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Jack Weaver

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Alle Inhalte von Jack Weaver

  1. Ich versteh die Frage nach dem BDMP LV jetzt nicht, denn das Teil ist ein Wechselsystem und völlig unabhängig von einem Verband, "Buy it and have fun with it". Auch ich schieße seit dem letzten Jahrhundert schon im BDMP, sind also schon ein paar Jahre, aber ab und an muss man halt ein bischen über den Tellerrand des BDMP hinausschauen, ja ja, da gibt´s noch andere Verbände. "Dynamischer Kurzwaffenkarbiner" nennt sich der Wettbwerb dann, und das schieße ich seit 15 Jahren bis zu LM, weiter bin ich zu faul, und alles mit meinen "MechTech" Systemen (https://mechtechsys.com/) in .45 ACP (Basis 1911er, funktioniert ein- und/oder doppelreihig), 9x19mm (Basis Glock 17) und .40S&W (Basis Glock 23). Für diejenigen die das nicht wissen sollten, "MechTech" (https://mechtechsys.com/) war und ist das ursprüngliche "Pistol Carbine Unit" (CCU) System aus den USA, die der deutsche Abklatsch von NorLite, der allerdings recht gut gelungen ist und gut funktioniert, eben nur kopiert hat. Nein, ist ist KEINE LW sondern ein Wechselsystem, und darf deswegen auch mit GROSSEN Magazinen gefüttert werden. Jack
  2. @David K Was nutzt dir eine Übersicht, selbst mit Dämpfungsverlaufkurven, wenn dein Wunsch-Gehörschutz (ev. SORDIN?) in deinem Einkaufsbereich nicht erhältlich ist, oder nur schwer und unzuverlässig zu bestellen ist, dies vor allem bei aktivem Gehörschutz, und das auch noch über die kommenden Jahre (ERSATZTEILE!). SORDIN ist gut, zweifellos, in Skandinavien, aber die haben ja noch nicht mal nen Ansprechpartner in Germany! Ein Auto für das ich in Deutschland "nicht an jeder Ecke ....", kann ich nicht brauchen! So einfach ist das. Welche Gehörschutz Marke nutzen die skandinavischen SEK´s bevorzugt, Sordin?? Ah ja, danke der Info. Natürlich spielen die Anschaffungs- und Ersatzteilkosten bei den meisten (vor allem passiven) aus dem Baumarkt kaum ne Rolle, bei sehr guten (technisch guten) Marken die auch im BOS Bereich eingesetzt werden kommt der EK aber ganz locker auf hohe dreistellig Beträge (pro Stück!) bis zu über EURO 1T (pro Stück!, natürlich aktiv und mit allem Drum und Dran). Ich will dir auch nicht zu nahe treten, aber wie qualifiziert bist du um Dämpfungswerte vergleichen zu können? Sorry, aber jemand der mit der Materie wirklich vertraut ist, der weiß wie er an Datenblätter und Vergleichstabellen kommt, der schaut sich nach sowas (auch Daten) auch nicht bei Frankonia um. Das TECHNISCH wichtigste AKUSTISCHE Kriterium ist auch nicht einfach nur "die Dämpfung", auch nicht die "mittlere Dämpfung", es ist die GESAMTE DÄMPFUNGSKURVE über den gesamten relevanten Frequenzbereich, und hier GANZ BESONDERS die bestimmenden Frequenzanteile im Schußknall (ist zwischen LW und KW unterschiedlich), ca. 1.5kHz bis ca. 4.5kHz, erst recht in einer Raum-Schieß-Anlage (RSA). Aber auch im FREIFELD (nix RSA!) gemessen ergeben sich zum Teil sehr unterschiedliche Kurvenverkäufe - klar, es sind ja auch sehr unterscheidliche Anforderungsbedingungen. <https://www.sonicshop.de/infos/gehoerschutz-daemmwerte.html> (Ist nur ein Beispiel!) Siehe hier vor allem die Anteile (Dämpfungen) zwischen 2kHz bis 8kHz !! Was die grundsätzlichen Bedingungen in RSA angeht gab es da mal nen "alte" Untersuchung, die wir aber immer noch nutzen, dies mangels einer aktuellen, meines Wissens nach gibt es keine neuere, ich laß mich aber gern eines besseren belehren. Spielt aber auch keine große Rolle denn die physikalischen Rangbedingungen (Munition) haben sich nicht wesentlich geändert (bis auf die RSA-en an sich), und wenn es keine neueren (aktuelleren) Untersuchungen gibt, dann .... wir nehmen was es gibt. Nach Auswertung aller Daten - was kauft du dir denn nun? <https://www.sonicshop.de/infos/gehoerschutz-daemmwerte.html> <https://c.gmx.net/@1320409787392857595/BuzAR4VhT5iR7oFpqxzakQ> Kurz-URL: <https://t1p.de/j6tdo> Wo sind eigentlich all die konstruktiven und hilfreichen Beiträge von "M..." und "E.." zum Thema geblieben? Jack
  3. Ich glaube doch bei der digitalen und sprachlichen Forensik müsst ihr beiden, "Elo" und "Mittelalter", Brothers in Crime, noch ein bischen üben. Den Begriff "Therapeut" habe ich heute überhaupt das erst Mal verwendet, ebenso wie die komplette Bemerkung, die im Original auch anders lautet, und dies alles ist mir erst heute Abend im Rahmen einer anderen Recherche im Netz über den Weg gelaufen, ich weiß also nicht wo ihr da Verbindungen konstruieren wollt. Macht aber nur weiter so, denn es ist immerhin interessant daß ihr scheint´s mehr Energie und Zeit darauf und dafür verschwendet irgendwelche anderen? Accounts entschlüsseln und in Verbindungen? bringen zu wollen, als sich konstruktiv und vor allem seriös mit dem eigentlichen Problem zu beschäftigen, für das ihr beide bisher keinen, auch nur ansatzweise informativen oder gar nützlichen, Beitrag geliefert habt. Aber noch mal die Frage: Welchen praktischen Informationswert zur Auswahl und zu Auswahlkriterein hatten deine (Mittelalter) beiden Beiträge zu diesem Thema doch gleich noch mal? Klär mich bitte auf. Mein Beitrag zur Wahl eines Gehörschutzes und dem Unsinn einer diesbezüglichen "Umfrage" hier mag euch zwar nicht passen, zeigt aber die tatsächlich wichtigen Fragen und Spezifikationen auf, was bei euren bisherigen Beiträgen zum Thema nicht ansatzweise der Fall ist. Gruß Jack
  4. @Mittelalter Brauch ich keinen Teremin ausmachen, der Therapeut hat mich angerufen und mir erzählt, daß da ein gewisser "Mittelalter" sich bemüßigt gefühlt hat zum Thema zwei Beiträge einzustellen, die aber ABSOLUT wertlos wären, weil sie KEINERLEI verwertbare Information für den eigentlich anfragenden "Jakwal" enhalten haben - nur eben die Info was dieser "Mittelalter" durch Zufall mal irgendwo bekommen hat, und daß irgendwas "möglich" sein "könnte" was er in einem "unbekannten Katalog gesehen haben will" das (fast?) genau so aus sah. Also alles nütziche und verwertbare Infomationen zum Thema - oder? Alles natürlich ebenso ohne jede Info über die Anwendung und Verwendung bei ihm selbst, also wertloses Geschreibsel für "Jakwal". Welchen praktischen Informationswert zur Auswahl und zu Auswahlkriterein hatten deine beiden Beiträge zu diesem Thema doch gleich noch mal? Klär mich bitte auf. Aber der Therapeut hat angeregt ich könnte auch mal so ne Liste für die dümmsten, weil wertlosesten, Anworten machen - Glückwunsch. Gruß Jack
  5. Oh Gott oh Gott, es ist mir ein Rätsel wie ich jahrzehntelang auf Schießstätten in aller Welt, für alle Verbände und in (fast) allen GK-Disziplinen, sowohl mit Lang- als mit und Kurzwaffen, auf großen Ranges im Freien als auch in Indoor- und Combatschießanlagen, überleben konnte, ohne daß ich die Foristen in Waffen-Online nach der besten Farbe für meine Unterhose hätte befragen können - das Überleben war wohl der reine Zufall. Die Art des optimalen Gehörschutzes, wobei er ja noch nicht mal wirklich klar gemacht hat ob passiv oder aktiv, ist abhängig vom seinem Kopf, von der Disziplin (falls sportlich), also statisch oder dynamisch, von Frage nach Waffe und Kaliber, Anschlagsart, von der Häufigkeit des Schußereignisses, von Out- oder Indoor, und und und und und und, und ganz nebenbei davon ob überhaupt noch erhältlich (bei Empfehlung für "ältere" Modelle), und auch dem Preis, denn zwischen EURO 20 bis EURO 600 ist alles möglich Bei manchen Anwendern spielt auch die Farbe noch ne Rolle, denn taktisch macht sich so ein oranger oder gelber Gehörschutz zum Tarn- oder Schwarz nicht so gut. Dämpfung, Frequenzgang, Gewicht und Tragekomfort spielen ebenso ne Rolle, und das ist für jeden Nutzer anders. Sollen die Ohrpolster und Dämmeinlagen autauschbar sein? Außerdem ist das ein Verschleißteil für das man IMMER auch ein (1) oder besser zwei (2) als Reserve dabei haben sollte, und wenn ein Defekt auftritt, gleich welcher Art, dann wandert das Teil in den Müll. Die Erwartung daß der Hersteller sich bei Defekten irgendeiner Art kommunikativ zeigt, die ist, ja nun, wie drücke ich es höflich aus ? Außerdem ist dann erst mal der Händler zuständig, nicht der Hersteller. Wenn dir der Arbeitgeber keinen Gehörschutz stellt, oder keiner zur Ausrüstung gehört und dienstlich vorgeschrieben ist, dann also auch benutzt werden MUSS, dann geh in den Baumarkt und kauf dir einige mittelpreisige und probier sie aus. Außerdem riecht in Baumärkten immer so gut und man trifft immer jemanden den man kennt, und außerdem können sie dir sicher noch einige tolle Tipps zu (Splitter)Schutzbrillen, Atemmasken (Indoor!), preiswerten Hülsentaschen, Knieschützern und Schießhandschuhen geben, die dünnen mit der Kevlar-Einlage. Das wären doch sicher die nächsten Fragen gewesen? Du hast nicht die leiseste Ahnung von der Anwendung derer die dir geantwortet haben. Nicht von Waffe, noch von Kaliber, noch von Disziplin, noch von Häufigkeit, noch von In- oder Outdoor, usw usw usw.? Oder? Was also nützt dir diese Fragerunde, und was die Antworten? Mein Therapeut hat mir mal empfohlen ich soll mal ne Liste mit den dümmsten Fragen machen die es gibt. Seit dem weiß ich ganz sicher daß auch Excel Obergrenzen hat. Jack
  6. Da hat "Parallax" vermutlich recht, aber so ne "Willkür" hat hat eben nicht nur Schatten- sondern aus Sonnenseiten, denn, wie ich schon geschrieben habe: "Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt." Denn was "Parallax" Willkür nennt, das kann sich in Behörden und bei SB auch durchaus als "kreative und postive Auslegung der eigenen Entscheidungskompetenzen" darstellen. Es gibt durchaus auch Ämter und SB mit Sachkenntnis, obwohl selbst keine Waffenbesitzer und/oder Jäger, aber mit Kunden-, sprich Bürgerorientierung. Und das hat sich in meiner deutschen Großstadt (150.000 +) seit meiner ersten WBK vor über 40 Jahren durch alle SB (also etliche) so erhalten und wurde (absichtlich) so weiter vererbt. Wenn ich etwas ankaufe so ist der Kontakt der Verkäufer zu meiner Behörde halt zwangsläufig (die Nachfrage), und wenn ich dann ab und an in telefonischen Kontakt mit den Verkäufern trete, so sind diese durch die Bank fassungslos über die Freundlichkeit und unbürokratische Abwicklung mit meinem Amt - so was haben sie durch die Bank kaum je erlebt. Das ist auch ein Amt bei dem DAS AMT von sich aus Kontakt mit Waffenbesitzern (Sammlern, Sportschützen und Jägern) aufnimmt, wenn mal ein älterer "Kunde" aufhören und "alles abgeben" will, am AMt - was Vernichtung bedeutet! "Könnten sie nicht bitte mal mit dem(r) X Kontakt aufnehmen, wir müssten das sonst vernichten lassen, wär doch schade." Ja, so was gibt es auch, nicht nur die sturen und waffenfeindlichen Bürokraten wie sie hier im Forum zu 99% immer beschrieben werden. Die sind dann auch durchaus "flexibel" und unbürokratisch, Argumenten zugänglich, wenn es um WBK´s und "Einträge" geht. Die schenken dir nix, und Weihnachtsgeschenke bekommen sie auch nicht, die sind einfach nur der Logik zugänglich, sind bürgerfreundlich und schöpfen ihren Entscheidungsrahmen positiv aus. Auch das gibt es. Die sind dann allerdings gegenüber so "Kunden" wie "JaJu25", also Waffenbesitzern mit bestandener Sachkundeprüfung aber ohne Sachkenntnis, und solch wirren Ansichten und Fragen gegenüber, auch durchaus etwa "reserviert" - ist verständlich, oder? @JaJU25 (Die beleidigte Leberwurst) Als WBK Neuling wusste ich nicht wie in der oben beschriebenen Situation zu verfahren ist und habe dieses Forum um Rat gefragt. Ich habe mitgenommen, die Behörde entscheidet und fertig. Nein, du hast gar nix verstanden. Die Mitglieder in diesem Forum werden immer versuchen dir zu helfen, so du denn vernünftig und logisch darlegen kannst WAS du WARUM und zu WELCHEM Zweck und WANN haben willst. Die notwendige Vorarbeit dazu musst aber DU leisten. Die angeboten .45er waren "nicht schön" genügt diesem Anspruch wohl kaum. "Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn die Behörde entscheidet vor allem auf Grund er von dir beigebrachten und rechtsgültigen Paperwork und deinen nachvollziehbaren und juristisch belastbaren Argumenten. "Die Behörde entscheidet und fertig" ist nicht korrekt, denn es ist allein deine Entscheidung auf Grund der schriftlichen und rechtsmittelfähigen Entscheidung der Behörde andere Wege zu beschreiten, so du denn gewillt bist, und Argumente hast - hast du? DU musst die Vorarbeit leisten, nicht etwa das Forum. Gruß Jack
