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Jack Weaver

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  1. Versteh ich schon, es ging hier aber, zumindest vordergründig, nicht um eine bestimmte Waffe, sondern um eine "angeblich" grundsätzliche Frage zu der uns der Fragesteller die Hintergründe verschweigt. Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ?? Jack
  2. @Silverstar Wie definierst du, technisch und juriststisch (nach deutschem WaffG) korrekt, die WaffenHERSTELLUNG, hier von Schusswaffen? Eine "gewerbliche", nach §21 WaffG ist es nicht, höchststens §26 WaffG (nichtgewerbsmässig) käme in View, trotzdem bleibt die Frage was bezüglich dem wechseitigen Tausch von Teilen (auch wesentlichen) eine "HERSTELLUNG" sein sollte? Ich lass mich belehren, ECHT!, aber die mir bekannte und übliche Definition ist: Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Nach der Definition in A1 A2 Nr. 8.1 liegt ein Herstellen im Sinn des Waffenrechts schon dann vor, wenn aus Rohteilen oder Materialien wesentliche Teile eines Endprodukts erzeugt werden. I can´t see, kann hier nicht erkennen, wo hier (bei TGB11), bei einem Verschlußkopf, eine der Bedingungen VOLL UMFÄNGLICH erfüllt wäre. @TGB11 Ich besitze von mehreren meiner Waffen (KW) jeweils "mehrere" baugleiche Modelle, so z.B. (a Classic) 1911érn, Desert Eagle oder auch GLOCK, aber auch bei Revolvers. Welches deutsche Gesetz sollte mich daran hindern wesentliche Teile meiner 1911ér (Griffstücke, Schlitten, Läufe) gegeneinander zun tauschen, auch z.B. auch Single- and Doublestack? Das gleiche gilt für Rahmen, Schlitten und Verschlußköpfe meiner Desert Eagle´s und auch bezüglich meiner Rahmen, Schlitten und Läufe für die GLOCK´s, natürlich nur wo technisch möglich? Unabhängig davon wüsste ich nicht, mir ist kein Fall bekannt!?, daß bei einer Kontrolle die "Zusammengehörigkeit" der Teile irdendwie überprüft worden wäre, außer natürlich es gibt das so einen Verdacht bei mir .... ? Aber, selbst bei einer 1911ér wäre das schwierig, denn nicht immer ist der Lauf so nummeriert (wenn denn überhaupt!) daß die Nummer sichtbar wäre, bei einer DE ist die Nummer (so vorhanden) des Verschlußkopfes nicht sichtbar. Rein theoretisch ist die auch bei Revolvern möglich, wegen der Tolerances und dem Alignment von Lauf und Trommel aber nicht zu empfehlen (auch wenn es meist funktioniert!). Bei keinem meiner zahlreichen Revolver ist die Trommel numbered, eine Zuordnung also gar nicht möglich, und bei z.B. meinen FA´s ist die Trommel ja gar schwenkbar, die müssten also "zerlegt" werden um eine "Nummer" erkennen zu können, und dann ..? Bei solchen Fragen frage ich mich allerdings IMMER was wohl der vom Frager nicht mitgeteilte Hintergrund sein mag, denn so eine Frage kommt ja nun regelmässig NICHT AUS DEM NICHTS ?? Und da kommt mir so ein Verdacht .....? Es gab da mal ne Zeit in Germany da wurden Dekowaffen verkauft bei denen eben das eine oder das andere (wesentliche) Waffenteil unbrauchbar gemacht wurde, aber duchaus nicht immer alle wesentlichen Waffenteile!?! Jack
  3. Ich versteh wieder mal nicht wo euer eigentliches Problem liegt, und damit euer Problerm mit eurer Behörde (amt). Als diese "Stammdatenblätter" damals erfunden wurden und fertig waren, hat die Behörde (Office) das für mich zuständig ist, mir die "Blätter" als Druck mit Post komplett zugeschickt (ca. 30 Seiten) und bei mir gefragt ob das alles so in Ordnung ist!?! Ich hab NICHT danach gefragt! Ich versteh euch nicht. Seid ihr alle im Krieg mit dem Amt? Jack Weaver
  4. Positiv, das System von Engels für die 9x19mm war aus zwei (2) normalen 1911´er Schlitten "put together", welcher Lauf (Maker und Specification) weis ich nicht mehr. Grundsätzlich hätte aber wohl auch ein 9 x XYmm Systewm von LAR mit einem Insert to reduce the lenght funktionieren müssen (sollen). RECK ist mir im Detail nicht mehr bekannt und kenne ich auch nur von Pictures. Jack Weaver
  5. Jack Weaver

    IPSC Revolver

    Naja, das sind all die Verbände und "Schützen", die aus einem alten "Überlebenswettbewerb", als Revolver noch der Stand waren, UND TAKTISCH VORGEGANGEN WERDEN MUSSTE, "DU kennt die zwei (drei?) Szenen in "Dirty Harry?", unbedingt einen sportlichen Wettkampf basteln wollten, oder aber (aber eher weniger) MUSSTEN. Heute ist das, schon aus der Magazinkapazität her, eher weniger gefragt, "Wir schießn bis wir leer sind und dann kommt das nächste Magazin und selbstverständlich die Verstärkung!". Jack Weaver
  6. @grizzly45 and others <https://t1p.de/84ayp (Cloud at GMX), negativ, no virus here. Jack Weaver
  7. @grizzly45 <https://t1p.de/pm72t> (Cloud at GMX) Jack Weaver
  8. Glückwunsch. Perry hat mir vor Jahren geschrieben, daß er damals AUCH ein System für die "9mm Luger" entwickelt hätte und dieses auch, unter seiner License, von LAR für die MK I und MK II für eine SEHR KURZE ZEIT angeboten wurde. Hans Heigel, leider schon verstorben, hat das "ENGELS System" damals, 1996, für IWM "getestet", nachdem ENGELS unabhängig von LAR ein System 9x19mm gebaut hatte. Hans hat mir vor ein paar Jahren, da saß er schon lange im Rollstuhl, auf der IWA davon erzählt. Den Testbericht von Heigel kann ich hier leider nicht anhängen, das PDF (2 Seiten) hat 2.5M und das mag das System nicht. Entweder hast du also eines der wenigen LAR SYsteme oder ein "Muster" von der ENGELS Entwicklung, das aber nach meiner "Knowledge" aus License-Gründen auch nie auf den deutschen Markt kamen. Oder es mag eines der Prototypen Systeme für 9x21mm oder gar 9x23mm sein, die mir in Germany aber ebenfalls nicht bekant sind. Es gab auch ein System von RECK (BJ ca. 2008) das vor rund 10 Jahren von Österreich nach Germany rück-verkauft wurde, das kenne ich aber nur von Fotos, verwendet wurde hier aber ein normal großer Schlitten einer 1911 - sieht scheußlich aus. RECK wurde später von BüMa Blume übernommen, und nach dessen Tod zu Sauer Custom. Jack Weaver
  9. Vielleicht als Infos etwa spät, aber ich schau hier nur noch selten rein, und Antworten vermeide ich. Die "Extended Base Plates" wurden zu prehistoric times von einem der zwei Hauptimporteure für die LAR Grizzly für Deutschland angefertigt, nämlich Felix Mogdans, Vaihingen. Er war auch der "Expert" und "Main Tuner"für diese Waffe, zumindest in Germany, während der zweite größere Importeur, Engels in Frankfurt, sich schnell mehr darauf verlegt hat "to sell". Das ist allerdings so nicht ganz correct, denn Engels, bzw. der von Engels beauftragte "Gunsmith", habe um 1996 versucht für die LAR Grizzly eine "Conversion Unit" für das in Germany vergötterte Caliber 9x19mm zu entwicklen, was auch so weit entwickelt wurde daß ein Prototype von einem "German Gunmagazine" getestet wurde, dann aber doch nie serienreif wurde. Back to the Base Plate. Sie sind aus eloxiertem Aluminum, auf der INNENseite mit dem Schriftzug MOGDANS, und wurden in verschiedenen Farben eloxiert, Schwarz (Dark and Matt Black), Grau (Alu), Grün, Rot, Blau (Dark Blue and Light Blue), Gelb und Grün, um auf einen Blick die Caliber unterscheiden zu können, da außen unbeschriftet. Jack Weaver
