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IGNORED

Waffenschrank, was darf sonst noch rein?


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Puuh, ich bin ja auch ein Vorsichtiger. Aber wenn es niemand schadet, es nicht ausdrücklich verboten ist und ich Bock darauf habe, ja, dann mach ich es manchmal einfach! Man nennt das wohl Freiheit.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PhilippWuppertal:

Wäre es mir erlaubt, in meinen Waffenschrank der Klasse 1 neben den Waffen und der Munition auch Dokumente und Wertsachen zu verwahren? Also Sachen, die mit der Jagd nichts zu tun haben? 

Solange der Besitz nicht Illegal ist kannst alles in den Schrank packen was du magst.

Leucht_spur Muni zb würde ich darin jetzt nicht verwaren (wenn ich welche hätte)...

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb pablohover:

Solange der Besitz nicht Illegal ist kannst alles in den Schrank packen was du magst.

 

der schwachsinn des tages!!!

wer verbietet dir "illegales" darin zu lagern?!?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb PhilippWuppertal:

Wäre es mir erlaubt, in meinen Waffenschrank der Klasse 1 neben den Waffen und der Munition auch Dokumente und Wertsachen zu verwahren?

  

vor 55 Minuten schrieb PhilippWuppertal:

Das ging ja schnell :) Danke soweit.

 

Noch etwas: Schweigen ist Gold (OPSEC). Also falls jemand etwas besitzt, was bei anderen Begehrlichkeiten erwecken könnte wie Wertsachen und evtl. auch Waffen, dann sollte er das nicht an die große Glocke hängen und auch den Aufbewahrungsort geheim halten. Selbst wenn es in einem Tresor ist. Auch wesentliche Sicherheitsmaßnahmen sollte man im Regelfall geheim halten. Hilfreich ist, wenn der Einbrecher z. B. vom Lärm einer Alarmanlage heftig überrascht wird, so dass ihm ein Ei aus der Hose fällt. Besser so, als wenn er als einzige Möglichkeit sieht, dem Besitzer aufzulauern und ihm ein Messer an den Bauch zu halten.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb HangMan69:

wer verbietet dir "illegales" darin zu lagern?!?

 

Würde sich bei einer unangemeldeten Kontrolle nicht gut machen. Das war wohl gemeint.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

wer verbietet dir "illegales" darin zu lagern?

Es verbietet sich von selbst:

1. Illegale Sachen zu besitzen, wir sind doch die guten :crazy:

2. Die illegalen Sachen der Frau im eigenen Schrank aufzubewahren, wo sie im Falle einer Aufbewahrungskontrolle direkt den Behördenmitarbeiter ins Auge stechen könnten.... 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb 300RUM:

Bevor es untergeht: die Frage des TS war mehr als peinlich. 

Finde ich eigentlich nicht.

Die Frage war vielleicht unglücklich gestellt. Klar, dass man das darf.

Aber die Frage ist doch eher, ob es sinnvoll ist.

Bei einer Kontrolle kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Frage auf, ob auch der Lebenspartner Zugang zum Tresor hat, weil gemeinsame Dokumente und Wertsachen darin liegen. Hatte jemand schon einmal so eine Situation?

 

BTW: so ein Forum lebt m.A.n. von allen möglichen Fragestellungen. So eine Aussage wie oben macht die Diskussionskultur kaputt. Wann man nichts Konstruktives beizutragen hat, muss man auch keinen Beitrag abgeben.

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Geschrieben

An der Stelle möchte ich noch erwähnen, auch wenn das nicht jede Behörde so handhabt, dass die Beamten selbst den Schrank ausgeräumt haben und sich den gesamten Inhalt angeschaut haben. War eine Aufbewahrungskontrolle, keine Hausdurchsuchung.

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Der LI:

Bei einer Kontrolle kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Frage auf

 

Als Waffenbesitzer konditioniert man sich auf Situationen. Auch auf die Kontrollen. Die WBKs liegen auf dem Tisch, im Schrank sind die betreffenden Waffen. Sonst nix. Kein Smalltalk, keine Familienangehörigen anwesend, keine Antworten neben dem Thema, keine Einblicke in den "Alltag". Die beschneiden meine Persönlichkeitsrechte in dem Moment unverhältnismäßig und zutiefst. Deshalb bin ich in der Situation nicht der freundlich-nette Depp. Bei normalem Bestand darf das keine 5 Minuten dauern.

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Vorsicht:

 

In einem EN-0 Darf aus Sicherheitsgründen grundsätzlich niemals die Bedienungsanleitung der Waffen gelagert werden, da Einbrecher sonst rausfinden wie man damit schiesst.

In einem EN-1 zulässig, aber  nur in lateinischer oder altgriechischer Sprache.

 

Was in beiden strengstens untersagt ist, ist dort Sonnenbrillen,  teuere Armbanduhren, Goldschmuck und Jogginghosen nebst Bandana zu lagern, weil nämlich ein Einbrecher keine coolen Gangsta-Klamotten und Blingbling zu den Waffen bekommen sollen. Lagerung von Gangsta-Klamotten  überhaupt nur mit BKA-Ausnahmegenehmigung nach §40 und abgenommenem Sicherheitsraum EN-4 und höher mit alarmanlage und stacheldraht ums Haus herum...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Bei allem Spott; sooooooooo unsinnig finde ich die Frage in unserem Land leider nicht mehr. 
Das ein kleinkarierter Beamter über die Bezeichnung "Waffenschrank" ein Zweckbindung herstellt, sodass nur die Aufbewahrung von Waffen darin zulässig ist, ist für mich denkbar. 
(Wenn auch unsinnig)
Denkt nur an die Zweckbindung einer Garage; Fahrräder und Rasenmäher sind selbst bei ausreichend Platz nicht zulässig. 

Geschrieben

Ich verstehe einfach nicht wieso sich Leute hier so dermaßen lustig über eine einfache Frage machen?!

Natürlich hat man das alles gelernt und sollte mit etwas klarem Menschenverstand sowas selber beantworten können, aber ein normales "ja, kann man machen" ist doch kein Problem. Vll. ist der TS neu im Schießsport oder einfach unsicher, dann muss man den Post doch nicht als peinlich oder lächerlich abstempeln?! Ein Forum ist doch dafür da um Fragen zu stellen oder Hilfestellungen zu bekommen?! Dachte ich zumindest...

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb mwe:

Hilfreich ist, wenn der Einbrecher z. B. vom Lärm einer Alarmanlage heftig überrascht wird, so dass ihm ein Ei aus der Hose fällt.

Hiervon würde ich Abstand nehmen da unsere Rechtsprechung dich für die nicht mehr gegebene Bereicherung der Damenwelt in Regress nehmen würde.

 

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