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IGNORED

Erste WBK Anzahl Voreinträge


JaJu25

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen,

 

mal angenommen jemand hat eine Frische grüne WBK mit eingetragener .22er Flitsche und einem Voreintrag für .45ACP.

 

Nach langen rumsuchen nach einer schönen 45er findet er nix was passt und würde lieber eine 9mm kaufen. 

Kann man noch ein Antrag auf Voreintrag für 9mm hinterher schieben ?

 

Macht zwar keinen Sinn aber Voreinträge kann man sich doch Theoretisch so viele holen wie man möchte.

 

Mit einer eingetragenen KW und zwei Voreinträgen für KW würde Man doch dann über das „Grundkontinget“ kommen. Kann die Behörde den Voreintrag verweigern ?


Vielen Dank im Voraus für Antworten. 

 

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Schon mal auf die Idee gekommen dem SB die Frage zu stellen wie in so einem Fall vorzugehen ist? Bei so fragen ist es sowieso sinnvoll dies mit seinem SB zu besprechen da die SBs in einigen Punkten sehr unterschiedlich reagieren und nur der eigene SB einem verbindlich sagen kann was geht und was nicht. Was bringt es Dir wenn jemand sagt das es bei seinem SB geht und Deiner weigert sich?

Und dann wäre da auch noch das Problem das der Verband im Normalfall beim Antrag auch die WBK sehen will, wie der Verband in so einem Fall reagiert (da er dann ja eigentlich ein ÜK bestätigt) müßte auch mit dem jeweiligen Verband abgeklärt werden da es hier evtl. auch unterschiede gibt.

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2/6 bezieht sich nur auf die Zahl der tatsächlich  erworbenen Waffen, nicht auf die Zahl der Erwerbserlaubnisse. Insofern ist es  unerheblich, wie viele aktive Voreinträge du hast.

 

Durch den Erwerb zweier Waffen auf grün wird ja auch nicht deine gelbe WBK ungültig, du hast lediglich als Sportschütze  die inhaltliche Beschränkung deiner Erlaubnisse nach §14 Abs 3, dass du innerhalb von 6 Monaten nur 2 Waffen erwerben darfst.

Bearbeitet von ASE
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.. bin zu 100% bei ASE. Leider gehen die zuständigen Behörden meistens in eine andere Richtung. Phantasievoll teleologische Auslegungen der Sachbearbeiter haben in der Regel eine andere Zielsetzung. „Wir gehen mal kurz die Welt retten“. Es wäre ja auch ein Unding, dem Bürger auch nur ein minimales Vertrauen entgegen zu bringen. Konkret hilft wirklich nur ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Bei uns würde sehr wahrscheinlich der Voreintrag für die.45er gestrichen und natürlich kostenpflichtig einer für eine 9mm ausgestellt - als besondere Gnade ohne erneuten Bedürfnisnachweis.  Beste Grüße Sundance 

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vor 4 Stunden schrieb ASE:

2/6 bezieht sich nur auf die Zahl der tatsächlich  erworbenen Waffen, nicht auf die Zahl der Erwerbserlaubnisse. Insofern ist es  unerheblich, wie viele aktive Voreinträge du hast.

Das ist korrekt. 

Wird bei uns trotzdem nicht gemacht. 

Ich hatte im November eine Waffe gekauft und im April zwei Voreinträge beantragt. Er hat nur einen eingetragen. Meinen Verweis auf die gelbe und meine eigene Verantwortung 2/6 zu beachten lies er nicht gelten. 

Die verbandsbestätigung wurde einbehalten. Ich hab dann nach Ablauf von 2/6 die wbk eingeworfen und zwei Tage später mit dem Voreintrag zurück bekommen... 

 

Bisschen lästig, aber nix, weshalb ich den großen Streit anfangen würde.... 

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Voreintrag gilt 12 Monate.  In dem Zeitraum kannst vier Kanonen kaufen. 

Aber die Behörde hat das letzte Wort  ... unsere macht es.

 

Argumentativ hilft dir vielleicht die lange Wartezeit.  Ich gehe gerade in den 9. Monat, bin dank der vielen Voreinträge aber nie 2/6 schuldig geblieben.