  10. Jack Weaver

    IPSC Revolver

    Hallo. Zu Anfang meiner "Karriere", vor deutlich mehr als 20 Jahren, war ich der festen Meinung ich müsste es "Harry", du kennst ihn?, "Make my Day!", gleich tun, und bin mit nem M29 und voller Ladung (.44 Mag) gestartet, sehr zur Gaudi, aber auch dem Respekt, aller Anwesenden. Das hab ich aber nur kurz durchgehalten, denn ich wurde zwar nie "Letzter", dazu bin ich (war ich) einfach zu gut, ich hab aber eben auch nie gewonnen - aber die Show war geil und meist haben alle geklatscht. Aus dieser Erfahrung heraus, auch mit etlichen anderen S&W in anderen Kalibern und Lauflängen, aber auch z.B. Ruger in .357 Mag, aber NIE in 9x19mm aus nem Revolver, denn das ist ..., ich mag es gar nicht in Worte fassen, kann ich dir sagen: Speedloader und Clips kannst du gar nicht genug haben, wobei der Platz am Rig halt nun "begrenzt" ist. Ich wüsste aber nicht das ein zweiter Gürtel, oder ein anderer "Platz", an der Jacke?, für Halter und Speedloader verboten wäre? Auch der Speedloader in der Hosentasche nicht. Außerdem gibt es auch "Doppel-Pack-Loader", also zwei Loader "in Reihe". Sinnvoll? Keine Ahnung. Wenn du aber mehr als für den Stage eigentlich nötig benötigst, dann musst du dir eh keine großen Gedanken machen, die Frage ist dann eher, was soll ich auf dem Wettbewerb, was fällt dir bei ziehen und nachladen aus der Hand, wo ess ich auf dem Heimweg einen Burger? Die heute üblichen Stages sind aber eh nicht mit "vor 20 Jahren" zu vergleichen, sind eh nur noch "abladen von Mun von festen Postionen", was soll da schief gehen? Zum Holster kann dir NIEMAND was endgültiges sagen, denn das hängt von deiner Statur, deiner Tragweise, dem Gürtel, der Postion, der Lauflänge, und und und ab. Früher war es aber mal "wichtig" keinen Sicherungsriemen am Holster zu haben, die waren aber eigentlich üblich, denn, WENN VORHANDEN, musste der bein Start auch GESCHLOSSEN sein, also erst geöffnet werden. Nachteil? Na ja, Übung und Gewöhnung. Vorladen? Soviel wie irgend möglich, und waffenrechtlich zulässig, der Transport zum Wettbewerbsort!, wird zu Hause vorbereitet! Da mag der Veranstalter dir "Vorbereitungszeit" bis zum abwinken versprochen haben, don´t trust it. You are called, you must go, simple as that. Wenn DU (DU) mit Handschuhen sicher agieren kannst, sie vom Dienst her eh gewohnt bist, sie beim Dienst vorgeschrieben sind, sind sie vorzuziehen, ansonsten eben besser nicht. Wobei du HEUTE im Dienst sicher keinen Revolver führst!?, also auch die Erfahrung mit Revolvern und Speedloadern und Handschuhen fehlt? Jack Weaver
  11. Ach was wär das schön wenn durchaus ernst zu nehmende und renommierte Foristen mal beispielhaft voran gehen und besser durchdachte Fragen stellen würden. Von der Sorte, "Stand bis 4000J" gibt es etliche, aber du erwartest doch ja jetzt wohl nicht ernsthaft ne Liste aller Stände in allen Bundesländern? Und die Info daß es sich um Slugs handeln soll, und das 3500J ja auch reichen "SOLLTEN", die werden dann so zufällig hinterher geschoben. Was ist "SOLLTEN"? Reichen 3500J nun, sind sie GEFORDERT, oder reichen sie nicht? Frank Reiche und Thomas Otto wären da NORMALERWEISE so Kandidaten die ich dir zur grundsätzlichen Anfrage empfehlen würde, denn die beiden wissen wo die Teilnehmer des FA Shoot herkommen und, zwangsläufig, auch trainieren, allerdings nicht für Slugs, denn wir schießen KW mit bis zu, na ja, zum Teil deutlich über 4000J. Aber, genau das ist "Callahan44er" ja sehr wohl durchaus bekannt. Außerdem, ist es nun ein offenens Dach oder nicht? Und bei nem normalen geschlossenen Dach braucht es auch keine Zwischendecke mit Stahleinlagen. Bei meinem (unserem) 50m 7000J (SIEBENTAUSEND JOULE!) Stand ist kein Stahl in der Zwischendecke und direkt darüber ist unser 50m Bogenstand (Breite ca. 30m), respektive der Kinderhort, wenn keine Bogenschützen da sind. Wo lebt, oder haust?, ihr nur alle? Jack Weaver
  12. "Die 15 Zeilen unnötigen Bullshit drumrum, mit dem Du sie ausgeschmückt hast." Positiv, ja ?? Welche der 15 Zeilen in welcher meiner 2 Zuschrift zum Thema denn nun - aber, ich will dich ja intellektuell nicht überfordern mit dem zählen und der Mathematik. 1 2 Trotz deines "Gott sei Dank" nur 1-zeiligen Busllshits ist deiner Zeile nirgends zu entnehmen wo ich denn nun falsch gelegen haben soll? Fehlen die Argumente bzw. die intellektuellen Kapazitäten? Na, dann kannst du deine in den fehlenden Zeilen und Argumenten ja noch ein bischen "ausschmücken". Du darfst auch Anleihen bei mir nehmen. Jack Weaver
  13. Postiv, "seufz", denn irgend einer ist immer dabei, einer der nicht etwa über sich selbst "seufzt", über seine eigenen Fehler, sondern über diejenigen die ihm (auch in deutlicher Schrift) kritisch seine Fehler vorhalten, und für diese dummen Fehler auch wenig Verständnis zeigen, für Fehler die letztlich aber auch noch ALLE anderen Waffenbesitzer belasten. Im übrigen bin ich ja froh daß mir von dem einzig und allein Schuldigen (RainerE) "diverse Beleidigungen" nachgesehen werden, und dies ohne daß von ihm auch nur einziger Punkt angegeben worden wäre wo ich falsch gelegen hätte. Im übringen ist es naiv anzunehmen daß einem in einem Internet-Forum eine zuverlässige Rechteberatung angediehen werden könnte, noch dazu in einem Fall in dem der Schuldige für alle Rechtsgeschäft persönlich haftbar ist - was übrigens in Folge dann auch die eigene waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen könnte. Die einzig SINNVOLLE Möglichkeit ist die sachkundige Beratung durch einem Fachanwalt für vereins- und/oder Waffenrecht - was an dieser meiner Ansage ist falsch? Selbst wenn in Fettschrift, in roter Schrift, unterstrichen und/oder in Versaillien? Jack Weaver
  14. Die Frage ist absolut gar nicht ob ein "nicht e.V." Vereinswaffen besitzen darf, sondern die Frage ist welches Selbstverständnis und Know How ein solcher Verein (nicht ein e.V.!) hat, und erst recht welches Selbstverständnis und welches Know How vom "Verein" und vom Vereins- und vom Waffenrecht, und von allem anderen was den Verein betrifft, ein "Mitglied?" hat, daß sich dort zum 2teV erwählen (ermächtigen) lässt, um dann "festzustellen", daß das gar kein "e.V." ist - Überraschung. Kaum ist er 2teV stellt er erstaunt fest welche Rechtsform der Verein hat! Er ist gem. § 54 Abs. 2 BGB für ALLE Rechtsgeschäfte die er (für den Verein) eingeht, und wenn er nur Klopapier bestellt, persönlich haftbar, eben weil der Verein auch weiterhin keine juristische Person aka Rechtspersönlichkeit ist! Wie beschränkt muss man eigentlich sein um in diesem Land .... na ja, Hauptsache es reicht um zum 2teV "ermächtigt" zu werden. Und dann wählt dieser neue 2teV auch noch den dümmsten Weg den man in einenm solchen Fall gehen kann und macht das alles öffentlich, anstatt sich bei einem Fachmann (einem Fachanwalt für vereins- und/oder Waffenrecht) sachkundigen Rat zu holen - aber das könnte ja was kosten, so wie ein e.V. eben auch. Solche Leute, solche Fachkundigen, bestimmen dann mit das Bild der Schützenvereine und der Waffenbesitzer in Deutschland - danke. Dann kommt der "2teV" sogar zu der Erkenntnis "irgendwie absurd der ganze Zustand", was ihn aber nicht daran hindert das im Internet öffentlich zu machen. "Der damalige 1teV lebt nicht mehr. Ist aber auch egal, ich muss die Kuh irgendwie vom Eis bekommen." Echt jetzt? WER ist denn jetzt (AKTUELL!) der 1teV? Warum MUSS der 2teV die Kuh vom Eis bekommen? Das ist alles von vorn bis hinten unlogisch und wenig glaubhaft, ebensowenig daß der LV und/oder die zuständige Behörde dies nie bemerkt haben soll, und auch nun beim Wechsel (wegen Todesfall des 1tenV?) nichts bemerkt haben soll. Soooo unprofessionell, unfähig und NAIV, könne die unmöglich alle sein. Jack Weaver