  7. Mal angenommen jemand hat nicht nur eine "frische" grüne WBK sondern sogar erfolgreich eine Sachkundeprüfung bestanden, hast Du?, dann sollte er nicht solche Fragen stellen müssen. "Frische" grüne WBK und "langes rumsuchen" passt nicht so recht zusammen, schon gar nicht nach einer .45er, denn die gibt es neu und auch gebraucht in allen denkbaren und undenkbaren Varianten, von billig bis teuer, wie Sand am Meer. Was übrigens ist eine "schöne" .45er? Für die üblichen KW in 9x19mm gilt das noch viel mehr und MEIST sind es KW die in der Grundausführung in .45ACP verkauft werden, die sind also MEIST genauso "schön". Anträge zum Voreintrag kannst du stellen soviel du magst, da gibt´s kein Limit - will heißen, lern erst mal dir überhaupt über deine Wünsche klar zu werden (.45ACP und 9x19mm sind, trotz oft gleichem Grundmodell, zwei verschiedene Anwendungs-Welten) und dann lern deine Fragen sinnvoll und korrekt zu formulieren. ANTRÄGE kannst du theoretisch so viele stellen wie du magst, VOREINTRÄGE "holen" dagegen nicht, wobei auch hier schon wieder unklar ist was DU denn überhaupt unter "holen" verstehst. Einen VOREINTRAG kannst du nur bei der zuständigen Behörde "holen", und die trägt dir eigentlich nur das ein für das du ein Bedürfnis nachgewiesen und/oder bestätigt bekommen hast. Bist du Sportschütze, was wir alle ja gar nicht postiv wissen, aber wohl vermuten, so musst du dir erst mal eine "Bedürfnisbescheinigung" von deinem Verband (welchem auch immer) "holen", wie und auf welchem Wege auch immer. Das Grundkontingent spielt so viele verschiedene Rollen, daß man das in einem Forum gar nicht abschließend behandeln kann, hat aber mit einem VOREINTRAG erst mal gar nicht´s zu tun. Verweigern KANN eine Behörde einen VOREINTRAG erst mal immer, es kommt dabei nur auf die rechtssichere Begründung an, auf die schriftliche rechtsmittelfähige Begründung - und natürlich auf deinen Willen, was wills´t DU unternehmen um etwas "durchzusetzen". Es kommt dabei übrigens MEIST (aber nicht immer) auch ganz wesentlich darauf an, ob der Antragsteller für den SB ein "Neumitglied" oder ein "ganz alter Kunde" der letzten Jahrzehnte ist, und AUCH wie sich der Antragsteller dem SB präsentiert - also z.B. ob da ein "Neumitglied", trotz zeitlich sehr nah zurückliegender Sachkundeprüfung, mit dummen Fragen und/oder unausgegorenen Wünschen ankommt, die beim SB nur ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Oft kann ich mich bei solchen Themen und Beiträgen hier, so auch hier in diesem Fall, von Mitgliedern mit TAUSENDEN von Beiträgen, auch WO Gold, also SOLLTE? man von großer Erfahrung ausgehen, nur wundern, in welcher Behörden- und SB-welt die wohl wohnen und agieren mögen. Ich scheine in einer Oase der waffenrechtlichen Glückseeligkeit zu wohnen, und das nun schon seit vielen Jahrzehnten, bei ALLEN SB dieser Großstadt. Die Behörde, der SB, kann (KANN, so er will) ERST MAL alles mögliche "eintragen", oder auch nicht, aber das kannst du ja auch den bisherigen Antworten entnehmen, die dir nun bitteschön genau WIE helfen, bei WAS helfen? Bei gar nix. Es gibt so viele zuständige Behörden, Ämter, SB und Möglichkeiten wie Sand am Meer, und genau deswegen nutzen dir die "Erfahrungsberichte" der willigen Foristen hier in diesem Falle gar nix, weil das in einem anderen Bundesland, Landkreis oder Ort schon wieder ganz anders sein KANN. Und auch wenn der SB nächste Woche wechselt, oder einfach krank ist, dann wechselt eventuell auch die "Voreintragswelt" in diesem Amt - so what? Was also nützt dir diese Fragerunde, und was die Antworten? Jack
  8. Ganz zu Anfang und ganz nebenbei will ich mal erwähnen daß auch bei privaten Objekten das beliebte "Selbst ist der Mann" bei der Installationstechnik (Gas, Wasser, Strom) de jure gar nicht zulässig ist. Besonders Arbeiten an der Elektrik sind für Laien verboten, und das gilt für die gesamt Hauselektrik, selbst Lichtschalter und Steckdosen dürfte der Laie nicht mal tauschen, geschweige denn selbst neu setzen. Dies als Hinweis für eigene Bauleistungen, auch am eigenen Haus, auch bei Neubau, auch bei der Erstellung von "Waffenräumen". Klar, "Wo kein Kläger da kein Richter", aber das geht in dem Moment bös in die Hose als "was passiert", und sei es nur die verweigerte Abnahme eines "Waffenraumes" weil Bauleistungen nicht vorschriftsmässig erbracht wurden oder entsprechend nachgewiesen werden können. Die folgen Erklärungen und Bemerkungen sind zwar allgemein gültig, aber in wie weit sie tatsächlich umgesetzt werden ......, denn da gibt es wohl eine gewisse Grauzone, für manche auch eine "blau-weiße Zone", möglicherweise gar eine "rot-Weiße Zone", das sollen Extremisten sein, aber das ist sicher nur ein Gerücht ..... Es bedarf grundsätzlich der Feststellung der Gleichwertigkeit des Aufbewahrungsraumens mit den Forderungen des WaffG, dazu bedarf es eines Gutachtens. Sowohl polizeiliche Beratungsstellen als auch die für die Zulassung zuständigen Behörden erstellen schon von ihrer Aufgabenstellung und Fachkompetenz her (Gemengelage von WaffG UND umfangreichen baulichen Fachwissen, Baustoffe, Installationstechnik usw.) KEINE Gutachten, dies kann und darf nur ein Sachverständiger. Dies gilt für Neubauten als auch für den Aus- oder Umbau vorhandener Räume. Mit diesem Sachverständigen sollte man die Zusammenarbeit so früh wie möglich beginnen um "seine" Vorstellungen zu berücksichtigen - bevor es zu spät ist. Jeder SV "tickt" ein bischen anders, das sollte jeder wissen der schon .... Einer der Vorteile eines vom Bauherren frei gewählten SV ist der gleiche wie bei jeder Schießstätte, er kann bei "Bedarf" gewechselt werden, ein von einer Behörde bestimmter Sachverständiger MUSS akzeptiert werden - nix Wechsel bei Unstimmigkeiten. Die Forderungen an den Aufbewahrungsraum, z.B. die baulichen, also z.B. Wände, Decken, Böden (JA, auch die Böden!), Fenster, Türe(n), werden durch zahlreiche "Randbedingungen" bestimmt, so z.B. natürlich vor allem durch die Anzahl und Art der aufzubewahrenden Gegenstände und auch die Lage der Schutzobjektes (Innenstadt oder "einsam auf dem Lande") und viele andere mehr. Diese Forderungen werden bestimmt durch? Genau, durch ein Gutachten von einem SV. ALLE baulichen Leistungen müssen durch ein zugelassene Fachfirma erbracht werden und es ist eine Montagescheinigung zu erstellen die Bestandteil der Zulassung wird, dies gilt speziell für die einbruchshemmenden Türen und deren fachgerechtem Einbau, aber auch für das Mauerwerk und Arbeiten mit Stahlbeton, bei Vorgabe einer Intrusionschutzanlage auch für diese. Fenster (und ALLE anderen Öffnungen größer 12cm) sind keineswegs grundsätzlich ausgeschlossen, sie müssen halt in jeder Hinsicht den Forderungen entsprechen, also z.B. bezüglich der Erreichbarkeit (auch mit Hilfsmitteln) und dem Schutz gegen Einblick und Durchgriff. Für alle Gitter, z.B. auch die in Glasbausteinfenster eingebauten, sind nur geprüfte Gitterkonstruktion vorgegebener Widerstandsklassen (z.B., WK 4 und/oder WK 5, das bestimmt der Gutachter) zu verwenden und nachweisbar durch eine zugelassene Fachfirma zu montieren. Also nix für den Dorfschmied. Öffnungen sind für die erforderliche Lüftung jedoch auf alle Fälle notwendig um Kondensation und Schimmel zu verhindern. Das ist zwar endlich mal was was nicht vorgeschrieben ist, aber mit der korrekten Berechnung des mindestens erforderlichen Lufdurchsatzes dürften die meisten Foristen trotzdem überfordert sein. Das fällt spätestens dann auf wenn die Mechanik des Schließmechanismus in der Türe so verrostet ist daß sie nicht mehr funktioniert. Forderungen an Mauerwerk oder Stahlbeton sind keineswegs fix (es gibt nur Mindestforderungen) und sind zweckmässiger Weise mit dem abnehmenden Gutachter VOR BAUAUSFÜHRUNG abzusprechen, außerdem sind sie natürlich von Art und Anzahl der Waffen direkt abhängig. Wände, Decken und Böden können auch (SV!) in Trockenbauweise in einem vom VdS anerkannten (zertifizierten) einbruchshemmenden Wandaufbau erstellt werden. Je nach örtlicher Gegebenheit (Lage des Schutzobjektes, Anzahl und Art der Waffen) kann der Einbau einer Intrusionsschutzanlage vorgeschrieben werden. Dabei geht es um den Raumschutz (also den Innenbereich), als auch um den Außenhautschutz um Eindringversuche zu erfassen und zu signalisieren, und auch um die Perimeterüberwachung um bereits die Annäherung Unbefugter zu zu erfassen und zu signalisieren. Eine solche Anlage, nach DIN VDE XXX, Schutzgrad Y, so sie denn vorgegeben wird, MUSS dann den Richtlinien des VdS Klasse Z entsprechen und MUSS von einer zugelassenen Fachfirma projektiert und installiert werden. Es dürfen dabei nur und ausschließlich geprüfte Bauteile und Installationsmaterialien mit einer VdS Prüfnummer eingesetzt werden, das gilt z.B. selbst für Verteilerdosen, und selbstverständlich für die "Alarmzentrale". Die Forderung nach einer VdS Prüfnummer macht all diese Teile natürlich ein klein wenig teurer. Teile aus dem Baumarkt oder den bekannten Elektronik-Versendern (Conrad) sind nicht mal bei den Steuer- und Signalleitungen zulässig. Selbstverständlich behalten solche Intrusionsschutzanlagen ihre Zulassung auch NUR im Zusammenhang mit einem Wartungsvertrag mit einer Fachfirma. Die VdS Zulassung ist auch zwingende Voraussetzung für die Aufschaltung an eine ständig besetzte Alarmstelle (Wach- und Schließdienst, Securitas usw.), was bei der Forderung nach einer Intrusionsschutzanlage regelmässig der Fall sein dürfte. Eine Direktaufschaltung zur Polizei kommt zwar wohl kaum in Betracht, aber dann wären auch die Vorgaben "Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA)" zu beachten. Ein paar Bemerkungen zu den bisherigen Zuschriften. @Don Flens @Micha176 Alles ganz nett, aber nirgendwo ist die Rede davon daß das Behördenmitarbeiter waren, außerdem ... vor ca. 20 Jahren. Ich bleibe dabei, erst recht 2022, denn mittlerweile sind die HAFTUNGSGRUNDLAGEN ganz anders. Polizeiliche Beratungsstellen und zuständigen Behörden erstellen KEINE Gutachten. @ColtS. Eine korrekte Beratung ist dezidiert vom Objekt abhängig und funktioniert nur AM OBJEKT und ist nur, wenn vom Gutachter offiziell erstellt, für die Abnahme relevant. @Schmidt & Wiese Die untere Waffenbehörde "lässt zu", korrekt, aber nur auf Grund eines Gutachtens, und das erstellt ein bestellter Gutachter. @FvLW Mitglied Das Baumamt hat aus technischen Gründen recht, das NEIN der Waffenbehörde war de jure nicht haltbar, denn Öffnungen (z.B. Belüftungen) sind zulässig. Du erwähnst es ja aber im nächsten Satz schon selbst, so wie ich am Anfang schon ausgeführt habe, Einblick, Durchgriff, Erreichbarkeit (auch mit Hilfsmitteln) ist ein "no Go", was aber Öffnungen nicht grundsätzlich ausschließt. Tür selbst eingebaut ist möglicherweise einfach und spart Geld, ist aber nicht mit der Forderung nach Einbau durch Fachfirma und einem schriftlichen Nachweis darüber vereinbar,und zwar aus Gründen der amtlichen Vorgaben, der Produkthaftung der Firma und dem Versicherungsrecht. Ansonsten, wo kein Käger .... @Elo Grundvorgabe keine Fenster ist nicht korrekt. Bei Einsatz eines "modularen Waffenraums" argumentiere nicht mehr ICH sondern der Hersteller und "Montagebetrieb" (in der Regel identisch) mit der Behörde, auch was "höhere Auflagen" angeht" - verlass dich drauf. Außerdem muss die Behörde höhere Auflagen erst mal sachlich und juristsich unangreifbar begründen - wie, warum? Ein kindliches "Haben will" der Behörde reicht da nicht. Die teuerste Lösung sind diese Räume auch nicht, denn die GESAMTEN Erstellungskosten (Modulraum vs. Neu- bzw. Eigenbau) sind zu vergleichen, außerdem kann ein Modulraum auch wieder veräußert werden, siehe die Angebote, wenn sie auch spärlich sind. Reihenweise sind "die Gebrauchten" nicht erhältlich, ist korrekt, hab ich aber auch nicht behauptet. Sie sind aber trotzdem ne mögliche Lösung, und wer weiß, wenn da gerade das angeboten wird was ich brauchen kann? Außerm sind die "Gebrauchten" ja in Modulbauweise, die kann ich vergrößern und auch verkleinern. Die eingestellten Fotos zeigen ganz bewusst ziemlich alte Modulräume die auch längst verkauft sind, denn ich wollte es unbedingt vermeiden daß der Vorwurf aufkommt ich würde hier Werbung machen oder was verkaufen wollen. Der Rest ist ziemlich unfair von dir, denn ich gehe davon aus, daß dir bewusst ist daß es sich um eine Lagerhalle handelt in der dieses "Ausstellungstück" und die "alten gebrauchten" zum Verkauf aufgebaut und ausgestellt wurden. Außerdem ist ja eben die modulare Bauweise einer der Vorteile, denn diese Räume können durch die Modulwände dem vorhanden Platzangebot angepasst werden. Bei einem VORHANDENEN Kellerraum ist das Platzangebot sicherlich begrenzt, aber es wird ohne Modul auch nicht größer, und wenn der VORHANDENE Wandaufbau nun mal nicht zulassungsfähig ist, dann .... Die eingestellten Fotos sollten auch nur das Prinzip, den Aufbau und die Möglichkeiten solcher Räume darstellen, außerdem waren das sind alles keine WAFFENRÄUME sondern TRESORRÄUME, also ganz andere Widerstandsgrade, der Aufbau ist aber identisch. @steven Ich seh nicht wo du den Kostenfaktor 5 bis 6 hernimmst. Bei dem Foto mit den blauen Wandpanellen handelte es sich z.B. um einen TRESORRAUM mit Widerstandsgrad T20KB von 106qm (Innenmaß H/B/T: 2520 x 3065 x 7230) der ohne Transport und ohne Montage EURO 48.000 (+MWSt.) kosten sollte. Kein Schnäppchen, nein, aber was kostet dich ein KOMPLETT VERGLEICHBARER Tresorraum (106qm !!) in gemauerter Bauweise, und all den Aufwand und Ärger mit Zulassungen usw. deines Neubauwerkes lassen wir mal weg? T20KB! Nenn mal Zahlen für deinen Neubau in T20KB in dieser Größe. Da entspricht der Panzerrraum in Bild 004 wohl eher dem was der Mehrheit der Foristen so vorschwebt, hat auch nicht jeder ne Tiefgarage als Keller. H/B/T: 2530 x 2370 x 2620. Preis komplett ab Lager, zzgl. Transport und Montage: 9.950 EURO (netto) zzgl. MWSt.. Inclusive der Tür, und Lüftungsbohrungen waren auch schon drin. Da musst du mir mal vorrechen wie du das mit Massivbauweise, selbst in einem Neubau, wesentlich besser hinbekommst. Und wie im Beispiel vorher schon, alles geprüft und zugelassen, all den Ärger ersparst du dir und/oder die Lieferfirma (mit VIEL, SEHR VIEL, Erfahrung) regelt das. Das nun von mir neu eingestellte Foto "006_Modultresor_Lager.jpg" zeigt einen eingelagerten Panzerraum, für dich diesmal nicht in einer Fabrikhalle aufgebaut, mit 11.4qm Fläche (H/B/T 2500 x 2855 x 4000) Preis komplett ab Lager, zzgl. Transport und Montage: 4.300 EURO (netto), zzgl. MWSt.. INCLUSIVE DER TÜRE. Komplett also EURO 5.177. Da willst du EURO 3.000 für ne Tür ausgeben und wilst dann da noch mithalten? Lächerlich. Und wie vorher schon mal erwähnt, nein, den Einbau der Tür kannst du nicht selbst machen, DARFST du nicht selbst machen, ansonsten vergleichst du bezüglich Schutzgrad und Zulassung etwa Luftdruck mit GK. Aber, wo kein Kläger ... Eine Alarmaufschaltung auf dein Handy?? Echt? Mag ja als zusätzliche Möglichkeit ganz nett sein, hat aber mit zugelassener VdS Intrusionsschutztechnik und gesetzlichen Vorgaben nix, aber auch gar nix, zu tun, ist lächerlich, kannst du für deine Gartenhütte verwenden. Einen SV kannst du dir selbstverständlich sparen, der ist keine Vorgabe, du musst halt die Folgen akzeptieren. Die Erwartungshaltung daß der (ein) Architekt die Vorgaben für einen Waffenraum (WaffG) "können" müsste (.. das nicht kann... ) ist ungefähr so realistisch wie Erwartung daß der Hausarzt auch deine Zähne und deine Augenerkrankung kann. @Slickride Recht easy? Ah ja? "Wände" Da gibt es aber auch noch Decken und Böden, und so ein paar unbedeutende Nebenbedingungen - alles, nah ja, vieles, bei weitem nicht alles, weiter oben nachzulesen. "DIN EN 1143-1? Eine Quelle gibt hierfür an: Stahlbeton nach EN 206-1 / DIN 1045-2; Nenndicke > 140 mm; Festigkeitsklasse mindestens C 16/20" Verwendbar für was? "Tür mit entsprechender klasse, meine Fenster, fertig." Ja, mach mal. Und wenn´s Ärger geben sollte sagst du ganz einfach: "Mein Sachverständiger? Wieso? Wofür? Brauch ich nicht! Hab ich doch so im Forum gelesen!" "Ist noch nix gebaut oder fix im Keller geplant, also noch völlig offen." Na ja, wie ich schon ein paar Mal erwähnt habe, Take it or leave it. @Switty Positv, die jeweils unterste Waffenbehörde ist jeweils für die Genehmigung zuständig, und sie benennt (möglicherweise) auch konkrete Anforderungen. ABER die für die Zulassung zuständigen Behörden erstellen schon von ihrer Aufgabenstellung und Fachkompetenz her (Gemengelage von WaffG UND umfangreichen baulichen Fachwissen, Baustoffe, Installationstechnik usw.) KEINE Anforderungen die nicht vorher von einem Gutachter, einem Sachverständigen, spezifiziert worden wären. Korrekt ist deine Ansage: "Wichtig ist, das verbindlich VOR dem Bau zu klären, bevor du irgendwas machst was dem SB dann nicht gefällt und du im nachhinein teuer nachbessern musst." Wobei, es ist nicht, es ist nie, der SB dem irgendwas nicht gefällt, es ist immer der beauftragte Gutachter dem was nicht gefällt, und mit DEM solltest du das verbindlich VOR dem Bau klären. Daß manche Themen bei und mit manchen zuständigen Behören und SB (um das jetzt möglichst neutral auszudrücken, also möglichst ohne Hinweise auf denn Standort zu geben) deutlich tiefenentspannter zu bearbeiten sind, und das dies wiederum was mit farblichen und regionalen Vorlieben zu tun haben könnte, will und kann ich nicht von der Hand weisen. Die Regionen und Städte die du angeführt hast und eine "dunkle" Grundhaltung der Behörde mag einer grundsätzlich erst mal postiveren Einstellung zu gewissen Wünschen der Bürger, also der behördlichen KUNDEN, zumindst nicht entgegenstehen - oder so ähnlich. Ich schau ab jetzt weiterhin interessiert zu, mal sehen (lesen) was "Slickride" mit der Zeit so an Erfahrungen mitteilt, aber ich klink mich hiermit aus, denn ein weiteres Engagement macht hier einfach keinen Sinn. Jack
  9. Hallo, bezeichnenderweise kommt weder in deiner "Anfrage" noch in den bisherigen "Antworten" ein SACHVERSTÄNDIGER vor, oder werden gar FACHFIRMEN erwähnt - ist sicherlich alles böser Zauber, sind alle ihr Geld nicht wert, können wir (ich?) in einem Forum doch alles viel besser, und vor allem ohne was zu bezahlen. Deine Angaben sind viel zu unspezifisch als daß dir hier jemand mit mehr als einem "Zuständigen für RLP" weiterhelfen könnte, und genau DIE Person bzw. DIE zuständige Behörde gibt es nicht, in keinem Bundesland, denn die "Vorgaben" für das Errichten und vor allem die Abnahme und die behördliche Genehmigung sind, nun ja, durchaus "variabel". Das ist durchaus analog zu den "Vorgaben" für das Errichten und vor allem die Abnahme von Schießstätten zu sehen, und ich will da gar nicht weiter ins Detail gehen aber jeder der schon mehrere Schießstätten beratend oder verantwortlich "betreut" hat weiß was ich meine. Da das Vorhaben Waffenraum aber ohne die Mithilfe eines Sachverständigen eh nicht erfolgreich durchzuziehen ist würde ich einen SV hinzuziehen, nicht den preiswertesten, sondern den mit den besten Verbindungen ("Beziehungen"?) in der Gegend, und ja, natürlich kostet der Geld. DER hat aber das Know-How darüber was da wo du bauen willst tatsächlich gefordert wird, was abnahmefähig ist, und zwar abhängig von dem was du haben wilst, denn das ist noch völlig unklar. Waffenraum für was für Waffen und vor allem WIEVIELE? Wie groß (Fläche, Rauminhalt, Fenster, Lüftung)? Schutzklasse? Einbruchsmeldeanlage (Gibt´s eventuell eh für das Haus? DIN und VdS? Welche ständig besetzte Stelle? Eventuell sogar Direktaufschaltung?)?, Soll in dem Raum auch gearbeitet werden (Waffen zerlegen, putzen, bearbeiten)? Soll Munition in dem Raum geladen werden? usw. usw. usw.. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber daß du demnächst bauen möchtest lässt keinerlei Rückschlüße auf dein bautechnisches Know-How zu, noch darüber welches Know-How DU zu "Waffenräumen" hast, was DU dir darunter vorstelltst. Die Vorstellungen eines Bauherren "möchte Waffenraum einrichten" korrelieren nach meiner Erfahrung erst mal meist wenig bis gar nicht positv mit bestehenden technischen Begriffsbestimmungen, Normen und Vorgaben jeglicher Art zum Thema, und klingt ähnlich wie, "Ich erwerbe demnächst in RLP eine WBK und will mir dann direkt ne Schußwaffe kaufen". Du solltest einen Modul-Wertschutzraum aus Fertigelementen ins Auge fassen. Diese bestehen aus bereits geprüften und zugelassenen Bauelementen, so ähnlich wie ein Lego-Baukasten, für verschiedenste Schutzklassen, und vor allem, es gibt immer irgendwelche "gebrauchten" auf dem Markt. Diese Modul-Räume haben auch den Vorteil daß sie schnell einzubauen sind und auch eventuell sogar wieder auszubauen und wieder zu verkaufen sind. Außerdem bestehen sie aus geprüften zugelassenen Elementen, was bei der Planung und der ZULASSUNG sehr viel Arbeit (= AÄRGER = ZEIT = GELD) spart. Alle diese Bauelemente haben Zertifikate (Plaketten) für die Wandung (Wandelemente) und die Türe. Und so ganz nebenbei geben dir die Anbieter (Verkäufer) auch alle Hilfestellung und steuern ihr spezifisches Know-How aller technischen, baulichen, waffen- und zulassungsrechtlichen Erfordernisse bei, mit anderen Worten, DIE wissen ganz genau WER bei dir im Bundesland, in der Stadt, in der Gemeinde, für WAS zuständig ist - und WER dort WELCHEN Spleen bei der Zulassung und Genehmigung hat, und ja, die kennen auch all die Sachverständigen, und ja, auch die wollen letztlich für ihr Know-How bezahlt werden. Ich nenne hier nun ganz bewusst keine Namen irgendwelcher Firmen die da tätig sind, ich will mir da nix vorwerfen lassen, aber ein paar Klicks im Internet und du wirst dann schon fündig werden, auch für RLP. Mein Beitrag zu diesem juristisch, und in diesem Fall auch finanziell, durchaus kritischen Thema ist so zu nehmen wie ich das schon immer dargestellt habe, mit Vorsicht, denn man holt sich nur sehr SEHR begrenzt echten EXPERTENRAT aus dem Internet. Take it or leave it. Jack
  10. Hallo, sowohl als auch, ist eine (1) Baustelle, sind aber gleichzzeitig auch zwei (2) Baustellen, nämlich die technische und die waffenrechtliche. Positiv, technisch geht das und gibt es auch, selbst in Germany. "Sgt.Tacleberry" weist dir da ja schon den Weg, aber .... Mein Problem liegt im Hintergrund deiner Fragestellung, denn ein solches Forum ist ja schön und gut, aber zumindest die "Basics" für das was man angeblich "haben will"?, "braucht"?, "für was"?, die sollte man dann schon selbst kennen. Wenn du so was also haben willst solltest du schon selbst wissen oder ermitteln können ob das nicht nur technisch möglich ist und überhaupt erhältlich ist (.. und gibt es das überhaupt?) und die waffenrechtlichen Zusammenhänge und Bestimmungen sollten dir auch klar sein (Sachkunde hast du?). Und nach welchem "Sinn" (... am meisten Sinn?) bitte schön fragst du hier? Sportlich? Ökonomisch? Waffentechnisch? Waffenrechtlich? Völlig sinnbefreit. Doch zurück zu "Sgt.Tacleberry" - er weist dir einen (1) Weg, auch in die einzig korrekte Richtung der Reihenfolge, also von 9x19mm zu .223, aber dann ... NE, NEIN, NEGATIV "Sgt. Tackleberry", BEDÜRFNISFREI kannst du allenfalls Spielzeug bis 7.5 Joule, 6mm Flobert oder 4mm Rand erwerben, aber kein Wechselsystem einer scharfen Waffe, ganz gleich ob LW oder KW. Es gibt in Deutschland im Waffenrecht absolut nichts BEDÜRFNISFREIES, außer den schon genannten Spielzeugen. Die waffenrechtliche Seite. Es stellt sich immer wieder die Frage, wozu, wofür? Ich weiß nicht was DU, "Kurzwaffen", damit machen willst, was DEIN Bedürfnisgrund zum Erwerb der Grundwaffe sein soll, an welcher Disziplin welchen Verbandes du damit teilnehmen willst, und ich kenne dein Amt und deinen SB nicht, aber... Da gibt es ein paar Feinheiten die nicht jeder gern hört oder wissen will, die aber eben einfach so sind. Erlaubnisfrei und Bedürfnisfrei werden gern Kenntnisfrei durcheinander gebracht, leider selbst hier im Forum, sind aber zwei juristisch (waffenrechtlich) völlig unterschiedliche Begrifflichkeiten. Wechselsysteme jeglicher Art sind zwar "erlaubnisfrei" zu erwerben im Sinne des Ankaufs, nicht aber im Sinne eines waffenrechtlichen Erwerbs, nicht im Sinne einer "universellen" Genehmigung, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß sie nach dem Kauf in eine WBK eingetragen werden müssen, und erst dadurch waffenrechtlich erworben werden, denn die Eintragung darf (sollte!) durch den SB erst dann erfolgen wenn ALLE rechtlichen Voraussetzungen vom SB positiv auf "korrekt" geprüft wurden. WS sind auch keineswegs "bedürfnisfrei". De jure müssen sowohl die Grundwaffe als auch ein WS von deinem persönlichen Bedürfnis umfasst sein, und das Bedürfnis wird de jure halt sehr eng umfasst, das Bedürfnis für die Grundwaffe eben. In deinem Falle wohl bestimmte Wettbewerbe eines bestimmten Verbandes, der dann ja wohl auch dein Bedürfnis für die Grundwaffe (incl. Kaliber, Lauflänge, usw,. usw. - nach Sportordnung eben) bestätigt. Diese Sportordnung muss dann aber auch das Wechselsystem "hergebem", mit allen den Spezifikationen die du erwerben willst, also Kaliber, Lauflänge usw., denn der ursprüngliche Bedürfnisgrund ist auch für dein WS maßgeblich, es muss vom ursprünglichen persönlichen Bedürfnis umfasst sein. Die WBK ist nicht die Erlaubnis an sich, sondern nur als Bedingung für die Erlaubnisfreiheit zu sehen. Die Anzeige des Erwerbs und die Eintragung in die WBK sind der erlaubniserteilende Akt, sie sind "übereinstimmungsherbeiführend." In der Praxis wird es zwar so sein, zumindest meist, daß dir ein Wechselsystem (hier eben ein .223) verkauft wird, auch daß die Behörde nicht nachfragt und es einträgt. Ebenso, daß es nie eine Kontrolle geben wird, vor allem nicht durch einen SB der erkennt was Sache ist. Es kann aber auch anders laufen, das hängt von deinem Amt und vom SB ab. Eventuell wird dir nur die Eintragung in der WBK verweigert, schlimmstenfalls zweifelt man an deiner Sachkunde, mit den uns allen bekannten Folgen, und außerdem hast du das Teil in der Regel ja bereits käuflich erworben, du hast es höchstwahrscheinlich waffenrechtlich auch bereits "in Besitz", somit liegt zumindest der Anfangsverdacht einer Straftat vor, ist ärgerlich. Was sagst du denn, so du denn die Grundwaffe als Sportschütze erworben hast, auf die Frage des SB: "Für welche sportliche Disziplin haben Sie das WS erworben?" Wie formuliere ich das Resümee jetzt? Ein Internetforum mag ja ganz nett sein, ersetzt aber kein echtes EIGENES Know-How, denn alle Auskünfte, absolut alle, sind mit größter Vorsicht zu betrachten, übringens und selbstvertändlich auch die von mir. Wobei ich erst mal absolut niemandem eine bewusst böse Absicht unterstelle, höchstens Geschäftsinteressen - aber irgendjemand muss das FORUM ja finanzieren. Take it or leave it. Wenn du dir auf Grund von Internetempfehlungen die "falsche" Waffe anschaffst, na ja, das ist Lehrgeld, wenn du aber vor Gericht landest (... ABER das stand aber doch da in diesem FORUM !!) oder dir gar die explodierte Waffe (DIE tolle! Ladeempfehlung!, DIE tolle technische Umbauanleitung!) die Gesundheit kostet, dann sieht das alles anders aus. Gerade bei einem Forum für WAFFEN solltest du dir immer im Klaren darüber sein daß am Ende DU selbst es bist der seine Zuverlässigkeit verliert und/oder vor Gericht steht oder dem wegen zweifelhafter "Empfehlungen" zu waffenrechtlichen Belangen oder zur Technik oder zu "Ladungen" (Wiederlader) alles um die Ohren fliegt. Jack So, und nun warte ich auf meinen nächsten Rauswurf.
