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Jack Weaver

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Alle Inhalte von Jack Weaver

  1. Hallo, ich lese ja zu 99% der Zeit einfach nur mit und hüte mich - zumindest meist - irgendwas zu kommentieren, ich lese mit und muss oft verständnislos den Kopf schütteln. Ich muss mir auch immer wieder klar machen, daß 99% der Themen von jedem Foristen innerhalb von wenigen Minuten eigener Recherche im Netz zu klären wären UND die meisten der Foristen ja wohl sowas wie ne Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben sollten. Auch muss ich mich auch immer wieder wundern wie bereitwillig die Foristen-Gemeinde nach jedem Knochen schnappt der Ihnen hingeworfen wird, oft sogar nach TROLL-Knochen. O.K., jetzt schnappe auch ich mal wieder nach einem Knochen - soll nicht so schnell wieder vorkommen. Das meiste was von "technischer Seite" zur "Seriennummer" zu sagen wäre hat "Mausebaer" ja schon dargestellt, z.B. wie mit nicht-lateinischen Buchstaben zu verfahren ist - dafür gibt es Platzhalter. Im übrigen ist das ganze Vorgehen sowohl für die Übernahme der "originalen Seriennummer", so denn überhaupt vorhanden!, als auch für die nachträgliche "Zuteilung und Anbringung" eindeutig beschrieben, wobei der immer wieder erwähnte § 26 sich auf die "NACHTRÄGLICHE Anbringung" des sogenannten "Element: Seriennummer" bezieht. In der Definition des "Element: Seriennummer" im Bundesanzeiger (und auch anderswo) ist völlig klar gestellt, daß die "Seriennummer" vom Hersteller oder auch vom Importeur vergeben und angebracht wird und aus ZUGELASSENEN Zahlen, Zeichen und Sonderzeichen bestehen kann, kann, nicht MUSS. Was unter "zugelassen" zu verstehen ist, das ist wieder eine ganz andere Frage. Es ist ebenfalls festgelegt, daß für eine Waffe die keine Seriennummer hat die Bezeichnung "ohne" zu wählen ist. Es ist also keineswegs gefordert daß nun eine Seriennummer zu vergeben wäre, sondern es ist ganz im Gegenteil festgelegt daß die Bezeichnung "ohne" zu wählen ist. Das ist keine KANN-Bestimmung, sondern eine MUSS-Bestimmung. Ist die Seriennummer nicht bekannt, ist die Bezeichnung „unbekannt“ zu wählen. Es ist dann zeitnah zu prüfen, ob eine amtliche Nummer zu vergeben ist. Hier ergeben sich natürlich (schon aus der Bestimmung im Bundesanzeiger heraus) ganz schnell Fragen, die aber nicht etwa ich zu klären hätte, schon gar nicht hier. Aus der vorher schon erwähnten Bestimmung "Die Seriennummer stellt eine eindeutige, individuelle Kennzeichnung einer Schusswaffe dar, die vom Hersteller oder Importeur ...... dauerhaft auf der Schusswaffe angebracht wurde" ergibt sich natürlich zwangsläufig, daß sich eine unendliche Anzahl, Form und Varianten der selben ergeben kann (ergibt), bis hin zu Piktogrammen und völlig exotischen, ja nun, "Nennt es wie ihr wollt". Es kann also auch durchaus sein, es ist sogar sehr wahrscheinlich, daß sich "eine identische Nummer" mehrmals auf irgendwelchen Waffen (Teilen) aus aller Welt finden lässt. Die internationalen Hersteller, vor allem die am "Khyber Pass", orientieren sich eher weniger am NWR als an hauseigenen Normen. Ich habe jetzt gerade mal, aus Interesse, meine ganzen WBK durchgesehen (eine 2-stellige Anzahl), und da ist von "ohne", bis "Sonder", "C4", "2687", "18", "HP", "70-Lo-702666-5" bis "KS-2014-EWH" alles mögliche zu finden - der Fantasie sind also keine Grenzen gesetzt. Selbst 3 verschiedene GLOCK, identische KW des gleichen Models aber unterschiedlicher Baureihen und Kaliber, haben 3 SEHR verschiedene "Zeichenkombinationen" da sie von 3 verschieden Importeuren stammen. GLOCK Kenner werden dies natürlich jetzt heftigst bezweifeln, würde ich an ihrer Stelle auch tun, ändert aber nix, ist nun mal so. Eine (1) Erklärung dafür ist möglicherweise, daß in bestimmten Städten in bestimmten Bundesländern, auch in den Ämtern die mit Waffen zu tun haben, ich drücke das jetzt bewusst sehr vorsichtig aus, noch die Vernunft und Bürgernähe vorherrscht, was aber mit den Seriennummern die ich bereits genannt habe NICHTS zu tun hat, die waren tatsächlich schon so auf den Teilen. Wenn ich tatsächlich mal ein Teil "eintragen" lasse was möglicherweise (nur möglicherweise!) noch keine sichtbare Nummer hatte die ich hätte erkennen können als ich es erworben habe, dann hat es bestimmt eine wenn ich es eintragen lasse. Und mein SB sagt "O.K.", und trägt das genausso ein. Es könnte auch durchaus sein, daß wir, anläßlich einer Seriennummer, schon gemeinsam über die Lottozahlen des letzten WE nachgedacht haben, natürlich nur einfach so, nur so zum Spaß. Die Frage von "CZM52", "Und wo