  15. Die GLOCK, und auch die Springfield XP40, gleich welchen Kalibers, sind moderne "Plastikpistolen" und das uralt MechTech System (CCU) ist aus Stahl mit Edelstahl Lauf und Verschluss, nix Plastik. Das spricht nicht unbedingt die gleichen Käufer an, schon gar nicht den NorLite USK-G Käufer. Das Design der MechTech CCU ist (war) genial (für DAMALS), ganz simpel und einfach. Wenn jemand das Griffstück (s)einer 1911er verwendet dann dann hatte er einen Abzug "wie immer", mit 700g bis 800g Abzugsgewicht und die Magazinwechsel klappen wohl schneller als bei jeder anderen ähnlichen Plattform, die Magazingröße beim "KW-Karabiner" war eben alles was die Technik und das Gesetz hergab, früher sogar mit 50er-Trommelmagazin, für den der sowas unbedingt "brauchte", und wenn die eine 1911er (das Griffstück) aus welchen Gründen auch immer ausfällt, dann kommt eben ein anderes 1911er Griffstück in das MechTech System, schließlich fahre ich ja nicht ohne "BackUp" zu einem Wettbewerb. Das gleiche gilt für die meisten GLOCK Rahmen, denn das gleiche Spiel auch bei der GLOCk, ein Wechsel ist in 1 Minute erledigt. Ich habe derzeit noch 5 von diesen Systemen, für verschiedene Waffenplattformen und Kaliber, und es ist das beste und zuverlässigste was ich in dieser Richtung je genutzt habe, wobei ich zugeben muss die NorLite Entwicklung über die Jahre sehr interessiert verfolgt zu haben, aber, wer MechTech hat, der brauch den für viele Käufer so angesagten und kaufentscheidenten "stylischen MIL-Look" nicht als Wechselgrund, und schon gar nicht die weit überteuerten Plastikhüllen wie z.B. von HERA im "Rambo Look". Die Hülse für die .460 Rowland (1911er) ist ein klein bischen länger, braucht ne stabilere Geschoßhülle und bringt den Druck dann auf etwa 2650 bar und entsprechende V0 aus dem 16" Lauf - es macht Spaß aus dem längeren "MechTech Pistol-Carbine", passt auch in die .45ACP Magazine. Gibt es aber von NorLite gar nicht, oder doch? Tests gab es in "Visier" und anderen Blättern, auch im Vergleich zu anderen echten CCu´s und diversen "Möchtegern CCu´s", wie den üblichen Plastikhüllen wie z.B HERA. Bezugsquellen? Na ja, die üblichen Händler eben und natürlich die diversen Auktionsplattformen. Jack
  16. Ich versteh die Frage nach dem BDMP LV jetzt nicht, denn das Teil ist ein Wechselsystem und völlig unabhängig von einem Verband, "Buy it and have fun with it". Auch ich schieße seit dem letzten Jahrhundert schon im BDMP, sind also schon ein paar Jahre, aber ab und an muss man halt ein bischen über den Tellerrand des BDMP hinausschauen, ja ja, da gibt´s noch andere Verbände. "Dynamischer Kurzwaffenkarbiner" nennt sich der Wettbwerb dann, und das schieße ich seit 15 Jahren bis zu LM, weiter bin ich zu faul, und alles mit meinen "MechTech" Systemen (https://mechtechsys.com/) in .45 ACP (Basis 1911er, funktioniert ein- und/oder doppelreihig), 9x19mm (Basis Glock 17) und .40S&W (Basis Glock 23). Für diejenigen die das nicht wissen sollten, "MechTech" (https://mechtechsys.com/) war und ist das ursprüngliche "Pistol Carbine Unit" (CCU) System aus den USA, die der deutsche Abklatsch von NorLite, der allerdings recht gut gelungen ist und gut funktioniert, eben nur kopiert hat. Nein, ist ist KEINE LW sondern ein Wechselsystem, und darf deswegen auch mit GROSSEN Magazinen gefüttert werden. Jack
  17. @David K Was nutzt dir eine Übersicht, selbst mit Dämpfungsverlaufkurven, wenn dein Wunsch-Gehörschutz (ev. SORDIN?) in deinem Einkaufsbereich nicht erhältlich ist, oder nur schwer und unzuverlässig zu bestellen ist, dies vor allem bei aktivem Gehörschutz, und das auch noch über die kommenden Jahre (ERSATZTEILE!). SORDIN ist gut, zweifellos, in Skandinavien, aber die haben ja noch nicht mal nen Ansprechpartner in Germany! Ein Auto für das ich in Deutschland "nicht an jeder Ecke ....", kann ich nicht brauchen! So einfach ist das. Welche Gehörschutz Marke nutzen die skandinavischen SEK´s bevorzugt, Sordin?? Ah ja, danke der Info. Natürlich spielen die Anschaffungs- und Ersatzteilkosten bei den meisten (vor allem passiven) aus dem Baumarkt kaum ne Rolle, bei sehr guten (technisch guten) Marken die auch im BOS Bereich eingesetzt werden kommt der EK aber ganz locker auf hohe dreistellig Beträge (pro Stück!) bis zu über EURO 1T (pro Stück!, natürlich aktiv und mit allem Drum und Dran). Ich will dir auch nicht zu nahe treten, aber wie qualifiziert bist du um Dämpfungswerte vergleichen zu können? Sorry, aber jemand der mit der Materie wirklich vertraut ist, der weiß wie er an Datenblätter und Vergleichstabellen kommt, der schaut sich nach sowas (auch Daten) auch nicht bei Frankonia um. Das TECHNISCH wichtigste AKUSTISCHE Kriterium ist auch nicht einfach nur "die Dämpfung", auch nicht die "mittlere Dämpfung", es ist die GESAMTE DÄMPFUNGSKURVE über den gesamten relevanten Frequenzbereich, und hier GANZ BESONDERS die bestimmenden Frequenzanteile im Schußknall (ist zwischen LW und KW unterschiedlich), ca. 1.5kHz bis ca. 4.5kHz, erst recht in einer Raum-Schieß-Anlage (RSA). Aber auch im FREIFELD (nix RSA!) gemessen ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Kurvenverkäufe - klar, es sind ja auch sehr unterscheidliche Anforderungsbedingungen. <https://www.sonicshop.de/infos/gehoerschutz-daemmwerte.html> (Ist nur ein Beispiel!) Siehe hier vor allem die Anteile (Dämpfungen) zwischen 2kHz bis 8kHz !! Was die grundsätzlichen Bedingungen in RSA angeht gab es da mal nen "alte" Untersuchung, die wir aber immer noch nutzen, dies mangels einer aktuellen, meines Wissens nach gibt es keine neuere, ich laß mich aber gern eines besseren belehren. Spielt aber auch keine große Rolle denn die physikalischen Rangbedingungen (Munition) haben sich nicht wesentlich geändert (bis auf die RSA-en an sich), und wenn es keine neueren (aktuelleren) Untersuchungen gibt, dann .... wir nehmen was es gibt. Nach Auswertung aller Daten - was kauft du dir denn nun? <https://www.sonicshop.de/infos/gehoerschutz-daemmwerte.html> <https://c.gmx.net/@1320409787392857595/BuzAR4VhT5iR7oFpqxzakQ> Kurz-URL: <https://t1p.de/j6tdo> Wo sind eigentlich all die konstruktiven und hilfreichen Beiträge von "M..." und "E.." zum Thema geblieben? Jack