  11. Hallo, nicht jede Frage muss ich verstehen, auch dann nicht wenn ich sie verstehe. Ich beschränke mich also auf das was ich so verstehe daß es für mich de jure unproblematisch und unverfänglich, also nicht falsch zu interpretieren, ist. Auch muss mir der schießtechnische Sinn irgenwelcher Fragen, z.B. zu "Umbauten" und CCU´s, nicht immer einsichtig sein, z.B. was Kaliber, Lauflängen und Magazinkapazitäten betrifft, und manche "Vorstellungen" die schon an mich herangetragen wurden waren schon mehr von "Rambo" und "Commando" geprägt als von Know-How bezüglich der Waffenfunktionsweise und/oder Materialgrenzen (z.B. von CCU´s). Trotzdem, ich experimentiere selbst sehr viel, auch mit meinen "Wildcats", habe bezüglich mit MechTech aber nur mit GLOCK und 1911er Erfahrung, und werde versuchen dir die Erfahrungen nahezubringen, bleibe aber aus den vorher genannten Gründen bei dem 1. Fall. Ich selbst besitze derzeit von MechTech: 1 x CCU für GLOCK 17 9 x 19mm 1 x CCU für GLOCK 20 10mm 1 x CCU für GlOCK 22 40 S&W 1 x CCU für 1911 Single Stack .45ACP 1 x CCU für 1911 Double Stack .45ACP 1 x CCU für 1911 Double Stack .460 Rowland alle mit "different Stock´s" und verschiedenen Visierungen, alle habe ich auch schon intensiv eingesetzt. Postiv, ich kenne ALLE CCU´s die in den letzten zig-Jahren auf dem Markt waren oder noch sind, oder den Markt gerade neu erobern wollen. Allgemeine Info zur waffenrechtlichen Betrachtung. Es stellt sich immer wieder die Frage, wozu, wofür? Ich weiß nicht was DU damit machen willst, was DEIN Bedürfnisgrund zum Erwerb der Grundwaffe war (ist), und ich kenne dein Amt und deinen SB nicht, aber... Da gibt es ein paar Feinheiten die nicht jeder gern hört oder wissen will, die aber eben einfach so sind. Erlaubnisfrei und Bedürfnisfrei werden gern Kenntnisfrei durcheinander gebracht, leider selbst hier im Forum, sind aber zwei juristisch völlig unterschiedliche Begrifflichkeiten. Wechselsysteme jeglicher Art sind zwar "erlaubnisfrei" zu erwerben im Sinne des Ankaufs, nicht aber im Sinne eines waffenrechtlichen Erwerbs, nicht im Sinne einer "universellen" Genehmigung, was auch dadurch zum Ausdruck kommt, daß sie nach dem Kauf in eine WBK eingetragen werden müssen, und erst dadurch waffenrechtlich erworben werden, denn die Eintragung darf (sollte!) durch den SB erst dann erfolgen wenn ALLE rechtlichen Voraussetzungen vom SB positiv auf "korrekt" geprüft wurden. WS sind auch keineswegs "bedürfnisfrei". De jure müssen sowohl die Grundwaffe als auch ein WS von deinem persönlichen Bedürfnis umfasst sein, und das Bedürfnis wird de jure halt sehr eng umfasst, das Bedürfnis für die Grundwaffe eben. Die WBK ist nicht die Erlaubnis an sich, sondern nur als Bedingung für die Erlaubnisfreiheit zu sehen. Die Anzeige des Erwerbs und die Eintragung in die WBK sind der erlaubniserteilende Akt, sie sind "übereinstimmungsherbeiführend." Da ist der Sportschütze (nicht Jäger!) Hans Meier, der hat als braver DSB Sportschütze ganz legal eine Pistole mit einer Lauflänge von 6". Nun erwirbt er irgendwo mit der vorhanden WBK (in der ja kein Bedürfnisgrund vermerkt ist) ein passendes Wechselsystem mit 2,5", ist ja erlaubnisfrei zu erwerben. Der Verkäufer kann, sollte, muss aber nicht, geht ja auch gar nicht immer, beim Amt Rücksprache halten, und im Normalfalle wird das Amt das WS dann sogar eintragen, da ja bei der Anmeldung die Lauflänge? Genau, normalerweise gar gar keine Rolle spielt. Am Arsch haben sie dich im Zweifelsfalle trotzdem, und sehen lassen darfst du dich mit dem kurzen 2,5" Lauf auch nirgends, denn die lieben Kollegen .... ? Tipp: Ein Hinweis an das Amt wegen ... muss vom Amt zwingend verfolgt werden, da gibt es kein "dran vorbei" wursteln. In der Praxis wird es also so sein, zumindest meist, daß dir ein Wechselsystem verkauft wird, auch daß die Behörde nicht nachfragt und es einträgt. Ebenso, daß es nie eine Kontrolle geben wird, vor allem nicht durch einen SB der erkennt was Sache ist. Es kann aber auch anders laufen, das hängt von deinem Amt und vom SB ab. Eventuell wird dir nur die Eintragung in der WBK verweigert, schlimmstenfalls zweifelt man an deiner Sachkunde, mit den uns allen bekannten Folgen, und außerdem hast du das Teil ja bereits "erworben", du hast es höchstwahrscheinlich waffenrechtlich auch bereits "in Besitz", das allein ist dann schon ein Straftatbestand. Was sagst du denn, so du denn die Grundwaffe als Sportschütze erworben hast, auf die Frage des SB: "Für welche sportliche Disziplin haben Sie das WS erworben?" Klar gibt es da mittlerweile Disziplinen, aber nicht in jedem Verband und nicht in jedem Kaliber. DU: Damit wird aus der KW eine LW (>30cm LL, >60cm Gesamtlänge). Negativ, eine Kurzwaffe bleibt immer eine Kurzwaffe, auch mit Wechselsystemen beliebiger Lauflängen. DU: Belastet das WS das Grundkontingent (2/3)? > Was wäre, wenn Grundkontingent schon ausgeschöpft? Wesentliche Teile von Schusswaffen, sofern diese nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengesetzt werden können, werden nicht mit angerechnet (Austausch-, Wechsel- und Einsteckläufe, Wechseltrommeln, Wechsel- und Einstecksysteme, Griffstücke, Schalldämpfer, usw.), zählen nicht zum Grundkontingent und für die Aufbewahrung auch nicht als eigene Waffe, können also in beliebiger Anzahl zusammen in einem Schrank aufbewahrt werden. DU: Gilt damit, dass ich für die KW keine Magazine >10 Schuss haben darf? Das WaffG regelt nur den Besitz von KW+LW, nicht KW+Wechelsystem -> ich gehe fest davon aus, dass große Mags dann nicht mehr erlaubt wären Negativ, eine Kurzwaffe bleibt immer eine Kurzwaffe, auch mit Wechselsystemen beliebiger Lauflängen. In "deinem" Falle bist du also solange auf der sicheren Seite als du nicht irgenwann auch eine LW erwirbst die mit deinen "großen" Magazinen funktionieren würde, also z.B. eine LW im Kaliber 9x19mm (z.B. mit Magazinen von GLOCK) oder .45ACP (z.B. mit Magazinen für ne 1911er). Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition mit einer Kapazität von mehr als zehn Schuss und für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition mit einer Kapazität von mehr als 20 Schuss (sog. „große“ Magazine) sind verboten. Magazine, die sowohl in Lang- als auch in Kurzwaffen passen, gelten als Magazine für Kurzwaffen, es sei denn, der Besitzer verfügt auch über eine dazu passende Langwaffe. Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Ich habe alle meine "großen" Magazine angezeigt, schon deswegen weil ich gar nicht wissen kann wann ich eventuell eine LW erwerbe die mit einem der "großen" Magazine funktioniert oder funktionieren könnte die ich bereits besitze. Für dich ist es dafür natürlich zu spät, dir bliebe nur der Weg über die theoretisch mögliche Ausnahmegenehmigung. Jack
  12. Du bist seit 2008 hier registriert hast aber seit diesem Zeipunkt nur 9 Aktivitäten!? Nun ja, seltsam, andereseits, auch ich bin hier registriert, hab meine Aktivitäten hier aber ganz schnell wieder eingestellt, denn ich mag mich nicht mit ....., ich schau halt nur noch ab und zu hier rein, und unterdrücke dann jeweils den Impuls etwas ...... Hier geht´s aber nun um eine Frage zur LAR Grizzly Mark I, und da wird dann bei mir ein gewisser "Instinkt" wach, denn ich hab derzeit 6 LAR Grizzly und mindestens, genau weiß ich es gar nicht, eine zweistellig Zahl von kompletten Wechselsystemen aller Modelle, darunter auch propriätäre Systeme (in Kaliber, Lauflänge und auch Laufprofil) die eben nur ich besitze, außerdem ca. 100 Magazine aller Kaliber und Modelle, natürlich auch für die Sonderkaliber, außerdem, zwangsläufig, ein gewisses "Know-How" über diese Waffe. Du suchst ein "Manual" für DIESE Waffe, eigentlich eine 1911er, in DEUTSCH? Wozu? Das ist ne simple 1911er - außerdem gibt es das Manual im Netz auch auf Deutsch - eventuel sogar in Chinesisch oder Farsi. Positiv, ich hab auch solch ein Manual in Deutsch im Datenbestand - negativ, ich stelle es hier nicht mit ein, denn suchen must du schon selbst. Was zum Wechselsystem gehört hängt zwar vom Model und Kaliber ab ist aber meist gleich, bei MK I (und MK II) und .45ACP ist es 1 Lauf, 1 Magazin, 1 Ausstoßer, 1 Auszieher, 1 Hauptfeder (bei einem 5.4" Lauf und beim 6.4" Lauf, 15 bis 16 lbs., Länge 6.00" bzw. 155mm, 31 Windungen, originaler Colorcode RED), das passt aber nur für den originalen Schlitten (und dessen Gewicht), nicht für geänderte oder gar 8" oder 10" Schlitten, und (meist) ein Bushing. Das Bushing brauch es zwar nicht wirklich, war aber wegen der Präzision (Anpassung an den exakten Laufdurchmesser durch den BüMa) oft dabei. Negativ, ich werd mich, aus früherer Erfahrung hier klug geworden, nicht mit dem .... auseinandersetzen. Take it or leave it. Jack
  13. Ist schon seltsam hier in diesem Forum, da postet ein "Mitglied" irgendwas, irgendeine selbst verfasste Behauptung oder gar, so wie in diesem Falle, mit Verweis auf nen Artikel in irgendeinem dieser Kloblätter, und die breite Masse hier (HIER - in einem Forum in dem die Teilnehmer SACHKUNDIG sein sollten!) springt auf die reißerische Überschrift der Zuschrift an und ereifert sich. Allein, schon die reißerische Überschrift des Beitrags von "FloppyK", der behauptet "Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet" hat nichts mit, aber auch gar nichts, der Überschrift des Artikels, "Postboten müssen unzustellbare Pakete an die Polizei übergeben: Wenn Drogen oder Waffen darin sind" des originalen Artikels zu tun, und "Floppy" ist (zumindest mir) für seine "Eigeninterpretationen" desssen was andere gesagt oder geschrieben haben bekannt. Alle möglichen Foristen sind sofort angefixt und eine wilde Verwörungs-Theorien-Gemeinde beginnt ihr Werk, wohl gemerkt, die meisten wohl Waffen- und Munitionsbesitzer, die sollten wenigstens ein klein wenig kritisch, vor allem aber sachkundig, sein. Daß die wilde Diskussion sich dann nach spätestens 10 Beiträgen (sorry, ich hab nicht mitgezählt) vom eigentlichen Thema des Paket- und Postgeheimnisses völlig entfernt ist ja schon normal, da geht es dann plötzlich um Darknet, Fremdenfeindlichkeit, Drogenhandel, Waffenhandel, Paketdiebstahl usw. usw. usw., um Erlebnisse der Oma und des Opas, und was "irgendjemand" um 25 Ecken irgendwann mal mal vom Gartenbau gehört hat. Erst auf Seite 06 kommt der zaghafte Versuch von "Rene2109" darauf hinzuweisen, daß der GEFÄLSCHTE Aufreger von "FloppyK" nix mit der Realität zu tun hat, und daß der Artikel an sich auch kurz danach schon korrigiert wurde, sowie der erste zaghafte Versuch dem erregten Pöbel (= positv, den Foristen) klarzumachen, daß hier lediglich eine seit Jahrzehnten übliche (und juristisch völlig korrekte) Vorgehensweise, mit beschädigten und/oder unzustellbaren Postsendungen umzugehen, einfach in ein Gesetz gefasst wurde, hauptsächlich um die Mitarbeiter zu schützen. Die Verletzung des Postgeheimnisses ist nicht (war nie) die Ausnahme sondern die Regel, Art. 10,2 GG lässt aber nur eine Beschränkung, nicht eine faktische Abschaffung des Postgeheimnisses zu, und daran hat sich auch nichts geändert, das rührt "FloppyK" und die Moderatoren aber nun gar nicht. Da kommen dann aber ernsthaft so qualifizierte Fragen wie "Seit wann öffnen die Postboten unzustellbare Sendungen", wobei nie die Rede davon war daß dieses Öffnungen durch die "Postboten" erfolgen würden, und der Fragesteller uns auch nicht eröffnet wie eine UNZUSTELLBARE Sendung (da ist also auch der SENDER unbekannt!) denn nach seinen Vorstellungen ohne Öffnung machbar sein sollte. Da gibt es dann sogar frühpubertäre Foristen welche die Behauptung äußern, daß solche Sendungen früher (bisher?) in Seen und Wäldern entsorgt wurden, und die wollen tatsächlich ernst genommen werden bzw. werden vom Rest der Foristen auch noch tatsächlich ernst genommen, und keiner ruft sie zur Ordnung - oder schmeist sie endlich raus. "Sendung Unzustellbar", wenn es weder ein vor noch ein zurück gibt. Adressaufkleber ab. Empfänger nicht auffindbar und kein Absender, etc.. Dann wird anhand des Inhalts versucht einen Empfänger zu ermitteln oder nachgeschaut ob verderbliche Ware enthalten ist, wenn´s denn Drogen oder Waffen oder ähnliches sind, dann ab zur Polizei (oder zum Zoll) - so ist das auch korrekt. Sollen die Paketdienste die dann erst mal alle einlagern, wie, wo, oder was, oder wie lange? Aber Hauptsache das Maul aufreisen und und sich Verschwörungstheorien hingeben. Diskussionsseiten wie explizit diese, wilde (nachweisbar falsche) Behauptungen, die sich außerdem in zahlreiche nicht relevante Themen verlaufen, sind der Grund dafür, in diese Seite zwar manchmal noch reinzuschauen, mal dies und das zu lesen, sich aber ansonten bedeckt zu halten - so es einen nicht manchmal zur Weißglut bringt, so wie mich bei diesem "Thema". Und der (die) "Mod" macht was? Entweder gar nix, wie meist, oder sperrt MICH eben wieder mal. Gruß Jack
  14. Dazu gibt es nur eins zu sagen: Dieser Spruch wird immer wieder gerne "genommen", ich nutze ihn in einer Diskussion ja selbst gern, aber nur wenn ich weiß daß der Gegenüber nicht mit Intellekt bewaffnet ist, anders ausgedrückt, er keine echte Ahnung hat, denn, es gibt schlicht keinerlei Beleg dafür daß Gustav Heinemann diesen Ausspruch jemals so getätigt hat, ja auch nur annähernd irgendwann irgendetwas geäußert hätte was sich zu diesem Ausspruch verkürzen ließe. Am Ende fragt man mich noch nach einem Beleg, und das tue ich jetzt. Ich bitte also um eine belastbare Quelle für das angebliche Zitat, und bitte beachten, ich habe geschrieben BELASTBAR, also eine offiziell zugängliche Dokumentation seiner Reden und/oder Bemerkungen - nix "vom hören sagen" oder "war so im Internet". Außerdem soll (SOLL) er das ANGEBLICH wie folgt ausgedrückt haben, wofür es allerdings auch keinerlei Beleg gibt: "Den Wert der Demokratie eines Landes und die Freiheit seiner Bürger erkennt man an seinem Waffengesetz". Hätte er dies aber tatsächlich so ausgedrückt, gäbe es dafür einen Beleg, so bekäme die Außerung auch durchaus eine andere Bedeutung als die welche wir Waffenbesitzer ihr in einer (der) verkürzten Form gerne zuschreiben. Dann könnte (KÖNNTE !!) man dies nämlich auch durchaus so verstehen, daß er damit ausdrücken wollte, daß es in einem Lande mit überragender Demokratie und großen Freiheiten eben keiner Waffen in Bürgerhand bedarf. Was der Realität übrigens auch näher kommen dürfte, denn es war Gustav Heinemann der 1972, als Bundespräsident, die massive Einschränkung der Bürgerrechte unterzeichnet hat. Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus. Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte. Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854) Positiv, das ist belastbar dokumentiert, der war aber auch nicht Bundespräsident sonder "ein Böser". Gruß Jack
  15. Oh, ich werde mir wieder mal keine Freunde machen, aber trotzdem, auf gehts auf den Pfad der "Aufklärung". Einer hat im Forum geschrieben: "Für mich nicht mehr als eine zerebrale Flatulenz." Positiv, aber wohl mehr von Seiten der Foristen denn von Seiten Dr. Scholzen. Ich bin nur gelegentlich Leser des DWJ, wenn es halt irgendwo rumliegt, und ich habe auch den Artikel von Dr. Scholzen nicht gelesen. Brauch ich aber gar nicht wenn ich denn einfach mal davon ausgehe daß die Bemerkung: "Er versteigt sich zu den Aussagen daß Jagd- und Sammlerwaffen nicht sportlich geschossen werden dürfen, und daß Jäger ihre Jagdwaffen nicht an Sportschützen ausleihen dürften (und umgekehrt), da nicht vom Bedürfnis gedeckt" so tatsächlich von ihm geschrieben, und nun im DWJ abgedruckt wurde. Denn diese Aussage ist völlig korrekt, und das ist auch nicht etwa neu, sondern das war schon immer so. Das aktuelle Problem liegt nicht in dem Artikel und seiner Aussage, sondern darin daß die Mehrheit der "Waffenbesitzer", vor allem auch der Kommentatoren die bisher zu dem Artikel hier geschrieben haben, hier nicht zwischen Gesetz, gelebter Wirklichkeit, und vor allem ihren Wunschträumen unterscheiden können. Im Grunde müsste die zu Runde liegende juristische und verwaltungsrechtliche Logik doch jedem Waffenbesitzer völlig klar sein, zu 100% klar sein. Jeder Waffenerwerb und Waffenbesitz (JEDER !!) ist NUR durch ein (1) Bedürfnis begründet, und dieses Bedürfnis (nur dieses 1 Bedürfnis!) bestimmt auch ultimativ den möglichen Gebrauch der Waffe, Notwehr und Nothilfe ausgenommen. Daß für einen Jäger der Erwerb von zwei KW ohne weitere Bedürfnisprüfung möglich ist, widerspricht dem ja auch keineswegs, der Jagdschein ist das zugrundeliegende Bedürfnis, also die Jagd, und nicht etwa der Sport. Was ist denn daran so schwer zu kapieren? Daß die Logik die sich aus dem Gesetz ergibt beileibe nicht jedem Waffenbesitzer zu Passe steht ist unbestritten, ebenso daß die Bestimmungen so wie aktuell RECHTSSTAND unsinnig sind - aber es ist einfach mal so das Gesetz, und das bringt dich, wenn Waffenbesitzer, bei falscher Auslegung in "Deep Trouble". All die bisherigen Zuschriften sind nur Beispiele wie dies hier und dort jeweils gehandhabt und gelebt wurde, so überhaupt (amts?)bekannt, teilweise wohl auch mit stillschweigender? Zustimmung von Ordnungsbehören, aber all das ist trotzdem nicht gesetzeskonform und führt im Zweifelsfalle zur sofortigen Aberkennung aller Besitzerlaubnisse - so einfach ist das. Weder lässt sich NACH DEM GESETZ eine mit Sport-Bedürfnis erworenen gekaufte KW Waffe als Fangschußwaffe deklarieren, warum sollte man auch, den ein Gesetz zum Besitz deiner Fangschußwaffe gibt es für Jäger nicht, noch kann oder darf ein Jäger mit seiner als Fangschußwaffe deklarierten und erworbenen Fangschußwaffe rein sportliche Wettkämpfe z.B. im DSB bestreiten. Dies würde dem Waffenrecht widersprechen, so einfach ist das. Dies wird von einigen Foristen ja "am Rande" auch erwähnt, z.B. "Wenn ich zum Beispiel 4 auf Sport-Bedürfnis gekaufte 9mm Kurzwaffen besitze und eine 5. kaufen will, kann ich diese als Fangschusswaffe für die Jagd deklarieren". Auch werden als Sportschütze erworbene Kurz- oder Langwaffen ja auch nicht auf als Jäger erwerbbare Waffen angerechnet, allerdings ja auch nicht umgekehrt. Fassungslos, Irrweg, Bullshit, Fragen nach Unterschieden bzw. blödsinnige Forderungen diese Unterschiede zu erklären (an wen denn bitte?), Alterssenilität? Realitätsverlust? Wunschdenken? Vorwegnahme einer zukünftigen (ihm schon bekannten) Gesetzesänderung?usw. usw. usw. sind alle nicht zweckdienlich. Das sollte den Foristen eigentlich schon dann klar sein wenn es um technische Unterschiede der Waffen geht, hier nur ein (1) Beispiel. Die 2" KW eines Jägers ist für einen Sportschützen (so nicht BDMP) nicht zulässig, also auch nicht verleihbar, ein Sportschütze darf die Waffe nicht schießen, so einfach ist das. Er darf sie als WBK Inhaber aufbewahren, aber nicht nutzen. Von etlichen Foristen die hier bisher zu dem Thema gepostet haben hätte ich mir eine realistischere Sicht der Dinge erwarte, eine Sicht und Darstellung der Dinge die der juristischen Realität entspricht und nicht einem Wunschdenken und der Ansage "das haben wir aber doch immer so gemacht!". Ansonsten zeigt sich Qualität und das "Know-How" vieler Foristen z.B. an der Behauptung: "Auf welches Bedürfnis erworben wurde , ist an der WBK ersichtlich." Ah ja? Wo denn bitte. In welcher Spalte der WBK? Völliger Unsinn. Frage an: "Für mich nicht mehr als eine zerebrale Flatulenz." Hast du deine WBK noch, oder bezieht sich deine Bemerkung nur auf deine Kenntnis des WAffG? Best Regards Jack Weaver
