 

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vor 2 Stunden schrieb Gewehrgranate:

halte einen Magneten daran

Das ist ein ganz schlechter Rat. 

 

Eisenkerne sind magnetisch, aber kein Hartkern. Wolfram ist Hartkern, aber nicht magnetisch.

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vor 12 Stunden schrieb Fyodor:

Wolfram ist Hartkern, aber nicht magnetisch.

Also, so ganz falsch ist dein Post ja sicherlich nicht, ABER;

 

der Kern einer .50BMG Hartkernpatrone ist aus Eisen oder Stahl und somit magnetisch. Es mag durchaus auch .50er Patronen mit härteren Kernen, beispielsweise aus Wolfram-Karbid geben, eventuell sogar aus abgereichertem Uran (das weis ich nicht, würde es aber nicht kategorisch ausschließen), die Kosten einer solchen Patrone würden die einer "normalen" Hartkernpatrone aber bei weitem übersteigen so das es sehr unwahrscheinlich ist diese auf einem Spaßschießstand anzutreffen. 

 

Kerne aus reinem Wolfram gibt es üblicherweise gar nicht, das ist viel zu spröde, daher sind Wolframkerne immer aus einer Wolframlegierung.

 

Sei mir also nicht böse Fydor, dein Post war nichts weiter als klugscheißen mit Halbwissen. 

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Ah ja, die Ferein nahen, und dann kommt ein Neumitglied mit einem "Stöckchen Hüpf Thema", und die üblichen Verdächtigen hüpfen los.

 

Ich möchte bitte eine Palette mit Chips und eine Palette mit Bier.

 

Ansonsten gibt es jeglich Art vom Demo- und Dekopatronen (UND auch Geschosse) auch ganz legal in Deutschland käuflich zu erwerben, ganz ohne Trouble mit dem amerikanischen Zoll, der Security, der Fluggesellschaft und/oder dem deutschen Zoll - aber das ist wahrscheinlich ganz einfach viel zu profan.

 

Peter

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Um so halb über das Stöckchen zu springen:

 

a) Beim deutschen Zoll nachfragen und sich schriftlich Auskunft geben lassen

b) Bei der US Custom/Border Protection nachfragen und sich da auch wieder schriftlich Auskunft geben lassen

c) Bei der Fluglinie nachfragen und dito sich schriftlich Auskunft geben lassen...

 

Ach ja....hab in Honolulu da mal einen Gurt mit abgeschossenen 40 mm Grantwerfer-Hülsen gefunden...war das "High–low system" vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/File:40mm_High-Low_Launch_System_Drawing.jpg 

Die Hülsen wanderten in das Umzugsgepäck, allerdings davor habe ich beim BKA/Zoll angefragt wie die dazu stehen....deren Auskunft war, da leere, abgeschossene Hülsen, sei es kein Problem, die mitzunehmen. 

 

bj68

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On 7/7/2024 at 4:57 AM, maedergolla said:

Da würde ich als allerstes bei der Fluggesellschaft nachfragen.

Auch Munitionsteile können da verboten bzw. anzeigepflichtig sein.

 

Bei jeder mir bekannten in Amerika verkehrenden Fluggesellschaft kann man scharfe Munition innerhalb gewisser Mengenbegrenzungen problemlos aufgeben, die dann aber deklariert werden muss. Hülsen und Geschossen sind denen Banane, abgesehen vom Gesamtgewicht des Koffers.

 

Ich würde schon aus praktischen Gründen dazu raten, dass das Dekogeschoss offensichtlich deko ist, also hinten offen, ohne Ersatz für das Zündhütchen. Habe ich auch als Schlüsselanhänger. Weiterhin unterstelle ich, dass das Geschoss inert ist, also nicht gerade armor-piercing incendiary mit Brandsatz drin und auch nicht Leuchtspur.

 

Damit sehe ich auf amerikanischer Seite nicht das geringste Problem. Ob es in Deutschland irgendwelche Beschränkungen gibt, sollte das Geschoss Hartkern oder dergleichen sein, keine Ahnung.

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Am 7.7.2024 um 13:08 schrieb grizzly45:

Sehe wahrscheinlich wird der Sensor bei der Gepäckkontrolle anschlagen, mit all der Gedöns der dann danach kommt. Selbst schon erlebt mit einer „kontaminierten“ Tasche. Lass es.

Sprengstoffkontrolle hate ich auch schon weil mein Rucksack ab und zu mit zum Stand kommt. Die meist netten Mitarbeiter bei der Kontrolle meinten, dass die Pulverrückstände und Schmauch reichen um die Sensoren zum ausschlagen zu bringen.

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Moin!
Einfuhr nach Deutschland: Problemlos, wenn es sich bei dem Geschoss um eines handelt, das nicht verboten ist. Also kein Hartkern&Co

 

Ausfuhr USA: Cal 50 Munitionsteile sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Strafandrohung ist extrem.

 

Fazit: Lass es und kauf Dir lieber bei egun eine Deko...

 

frogger

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vor 22 Stunden schrieb Gewehrgranate:

Sei mir also nicht böse Fydor, dein Post war nichts weiter als klugscheißen mit Halbwissen. 

 

Nein, Du bist nur beleidigt.

 

Der Magnettest wird immer wieder erwähnt, aber er ist und bleibt eine unzuverlässige Methode. Ich kenne nicht den genauen Aufbau jeder Patrone, erst recht nicht in .50 BMG. Da gibt es allein ein Dutzend militärische Varianten von, einige armor piercing, also mit hartem Kern. Ich habe nicht von allen Varianten den Aufbau gefunden (habe auch nicht intensiv gesucht). Aber ich habe eine Version mit gehärtetem Stahlkern (ist sehr wahrscheinlich magnetisch) und eine Version mit Wolframcarbid-Kern (nicht magnetisch) gefunden. Also schon hier ist der Test nicht aussagekräftig.

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