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Dazu vielleicht interessant?
BVerwG, Urteil vom 14.11.2007 - 6 C 1.07

 

Leitsatz:

Sportschützen dürfen auch im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 (erleichterter Waffenerwerb aufgrund „Gelber Waffenbesitzkarte“) in der Regel binnen sechs Monaten nicht mehr als zwei Waffen erwerben.

 

Zitat auszugsweise:

Rn 28

...

Aus dem Umstand, dass § 14 Abs. 4 WaffG 2002, wie bereits erwähnt, eine globale Genehmigung von Waffen bestimmter Kategorien gestattet, muss allerdings abgeleitet werden, dass die Einhaltung des Erwerbsstreckungsgebots nicht bereits bei Erteilung dieser Genehmigung geprüft werden kann, sondern erst im Zusammenhang mit der Eintragung des Erwerbs, die nach § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG 2002 binnen zwei Wochen zu beantragen ist.

...

 

(Anm.: Die Aussage "so wenig Waffen wie möglich ins Volk", findet sich sinngemäß an diversen Stellen.)

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3 hours ago, sundance said:

Bei uns würde sehr wahrscheinlich der Voreintrag für die.45er gestrichen und natürlich kostenpflichtig einer für eine 9mm ausgestellt - als besondere Gnade ohne erneuten Bedürfnisnachweis

(Hervorhebung durch mich)

 

... das dann aber genauso ohne rechtliche Grundlage wie die Verweigerung von Voreinträgen zur halbgaren präventiven Durchsetzung von 2/6.

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Moin!

Ich kenne es von meinen neuen Kameraden nur so, dass die eine grune WBK mit zwei Voreinträgen für Kurzwaffen plus die gelbe WBK bekommen.

Dazu eine Vergatterung die 2/6 Regel zu beachten.

Nach dem Erwerb der Kurzwaffen, werden dann 2 Halbautomaten beantragt. Die Ausfertigung der WBK erfolgt unabhängig von 2/6; dennoch auch hier wieder vom Amt der Hinweis, 2/6 zu beachten.

Danach werden sukzessive weitere Waffen beantragt / angeschafft.

 

frogger

 

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vor 12 Stunden schrieb JaJu25:

Kann man noch ein Antrag auf Voreintrag für 9mm hinterher schieben ?

Klar, Anträge kann man immer machen.

Allerdings wäre in diesem Fall meine Empfehlung, die 22+45er zu kaufen und einen zusätzlichen Antrag für 9mm einzureichen. Das ist dann eben die 3. Fluppe. 2/6 muss beachtet werden.

 

Abgesehen davon hätte ich eh 22 + 9mm als erstes beantragt, weil die 45er Munition absurd teuer geworden ist. unter 400 Euro/1000 geht da kaum etwas. 9mm kann man ab 230,-- € bekommen.

 

frogger

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vor 11 Stunden schrieb ASE:

2/6 bezieht sich nur auf die Zahl der tatsächlich  erworbenen Waffen, nicht auf die Zahl der Erwerbserlaubnisse. Insofern ist es  unerheblich, wie viele aktive Voreinträge du hast.

 

Durch den Erwerb zweier Waffen auf grün wird ja auch nicht deine gelbe WBK ungültig, du hast lediglich als Sportschütze  die inhaltliche Beschränkung deiner Erlaubnisse nach §14 Abs 3, dass du innerhalb von 6 Monaten nur 2 Waffen erwerben darfst.

Um mal aufzuzeigen, wie unterschiedlich das gehandhabt wird, anno 2007 hat meine Behörde mir keine 2 Voreinträge +Gelbe WBK genehmigt, obwohl vom Verband alles bestätigt war. Weil ich hätte ja dann die Möglichkeit mehr als 2 im halben Jahr zu erwerben. Logischen Argumenten waren sie nicht zugänglich.

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Mal angenommen jemand hat nicht nur eine "frische" grüne WBK sondern sogar erfolgreich eine Sachkundeprüfung bestanden, hast Du?,  dann sollte er nicht solche Fragen stellen müssen.

 

"Frische" grüne WBK und "langes rumsuchen" passt nicht so recht zusammen, schon gar nicht nach einer .45er, denn die gibt es neu und auch gebraucht in allen denkbaren und undenkbaren Varianten, von billig bis teuer, wie Sand am Meer. Was übrigens ist eine "schöne" .45er?