  16. @Quetschkopf So, als erstes mal danke für das gute zureden. Das Auto ist gepackt, die Waffe noch mal kontrolliert und auch meine "zwei" Magazine sind eingepackt. Was ich jetzt nicht dabei habe brauche ich nicht Die Anschrift der Fränkischen Botschaft in BaWü habe ich mir vorsorglich mal ausgedruckt, jetzt kann nichts mehr schief gehen. Ach ja, und Kondome habe ich genug Redundanzen eingeplant, nur die Schuhsenkel habe ich nicht dabei ;-). Ist ja prima, deine "Bemerkungen" hab ich kapiert, und wie ist es gelaufen? Still alive and kicking? Immerhin positiv für mich daß bisher keine negativen Comments zu meinen Empfehlungen eingelaufen sind, aber wahrscheinlich war es den meisten einfach zu lang zum lesen. Fyodor hat recht, desto mehr Magazine desto besser, und wenn du was verbessern willst, dann noch mehr Magazine, Magazine kannst du gar nicht genug haben - und die sollten möglichst ALLE immer gefüllt sein. Es gibt übrigens keine Vorschrift die dir verbieten würde zusätzliche Magazine irgendwo zu haben, und vor allem das erste Magazin das du die Waffe einführst kann du auch vorher zwischen den Zähnen halten, aber das ist natürlich nur so ein Beispiel. Handschuhe sind zwar sehr (SEHR) zu empfehlen, aber für die Schützen am Stage bei den meisten Matches "nicht zugelassen". Pressluftflaschen zum ausblasen des Magazins beim reinigen, vor allem bei dreckigen Ständen, sind sehr nützlich, aber verlassen würde ich mich darauf keinesfalls. Im Zweifelsfall IMMER zerlegen und reinigen, oder aber ein neues frisches Magazin. Alles andere ist "Calling for Trouble". Du hast verstanden? Wenn dein Magazin Ladehemmung hat, weil du es nicht gut genug gereinigt hast, dann musst du ganz schnell ne Möglichkeit finden den RO auf dich auflaufen zu lassen um einen RE-Shoot zu erzwingen. Kapiert? Leider hab ich letztlich "auf die Schnelle" ein paar Sachen vergessen, warum auch immer, das will ich nachholen. Wir sind alle keine "Rambos", auch wenn das manchmal so gesehen wird, auch weil sich manche (von uns) gern so präsentieren. Aber WIR, und unter WIR meine ich hier eine bestimmte Gruppe von "Mitmenschen", zu denen ich mich auch zähle, haben einfach andere WERTEVORSTELLUNGEN als "der Rest", sei es beruflich bedingt oder sei es auch aus nur (oder/und) aus persönlichen Interessen und persönlichen Neigungen, I really dont care. Soweit du bei deinen Aktivitäten beruflich unterwegs bist sollte (SOLLTE!!?!) alles O.K. sein, für jede Art von Notfall! Dein Arbeitgeber SOLLTE alle notwendigen Infos (Emergency Infos) bereit haben, und auch Willens sein ("to be willing"), diese Infos SOFORT an jede "EMERGENCy UNTI all over the World" weiterzugegben, also eben gerade dort hin wo du eben gerade auf dem OP-Tisch liegst. Dies funktioniert IN DIESEM BEREICH auch wirklich gut, allmost all over the World. Wir reden hier aber über "private Activities", also nur das was ich (oder du) dann mal außerberuflich so machen, und da sind die angesprochenen beruflichen Maßnahmen oder Vorsorgen nicht zwangsläufig gegeben, da musst du selbst VORSORGEN, zumindest einen Teil des Weges, also zumindest bis zu dem Zeitpunkt bis dein Arbeitgeber oder deine Angehörigen realisiert hat (haben) was passiert ist und selbst Maßnahmen einleiten können. Warum?, und vor allem WIE? Ich entschuldige mich schon hier für die wohl manchmal etwas "diffusen" Angaben und Beschreibungen, aber das ist der Materie geschuldet, ebenso das English, da ist nun mal die Sprache in der ich mich beruflich verständige. Ich bin beruflich mit der Waffe unterwegs, zusammen mit dem Equipment für den "Long Range", aber auch um sofort unter die Wasseroberfläche zu gehen, als auch zum Einsatz mit dem Fallschirm, wie auch immer. Ich war auf der Rückfahrt von einem Auftrag, nicht in der BRD, als ich an einem Punkt vorbei kam an dem "Fallschirmsprünge" angeboten wurden. Why not? Let´s make ít a break and let´s see what they can offer. And maybe lets do a jump or two and teach them some lessons on it?!?, thats what I thougnt to myself. Mein eigenes Fallschirmsystem war sowieso IMMER bei mir in meinem Kfz. It went out to me absolutely different, it went out as a nightmare to me, cause I fucked it up. It happend to be a 100 % Malfunction, and it was to 100% caused my me, and by me only, it simply was my fault. I was conscious after impact, in a medical sence of houmor, till the time the "Emergency Medic´s" arrived with the Heli, then I started to slowly lose awarness. The Medics told me that they needed me to be "On Top", besides pain, because they urgently needes the upcoming records in the EM-Unit at the Hospital, needed to keep my "on Stage for that time. Die haben mir auch ganz klar gesagt, daß sie mir keine Schmerzmittel geben könnten, welche auch immer, bis nicht durch die Untersuchung in der nächsten UNI-Klink der Grad meiner ganzen Verletzungen, besonders der Rückenverletzungen, feststehen würde. Den Rest will ich kurz fassen, denn es ist nicht wirklich von Belang, vor allem NACHDEM jemand (für dich) die Verantwortung und DIE ABWICKLUNG übernommen hat. Ich war in dieser EMC Unit für ca. 3 Monate (echte INTENSIVE CARE), zahlreiche Operationen because of "Multiplate Injuries", und ich kam erst nach ca. 4 - 5 Wochen langsam wieder zu Bewußtsein, "nach Hause "in ein KKH" daheim, verbrachten sie mich nach ca. 4 Monaten, dann ...., na ja. Heute kann ich wieder einigermaßen laufen, schießen, tauchen und auch fallschirmspringen, aber ich weiß auch was passieren KANN, und wie DU DICH DARAUF VORBEREITEN SOLLTEST. Warum hab ich das beschrieben? Nun, auf dem Hinweg als auch dem Rückweg zu einem IPSC Match kann dir Übles widerfahren, es ist schlicht der gefährlichster Teil des Wettkampfes, selbst dann wenn du nicht zu Abstechern wie ich neigst, wir reden ja nicht über einen RW im nächsten Dorf, sondern über IPSC Matches, da muss man meistens weiter fahren. So ein Verkehrsunfall kann natürlich auch an der nächten Ecke passieren, aber desto weiter du fährt, IPSC, desto wahrscheinlicher. Und auch beim Match kann dir was "passieren", it is as simple as that. Und die Art und der Umfang einer Verletzung kann ähnlich oder gar schlimmer sein als damals bei mir. Darauf solltest du vorbereitet sein, obwohl du wahrscheinlich in deinem Umfeld keinen einzigen Schützen kennst oder je kennen lernen wirst dem solch Ungemach widerfahren ist. Sei trotzdem darauf vorbereitet. Gruß Jack Weaver
  17. Ich will was kaufen, aber ich ich weiß nicht was, aber ich geb euch weiter auch keine Infos zu meiner Person, meinen Berechtigungen oder meinen Wünschen oder gar "Bedürfnissen" - sagt mir bitte, natürlich fundiert, was soll ich kaufen? Bin ich da wirklich der Einzige der sich da irgendwie verarscht fühlt, oder ist das einfach nur das "Internet-Zeitalter" und die mangelhafte ( = gar nicht vorhandene) "intellektuelle" und sprachliche Kompetenz die hier zur Foren-Ansicht kommt? Ich hab schon meine Gründe warum ich zwar in diversen Sides und Foren Mitglied bin (zumindest angemeldet bin), aber den Teufel darauf gebe einen Beitrag zu kommentieren oder gar einen eigenen Beitrag zu verfassen. Geht das wirklich nur mir so, oder hab ich da nur nnen überempfindlichen Trigger? Gruß Jack Weaver
  18. @Quetschkopf Dein eigentliches Problem beginnt schon damit, daß du offensichtlich viel zu spät damit begonnen hast dich auf diesen "Einsatz" adäquat vorzubereiten. Wie bei jedem Einsatz macht man sich da RECHTZEITIG (= Tage oder gar Wochen vorher, eventuell sogar Monate vorher) ein paar anständige "Laufzettel", und zwar getrennt nach dem was man IMMER braucht und dem was spezifisch für den anstehenden Termin benötigt wird. Diese Laufzettel wirst du im Laufe der Jahre immer mehr verfeinern und zum Standard für dich machen. Das ist so. Hast du jetzt nicht so ganz verstanden? No Problem. Denk doch einfach mal darüber nach was alles so schief gehen kann, damit meine ich vor allem, "was kann von meiner Ausrüstung her alles kaputt gehen, und kann oder will ich das auf der Range "reparieren" oder nicht, oder sollte ich das dann nicht einfach und besser sofort "wechseln", so denn ein Ersatz auch sofort vorhanden? Die von dir schon genannten "Sachen" sind offensichtlich oder essentiell. Die Waffe brauche ich IMMER (aber dazu später noch was), eine Auslandsrückholversicherung und z.B. Ersatzmedikamente aber nicht immer. Für ALLE Listen gilt, zumindest bei mir, denn ich nehme, so das Transportmittel und die Umstände dies irgendwie zulassen, ALLES doppelt mit. Positiv! Ich nehme selbstverständlich sowohl eine zweite Waffe mit als auch ein zweites Paar Ersatzschuhbändel (die können nämlich reißen), oder auch Ersatzautoschlüssel für das Kfz. Auf die erste Liste kommt alles was du IMMER brauchst, und zwar sowohl für den Einsatz (Wettbewerb) als auch ganz persöhnlich. ALLES was da drauf steht ist WICHTIG und sollte DOPPELT vorhanden sein. Das nennt sich dann ein "retundantes System" und wird dir sicherlich das verständnislose Kopfschütteln aller deiner Kollegen (Mitstreiter) einbringen, die dann aber natürlich sofort bei DIR anklopfen wenn denen der Schuhriemen reißt oder die Batterie leer ist. Der Grund für die Retundanz ist ganz simpel. Wenn was defekt geht, im dümmsten Fall die Waffe selbst, dann switche ich ganz einfach und simpel und schnell zu "Plan B", ohne mir irgendwelchen Stress bezüglich des eigentlichen Problems anzutun. Das eigentliche Problem kann und MUSS ich hinterher irgendwann lösen, aber eben nicht im Einsatz (im Wettbewerb), im Stress - sondern "safe at home". Beispiele für Liste 01. WBK (die zur/zu den Waffen passen!) und Personalausweis (natürlich auch in mehreren beglaubigten Kopien am Mann!!), Waffe(n), Ersatzteile für die Waffe (Federn, Auszieher, Ersatzlauf, usw. usw. usw.), Magazine, UND ZWAR SO VIELE WIE IRGEND MÖGLICH (kann man gar nicht genug davon haben), Werkzeug (Spezialwerkzeug), Stativ (nicht bei IPSC), ausreichend Munition (für bis zu 2 Durchgänge - Shit happens), Hose, Oberbekleidung, GÜRTEL (Der hält alles zusammen!), Hosenträger!!, Schuhe, Getränke, Energieriegel, KLOPAPIER !!, Wäsche jeder Art (dem Land angemessen), Schlafsack, MEDIKAMENTE !!, Gehörschutz, Schutzbrille (das ist NICHT die Korrekturbrille!), Adapter für Ladegeräte (welche Spannung?). Eventuell "sichere Kontaktadressen??" um aus dem Land auch wieder "raus zu kommen", wie auch immer. Notfalladressen, nicht nur der Botschaft. Natürlich hab ich nicht nur einen zweiten Waffengürtel und ein zweites Holster dabei, sondern auch ne Ersatzwaffe. Aber das ist nicht soooo wichtig, denn eher ist heut zutage ein Holster defekt, vor allem die neuen "Fancy Holster", die High-Tech Holster, als ne Waffe. Du hast ein ZUGELASSENES Ersatzholster dabei? Echt? Thema Gürtel, ist nur ein (1) Beispiel für "Gedanken machen" und Vorsorge. Ein (Hosen)Gürtel mit ZWEI (2) Dornen ist wesentlich sicherer (hat mehr Retundanz) als ein Gürtel mit nur einem (1) Dorn? Klar? Zu willst doch nicht beim Einsatz (oder auf dem Range) mit runtergelassennen Hosen kämpfen müssen, nur weil dir 1 Dorn deines Hosengürtels rausgerutscht oder gar gebrochen ist? Will you? Also wählst du von Anfang an einen Gürtel mit einer sichereren Schließung, z.B. mit zwei Dornen. You got it? Positiv, diese Gedanken kannst du dir auch über alles andere Equipment machen, mach hin! Beispiele für Liste 02 (Second Chance). Schuhbändel, Batterien (für ALLES), Armbanduhr, Reisepaß, Visum, Führerschein, Impfpaß, Versicherungsunterlagen, medizinische Records, Krankenschein fürs Ausland, Geld (Ja nun, je nach Land, denn man will ja eventuell wieder sicher und ganz schnell da raus!), Ersatzschlüssel für einfach alles (vor allem Kfz.), die sonstigen Fragen zum Kfz. lasse ich außen vor, das gäbe ne eigene Liste. Zu Hause alles für den Fall der Fälle organisieren. Handy (so vorhanden), Ersatzbrille (für die Korrekturbrille), Nähzeug. Flickzeug. Taschenlampe(n). Mehrere Fizzschreiber. Hier kann man dann bequem auch noch die Fragen nach Ersatzteilen für den gesamten Wettbewerb unterbringen, z.B. die Frage nach dem "zweiten" oder gar "dritten" Timer, und ähnliches. Diese Fragenfolge ist aber unendlich. Thema MAGAZINE. ALLE Magazine füllt du bereits am Vortag, eventuell schon vor dar Anreise, mit der maximal zulässigen Anzahl von Rounds. Positv, das verstößt (in Germany) nicht gegen das WaffG, und du markierst die jeweils oberste Patrone im Magazin mit einer Ziffer (deswegen die Filzer!) entsprechend der geladenen Patronenzahl, denn damit ersparst du dir vor der ersten Range (nach dem Briefing) das (zeit)stressige "Aufmunitionieren", und außerdem hast du Gewißheit über die Anzahl von Rounds im Magazin (es ist nicht auf dem Transport was rausgerutscht). Und dann, wenn aufmunitioniert, dann zieht du noch ein Kondom drüber Ein Magazin das nicht korrekt funktioniert, aus welchem Grunde auch immer, fliegt auf den Müll = Trash, ohne wenn und aber. Damit du das fessttellen kannst, wenn du denn noch die Möglichkeit dazu hast, werden ALLE Magazine irgendwo, am besten durch Beschriftung im Bodenbereich, eindeutig gekennzeichnet. Thema KONDOME. Positiv,ist natürlich erst ein garantierter Lacher, aber was glaubst du wohl was du am besten und einfachsten über die Waffenmündung und über die Magazine überziehen kannst wenn du dich auf dreckigem und sandigem Gelände bewegst? Damit ist auch zu diesem Thema schon wieder alles gesagt, zudem diese Teile überall auf der Welt "verbreitet" sind. Wenn nicht, dann greif doch einfach auf deinen eigenen Vorrat "am Mann" zurück?!? Thema MAGAZINE, vor allem wenn eigentlich 0815, wie z.B. Glock 17. Du willst dich nicht auf der Range mit "Doc Holliday" schießen, wegen eines Disputs über die gefundenen "Billigmagazine", gilt aber für alle anderen Magazine auch? Ja nun, dann markiere deine Magazine deutlich sichtbar, notfalls indem du sie Neonfarben lackierst. Negativ, Magazine sind kein Wert- oder Kultgegenstand wegen denen ich Krieg führe. Meine GLOCK Magazine sind z.B., je nach Waffe und Kaliber, in verschiedenen Neonfarben im Bodenbereich anlackiert, ganz einfach angesprüht, das war es dann. Die verschiedenen Farben auch deswegen damit ich sofort erkennen kann für welches Kaliber ein Magazin gedacht (bestimmt) ist. Für alle diese HInweise gilt: Das ist meine Meinung, andere mögen andere Meinungen sein oder andere Erfahrungen haben, das ist nicht nur legal und möglich sondern sogar wahrscheinlich, so be it - I dont care. Jeder Leser muß für sich selbst entscheiden was er für sich selbst als gegeben ansieht. Im sportlichen Bereich mag diese Entscheidung zwar einfach nur unbequem sein, im Einsatz ist dies aber möglicherweise "ein DQ"l, also ein endgültiger DQ. Vor allem, wie "Shiva" schon bemerkt hat, "Entspann dich", keep it cool, oder mit "HBM", "lass Dir Zeit, denn beim ersten Match sollte dies dein Ziel sein, nicht disqualifiziert zu werden, nicht zu stolpern, etc., und das ist völlig korrekt. Keep ist cool, du must (heute noch nicht) die Welt retten, du must nur ohne DQ über den Range kommen - und lernen. Ich wünsch dir nen tollen Tag - ohne DQ. Best Regards Jack Weaver
  19. Jack Weaver

    Welcher Timer?