  18. Ich glaube doch bei der digitalen und sprachlichen Forensik müsst ihr beiden, "Elo" und "Mittelalter", Brothers in Crime, noch ein bischen üben. Den Begriff "Therapeut" habe ich heute überhaupt das erst Mal verwendet, ebenso wie die komplette Bemerkung, die im Original auch anders lautet, und dies alles ist mir erst heute Abend im Rahmen einer anderen Recherche im Netz über den Weg gelaufen, ich weiß also nicht wo ihr da Verbindungen konstruieren wollt. Macht aber nur weiter so, denn es ist immerhin interessant daß ihr scheint´s mehr Energie und Zeit darauf und dafür verschwendet irgendwelche anderen? Accounts entschlüsseln und in Verbindungen? bringen zu wollen, als sich konstruktiv und vor allem seriös mit dem eigentlichen Problem zu beschäftigen, für das ihr beide bisher keinen, auch nur ansatzweise informativen oder gar nützlichen, Beitrag geliefert habt. Aber noch mal die Frage: Welchen praktischen Informationswert zur Auswahl und zu Auswahlkriterein hatten deine (Mittelalter) beiden Beiträge zu diesem Thema doch gleich noch mal? Klär mich bitte auf. Mein Beitrag zur Wahl eines Gehörschutzes und dem Unsinn einer diesbezüglichen "Umfrage" hier mag euch zwar nicht passen, zeigt aber die tatsächlich wichtigen Fragen und Spezifikationen auf, was bei euren bisherigen Beiträgen zum Thema nicht ansatzweise der Fall ist. Gruß Jack
  19. @Mittelalter Brauch ich keinen Teremin ausmachen, der Therapeut hat mich angerufen und mir erzählt, daß da ein gewisser "Mittelalter" sich bemüßigt gefühlt hat zum Thema zwei Beiträge einzustellen, die aber ABSOLUT wertlos wären, weil sie KEINERLEI verwertbare Information für den eigentlich anfragenden "Jakwal" enhalten haben - nur eben die Info was dieser "Mittelalter" durch Zufall mal irgendwo bekommen hat, und daß irgendwas "möglich" sein "könnte" was er in einem "unbekannten Katalog gesehen haben will" das (fast?) genau so aus sah. Also alles nütziche und verwertbare Infomationen zum Thema - oder? Alles natürlich ebenso ohne jede Info über die Anwendung und Verwendung bei ihm selbst, also wertloses Geschreibsel für "Jakwal". Welchen praktischen Informationswert zur Auswahl und zu Auswahlkriterein hatten deine beiden Beiträge zu diesem Thema doch gleich noch mal? Klär mich bitte auf. Aber der Therapeut hat angeregt ich könnte auch mal so ne Liste für die dümmsten, weil wertlosesten, Anworten machen - Glückwunsch. Gruß Jack
  20. Oh Gott oh Gott, es ist mir ein Rätsel wie ich jahrzehntelang auf Schießstätten in aller Welt, für alle Verbände und in (fast) allen GK-Disziplinen, sowohl mit Lang- als mit und Kurzwaffen, auf großen Ranges im Freien als auch in Indoor- und Combatschießanlagen, überleben konnte, ohne daß ich die Foristen in Waffen-Online nach der besten Farbe für meine Unterhose hätte befragen können - das Überleben war wohl der reine Zufall. Die Art des optimalen Gehörschutzes, wobei er ja noch nicht mal wirklich klar gemacht hat ob passiv oder aktiv, ist abhängig vom seinem Kopf, von der Disziplin (falls sportlich), also statisch oder dynamisch, von Frage nach Waffe und Kaliber, Anschlagsart, von der Häufigkeit des Schußereignisses, von Out- oder Indoor, und und und und und und, und ganz nebenbei davon ob überhaupt noch erhältlich (bei Empfehlung für "ältere" Modelle), und auch dem Preis, denn zwischen EURO 20 bis EURO 600 ist alles möglich Bei manchen Anwendern spielt auch die Farbe noch ne Rolle, denn taktisch macht sich so ein oranger oder gelber Gehörschutz zum Tarn- oder Schwarz nicht so gut. Dämpfung, Frequenzgang, Gewicht und Tragekomfort spielen ebenso ne Rolle, und das ist für jeden Nutzer anders. Sollen die Ohrpolster und Dämmeinlagen autauschbar sein? Außerdem ist das ein Verschleißteil für das man IMMER auch ein (1) oder besser zwei (2) als Reserve dabei haben sollte, und wenn ein Defekt auftritt, gleich welcher Art, dann wandert das Teil in den Müll. Die Erwartung daß der Hersteller sich bei Defekten irgendeiner Art kommunikativ zeigt, die ist, ja nun, wie drücke ich es höflich aus ? Außerdem ist dann erst mal der Händler zuständig, nicht der Hersteller. Wenn dir der Arbeitgeber keinen Gehörschutz stellt, oder keiner zur Ausrüstung gehört und dienstlich vorgeschrieben ist, dann also auch benutzt werden MUSS, dann geh in den Baumarkt und kauf dir einige mittelpreisige und probier sie aus. Außerdem riecht in Baumärkten immer so gut und man trifft immer jemanden den man kennt, und außerdem können sie dir sicher noch einige tolle Tipps zu (Splitter)Schutzbrillen, Atemmasken (Indoor!), preiswerten Hülsentaschen, Knieschützern und Schießhandschuhen geben, die dünnen mit der Kevlar-Einlage. Das wären doch sicher die nächsten Fragen gewesen? Du hast nicht die leiseste Ahnung von der Anwendung derer die dir geantwortet haben. Nicht von Waffe, noch von Kaliber, noch von Disziplin, noch von Häufigkeit, noch von In- oder Outdoor, usw usw usw.? Oder? Was also nützt dir diese Fragerunde, und was die Antworten? Mein Therapeut hat mir mal empfohlen ich soll mal ne Liste mit den dümmsten Fragen machen die es gibt. Seit dem weiß ich ganz sicher daß auch Excel Obergrenzen hat. Jack
  21. Da hat "Parallax" vermutlich recht, aber so ne "Willkür" hat hat eben nicht nur Schatten- sondern aus Sonnenseiten, denn, wie ich schon geschrieben habe: "Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt." Denn was "Parallax" Willkür nennt, das kann sich in Behörden und bei SB auch durchaus als "kreative und postive Auslegung der eigenen Entscheidungskompetenzen" darstellen. Es gibt durchaus auch Ämter und SB mit Sachkenntnis, obwohl selbst keine Waffenbesitzer und/oder Jäger, aber mit Kunden-, sprich Bürgerorientierung. Und das hat sich in meiner deutschen Großstadt (150.000 +) seit meiner ersten WBK vor über 40 Jahren durch alle SB (also etliche) so erhalten und wurde (absichtlich) so weiter vererbt. Wenn ich etwas ankaufe so ist der Kontakt der Verkäufer zu meiner Behörde halt zwangsläufig (die Nachfrage), und wenn ich dann ab und an in telefonischen Kontakt mit den Verkäufern trete, so sind diese durch die Bank fassungslos über die Freundlichkeit und unbürokratische Abwicklung mit meinem Amt - so was haben sie durch die Bank kaum je erlebt. Das ist auch ein Amt bei dem DAS AMT von sich aus Kontakt mit Waffenbesitzern (Sammlern, Sportschützen und Jägern) aufnimmt, wenn mal ein älterer "Kunde" aufhören und "alles abgeben" will, am AMt - was Vernichtung bedeutet! "Könnten sie nicht bitte mal mit dem(r) X Kontakt aufnehmen, wir müssten das sonst vernichten lassen, wär doch schade." Ja, so was gibt es auch, nicht nur die sturen und waffenfeindlichen Bürokraten wie sie hier im Forum zu 99% immer beschrieben werden. Die sind dann auch durchaus "flexibel" und unbürokratisch, Argumenten zugänglich, wenn es um WBK´s und "Einträge" geht. Die schenken dir nix, und Weihnachtsgeschenke bekommen sie auch nicht, die sind einfach nur der Logik zugänglich, sind bürgerfreundlich und schöpfen ihren Entscheidungsrahmen positiv aus. Auch das gibt es. Die sind dann allerdings gegenüber so "Kunden" wie "JaJu25", also Waffenbesitzern mit bestandener Sachkundeprüfung aber ohne Sachkenntnis, und solch wirren Ansichten und Fragen gegenüber, auch durchaus etwa "reserviert" - ist verständlich, oder? @JaJU25 (Die beleidigte Leberwurst) Als WBK Neuling wusste ich nicht wie in der oben beschriebenen Situation zu verfahren ist und habe dieses Forum um Rat gefragt. Ich habe mitgenommen, die Behörde entscheidet und fertig. Nein, du hast gar nix verstanden. Die Mitglieder in diesem Forum werden immer versuchen dir zu helfen, so du denn vernünftig und logisch darlegen kannst WAS du WARUM und zu WELCHEM Zweck und WANN haben willst. Die notwendige Vorarbeit dazu musst aber DU leisten. Die angeboten .45er waren "nicht schön" genügt diesem Anspruch wohl kaum. "Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn die Behörde entscheidet vor allem auf Grund er von dir beigebrachten und rechtsgültigen Paperwork und deinen nachvollziehbaren und juristisch belastbaren Argumenten. "Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn es ist allein deine Entscheidung auf Grund der schriftlichen und rechtsmittelfähigen Entscheidung der Behörde andere Wege zu beschreiten, so du denn gewillt bist, und Argumente hast - hast du? DU musst die Vorarbeit leisten, nicht etwa das Forum. Gruß Jack