 

Für die üblichen KW in 9x19mm gilt das noch viel mehr und MEIST sind es KW die in der Grundausführung in .45ACP verkauft werden, die sind also MEIST genauso "schön".

 

Anträge zum Voreintrag kannst du stellen soviel du magst, da gibt´s kein Limit - will heißen, lern erst mal dir überhaupt über deine Wünsche klar zu werden (.45ACP und 9x19mm sind, trotz oft gleichem Grundmodell, zwei verschiedene Anwendungs-Welten) und dann lern deine Fragen sinnvoll und korrekt zu formulieren.

 

ANTRÄGE kannst du theoretisch so viele stellen wie du magst, VOREINTRÄGE "holen" dagegen nicht, wobei auch hier schon wieder unklar ist was DU denn überhaupt unter "holen" verstehst. Einen VOREINTRAG kannst du nur bei der zuständigen Behörde "holen", und die trägt dir eigentlich nur das ein für das du ein Bedürfnis nachgewiesen und/oder bestätigt bekommen hast.

Bist du Sportschütze, was wir alle ja gar nicht postiv wissen, aber wohl vermuten, so musst du dir erst mal eine "Bedürfnisbescheinigung" von deinem Verband (welchem auch immer) "holen", wie und auf welchem Wege auch immer.

 

Das Grundkontingent spielt so viele verschiedene Rollen, daß man das in einem Forum gar nicht abschließend behandeln kann, hat aber mit einem VOREINTRAG erst mal gar nicht´s zu tun.

Verweigern KANN eine Behörde einen VOREINTRAG erst mal immer, es kommt dabei nur auf die rechtssichere Begründung an, auf die schriftliche rechtsmittelfähige Begründung - und natürlich auf deinen Willen, was wills´t DU unternehmen um etwas "durchzusetzen".

 

Es kommt dabei übrigens MEIST (aber nicht immer) auch ganz wesentlich darauf an, ob der Antragsteller für den SB ein "Neumitglied" oder ein "ganz alter Kunde" der letzten Jahrzehnte ist, und AUCH wie sich der Antragsteller dem SB präsentiert - also z.B. ob da ein "Neumitglied", trotz zeitlich sehr nah zurückliegender Sachkundeprüfung, mit dummen Fragen und/oder unausgegorenen Wünschen ankommt, die beim SB nur ungläubiges Kopfschütteln auslösen.

 

Oft kann ich mich bei solchen Themen und Beiträgen hier, so auch hier in diesem Fall, von Mitgliedern mit TAUSENDEN von Beiträgen, auch WO Gold, also SOLLTE? man von großer Erfahrung ausgehen, nur wundern, in welcher Behörden- und SB-welt die wohl wohnen und agieren mögen. Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt.

 

Die Behörde, der SB, kann (KANN, so er will) ERST MAL alles mögliche "eintragen", oder auch nicht, aber das kannst du ja auch den bisherigen Antworten entnehmen, die dir nun bitteschön genau WIE helfen, bei WAS helfen? Bei gar nix.

 

Es gibt so viele zuständige Behörden, Ämter, SB und Möglichkeiten wie Sand am Meer, und genau deswegen nutzen dir die "Erfahrungsberichte" der willigen Foristen hier in diesem Falle gar nix, weil das in einem anderen Bundesland, Landkreis oder Ort schon wieder ganz anders sein KANN. Und auch wenn der SB nächste Woche wechselt, oder einfach krank ist, dann wechselt eventuell auch die "Voreintragswelt" in diesem Amt - so what?

 

Was also nützt dir diese Fragerunde, und was die Antworten?

 

Jack

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Vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte gedacht es gibt keine „doofen Fragen“…falsch gedacht.
 

vor 13 Minuten schrieb HangMan69:

und wieder ein "neuanmelder" der ne doofe frage stellt und dann nicht mehr antwortet...

 

vor einer Stunde schrieb Jack Weaver:

Was also nützt dir diese Fragerunde, und was die Antworten?


Als WBK Neuling wusste ich nicht wie in der oben beschriebenen Situation zu verfahren ist und habe dieses Forum um Rat gefragt.

 

Ich habe mitgenommen, die Behörde entscheidet und fertig.

 

Viele Grüße.