    Hallo Iggy, du kannst einen ja wirklich nerven mit deinen Fragen und deinem "Wissen will". Nun, ich werde versuchen eine Antwort für dich zu ermitteln und zu formulieren, obwohl ich nicht nur vermute, sondern schlicht weiß, daß ich dir mit meinem Fachwissen bestenfalls technische Daten als Fakten liefern kann, das reale Verhalten der Datenübertragungsstrecke zwischen dem Sender "S" und dem Empfänger "E" auf dem Range AB beim Stage XY ist dann halt immer ganz was anderes. Das ist ungefähr wie die beliebte Frage nach der Wirkung einer Patrone im Kaliber "X". Da gibt es in der Praxis so unendlich viele Einflußgrößen, daß die Zielwirkung halt immer nur für ganz bestimmte Konstellationen und auch für die nur mit bestimmsten Wahrscheinlichkeiten vorhergesagt werden kann. Der Einfachheit halber bleibe ich beim CED 7000 für Europa, und dazu eine klare Ansage: "All CED7000RF Timers, CED Time Keepers and CED BigBoard Displays sold in North America are sold with 314 MHz frequency chips. Those sold in Europe come with 433 MHz. These two frequencies are NOT compatible and they will not allow proper transmission when mixed." Das war es dann auch schon mit Infos, und selbst ob dies so stimmt ist nicht gesichert, tun wir aber einfach mal so. Damit liegt dann schon mal die Frequenz von 433MHz fest, sowie all die anderen Randbedingungen für die Datenübertragung in diesem ISM Band. In diesem Frequenzband von 433,05 MHz bis 434,79 MHz ist in Europa eine maximale Funkleistung von 10mW genehmigungsfähig, aber ob ein Hersteller (CED 7000) dieses auch ausnutzt ist erst mal unbekannt, wobei ja auch CED das jeweilige Funk- und Empfangsmodel nur zukauft. Grundsätzlich sind bei damit im Freifeld bis 250m "machbar", allerdings unter idealen Bedingungen, die ich hier aber gar nicht alle aufzählen will. Externe Einflüsse wie metallische Hindernisse und Störfelder reduzieren die Reichweite ganz schnell auf 10m bis 20m, und außerdem kommen dann die ganzen systemimmanenten Begrenzungen ins Spiel wie z.B., weder nennenswerte Sende- noch Empfangsantennen, eventuell ungeeignete Modulationsart (welche wird denn überhaupt eingesetzt? FM Modulation oder AM Modulation?, AM ist deutlich preiswerter als FM reduziert die Reichweite aber drastisch!). Selbst bei einem als Sender optimierten CED 7000, was sicherlich NICHT der Fall ist, denn das Ding ist primär ein Timer und kein Funkgerät, wäre dann die Frage nach der theoretischen und praktischen Empfängerqualität (des BigBoard) zu klären. Selbst die kontinuierliche Datenübertragung wäre in diesem ISM Band zulässig, aber das wird aus Leistungsgründen kaum der Fall sein, denn der CED soll ja schließlich bis zu 17h zuverlässig als Timer funktionieren und nicht als Sender. Andererseits ist eben gerade dieses Frequenzband zur Datenübertragung völlig überbelegt und hat ein sehr hohes Störpotential. Dies alles spezifiziert (beschreibt) nur ein klein wenig die Datenübertragung zwischen CED 7000 und einem BigBoard. Ich kann zwar immer noch nicht erkennen warum gerade diese Frage der BigBoard Aktualisierung und Anzeige für dich so wichtig ist, irgendwas verschweigst du mir (uns) hier, aber ich werde es trotzdem messtechnisch ermitteln, damit du ruhiger schlafen kannst. Bis wann ich das allerdings "machen" kann weiß ich noch nicht, nerv mich also bitte nicht mit Fragen nach dem "WANN???" Selbst wenn die Frage nach dem Aktualisierungsintervall (in Time = ms) oder dem Aktualisierungsauslöser (neuer Wert vom Timer erfasst) technisch geklärt wäre, so sind trotzdem die Probleme nicht passe. Bei unterschiedlicher Anzeige (warum auch immer) zählt nach den Regeln trotzdem weiterhin der Timer des RO und es hat sich somit nichts geändert. DC (5V) Signal Out Beim Output kannst (musst) du natürlich ein Trenn-Relais (eventuell Reed-Relais) oder einen Optokoppler zwischen schalten, und es fehlen trotzdem nun mal die Spezifikationen des Output um die Trenneinrichtung korrekt dimensionieren zu können, lediglich die zeitliche Länge ist dadurch spezifiziert daß sie der Länge des Signaltones entsprechen soll. Best Regards Jack Weaver
  20. Jack Weaver

    Welcher Timer?

    Hallo Iggy, nun, im Grunde bestätigen deine Ausführungen bzw. deine Erfahrungen ja nur, und dies in völlig neutraler Darstellung, danke dafür, was ich schon mal dargestellt habe. Dies im Gegensatz zu einigen die mir hier bezüglich meiner Ausführungen unbedingt ans Bein pinkeln wollen. Meine Überlegungen zu einem Bigboard, gleich welchen Herstellers, betreffen ja auch nur die tatsächliche Relevanz für WETTBEWERBE, und die ist gleich NULL (0), da eh nur die Zeit zählt die der RO auf dem Timer hat. Ein BigBoard ist ein netter Gag für die Zuschauer, mehr nicht, das haben aber noch nicht alle Schützen bzw. vor allem die wirklich erfolgshungrigen Wettbewerber tatsächlich verinnerlicht, und genau das ist ein Problem. Insofern ist deine, eigentlich völlig berechtige, Frage nach dem "Aktualisierungsimpuls" bzw. wodurch wird er ausgelöst, völlig klar und berechtigt, aber trotzdem unnötig. Es zählt letztlich ja eh nur der Timer des RO. Nach meinem technischen Verständnis, und ich bin da grundsätzlich SEHR firm, wird und SOLLTE solch eine Aktualisierung im Funkmodus jeweils nur auf Grund einer Änderung erfolgen, also NICHT einfach regelmässig, denn dies spart (theoretisch) Energie. Ob dieser entwicklungstechnische Gesichtspunkt allerdings bei Entwicklung und Realisierung der Timer und BigBoards berücksichtigt wurde kann ich nicht beurteilen, das könnte man man aber durch Messung ermitteln, so es denn jemand wirklich wissen wollte. Daß nur die Anzeige auf dem Timer des RO "zählt" ist Fakt, ist völlig korrekt, ist einfach so, aber die möglichen Differenzen zu einer zweiten Anzeige wie einem BigBoard ist schlicht ein "Calling for Trouble", so sehe ICH das. Auch die von dir geäußerten Erfahrungen zu BigBoards in In- und Ausland, und die "Verteilung" von Speed Timer 3000 und CED, bestätigen nur was ich schon mal geschrieben hatte, und wofür ich "angepinkelt" wurde. Auch durch deine Anmerkungen zur Empfindlichkeit fühle ich mich eher bestätigt. Alle Timer zählen auch Echos, je nach Einstellung mal mehr mal weniger, und die einzige Möglichkeit dies als RO so weit wie möglich zu vermeiden, zumindest am Ende des Stage, ist es, den Timer abzuschirmen, also "hinter den Rücken zu ziehen". Natürlich gäbe es technische Möglichkeiten die Erfassung von Echos zu verhindern, dazu aber müsste zumindest die "Delay-Time", also die Zeit die zwischen zwei Ereignissen (Schußknall) vergehen muß um erfasst zur werden, auch einstellbar sein. Und GANZ GENAU gesehen müsste das Schallverhalten ("Echoverhalten") einer Stage dann vor dem Durchgang gemessen und in der Einstellung berücksichtigt werden. Das ist aber alles physikalische (schalltechnische und elektronische) Theorie, denn keiner wird diesen Aufwand treiben und vor allem BEZAHLEN wollen. Warum auch? Die meisten Schützen haben von diesen physikalischen und technischen Zusammenhängen schlicht keine Ahnung (und schon werde ich wieder angepißt werden) , und sind wohl auch mehrheitlich seit ein paar Jahrzehnten mit dem was geboten wird zufrieden, für den Rest gibt es den Weg des Protests beim Veranstalter. @dein PS Das mit dem Impuls via Steckbuchse ist ganz einfach zu erklären. An der Buchse gibt es, zu einem von dir programmierten Zeitpunkt, einen +5V (DC) Impuls um externe Geräte damit anzusteuern. Das ist zwar ein netter Gag, aber in der Praxis eher nutzlos solange nicht klar ist wie lange der Impuls ansteht (wieviele ms) und wie weit der Output belastbar ist, also welcher Strom "gezogen" werden kann, denn davon hängt natürlich die Eingangsbeschaltung des angesteuerten Gerätes ab, und außerdem besteht normalerweise ja auch keine Masseverbindung zu externen Geräten. Ein solcher Schaltausgang kann nur dann überhaupt genutzt werden wenn er vernünftig spezifiziert ist, und wenn in der nachfolgenden Schaltung eine Potentialtrennung über Reed-Relais oder Optokoppler erfolgt. Für die von dir angesprochenen Spielchen wie z.B. elektrische Auslöser jeder Art, Beleuchtungen, Drehanlagen usw. usw. usw., ist ein ganz normaler entsprechend programmierter PC sehr viel besser geeignet. Damit lassen sich dann externe Geräte jeder Art, z.B. auch externe Drehanlagen wie z.B. die von SPIETH, in jeder beliebigen Zeit- und Reihenfolge und beliebig oft ansteuern und alles mögliche "aufbauen". Dies ist auch keine Theorie, dies habe ich selbst schon mehrfach für Trainingsdurchgänge und auch Wettbewerbe so realisiert, und zwar schon vor vielen Jahren und dauerhaft. @andreas007 Die Suchanfrage ist gerade reingekommen. Ein CED 8000?? Ja, auch so ein nettes Teil, eigentlich ganz toll und auch preiswert, aber halt leider bei uns in Europa nicht ganz so üblich. Neue Geräte oder Ersatzteile halt in den USA bestellen, mit all dem Aufwand und Ärger der damit zusammen hängt. Und wofür bitte? Wo ist der Vorteil gegenüber X und Y? Best Regards Jack Weaver
  21. Jack Weaver

    Welcher Timer?