  22. Mal angenommen jemand hat nicht nur eine "frische" grüne WBK sondern sogar erfolgreich eine Sachkundeprüfung bestanden, hast Du?, dann sollte er nicht solche Fragen stellen müssen. "Frische" grüne WBK und "langes rumsuchen" passt nicht so recht zusammen, schon gar nicht nach einer .45er, denn die gibt es neu und auch gebraucht in allen denkbaren und undenkbaren Varianten, von billig bis teuer, wie Sand am Meer. Was übrigens ist eine "schöne" .45er? Für die üblichen KW in 9x19mm gilt das noch viel mehr und MEIST sind es KW die in der Grundausführung in .45ACP verkauft werden, die sind also MEIST genauso "schön". Anträge zum Voreintrag kannst du stellen soviel du magst, da gibt´s kein Limit - will heißen, lern erst mal dir überhaupt über deine Wünsche klar zu werden (.45ACP und 9x19mm sind, trotz oft gleichem Grundmodell, zwei verschiedene Anwendungs-Welten) und dann lern deine Fragen sinnvoll und korrekt zu formulieren. ANTRÄGE kannst du theoretisch so viele stellen wie du magst, VOREINTRÄGE "holen" dagegen nicht, wobei auch hier schon wieder unklar ist was DU denn überhaupt unter "holen" verstehst. Einen VOREINTRAG kannst du nur bei der zuständigen Behörde "holen", und die trägt dir eigentlich nur das ein für das du ein Bedürfnis nachgewiesen und/oder bestätigt bekommen hast. Bist du Sportschütze, was wir alle ja gar nicht postiv wissen, aber wohl vermuten, so musst du dir erst mal eine "Bedürfnisbescheinigung" von deinem Verband (welchem auch immer) "holen", wie und auf welchem Wege auch immer. Das Grundkontingent spielt so viele verschiedene Rollen, daß man das in einem Forum gar nicht abschließend behandeln kann, hat aber mit einem VOREINTRAG erst mal gar nicht´s zu tun. Verweigern KANN eine Behörde einen VOREINTRAG erst mal immer, es kommt dabei nur auf die rechtssichere Begründung an, auf die schriftliche rechtsmittelfähige Begründung - und natürlich auf deinen Willen, was wills´t DU unternehmen um etwas "durchzusetzen". Es kommt dabei übrigens MEIST (aber nicht immer) auch ganz wesentlich darauf an, ob der Antragsteller für den SB ein "Neumitglied" oder ein "ganz alter Kunde" der letzten Jahrzehnte ist, und AUCH wie sich der Antragsteller dem SB präsentiert - also z.B. ob da ein "Neumitglied", trotz zeitlich sehr nah zurückliegender Sachkundeprüfung, mit dummen Fragen und/oder unausgegorenen Wünschen ankommt, die beim SB nur ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Oft kann ich mich bei solchen Themen und Beiträgen hier, so auch hier in diesem Fall, von Mitgliedern mit TAUSENDEN von Beiträgen, auch WO Gold, also SOLLTE? man von großer Erfahrung ausgehen, nur wundern, in welcher Behörden- und SB-welt die wohl wohnen und agieren mögen. Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt. Die Behörde, der SB, kann (KANN, so er will) ERST MAL alles mögliche "eintragen", oder auch nicht, aber das kannst du ja auch den bisherigen Antworten entnehmen, die dir nun bitteschön genau WIE helfen, bei WAS helfen? Bei gar nix. Es gibt so viele zuständige Behörden, Ämter, SB und Möglichkeiten wie Sand am Meer, und genau deswegen nutzen dir die "Erfahrungsberichte" der willigen Foristen hier in diesem Falle gar nix, weil das in einem anderen Bundesland, Landkreis oder Ort schon wieder ganz anders sein KANN. Und auch wenn der SB nächste Woche wechselt, oder einfach krank ist, dann wechselt eventuell auch die "Voreintragswelt" in diesem Amt - so what? Was also nützt dir diese Fragerunde, und was die Antworten? Jack
  23. Ganz zu Anfang und ganz nebenbei will ich mal erwähnen daß auch bei privaten Objekten das beliebte "Selbst ist der Mann" bei der Installationstechnik (Gas, Wasser, Strom) de jure gar nicht zulässig ist. Besonders Arbeiten an der Elektrik sind für Laien verboten, und das gilt für die gesamt Hauselektrik, selbst Lichtschalter und Steckdosen dürfte der Laie nicht mal tauschen, geschweige denn selbst neu setzen. Dies als Hinweis für eigene Bauleistungen, auch am eigenen Haus, auch bei Neubau, auch bei der Erstellung von "Waffenräumen". Klar, "Wo kein Kläger da kein Richter", aber das geht in dem Moment bös in die Hose als "was passiert", und sei es nur die verweigerte Abnahme eines "Waffenraumes" weil Bauleistungen nicht vorschriftsmässig erbracht wurden oder entsprechend nachgewiesen werden können. Die folgen Erklärungen und Bemerkungen sind zwar allgemein gültig, aber in wie weit sie tatsächlich umgesetzt werden ......, denn da gibt es wohl eine gewisse Grauzone, für manche auch eine "blau-weiße Zone", möglicherweise gar eine "rot-Weiße Zone", das sollen Extremisten sein, aber das ist sicher nur ein Gerücht ..... Es bedarf grundsätzlich der Feststellung der Gleichwertigkeit des Aufbewahrungsraumens mit den Forderungen des WaffG, dazu bedarf es eines Gutachtens. Sowohl polizeiliche Beratungsstellen als auch die für die Zulassung zuständigen Behörden erstellen schon von ihrer Aufgabenstellung und Fachkompetenz her (Gemengelage von WaffG UND umfangreichen baulichen Fachwissen, Baustoffe, Installationstechnik usw.) KEINE Gutachten, dies kann und darf nur ein Sachverständiger. Dies gilt für Neubauten als auch für den Aus- oder Umbau vorhandener Räume. Mit diesem Sachverständigen sollte man die Zusammenarbeit so früh wie möglich beginnen um "seine" Vorstellungen zu berücksichtigen - bevor es zu spät ist. Jeder SV "tickt" ein bischen anders, das sollte jeder wissen der schon .... Einer der Vorteile eines vom Bauherren frei gewählten SV ist der gleiche wie bei jeder Schießstätte, er kann bei "Bedarf" gewechselt werden, ein von einer Behörde bestimmter Sachverständiger MUSS akzeptiert werden - nix Wechsel bei Unstimmigkeiten. Die Forderungen an den Aufbewahrungsraum, z.B. die baulichen, also z.B. Wände, Decken, Böden (JA, auch die Böden!), Fenster, Türe(n), werden durch zahlreiche "Randbedingungen" bestimmt, so z.B. natürlich vor allem durch die Anzahl und Art der aufzubewahrenden Gegenstände und auch die Lage der Schutzobjektes (Innenstadt oder "einsam auf dem Lande") und viele andere mehr. Diese Forderungen werden bestimmt durch? Genau, durch ein Gutachten von einem SV. ALLE baulichen