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Da hat "Parallax" vermutlich recht, aber so ne "Willkür" hat hat eben nicht nur Schatten- sondern aus Sonnenseiten, denn, wie ich schon geschrieben habe:

"Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt."


Denn was "Parallax" Willkür nennt, das kann sich in Behörden und bei SB auch durchaus  als "kreative und postive Auslegung der eigenen Entscheidungskompetenzen" darstellen.


Es gibt durchaus auch Ämter und SB mit Sachkenntnis, obwohl selbst keine Waffenbesitzer und/oder Jäger, aber mit Kunden-, sprich Bürgerorientierung.


Und das hat sich in meiner deutschen Großstadt (150.000 +) seit meiner ersten WBK vor über 40 Jahren durch alle SB (also etliche) so erhalten und wurde (absichtlich) so weiter vererbt. Wenn ich etwas ankaufe so ist der Kontakt der Verkäufer zu meiner Behörde halt zwangsläufig (die Nachfrage), und wenn ich dann ab und an in telefonischen Kontakt mit den Verkäufern trete, so sind diese durch die Bank fassungslos über die Freundlichkeit und unbürokratische Abwicklung mit meinem Amt - so was haben sie durch die Bank kaum je erlebt.


Das ist auch ein Amt bei dem DAS AMT von sich aus Kontakt mit Waffenbesitzern (Sammlern, Sportschützen und Jägern) aufnimmt, wenn mal ein älterer "Kunde" aufhören und "alles abgeben" will, am AMt - was Vernichtung bedeutet!

"Könnten sie nicht bitte mal mit dem(r) X Kontakt aufnehmen, wir müssten das sonst vernichten lassen, wär doch schade."


Ja, so was gibt es auch, nicht nur die sturen und waffenfeindlichen Bürokraten wie sie hier im Forum zu 99% immer beschrieben werden.


Die sind dann auch durchaus "flexibel" und unbürokratisch, Argumenten zugänglich,  wenn es um WBK´s und "Einträge" geht. Die schenken dir nix, und Weihnachtsgeschenke bekommen sie auch nicht, die sind einfach nur der Logik zugänglich, sind bürgerfreundlich und schöpfen ihren Entscheidungsrahmen positiv aus.


Auch das gibt es.


Die sind dann allerdings gegenüber so "Kunden" wie "JaJu25", also Waffenbesitzern mit bestandener Sachkundeprüfung aber ohne Sachkenntnis, und solch wirren Ansichten und Fragen gegenüber, auch durchaus etwa "reserviert" - ist verständlich, oder?


@JaJU25 (Die beleidigte Leberwurst)
Als WBK Neuling wusste ich nicht wie in der oben beschriebenen Situation zu verfahren ist und habe dieses Forum um Rat gefragt.
Ich habe mitgenommen, die Behörde entscheidet und fertig.


Nein, du hast gar nix verstanden.


Die Mitglieder in diesem Forum werden immer versuchen dir zu helfen, so du denn vernünftig und logisch darlegen kannst WAS du WARUM und zu WELCHEM Zweck und WANN haben willst. Die notwendige Vorarbeit dazu musst aber DU leisten.


Die angeboten .45er waren "nicht schön" genügt diesem Anspruch wohl kaum.


"Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn die Behörde entscheidet vor allem auf Grund er von dir beigebrachten und rechtsgültigen Paperwork und deinen nachvollziehbaren und juristisch belastbaren Argumenten.


"Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn es ist allein deine Entscheidung auf Grund der schriftlichen und rechtsmittelfähigen Entscheidung der Behörde andere Wege zu beschreiten, so du denn gewillt bist, und Argumente hast - hast du?


DU musst die Vorarbeit leisten, nicht etwa das Forum.


Gruß


Jack

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vor 4 Stunden schrieb Jack Weaver:


Da hat "Parallax" vermutlich recht, aber so ne "Willkür" hat hat eben nicht nur Schatten- sondern aus Sonnenseiten, denn, wie ich schon geschrieben habe:

"Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt."


Denn was "Parallax" Willkür nennt, das kann sich in Behörden und bei SB auch durchaus  als "kreative und postive Auslegung der eigenen Entscheidungskompetenzen" darstellen.