    Hallo, @VP70Z @ad: Natürlich nimmt der Timer, jeder Timer, bei entsprechender (ungünstiger Einstellung) auch die Echos auf, und diese unerwünschte Ereignisregistrierung (vor allem in Hallen) ist ja auch ein (1) Grund dafür warum ich als RO den Timer nach dem erkennbar letzten Schuß auf meinen Rücken ziehe. Das mache ich nicht nur damit der Schreiber die Anzeige besser lesen kann. Der Timer wird die Aufzeichnungen auch sicherlich an das BigBoard senden, die Frage ist aber eben ob sie da auch ankommen bei mehr als 10m bis 20m Übertragungsstrecke und zahlreichen metallischen Kugelfängen auf der Übertragungsstrecke (funktechnischen Abschirmungen). @ad2: Höchstwahrscheinlich wird nirgendwo und niemals ein Schütze wegen der Benutzung (oder nur dem Besitz) einer in dem jeweiligen Land nicht zugelassenen Sende- und/oder Empfangseinrichtung eingebuchtet werden. Trotzdem muss (sollte) ich als Nutzer wissen was ich darf und nicht darf und sollte auch nicht ungewollt einer Behörde Grund zum Einschreiten auf dem Range geben, erst recht wenn ich eventuell sogar der Veranstalter bin. Der CED 7000 (als Sender) und die Empfangseinrichtungen (BigBoard und Time Keeper) werden ja aus genau diesen zulassungstechnisch unterschiedlichen Vorschriften (Gründen) heraus ja nach Land (Lieferbereich) auch unterschiedlich bestückt und sind deswegen auch NICHT kompatibel. @Webnotar Ich gebe mir Mühe dem Frager die aus meiner Sicht wichtigsten Entscheidungsgründe nahe zu bringen, was er daraus macht, wo seine Prioritäten liegen, muss er dann schon selbst wissen. @Fyodor Du wirfst mir da ein bischen viel auf ein Mal an den Kopf, und nichts davon stimmt. Wobei ich auch dich bisher gar nicht als so kritisch gegenüber dem DSB eingestellt wahrgenommen habe? So kann man sich täuschen. Positiv, die Frage war GANZ EINFACH nach einem Timer, und bei der Kaufentscheidung gilt es sehr wohl juristische und vor allem auch sportrechtliche Fragen zumindest aufzuzeigen und diese dann, wenn erforderlich, in die Kaufentscheidung einfließen zu lassen. Wenn du selbst andere Prioritäten hast dann berücksichtige diese Punkte eben einfach nicht. Aber nix ist ärgerlicher als nach einem Kauf festzustellen, daß das gekaufte Gerät den Vorstellungen und/Erwartungen nicht entspricht, aus welchem Grunde auch immer, und sich dann herausstellt, daß diese Tatsache sehr wohl bekannt und nur nicht kommuniziert wurde. Das macht du doch sicherlich bei einem Waffenkauf auch nicht anders? Oder? Nirgendwo hab ich behauptet daß nur IPSC Matches mit hohen Preisgeldern zählen würden oder nur erste Plätze, obwohl sich das Geschehen LEIDER (denn ich persönlich verabscheue dies sehr) in den letzten 30 Jahren in genau diese Richtung entwickelt hat. Die meisten Wettkampfschützen haben entweder längst vergessen oder nie wahrgenommen daß das "P" in "IPSC" die Abkürzung von "Practical" ist. Diejenigen die diese Entwicklung verabscheut haben und außerdem die Möglichkeit hatten, die haben sich ja dann auch dem "IDPA" zugewandt, während sich das IPSC zum Hochleistungsschießsport entwickelt hat bei dem es meist nur noch um das "abladen" von Blei geht, anstatt "Aufgaben" zu lösen. Dennoch ist es so, daß schon seit vielen Jahren im IPSC selbst auf "nur" LM, aber erst recht auf DM und EM genügend "Schützen" mit "Star-Wars-Ausrüstung" antreten die mit "Practical" nix, aber auch gar nix mehr, zu tun hat. Und da sind, leider, auch immer ne Menge "High-End-World-Top-Class-Shooters" dabei, so sehen die sich zumindest selbst, die wegen irgendwelcher angeblicher "Unzulänglichkeiten" des Standequipments" Ärger machen und einen Re-Shoot erzwingen wollen. Und in solchen Fällen geht es dann sehr wohl um juristische und sportrechtliche Fragen. Nicht jeder verkraftet es wenn die als Preise ausgelobten Waffen oder teures Equipment an einen anderen Schützen geht, wo man doch selbst sooo VIEL BESSER war und nur wieder mal der "Scheiß Timer" nicht korrekt funktioniert hat. Negativ, ich will hier keinen neuen Punkt aufmachen und diese, MEINE, Ansicht zum aktuellen "IPSC" auch nicht weiter diskutieren. Ich hab auch ganz sicher NICHT behauptet daß 90% NICHT den CED 7000 verwenden würden, schon deswegen nicht weil sich das in den letzten Jahren (in Europa) radikal zu Gunsten des CED 7000 geändert hat. Auch in den USA gehen die Preisgelder längst (noch) nicht in den Millionenbereich, und außerdem gibt es dort ganz viele andere Timer, die niemals den Weg nach Europa oder gar Deutschland gefunden haben, und die auch Mangels Umsatzmöglichkeiten und den erforderlichen Vorleistungen die für die Zulassung zu erbringen sind (da ist sie wieder, die böse Sende- und Empfangseinrichtung!) niemals zu uns finden werden. Außerdem kann ich nicht erkennen, daß sich die ursprüngliche Frage nur auf die Anwendung im Breitensport bezogen haben sollte. Selbst wenn es aber so wäre, so ist eine allgemeine Betrachtung sicher nicht unnütz, denn es sind exakt die gleichen Timer die auch im Profibereich eingesetzt werden. @scotty600 Warum aus dem "...Pro Shot" nix wird, da musst du den Saul schon selbst fragen. Und die Frage nach einer Neuauflage "des Gelben" mit großem Display kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Das Anzeigedisplay, die eigentliche Zeitanzeige, also das was ich dem Schreiber zur schriftlichen Erfassung "zeige", ist größer als beim CED 7000 und außerdem ist es für mich (als RO) doch viel "einfacher" dem Schreiber die Schmalseite des Timers zu zeigen (zum ablesen entgegen zu halten) als, so wie beim CED 7000 erforderlich, die gesamte Frontseite, denn dazu muss ich jedes Mal die Hand nach oben verdrehen. Zumindest empfinde ich dies so. Der CED 7000 hat halt hier den Vorteil, daß es hier das kleine tragbare Empfangsmodul "Time Keeper" gibt (kostet ca. $ 50.00), das sich der Schreiber an sein Board klemmen kann und somit beschränkt sich die Zeiterfassung am Ende des Range auf die verbale Bestätigung durch den RO und die "Hand-Verdreh-Turn-Übungen", noch dazu bei schlechten Sichtverhältnissen, sind überflüssig. Deswegen hab ich einen solchen "Time Keeper" und gebe diesen auch jeweils "meinem Schreiber". Der Schreiber muss mir dann nämlich am Ende des Ranges nur die Zeit ansagen die er auf seinem "Time Kepper" sieht (Laute Ansage: "43 Punkt 12") und ich bestätige das (Laute Antwort: "43 Punkt 12"). Ganz einfach. Das sind aber alles nur MEINE Erfahrungen und Eindrücke, andere mögen das ganz anders sehen oder auch ganz andere Prioritäten haben. Best Regards Jack Weaver
  22. Jack Weaver

    Welcher Timer?

    Hallo, eigentlich wollte ich hier nur dem "Erstfrager" (z-legend) eine Hilfestellung geben, und mich dann heraushalten, nach den Zuschriften von "Fyodor", "Webnotar" und "knight" ist das aber nun hinfällig. Ich schieße GK, fast nur KW, und so ich das sportlich mache, in allen Verbänden, ca. 50T Schuß per anno. Ich bin in Deutschland aktiv bei DSB, DSU, BDMP, BDS, BLDS, diversen anderen Verbänden, und ich schieße auch IDPA, wenn auch (natürlich) nicht in Germany, oder zumindest nicht "on German Soil". @Knight "Ich habe meinen CED 7000 immer mit dem Armband betrieben, weil ich während des Schießens wissen will, wie ich in der Zeit liege." Echt? Du rennst über die Stage und schaust dabei auch noch auf den Timer?? Dafür hast du Zeit und Aufmerksamkeit - auf der Stage?? Meine Hochachtung. Und was bitte schön machst du mit dieser Info? Je nachdem, die Sache etwas "langsamer angehen" oder etwa "Gas geben"?? @Fyodor "Shame on me", ich habe noch niemals Western geschossen. Ich beweifle auch keineswegs daß du, bezüglich deiner Erfahrung, speziell was Western angeht, völlig recht hast. Ich bin jedoch nicht auf einem "Timer-Kreuzzug" um andere von "irgendwas" zu überzeugen, ich wollte nur meine Erfahrung darstellen um dem "Frager" eine Hilfestellung zu geben. Außerdem kenne ICH das Westernschießen (in Deutschland) nur so, daß der Schütze von einer vorgegeben Position aus (eventuell bis zu 3 Positionen bei 3 unterschiedlichen Waffen, KW, Flinte, UH) die vorgegebenen Ziele beschießt, aber jedenfalls nicht, wie etwa beim "Bewegungsschießen", sich über den Stand bewegt, und das bis zu 100m weit. Für mich ist das ein mehr oder weniger "statisches Schießen", bei dem Schütze, RO und Schreiber, keineswegs über den Stage rennen, sondern immer in "Close Range" sind und sich nur wenig bewegen. Somit sind auch die Entfernungen für die Signalübertragung vom Timer des RO zu "Empfangsgeräten", wie z.B. dem "Time Keeper" des Schreibers, oder auch einer Großanzeige (Big Scoreboard) für das Publikum keinerlei Problem. Die "Western-Anwendung" ist somit für meinen eigentlichen Kommentar nicht wirklich relevant, weil gar nicht zutreffend. @Webnotar Grundsätzliches: Es gibt gefühlt ca. 127 (möglicherweise auch 298??, oder ähnlich) Timer für die angesprochene Anwendung. Wir schreiben (reden) hier jedoch über die Möglichkeiten die technisch anerkannt sind und für offizielle Wettbewerbe (eventuell sogar international) genutzt werden können, somit für diese auch offiziell spezifiziert sind, so wie eventuell auch für "berufliche" Anwendungen (dazu komme ich noch). Da bleiben in Europa, und in den meisten Teilen dieser Welt, nur ein paar wenige übrig. Alles andere, wenn auch vielleicht auf dem Markt oder "downloadbar", auch interessant, ist derzeit nicht relevant. In Germany reden wir hier zu 99% von "Speedmaster 3000" bzw. "der Gelbe", oder vom "CED 7000". Alles andere ist derzeit uninteressant, zumindest für eine seriöse (= behördliche oder kommerzielle oder sportliche ) Anwendung. "Pocket Pro II" ist in Germany NICHT üblich. Warum? Wir reden vom ernsthaften Wettbewerb oder behördlichem Training, nicht etwas von deiner Home-Anwendung, da kannst ne Sanduhr nehmen so du denn magst. Also, alles außer den 2 genannten ist derzeit, entweder nicht zuverlässig verfügbar, oder nicht geprüft, oder nicht zugelassen, oder es gibt keinen Händler, oder keinen Ansprechpartner oder keine Ersatzteile (Hardware), oder keine Gewährleistung, oder, oder, oder, oder ...... ST 3000 vs. CED 7000. Ich gebe dir recht was die Empfindlichkeitseintstellung von ST 3000 vs. CED 7000 angeht, das hat aber bezüglich der Empfindlichkeit der Schaltschwelle (technisch gesehen) absolut nichts mit "Schraube vs. Digital" zu tun, sondern hängt NUR mit dem möglichen Einstellbereich zusammen. Ist dir dieser vom Einstellumfang her bekannt?? Wenn ja, ich bitte um die technische Spezifikation. Ansonsten stellt sich die Frage nach der Schaltschwelle (der "Lautstärke" in dB) sowie der Verzögerungszeit (dem sog. "Delay" in ms) über welche der Schußknall, denn um einen solchen handelt es sich ja nun mal, anstehen muss um als "Schuss" (als Schallereignis) registriert und ausgewertet zu werden. Diese beiden Einstellungen (= Schwellwerte) sind natürlich digital (Tasteneingabe) viel besser reproduzierbar als bei Potieinstellung, aber das sagt trotzdem noch gar nichts über den Einstellbereich aus, und außerdem gibt es bei beiden Geräten ganz offensichtlich nur einen (1) für den Kunden zugänglichen variablen Parameter, welcher ist denn das? Aber du hast da ja eventuell bessere Infos?? Wenn du selbst für Wettkämpfe, vor allem für KK, nur noch den CED 7000 nimmst, so gehe ich davon aus, daß du dies als R0 (oder ähnliche Funktion) "machst", dies also auch BESTIMMEN kannst. Am I right?? Schön für dich, aber dann kannst du ja auch kompetent und Verbindlich (= rechtsverbindlich für den Wettbewerb) Auskunft geben. Wenn Sigried für die STEEL-Disziplinen die Bigboards von CED angeschafft hat (wie viele denn?) so mag das schön für die Zuschauer sein, ich sehe aber keineswegs warum dies "vertrauensbildend zum Schützen" sein sollte, ganz im Gegenteil. Hier müssen wir nun unterscheiden zwischen Disziplinen des BDS bei denen die Schützen den Abstand zum RO, und damit auch zum "Bigboard", so gut wie beibehalten, wie z.B. dem "Western-Schießen" oder den "Steel-Plate" Wettbewerben, oder den Competitions bei denen es bei den Schützen auch funkmässig (= empfangstechnisch) zur Sache geht, wo sie laufen müssen, zum Teil bis zu 100m, positiv, auch in Germany. Bei konstanter Entfernung zwischen "Timer" und "Empfänger" bis zu ca. 20m sehe ICH auch kein Problem, nur, NACHGEWIESEN (= technisch einwandfrei und JURISTISCH belastbar) ist dies mitnichten. Ich schreibe deswegen "juristisch belastbar" weil es bei TOP Veranstaltungen auch um TOP-Money geht, da legen die Buben gern mal Potest ein. Mittlerweile geht es bei solchen Wettbewerben nicht mehr nur um die Ehre sondern eben auch um Geld, um Preisgeld, zum Teil um VIEL Preisgeld. Und da will ich ganz einfach sehen, erst mal noch nicht mal vernüftig (= technisch und juristisch belastbar z.B. TÜV) nachgewiesen haben, daß die Trefferermittlung und auch Trefferaufnahme über eine 100m Laufdistanz zuverlässig funktioniert. Wobei der Terminus "zuverlässig" natürlich technisch und auch in der Sportordnung noch zu klären wäre. Wir reden hier von (international) Distanzen bis zu 100m, und der technisch einwandfreien Übertragung von Ergebnisdaten (= GEWINNdaten = Geld) bei Schießwettbewerben - hier geht es auch um Geld! Ich möchte hier daran erinnern, daß wir hier nicht mehr einfach nur über ein Freizeitvergnügen schreiben, sondern über ein "Geschäft". Wenn ich mit meinen Leuten die Praxis trainiere, dann ist die Zeiterfassung mit CED 7000 und die Darstellung (über Bigboard) völlig nebensächlich, denn das ist "der Job", da gibt es nix zu gewinnen, nur zu überleben. Die Erfassung und Darstellung der jeweiligen Schießzeiten (Schußabgaben) ist nur "zur Info", und wenn ab und an, innerhalb eines Gebäudes oder bei vielen metallischen Wänden, mal ein Schuß fehlt, nicht erfasst und nicht an das Board übermittelt wurde, dann ist das eben so, "No Big Deal". Wenn du jedoch in einem Wettbewerb bist dann ist die Sache völlig anders. DU bist Ro auf einem Stage über ca. 50m, Minimum 26 Schuß, es gibt die Zeiterfassung über CED 7000 und die Anzeige im Zielbereich über das Big Scoreboard. Der Competitor hat ein "Bad Result", und, nun ja, 30 Shot und 54,39 Sec. auf dem Bigbord, sowie 32 Shot und 57,92 Sec. auf dem Timer des RO. Was kommt nun? Der Shooter wird Protest einlegen, denn das Bigboard zeigt ja ein vorteilhafteres Ergebnis als der Timer des RO. Daß auf die weitere Entfernung und die Stahlabschirmungen im Range (25m+, usw.) das Signal einfach nicht übermittelt wurde und der Timer einfach nur Echos aufgezeichnet haben könnte ist ja bekannt. Ja nun, shit happens. Natürlich zählt am Ende nur das was auf dem Timer des RO angezeigt wird, aber willst du dich wirklich potentiell immer dieser möglichen (und durchaus berechtigten) Diskussion aussetzen? Bei GROSSEN Wettbewerben geht es nicht nur um Plätze, sondern schlicht um Geld! Ich will da mal ganz konkret werden. "Webnotar" hat hier angekündigt, daß er nächste Woche die CED 7000 Anlage und die Boards zur Anzeige nach Phillipsburg mitbringt, und dann auf Stand 9 das "Speed Steel Sidematch" anbietet. Ist natürlich dumm daß es da nix zu gewinnen gibt, zumindest nicht im Sinne von "Money", aber so ist das eben, ich kann ja auch nicht immer Glück haben. Die Frage bleibt trotzdem, was passiert wenn die Anzeige des RO (auf seinem CED 7000) 10,2 Sekunden (11 Schuß) anzeigt, die der großen Anzeige für das Publikum aber 8,7 Sekunden (10 Schuß), weil halt die Daten nicht übertragen wurden, warum auch immer? Was dann? Ja nun, ich weiß auch wie die offizielle Regelung ist oder sein sollte, aber DU willst das durchsetzen?? Das will ich dann aber life erleben. Das nächste Problem, bisher nicht angesprochen, interessiert wahrscheinlich auch die meisten Schützen nicht, bis daß sie denn strafrechtlich mal irgendwo zur Verantwortung gezogen werden, ist das "Funkmodul". Sowohl ein "Speedmaster" als auch ein "CED" MIT Sender oder auch nur Empfänger (mit RF) ist ein "Electronc Device" mit Sende- und/oder Empfangseinrichtung, und benötigt in JEDEM Land dieser Erde erst mal eine Freigabe, und dies gilt auch für alle Empfänger, z.B. also auch für alle "Big Boards", auch für die von CED. So ein "Electronic Device" mit Sende- und oder Empfangseinrichtung, muss je nach Land, Frequenz, Modulationsart und Sendeleistung erst mal geprüft und zugelassen werden, ansonsten kann eventuell sogar schon der Besitz eine Straftat sein (kommt auf Land an). Nicht umsonst gibt es im Manual irgendwo (meist auf der letzten Seite) eine Info zur FCC- und R&TTE Zulassung. Ohne diese Zulassung darfst du das Teil nämlich gar nicht betreiben, und es kann auch gut sein, daß du zwar für das Land X ne Zulassung hast, nicht aber für das Land Y, schon der Besitz kann dort verboten sein, weil halt einfach die Frequenz, oder die Modulationsart oder die Sendeleistung dort nicht zulässig ist - warum auch immer. Das kann übrigens nicht nur so sein, das ist auch tatsächlich so. "Ich weiß doch von nix", oder "Ich hab doch von nix gewusst", oder "Ich hab doch keine Ahnung von nix gehabt" nützt dir dann im Zweifelsfalle auch nix. Dies alles mag vielen Schützen nicht passen oder stark übertrieben erscheinen, das Waffengesetz lässt in Analogie grüssen, es ist aber alles nun mal so. Best Regards Jack Weaver
  23. Jack Weaver

    Welcher Timer?