Leistungen müssen durch ein zugelassene Fachfirma erbracht werden und es ist eine Montagescheinigung zu erstellen die Bestandteil der Zulassung wird, dies gilt speziell für die einbruchshemmenden Türen und deren fachgerechtem Einbau, aber auch für das Mauerwerk und Arbeiten mit Stahlbeton, bei Vorgabe einer Intrusionschutzanlage auch für diese. Fenster (und ALLE anderen Öffnungen größer 12cm) sind keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen, sie müssen halt in jeder Hinsicht den Forderungen entsprechen, also z.B. bezüglich der Erreichbarkeit (auch mit Hilfsmitteln) und dem Schutz gegen Einblick und Durchgriff. Für alle Gitter, z.B. auch die in Glasbausteinfenster eingebauten, sind nur geprüfte Gitterkonstruktion vorgegebener Widerstandsklassen (z.B., WK 4 und/oder WK 5, das bestimmt der Gutachter) zu verwenden und nachweisbar durch eine zugelassene Fachfirma zu montieren. Also nix für den Dorfschmied. Öffnungen sind für die erforderliche Lüftung jedoch auf alle Fälle notwendig um Kondensation und Schimmel zu verhindern. Das ist zwar endlich mal was was nicht vorgeschrieben ist, aber mit der korrekten Berechnung des mindestens erforderlichen Lufdurchsatzes dürften die meisten Foristen trotzdem überfordert sein. Das fällt spätestens dann auf wenn die Mechanik des Schließmechanismus in der Türe so verrostet ist daß sie nicht mehr funktioniert. Forderungen an Mauerwerk oder Stahlbeton sind keineswegs fix (es gibt nur Mindestforderungen) und sind zweckmässiger Weise mit dem abnehmenden Gutachter VOR BAUAUSFÜHRUNG abzusprechen, außerdem sind sie natürlich von Art und Anzahl der Waffen direkt abhängig. Wände, Decken und Böden können auch (SV!) in Trockenbauweise in einem vom VdS anerkannten (zertifizierten) einbruchshemmenden Wandaufbau erstellt werden. Je nach örtlicher Gegebenheit (Lage des Schutzobjektes, Anzahl und Art der Waffen) kann der Einbau einer Intrusionsschutzanlage vorgeschrieben werden. Dabei geht es um den Raumschutz (also den Innenbereich), als auch um den Außenhautschutz um Eindringversuche zu erfassen und zu signalisieren, und auch um die Perimeterüberwachung um bereits die Annäherung Unbefugter zu zu erfassen und zu signalisieren. Eine solche Anlage, nach DIN VDE XXX, Schutzgrad Y, so sie denn vorgegeben wird, MUSS dann den Richtlinien des VdS Klasse Z entsprechen und MUSS von einer zugelassenen Fachfirma projektiert und installiert werden. Es dürfen dabei nur und ausschließlich geprüfte Bauteile und Installationsmaterialien mit einer VdS Prüfnummer eingesetzt werden, das gilt z.B. selbst für Verteilerdosen, und selbstverständlich für die "Alarmzentrale". Die Forderung nach einer VdS Prüfnummer macht all diese Teile natürlich ein klein wenig teurer. Teile aus dem Baumarkt oder den bekannten Elektronik-Versendern (Conrad) sind nicht mal bei den Steuer- und Signalleitungen zulässig. Selbstverständlich behalten solche Intrusionsschutzanlagen ihre Zulassung auch NUR im Zusammenhang mit einem Wartungsvertrag mit einer Fachfirma. Die VdS Zulassung ist auch zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung an eine ständig besetzte Alarmstelle (Wach- und Schließdienst, Securitas usw.), was bei der Forderung nach einer Intrusionsschutzanlage regelmässig der Fall sein dürfte. Eine Direktaufschaltung zur Polizei kommt zwar wohl kaum in Betracht, aber dann wären auch die Vorgaben "Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)" zu beachten. Ein paar Bemerkungen zu den bisherigen Zuschriften. @Don Flens @Micha176 Alles ganz nett, aber nirgendwo ist die Rede davon daß das Behördenmitarbeiter waren, außerdem ... vor ca. 20 Jahren. Ich bleibe dabei, erst recht 2022, denn mittlerweile sind die HAFTUNGSGRUNDLAGEN ganz anders. Polizeiliche Beratungsstellen und zuständigen Behörden erstellen KEINE Gutachten. @ColtS. Eine korrekte Beratung ist dezidiert vom Objekt abhängig und funktioniert nur AM OBJEKT und ist nur, wenn vom Gutachter offiziell erstellt, für die Abnahme relevant. @Schmidt & Wiese Die untere Waffenbehörde "lässt zu", korrekt, aber nur auf Grund eines Gutachtens, und das erstellt ein bestellter Gutachter. @FvLW Mitglied Das Baumamt hat aus technischen Gründen recht, das NEIN der Waffenbehörde war de jure nicht haltbar, denn Öffnungen (z.B. Belüftungen) sind zulässig. Du erwähnst es ja aber im nächsten Satz schon selbst, so wie ich am Anfang schon ausgeführt habe, Einblick, Durchgriff, Erreichbarkeit (auch mit Hilfsmitteln) ist ein "no Go", was aber Öffnungen nicht grundsätzlich ausschließt. Tür selbst eingebaut ist möglicherweise einfach und spart Geld, ist aber nicht mit der Forderung nach Einbau durch Fachfirma und einem schriftlichen Nachweis darüber vereinbar,und zwar aus Gründen der amtlichen Vorgaben, der Produkthaftung der Firma und dem Versicherungsrecht. Ansonsten, wo kein Käger .... @Elo Grundvorgabe keine Fenster ist nicht korrekt. Bei Einsatz eines "modularen Waffenraums" argumentiere nicht mehr ICH sondern der Hersteller und "Montagebetrieb" (in der Regel identisch) mit der Behörde, auch was "höhere Auflagen" angeht" - verlass dich drauf. Außerdem muss die Behörde höhere Auflagen erst mal sachlich und juristsich unangreifbar begründen - wie, warum? Ein kindliches "Haben will" der Behörde reicht da nicht. Die teuerste Lösung sind diese Räume auch nicht, denn die GESAMTEN Erstellungskosten (Modulraum vs. Neu- bzw. Eigenbau) sind zu vergleichen, außerdem kann ein Modulraum auch wieder veräußert werden, siehe die Angebote, wenn sie auch spärlich sind. Reihenweise sind "die Gebrauchten" nicht erhältlich, ist korrekt, hab ich aber auch nicht behauptet. Sie sind aber trotzdem ne mögliche Lösung, und wer weiß, wenn da gerade das angeboten wird was ich brauchen kann? Außerm sind die "Gebrauchten" ja in Modulbauweise, die kann ich vergrößern und auch verkleinern. Die eingestellten Fotos zeigen ganz bewusst ziemlich alte Modulräume die auch längst verkauft sind, denn ich wollte es unbedingt vermeiden daß der Vorwurf aufkommt ich würde hier Werbung machen oder was verkaufen wollen. Der Rest ist ziemlich unfair von dir, denn ich gehe davon aus, daß dir bewusst ist daß es sich um eine Lagerhalle handelt in der dieses "Ausstellungstück" und die "alten gebrauchten" zum Verkauf aufgebaut und ausgestellt wurden. Außerdem ist ja eben die modulare Bauweise einer der Vorteile, denn diese Räume können durch die Modulwände dem vorhanden Platzangebot angepasst werden. Bei einem VORHANDENEN Kellerraum ist das Platzangebot sicherlich begrenzt, aber es wird ohne Modul auch nicht größer, und wenn der VORHANDENE Wandaufbau nun mal nicht zulassungsfähig ist, dann .... Die eingestellten Fotos sollten auch nur das Prinzip, den Aufbau und die Möglichkeiten solcher Räume darstellen, außerdem waren das sind alles keine WAFFENRÄUME sondern TRESORRÄUME, also ganz andere Widerstandsgrade, der Aufbau ist aber identisch. @steven Ich seh nicht wo du den Kostenfaktor 5 bis 6 hernimmst. Bei dem Foto mit den blauen Wandpanellen handelte es sich z.B. um einen TRESORRAUM mit Widerstandsgrad T20KB von 106qm (Innenmaß H/B/T: 2520 x 3065 x 7230) der ohne Transport