Es gibt durchaus auch Ämter und SB mit Sachkenntnis, obwohl selbst keine Waffenbesitzer und/oder Jäger, aber mit Kunden-, sprich Bürgerorientierung.


Und das hat sich in meiner deutschen Großstadt (150.000 +) seit meiner ersten WBK vor über 40 Jahren durch alle SB (also etliche) so erhalten und wurde (absichtlich) so weiter vererbt. Wenn ich etwas ankaufe so ist der Kontakt der Verkäufer zu meiner Behörde halt zwangsläufig (die Nachfrage), und wenn ich dann ab und an in telefonischen Kontakt mit den Verkäufern trete, so sind diese durch die Bank fassungslos über die Freundlichkeit und unbürokratische Abwicklung mit meinem Amt - so was haben sie durch die Bank kaum je erlebt.


Das ist auch ein Amt bei dem DAS AMT von sich aus Kontakt mit Waffenbesitzern (Sammlern, Sportschützen und Jägern) aufnimmt, wenn mal ein älterer "Kunde" aufhören und "alles abgeben" will, am AMt - was Vernichtung bedeutet!

"Könnten sie nicht bitte mal mit dem(r) X Kontakt aufnehmen, wir müssten das sonst vernichten lassen, wär doch schade."


Ja, so was gibt es auch, nicht nur die sturen und waffenfeindlichen Bürokraten wie sie hier im Forum zu 99% immer beschrieben werden.


Die sind dann auch durchaus "flexibel" und unbürokratisch, Argumenten zugänglich,  wenn es um WBK´s und "Einträge" geht. Die schenken dir nix, und Weihnachtsgeschenke bekommen sie auch nicht, die sind einfach nur der Logik zugänglich, sind bürgerfreundlich und schöpfen ihren Entscheidungsrahmen positiv aus.


Auch das gibt es.


Die sind dann allerdings gegenüber so "Kunden" wie "JaJu25", also Waffenbesitzern mit bestandener Sachkundeprüfung aber ohne Sachkenntnis, und solch wirren Ansichten und Fragen gegenüber, auch durchaus etwa "reserviert" - ist verständlich, oder?


@JaJU25 (Die beleidigte Leberwurst)
Als WBK Neuling wusste ich nicht wie in der oben beschriebenen Situation zu verfahren ist und habe dieses Forum um Rat gefragt.
Ich habe mitgenommen, die Behörde entscheidet und fertig.


Nein, du hast gar nix verstanden.


Die Mitglieder in diesem Forum werden immer versuchen dir zu helfen, so du denn vernünftig und logisch darlegen kannst WAS du WARUM und zu WELCHEM Zweck und WANN haben willst. Die notwendige Vorarbeit dazu musst aber DU leisten.


Die angeboten .45er waren "nicht schön" genügt diesem Anspruch wohl kaum.


"Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn die Behörde entscheidet vor allem auf Grund er von dir beigebrachten und rechtsgültigen Paperwork und deinen nachvollziehbaren und juristisch belastbaren Argumenten.


"Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn es ist allein deine Entscheidung auf Grund der schriftlichen und rechtsmittelfähigen Entscheidung der Behörde andere Wege zu beschreiten, so du denn gewillt bist, und Argumente hast - hast du?


DU musst die Vorarbeit leisten, nicht etwa das Forum.


Gruß


Jack

Donnerwetter, bist Du wat ˋn toller Typ!
>40 Jahre Erfahrung, beste Welteuropameister-Waffenbehörde vor der Tür und nicht nur das: Ein Überhundertfünfzigtausendgroßstadtjung… Wow!!!
Dann hat man natürlich jede Legitimation und Alleinstellungsmerkmal für überheblichste Antworten !
Bunte Weihnacht denn, Eure Selbstherrlichkeit…

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vor 17 Stunden schrieb Jack Weaver:

Mal angenommen jemand hat nicht nur eine "frische" grüne WBK sondern sogar erfolgreich eine Sachkundeprüfung bestanden, hast Du?,  dann sollte er nicht solche Fragen stellen müssen.


Dieses Geplapper mit der bestandenen Sachkundeprüfung wird hier inzwischen wirklich inflationär jedem um die Ohren gehauen der eine Frage hat. 
Das ist typisch deutsche inhaltslose Klugscheißerei. 
 

Bearbeitet von SBA
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