ist das Problem?", kann ich also nur wiederholen, ebenso wie die von "Grizzly45", "Hat die Tastatur geklemmt?". Auch ein Umzug in eine andere Stadt, wie von "Shiva" vorgeschlagen könnte helfen. Du kannst dich aber eventuell auch einfach auf deine Hinterbeine stellen und "deutlich" werden, aber, das ist was anderes als "laut und unhöflich" werden. UND du solltest DICH SELBST sachkundig machen, und das ist was anderes als im Forum einer Internetseite "Meinungen und Klatsch" aufzusammeln. ALLES (absolut ALLES) kann eingegeben werden so der SB denn WILL und auch FÄHIG ist. Im übrigen ist es nicht unser Problem, das Problem der Waffenbesitzer, daß das System nützlich, arbeitsfähig und/oder konsistent ist - I simply dont care. DU BIST KEIN BITTSTELLER, DU BEZAHLST DIESE LEUTE, DU BIST IHR KUNDE!! Q: Grizzly 45 Hat der Nick was mit (d)einer Vorliebe für eine bestimmte Marke zu tun? Mark I bis Mark V?? Best Regards Jack Weaver
  2. Das Problem das hier von einem Schützen angesprochen wird taucht in schöner Regelmässigkeit immer wieder auf und hat bezüglich der Fragestellung vor allem 3 Ursachen die aber keineswegs bei den Vereinen oder Verbänden liegen sondern schlicht beim Schützen selbst. 1. Der Schütze will eine Waffe erwerben für die es in "seinem" Verband keine Disziplin gibt, ergo keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. 2. Der Schütze will eine Waffe erwerben für die es in "seinem" Verein keine Nutzungsmöglichkeit gibt da entweder die Standzulassung oder aber eine vereinsinterne Beschränkung dies nicht hergibt. 3. Der Schütze hat ein völlig falsches Vereins-, Verbands- und Rechtsverständnis. Zu 1. Wenn es in dem Verband X keine Disziplin für die gewünschte Waffe gibt muss der Schütze eben einem (weiteren) Verband Y beitreten in dem es für die Wunschwaffe auch eine Disziplin gibt und angeblich will der Fragesteller ja auch "mal in einem anderen Verband sachen wie Fallscheiben oder ähnliches schießen". Die eigentliche Intention des Gesetzgebers als auch der Verbände ist eh nicht kompatibel zu der Fragestellung, denn der Schütze will ja immer eine bestimmte Disziplin ausüben und benötigt nur deswegen und dafür eine bestimmte Waffe, nicht umgekehrt - so zumindest denkt sich das der Gesetzgeber und die Verbände. Es ist allein Sache des Schützen einem geeigneten Verband "für Fallscheiben oder ähnliches" beizutreten. Im übrigen kann es der Gesamtgemeinschaft der Schützen nur nützlich sein wenn Schützen jeweils in mehreren Verbänden Mitglied und da natürlich auch sportlich tätig sind. Wer aber unbedingt "Western" schießen will muss halt nun mal in den BDS, wer PPC 1500 schießen will in den BDMP und wer unbedingt Fallscheiben schießen will, nun, da gibt es mehrere Verbände. Zu 2. Es gibt nirgendwo eine Vorschrift die ein Bedürfnis an die Standzulassung eines bestimmten Vereins koppelt, es muss jeweils nur eine Nutzungsmöglichkeit geben. Diese Nutzungsmöglichkeit kann auch ein zweiter, dritter oder vierter Verein sein der die notwendige Standzulassung hat, und dem der Schütze dann eben beitreten muss, wenn es denn keine Nutzungsmöglichkeit als Gast gibt. Außerdem gibt es ja schließlich auch gewerbliche Standanbieter. Es ist allein Sache des Schützen einem geeigneten Verein beizutreten, in dem dann auch "Fallscheiben oder ähnliches" geschossen werden. Wer GK schießen will sollte eben in einem Verein Mitglied sein in dem dies möglich ist, das gleiche gilt für den Bogensport, Schrotdisziplinen, Schwarzpulver, Mehrdistanz, IPSC oder auch 50m Disziplinen. Zu 3. Dass ist, neben 1 und 2, das was mich bei den meisten Fragestellungen dieser Art am meisten auf die Palme bringt, das mangelhafte Know-How der Schützen, was auch hier wieder in der Fragestellung zum Ausdruck kommt: "da ich die Disziplin in meinem Verein nicht schießen kann, wird mir denke ich der Oberschützenmeister auch kein Bedürfnis dafür ausstellen". Die Zeiten in denen Bedürfnisbescheinigungen von Vereinsvorständen, z.B.einem Oberschützenmeister, ausgestellt wurden sind schon sehr lange vorbei. Ein Verein bzw. sein Vorstand kann alles mögliche bestätigen, dies bestätigt der Verein dann aber regelmässig gegenüber einem Verband und nicht der zuständigen Verwaltungsbehörde, aber der Verein bestätigt ganz bestimmt kein Bedürfnis. Es ist zu aller erst Sache des Schützen sich über die Vorschriften und Abläufe kundig zu machen, und darunter verstehe ich nicht die Frage "Wo muss ich mich denn da hinwenden um das nötige Bedürfnis zu bekommen?" einfach in ein Forum zu stellen, sondern zu erst mal seine Hausaufgaben selbst zu machen.
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