    Hallo, ich habe sowohl einen Speedtimer 3000 als auch zwei CED 7000 RF, das sind die mit dem Funkmodul, und "arbeite" mit allen. Über den neuen "CED 7000 Pro Shot" kann ich nichts sagen, ich werde so schnell auch keinen erwerben, ich sehe mich nicht als "eigenfinanzierten Tester" für Saul Kirsch. Meine Erfahrungen zusammengefasst, wobei ich den Bezug von einer Quelle in Germany vorraussetze, denn das hat natürlich Auswirkungen auf den Preis und die Gewährleistung: ST 3000 ist in Germany (noch immer) verbreiteter als CED. CED 7000 (RF) ist insgesamt preiswerter als ST 3000, vor allem mit den "Optionen". Der Speedtimer 3000 hat allerdings den großen Vorteil daß er mit einer handelsüblichen 9V Batterie funktioniert, er benötigt somit auch kein Ladegerät, welches somit auch nicht defekt sein kann. Der CED hat einen eingebauten Akku. Der Akku ist zwar bei mir zwar in einem 12h-Betrieb noch nie leer geworden, aber er kann bei einem Defekt natürlich nicht sooo einfach gewechselt werden, und außerdem ist fraglich was er kostet und wie die Lieferzeit ist. Außerdem benötigt der CED ein Ladegerät oder ein USB Ladekabel, und ein dann natürlich ein USB Ladegerät, auch diese Geräte können ausfallen. Was ich nicht habe oder brauche kann auch nicht ausfallen - it´s that simple. Wenn der Akku jedoch defekt ist, dann ist jedenfalls erst mal "All Over". Nicht so ganz zufällig hab ich vom CED 2 Stück, man hat ja schließlich auch nicht nur 1 Waffe im Bag. Es gibt von CED auch noch ein "Reserve Batteriepack", mit ganz normalen AAA Zellen, das kann auf der Unterseite ganz einfach angesteckt werden, wozu allerdings die optional erhältliche Gummischützhülle für das CED, so vorhanden, vom CED abgezogen werden muss. Hab ich als Reserve(Magazin), aber noch niemals benutzt. Für den CED 7000 gibt es das Funkmodul zum einfach (selbst) nachrüsten, Saul beschreibt die Installation auch im Netz ganz schön <https://www.youtube.com/watch?v=Ker5iHZ0rvs>, aber wie dieser Eingriff ins Gerät sich auf die Gewährleistung auswirkt sei erst mal dahingestellt, zumindest verliert er darüber kein Wort. Für den CED gibt es auch ein kleines Empfangsmodul ("Time Keeper", ca. $ 50.00) für den zweiten Mann auf der Range, den "Schreiber". Das gibt es nach meinem aktuellen Kenntnisstand für den ST 3000 nicht. ICH fand den "Time Keeper" immer sehr nützlich, denn das reduziert Kommunikationsprobleme zwischen RO und Schreiber deutlich, wobei die Ansage und Bestätigung natürlich dadurch keinesfalls ersetzt wird, erforderlich ist der "Time Keeper" also nicht. Für beide Timer gibt es, so Funkmodul installiert, eine funk gesteuerte Großanzeige (Scoreboard), mit Batterie- und/oder Netzbetrieb. Die Großanzeige von CED ist deutlich preiswerter als die für den Speedtimer. ABER: Der "Time Keeper" des CED 7000 funktioniert einwandfrei, der "Schreiber" ist ja schließlich normalerweise auch immer nur ein paar Schritte hinter dem RO, bei der Funkübertragung zum Scoreboard gibt es aber manchmal schon bei weniger als 25m "Übertragungsprobleme", erst recht wenn einen Menge (metallische) Kugelfänge auf dem Range herumstehen. Ist nicht wirklich problematisch, denn es zählt ja eh nur die Zeit auf dem Timer des RO, aber ärgerlich ist es schon. Es wäre deswegen interessant zu erfahren ob es das "Funkmodul" eventuell in verschiedenen Leistungsklassen (Sendeleistung) gibt, denn natürlich sind die einschlägigen Vorschriften (Gesetze) diesbezüglich landespezifisch und unterschiedlich. Ähnliche Probleme habe ich beim Scorebord des Speedtimer nicht erlebt, aber, ich selbst besitze nur ein Scoreboard für den CED, beim Scoreborad (und der Funkübertragung) des ST 3000 fehlt mir der (Langzeit)vergleich. Ob dir diese Info nun wirklich was nutzt musst du natürlich selbst wissen, außerdem ist das nur MEINE Erfahrung, andere mögen das ganz anders sehen oder auch ganz andere Prioritäten haben. Best Regards Jack Weaver
  24. Hallo, ich lese ja zu 99% der Zeit einfach nur mit und hüte mich - zumindest meist - irgendwas zu kommentieren, ich lese mit und muss oft verständnislos den Kopf schütteln. Ich muss mir auch immer wieder klar machen, daß 99% der Themen von jedem Foristen innerhalb von wenigen Minuten eigener Recherche im Netz zu klären wären UND die meisten der Foristen ja wohl sowas wie ne Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben sollten. Auch muss ich mich auch immer wieder wundern wie bereitwillig die Foristen-Gemeinde nach jedem Knochen schnappt der Ihnen hingeworfen wird, oft sogar nach TROLL-Knochen. O.K., jetzt schnappe auch ich mal wieder nach einem Knochen - soll nicht so schnell wieder vorkommen. Das meiste was von "technischer Seite" zur "Seriennummer" zu sagen wäre hat "Mausebaer" ja schon dargestellt, z.B. wie mit nicht-lateinischen Buchstaben zu verfahren ist - dafür gibt es Platzhalter. Im übrigen ist das ganze Vorgehen sowohl für die Übernahme der "originalen Seriennummer", so denn überhaupt vorhanden!, als auch für die nachträgliche "Zuteilung und Anbringung" eindeutig beschrieben, wobei der immer wieder erwähnte § 26 sich auf die "NACHTRÄGLICHE Anbringung" des sogenannten "Element: Seriennummer" bezieht. In der Definition des "Element: Seriennummer" im Bundesanzeiger (und auch anderswo) ist völlig klar gestellt, daß die "Seriennummer" vom Hersteller oder auch vom Importeur vergeben und angebracht wird und aus ZUGELASSENEN Zahlen, Zeichen und Sonderzeichen bestehen kann, kann, nicht MUSS. Was unter "zugelassen" zu verstehen ist, das ist wieder eine ganz andere Frage. Es ist ebenfalls festgelegt, daß für eine Waffe die keine Seriennummer hat die Bezeichnung "ohne" zu wählen ist. Es ist also keineswegs gefordert daß nun eine Seriennummer zu vergeben wäre, sondern es ist ganz im Gegenteil festgelegt daß die Bezeichnung "ohne" zu wählen ist. Das ist keine KANN-Bestimmung, sondern eine MUSS-Bestimmung. Ist die Seriennummer nicht bekannt, ist die Bezeichnung „unbekannt“ zu wählen. Es ist dann zeitnah zu prüfen, ob eine amtliche Nummer zu vergeben ist. Hier ergeben sich natürlich (schon aus der Bestimmung im Bundesanzeiger heraus) ganz schnell Fragen, die aber nicht etwa ich zu klären hätte, schon gar nicht hier. Aus der vorher schon erwähnten Bestimmung "Die Seriennummer stellt eine eindeutige, individuelle Kennzeichnung einer Schusswaffe dar, die vom Hersteller oder Importeur ...... dauerhaft auf der Schusswaffe angebracht wurde" ergibt sich natürlich zwangsläufig, daß sich eine unendliche Anzahl, Form und Varianten der selben ergeben kann (ergibt), bis hin zu Piktogrammen und völlig exotischen, ja nun, "Nennt es wie ihr wollt". Es kann also auch durchaus sein, es ist sogar sehr wahrscheinlich, daß sich "eine identische Nummer" mehrmals auf irgendwelchen Waffen (Teilen) aus aller Welt finden lässt. Die internationalen Hersteller, vor allem die am "Khyber Pass", orientieren sich eher weniger am NWR als an hauseigenen Normen. Ich habe jetzt gerade mal, aus Interesse, meine ganzen WBK durchgesehen (eine 2-stellige Anzahl), und da ist von "ohne", bis "Sonder", "C4", "2687", "18", "HP", "70-Lo-702666-5" bis "KS-2014-EWH" alles mögliche zu finden - der Fantasie sind also keine Grenzen gesetzt. Selbst 3 verschiedene GLOCK, identische KW des gleichen Models aber unterschiedlicher Baureihen und Kaliber, haben 3 SEHR verschiedene "Zeichenkombinationen" da sie von 3 verschieden Importeuren stammen. GLOCK Kenner werden dies natürlich jetzt heftigst bezweifeln, würde ich an ihrer Stelle auch tun, ändert aber nix, ist nun mal so. Eine (1) Erklärung dafür ist möglicherweise, daß in bestimmten Städten in bestimmten Bundesländern, auch in den Ämtern die mit Waffen zu tun haben, ich drücke das jetzt bewusst sehr vorsichtig aus, noch die Vernunft und Bürgernähe vorherrscht, was aber mit den Seriennummern die ich bereits genannt habe NICHTS zu tun hat, die waren tatsächlich schon so auf den Teilen. Wenn ich tatsächlich mal ein Teil "eintragen" lasse was möglicherweise (nur möglicherweise!) noch keine sichtbare Nummer hatte die ich hätte erkennen können als ich es erworben habe, dann hat es bestimmt eine wenn ich es eintragen lasse. Und mein SB sagt "O.K.", und trägt das genausso ein. Es könnte auch durchaus sein, daß wir, anläßlich einer Seriennummer, schon gemeinsam über die Lottozahlen des letzten WE nachgedacht haben, natürlich nur einfach so, nur so zum Spaß. Die Frage von "CZM52", "Und wo ist das Problem?", kann ich also nur wiederholen, ebenso wie die von "Grizzly45", "Hat die Tastatur geklemmt?". Auch ein Umzug in eine andere Stadt, wie von "Shiva" vorgeschlagen könnte helfen. Du kannst dich aber eventuell auch einfach auf deine Hinterbeine stellen und "deutlich" werden, aber, das ist was anderes als "laut und unhöflich" werden. UND du solltest DICH SELBST sachkundig machen, und das ist was anderes als im Forum einer Internetseite "Meinungen und Klatsch" aufzusammeln. ALLES (absolut ALLES) kann eingegeben werden so der SB denn WILL und auch FÄHIG ist. Im übrigen ist es nicht unser Problem, das Problem der Waffenbesitzer, daß das System nützlich, arbeitsfähig und/oder konsistent ist - I simply dont care. DU BIST KEIN BITTSTELLER, DU BEZAHLST DIESE LEUTE, DU BIST IHR KUNDE!! Q: Grizzly 45 Hat der Nick was mit (d)einer Vorliebe für eine bestimmte Marke zu tun? Mark I bis Mark V?? Best Regards Jack Weaver
  25. Das Problem das hier von einem Schützen angesprochen wird taucht in schöner Regelmässigkeit immer wieder auf und hat bezüglich der Fragestellung vor allem 3 Ursachen die aber keineswegs bei den Vereinen oder Verbänden liegen sondern schlicht beim Schützen selbst. 1. Der Schütze will eine Waffe erwerben für die es in "seinem" Verband keine Disziplin gibt, ergo keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. 2. Der Schütze will eine Waffe erwerben für die es in "seinem" Verein keine Nutzungsmöglichkeit gibt da entweder die Standzulassung oder aber eine vereinsinterne Beschränkung dies nicht hergibt. 3. Der Schütze hat ein völlig falsches Vereins-, Verbands- und Rechtsverständnis. Zu 1. Wenn es in dem Verband X keine Disziplin für die gewünschte Waffe gibt muss der Schütze eben einem (weiteren) Verband Y beitreten in dem es für die Wunschwaffe auch eine Disziplin gibt und angeblich will der Fragesteller ja auch "mal in einem anderen Verband sachen wie Fallscheiben oder ähnliches schießen". Die eigentliche Intention des Gesetzgebers als auch der Verbände ist eh nicht kompatibel zu der Fragestellung, denn der Schütze will ja immer eine bestimmte Disziplin ausüben und benötigt nur deswegen und dafür eine bestimmte Waffe, nicht umgekehrt - so zumindest denkt sich das der Gesetzgeber und die Verbände. Es ist allein Sache des Schützen einem geeigneten Verband "für Fallscheiben oder ähnliches" beizutreten. Im übrigen kann es der Gesamtgemeinschaft der Schützen nur nützlich sein wenn Schützen jeweils in mehreren Verbänden Mitglied und da natürlich auch sportlich tätig sind. Wer aber unbedingt "Western" schießen will muss halt nun mal in den BDS, wer PPC 1500 schießen will in den BDMP und wer unbedingt Fallscheiben schießen will, nun, da gibt es mehrere Verbände. Zu 2. Es gibt nirgendwo eine Vorschrift die ein Bedürfnis an die Standzulassung eines bestimmten Vereins koppelt, es muss jeweils nur eine Nutzungsmöglichkeit geben. Diese Nutzungsmöglichkeit kann auch ein zweiter, dritter oder vierter Verein sein der die notwendige Standzulassung hat, und dem der Schütze dann eben beitreten muss, wenn es denn keine Nutzungsmöglichkeit als Gast gibt. Außerdem gibt es ja schließlich auch gewerbliche Standanbieter. Es ist allein Sache des Schützen einem geeigneten Verein beizutreten, in dem dann auch "Fallscheiben oder ähnliches" geschossen werden. Wer GK schießen will sollte eben in einem Verein Mitglied sein in dem dies möglich ist, das gleiche gilt für den Bogensport, Schrotdisziplinen, Schwarzpulver, Mehrdistanz, IPSC oder auch 50m Disziplinen. Zu 3. Dass ist, neben 1 und 2, das was mich bei den meisten Fragestellungen dieser Art am meisten auf die Palme bringt, das mangelhafte Know-How der Schützen, was auch hier wieder in der Fragestellung zum Ausdruck kommt: "da ich die Disziplin in meinem Verein nicht schießen kann, wird mir denke ich der Oberschützenmeister auch kein Bedürfnis dafür ausstellen". Die Zeiten in denen Bedürfnisbescheinigungen von Vereinsvorständen, z.B.einem Oberschützenmeister, ausgestellt wurden sind schon sehr lange vorbei. Ein Verein bzw. sein Vorstand kann alles mögliche bestätigen, dies bestätigt der Verein dann aber regelmässig gegenüber einem Verband und nicht der zuständigen Verwaltungsbehörde, aber der Verein bestätigt ganz bestimmt kein Bedürfnis. Es ist zu aller erst Sache des Schützen sich über die Vorschriften und Abläufe kundig zu machen, und darunter verstehe ich nicht die Frage "Wo muss ich mich denn da hinwenden um das nötige Bedürfnis zu bekommen?" einfach in ein Forum zu stellen, sondern zu erst mal seine Hausaufgaben selbst zu machen.
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