und ohne Montage EURO 48.000 (+MWSt.) kosten sollte. Kein Schnäppchen, nein, aber was kostet dich ein KOMPLETT VERGLEICHBARER Tresorraum (106qm !!) in gemauerter Bauweise, und all den Aufwand und Ärger mit Zulassungen usw. deines Neubauwerkes lassen wir mal weg? T20KB! Nenn mal Zahlen für deinen Neubau in T20KB in dieser Größe. Da entspricht der Panzerrraum in Bild 004 wohl eher dem was der Mehrheit der Foristen so vorschwebt, hat auch nicht jeder ne Tiefgarage als Keller. H/B/T: 2530 x 2370 x 2620. Preis komplett ab Lager, zzgl. Transport und Montage: 9.950 EURO (netto) zzgl. MWSt.. Inclusive der Tür, und Lüftungsbohrungen waren auch schon drin. Da musst du mir mal vorrechen wie du das mit Massivbauweise, selbst in einem Neubau, wesentlich besser hinbekommst. Und wie im Beispiel vorher schon, alles geprüft und zugelassen, all den Ärger ersparst du dir und/oder die Lieferfirma (mit VIEL, SEHR VIEL, Erfahrung) regelt das. Das nun von mir neu eingestellte Foto "006_Modultresor_Lager.jpg" zeigt einen eingelagerten Panzerraum, für dich diesmal nicht in einer Fabrikhalle aufgebaut, mit 11.4qm Fläche (H/B/T 2500 x 2855 x 4000) Preis komplett ab Lager, zzgl. Transport und Montage: 4.300 EURO (netto), zzgl. MWSt.. INCLUSIVE DER TÜRE. Komplett also EURO 5.177. Da willst du EURO 3.000 für ne Tür ausgeben und wilst dann da noch mithalten? Lächerlich. Und wie vorher schon mal erwähnt, nein, den Einbau der Tür kannst du nicht selbst machen, DARFST du nicht selbst machen, ansonsten vergleichst du bezüglich Schutzgrad und Zulassung etwa Luftdruck mit GK. Aber, wo kein Kläger ... Eine Alarmaufschaltung auf dein Handy?? Echt? Mag ja als zusätzliche Möglichkeit ganz nett sein, hat aber mit zugelassener VdS Intrusionsschutztechnik und gesetzlichen Vorgaben nix, aber auch gar nix, zu tun, ist lächerlich, kannst du für deine Gartenhütte verwenden. Einen SV kannst du dir selbstverständlich sparen, der ist keine Vorgabe, du musst halt die Folgen akzeptieren. Die Erwartungshaltung daß der (ein) Architekt die Vorgaben für einen Waffenraum (WaffG) "können" müsste (.. das nicht kann... ) ist ungefähr so realistisch wie Erwartung daß der Hausarzt auch deine Zähne und deine Augenerkrankung kann. @Slickride Recht easy? Ah ja? "Wände" Da gibt es aber auch noch Decken und Böden, und so ein paar unbedeutende Nebenbedingungen - alles, nah ja, vieles, bei weitem nicht alles, weiter oben nachzulesen. "DIN EN 1143-1? Eine Quelle gibt hierfür an: Stahlbeton nach EN 206-1 / DIN 1045-2; Nenndicke > 140 mm; Festigkeitsklasse mindestens C 16/20" Verwendbar für was? "Tür mit entsprechender klasse, meine Fenster, fertig." Ja, mach mal. Und wenn´s Ärger geben sollte sagst du ganz einfach: "Mein Sachverständiger? Wieso? Wofür? Brauch ich nicht! Hab ich doch so im Forum gelesen!" "Ist noch nix gebaut oder fix im Keller geplant, also noch völlig offen." Na ja, wie ich schon ein paar Mal erwähnt habe, Take it or leave it. @Switty Positv, die jeweils unterste Waffenbehörde ist jeweils für die Genehmigung zuständig, und sie benennt (möglicherweise) auch konkrete Anforderungen. ABER die für die Zulassung zuständigen Behörden erstellen schon von ihrer Aufgabenstellung und Fachkompetenz her (Gemengelage von WaffG UND umfangreichen baulichen Fachwissen, Baustoffe, Installationstechnik usw.) KEINE Anforderungen die nicht vorher von einem Gutachter, einem Sachverständigen, spezifiziert worden wären. Korrekt ist deine Ansage: "Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer nachbessern musst." Wobei, es ist nicht, es ist nie, der SB dem irgendwas nicht gefällt, es ist immer der beauftragte Gutachter dem was nicht gefällt, und mit DEM solltest du das verbindlich VOR dem Bau klären. Daß manche Themen bei und mit manchen zuständigen Behören und SB (um das jetzt möglichst neutral auszudrücken, also möglichst ohne Hinweise auf denn Standort zu geben) deutlich tiefenentspannter zu bearbeiten sind, und das dies wiederum was mit farblichen und regionalen Vorlieben zu tun haben könnte, will und kann ich nicht von der Hand weisen. Die Regionen und Städte die du angeführt hast und eine "dunkle" Grundhaltung der Behörde mag einer grundsätzlich erst mal postiveren Einstellung zu gewissen Wünschen der Bürger, also der behördlichen KUNDEN, zumindst nicht entgegenstehen - oder so ähnlich. Ich schau ab jetzt weiterhin interessiert zu, mal sehen (lesen) was "Slickride" mit der Zeit so an Erfahrungen mitteilt, aber ich klink mich hiermit aus, denn ein weiteres Engagement macht hier einfach keinen Sinn. Jack
  24. Hallo, bezeichnenderweise kommt weder in deiner "Anfrage" noch in den bisherigen "Antworten" ein SACHVERSTÄNDIGER vor, oder werden gar FACHFIRMEN erwähnt - ist sicherlich alles böser Zauber, sind alle ihr Geld nicht wert, können wir (ich?) in einem Forum doch alles viel besser, und vor allem ohne was zu bezahlen. Deine Angaben sind viel zu unspezifisch als daß dir hier jemand mit mehr als einem "Zuständigen für RLP" weiterhelfen könnte, und genau DIE Person bzw. DIE zuständige Behörde gibt es nicht, in keinem Bundesland, denn die "Vorgaben" für das Errichten und vor allem die Abnahme und die behördliche Genehmigung sind, nun ja, durchaus "variabel". Das ist durchaus analog zu den "Vorgaben" für das Errichten und vor allem die Abnahme von Schießstätten zu sehen, und ich will da gar nicht weiter ins Detail gehen aber jeder der schon mehrere Schießstätten beratend oder verantwortlich "betreut" hat weiß was ich meine. Da das Vorhaben Waffenraum aber ohne die Mithilfe eines Sachverständigen eh nicht erfolgreich durchzuziehen ist würde ich einen SV hinzuziehen, nicht den preiswertesten, sondern den mit den besten Verbindungen ("Beziehungen"?) in der Gegend, und ja, natürlich kostet der Geld. DER hat aber das Know-How darüber was da wo du bauen willst tatsächlich gefordert wird, was abnahmefähig ist, und zwar abhängig von dem was du haben wilst, denn das ist noch völlig unklar. Waffenraum für was für Waffen und vor allem WIEVIELE? Wie groß (Fläche, Rauminhalt, Fenster, Lüftung)? Schutzklasse? Einbruchsmeldeanlage (Gibt´s eventuell eh für das Haus? DIN und VdS? Welche ständig besetzte Stelle? Eventuell sogar Direktaufschaltung?)?, Soll in dem Raum auch gearbeitet werden (Waffen zerlegen, putzen, bearbeiten)? Soll Munition in dem Raum geladen werden? usw. usw. usw.. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber daß du demnächst bauen möchtest lässt keinerlei Rückschlüße auf dein bautechnisches Know-How zu, noch darüber welches Know-How DU zu "Waffenräumen" hast, was DU dir darunter vorstelltst. Die Vorstellungen eines Bauherren "möchte Waffenraum einrichten" korrelieren nach meiner Erfahrung erst mal meist wenig bis gar nicht positv mit bestehenden technischen Begriffsbestimmungen, Normen und Vorgaben jeglicher Art zum Thema, und klingt ähnlich wie, "Ich erwerbe demnächst in RLP eine WBK und will mir dann direkt ne Schußwaffe kaufen". Du solltest einen Modul-Wertschutzraum aus Fertigelementen ins Auge fassen. Diese bestehen aus bereits geprüften und zugelassenen Bauelementen, so ähnlich wie ein Lego-Baukasten, für verschiedenste Schutzklassen, und vor allem, es gibt immer irgendwelche "gebrauchten" auf dem Markt. Diese Modul-Räume haben auch den Vorteil daß sie schnell einzubauen sind und auch eventuell sogar wieder auszubauen und wieder zu verkaufen sind. Außerdem bestehen sie aus geprüften zugelassenen Elementen, was bei der Planung und der ZULASSUNG sehr viel Arbeit (= AÄRGER = ZEIT = GELD) spart. Alle diese Bauelemente haben Zertifikate (Plaketten) für die Wandung (Wandelemente) und die Türe. Und so ganz nebenbei geben dir die Anbieter (Verkäufer) auch alle Hilfestellung und steuern ihr spezifisches Know-How aller technischen, baulichen, waffen- und zulassungsrechtlichen Erfordernisse bei, mit anderen Worten, DIE wissen ganz genau WER bei dir im Bundesland, in der Stadt, in der Gemeinde, für WAS zuständig ist - und WER dort WELCHEN Spleen bei der Zulassung und Genehmigung hat, und ja, die kennen auch all die Sachverständigen, und ja, auch die wollen letztlich für ihr Know-How bezahlt werden. Ich nenne hier nun ganz bewusst keine Namen irgendwelcher Firmen die da tätig sind, ich will mir da nix vorwerfen lassen, aber ein paar Klicks im Internet und du wirst dann schon fündig werden, auch für RLP. Mein Beitrag zu diesem juristisch, und in diesem Fall auch finanziell, durchaus kritischen Thema ist so zu nehmen wie ich das schon immer dargestellt habe, mit Vorsicht, denn man holt sich nur sehr SEHR begrenzt echten EXPERTENRAT aus dem Internet. Take it or leave it. Jack
  25. Hallo, sowohl als auch, ist eine (1) Baustelle, sind aber gleichzzeitig auch zwei (2) Baustellen, nämlich die technische und die waffenrechtliche. Positiv, technisch geht das und gibt es auch, selbst in Germany. "Sgt.Tacleberry" weist dir da ja schon den Weg, aber .... Mein Problem liegt im Hintergrund deiner Fragestellung, denn ein solches Forum ist ja schön und gut, aber zumindest die "Basics" für das was man angeblich "haben will"?, "braucht"?, "für was"?, die sollte man dann schon selbst kennen. Wenn du so was also haben willst solltest du schon selbst wissen oder ermitteln können ob das nicht nur technisch möglich ist und überhaupt erhältlich ist (.. und gibt es das überhaupt?) und die waffenrechtlichen Zusammenhänge und Bestimmungen sollten dir auch klar sein (Sachkunde hast du?). Und nach welchem "Sinn" (... am meisten Sinn?) bitte schön fragst du hier? Sportlich? Ökonomisch? Waffentechnisch? Waffenrechtlich? Völlig sinnbefreit. Doch zurück zu "Sgt.Tacleberry" - er weist dir einen (1) Weg, auch in die einzig korrekte Richtung der Reihenfolge, also von 9x19mm zu .223, aber dann ... NE, NEIN, NEGATIV "Sgt. Tackleberry", BEDÜRFNISFREI kannst du allenfalls Spielzeug bis 7.5 Joule, 6mm Flobert oder 4mm Rand erwerben, aber kein Wechselsystem einer scharfen Waffe, ganz gleich ob LW oder KW. Es gibt in Deutschland im Waffenrecht absolut nichts BEDÜRFNISFREIES, außer den schon genannten Spielzeugen. Die waffenrechtliche Seite. Es stellt sich immer wieder die Frage, wozu, wofür? Ich weiß nicht was DU, "Kurzwaffen", damit machen willst, was DEIN Bedürfnisgrund zum Erwerb der Grundwaffe sein soll, an welcher Disziplin welchen Verbandes du damit teilnehmen willst, und ich kenne dein Amt und deinen SB nicht, aber... Da gibt es ein paar Feinheiten die nicht jeder gern hört oder wissen will, die aber eben einfach so sind. Erlaubnisfrei und Bedürfnisfrei werden gern Kenntnisfrei durcheinander gebracht, leider selbst hier im Forum, sind aber zwei juristisch (waffenrechtlich) völlig unterschiedliche Begrifflichkeiten. Wechselsysteme jeglicher Art sind zwar "erlaubnisfrei" zu erwerben im Sinne des Ankaufs, nicht aber im Sinne eines waffenrechtlichen Erwerbs, nicht im Sinne einer "universellen" Genehmigung, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß sie nach dem Kauf in eine WBK eingetragen werden müssen, und erst dadurch waffenrechtlich erworben werden, denn die Eintragung darf (sollte!) durch den SB erst dann erfolgen wenn ALLE rechtlichen Voraussetzungen vom SB positiv auf "korrekt" geprüft wurden. WS sind auch keineswegs "bedürfnisfrei". De jure müssen sowohl die Grundwaffe als auch ein WS von deinem persönlichen Bedürfnis umfasst sein, und das Bedürfnis wird de jure halt sehr eng umfasst, das Bedürfnis für die Grundwaffe eben. In deinem Falle wohl bestimmte Wettbewerbe eines bestimmten Verbandes, der dann ja wohl auch dein Bedürfnis für die Grundwaffe (incl. Kaliber, Lauflänge, usw,. usw. - nach Sportordnung eben) bestätigt. Diese Sportordnung muss dann aber auch das Wechselsystem "hergebem", mit allen den Spezifikationen die du erwerben willst, also Kaliber, Lauflänge usw., denn der ursprüngliche Bedürfnisgrund ist auch für dein WS maßgeblich, es muss vom ursprünglichen persönlichen Bedürfnis umfasst sein. Die WBK ist nicht die Erlaubnis an sich, sondern nur als Bedingung für die Erlaubnisfreiheit zu sehen. Die Anzeige des Erwerbs und die Eintragung in die WBK sind der erlaubniserteilende Akt, sie sind "übereinstimmungsherbeiführend." In der Praxis wird es zwar so sein, zumindest meist, daß dir ein Wechselsystem (hier eben ein .223) verkauft wird, auch daß die Behörde nicht nachfragt und es einträgt. Ebenso, daß es nie eine Kontrolle geben wird, vor allem nicht durch einen SB der erkennt was Sache ist. Es kann aber auch anders laufen, das hängt von deinem Amt und vom SB ab. Eventuell wird dir nur die Eintragung in der WBK verweigert, schlimmstenfalls zweifelt man an deiner Sachkunde, mit den uns allen bekannten Folgen, und außerdem hast du das Teil in der Regel ja bereits käuflich erworben, du hast es höchstwahrscheinlich waffenrechtlich auch bereits "in Besitz", somit liegt zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat vor, ist ärgerlich. Was sagst du denn, so du denn die Grundwaffe als Sportschütze erworben hast, auf die Frage des SB: "Für welche sportliche Disziplin haben Sie das WS erworben?" Wie formuliere ich das Resümee jetzt? Ein Internetforum mag ja ganz nett sein, ersetzt aber kein echtes EIGENES Know-How, denn alle Auskünfte, absolut alle, sind mit größter Vorsicht zu betrachten, übringens und selbstvertändlich auch die von mir. Wobei ich erst mal absolut niemandem eine bewusst böse Absicht unterstelle, höchstens Geschäftsinteressen - aber irgendjemand muss das FORUM ja finanzieren. Take it or leave it. Wenn du dir auf Grund von Internetempfehlungen die "falsche" Waffe anschaffst, na ja, das ist Lehrgeld, wenn du aber vor Gericht landest (... ABER das stand aber doch da in diesem FORUM !!) oder dir gar die explodierte Waffe (DIE tolle! Ladeempfehlung!, DIE tolle technische Umbauanleitung!) die Gesundheit kostet, dann sieht das alles anders aus. Gerade bei einem Forum für WAFFEN solltest du dir immer im Klaren darüber sein daß am Ende DU selbst es bist der seine Zuverlässigkeit verliert und/oder vor Gericht steht oder dem wegen zweifelhafter "Empfehlungen" zu waffenrechtlichen Belangen oder zur Technik oder zu "Ladungen" (Wiederlader) alles um die Ohren fliegt. Jack So, und nun warte ich auf meinen nächsten Rauswurf.
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