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IGNORED

Waffenschrank, was darf sonst noch rein?


PhilippWuppertal

Empfohlene Beiträge

vor 17 Stunden schrieb Mittelalter:

 

2. Die illegalen Sachen der Frau im eigenen Schrank aufzubewahren, wo sie im Falle einer Aufbewahrungskontrolle direkt den Behördenmitarbeiter ins Auge stechen könnten.... 

Der 32cm Dilxdo heute Sperrelement genannt ungewaschen-------moment ich such grad die PP könnse mal kurz halten....:rofl:

Bearbeitet von Valdez
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Die Frage des Threadstarters lässt sich erweitern, damit sie spannender wird:

 

Stellt euch vor, ihr habt einen Waffenschrank der Klasse 0 mit einem Gewicht von unter 200 kg und darin 5 erlaubnispflichtige Kurzwaffen gelagert und somit das Maximum dieses 0-er Schranks ausgeschöpft. Und jetzt wollt ihr noch eure Schreckschusswaffe (SRS) darin lagern.

 

Die Quizfrage:

Dürft ihr das oder dürft ihr es nicht?

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vor 12 Stunden schrieb MAHRS:

...keine Familienangehörigen anwesend, ...

Wenn bessere Zeugen parat sind, also vorzugsweise Rechtsanwalt, Büma, Sachkundeausbilder, usw. ist das natürlich besser. Aber wenn Du unbedingt alleine (Dir glaubt eh niemand) gegen (1 ist sehr selten) 2 - 5 Personen der unteren Verwaltungsbehörde zu irgend was Stellung nehmen willst: Hab Spaß!

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Wer diese Frage als unsinnig abtut, hat offenbar schon seit Jahrzehnten nicht mehr ins deutsche Waffengesetz geschaut. Gerade bei Neulingen drängen sich nach dem Lesen dieses Machwerks und dem Konsum diverser Berichte zu gerichtlich festgestellten Unzuverlässigkeiten solche Fragen geradezu auf. In dem Bereich ist praktisch gar nichts zu blöd, dass es nicht doch irgendwo im Gesetz oder in einer Verwaltungsvorschrift versteckt sein könnte.

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Am 7.10.2023 um 19:52 schrieb Rohrzange:

Die Frage des Threadstarters lässt sich erweitern, damit sie spannender wird:

 

Stellt euch vor, ihr habt einen Waffenschrank der Klasse 0 mit einem Gewicht von unter 200 kg und darin 5 erlaubnispflichtige Kurzwaffen gelagert und somit das Maximum dieses 0-er Schranks ausgeschöpft. Und jetzt wollt ihr noch eure Schreckschusswaffe (SRS) darin lagern.

 

Die Quizfrage:

Dürft ihr das oder dürft ihr es nicht?

Ja, das darf man.

 

Gruß

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
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Das mit dem 6ex-Spielzeug bei LWB´s scheint ja mehr oder weniger normal zu sein, wenn ich den Beiträgen so folge - Man sagt denen ja auch immer einen kleinen Pipi-Hannes nach... Also unsere Spielzeuge liegen im Pulverschrank, den Inhalt wollten sie bisher nicht kontrollieren. :lol:

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Am 6.10.2023 um 22:34 schrieb Mittelalter:

Es verbietet sich von selbst:

 

2. Die illegalen Sachen der Frau im eigenen Schrank aufzubewahren, wo sie im Falle einer Aufbewahrungskontrolle direkt den Behördenmitarbeiter ins Auge stechen könnten.... 

Der wertvolle Schmuck meiner Frau ist natürlich im Waffenschrank. Wenn sie ihn tragen will, muss sie halt vor mir in die Knie gehen und lieb zu mir sein. :-)

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Google sagt mir das hier:

 

"Sind Fahrräder in der Garage erlaubt?
 
 
Fahrräder sind erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich vom Vermieter verboten wurden. Auch als Werkstatt darf eine Garage in bestimmten Fällen genutzt werden – und die muss nicht einmal etwas mit dem Auto zu tun haben. „Entscheidend ist stets, dass die Garage ohne große Aufräumarbeiten mit dem Auto genutzt werden kann.18.08.2022

 

Garagen dienen in erster Linie dem unterstellen von Kraftfahrzeugen (um den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten).

Ein in der Garage abgestelltes Fahrrad ist erlaubt, wenn das Auto daneben dadurch noch genutzt werden kann."

 

Zweckentfremdungen Partyraum, Werkstatt o.ä. bedürfen natürlich einer genehmigten Nutzungsänderung.

 

Gruß SBine

Bearbeitet von Sachbearbeiter
Zu früh gesendet
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Leute, wir sind doch in D.

Selbstverständlich gibt es heute dazu in den meisten Bundesländern Verordnungen, schon die Reichsgaragenordnung 1939 hat sich vor über 80 Jahren in 44 Paragraphen zu dem Thema ausgelassen.

Schon vorher gab es in Bayern die Verordnung und oberpolizeiliche Vorschriften über die Einstellung von Kraftfahrzeugen vom 13. Juli 1931.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Bearbeitet von Elo
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vor 21 Minuten schrieb Elo:

Leute, wir sind doch in D.

Selbstverständlich gibt es heute dazu in den meisten Bundesländern Verordnungen, schon die Reichsgaragenordnung 1939 hat sich vor über 80 Jahren in 44 Paragraphen zu dem Thema ausgelassen.

Sch vorher gab es in Bayern die Verordnung und oberpolizeiliche Vorschriften über die Einstellung von Kraftfahrzeugen vom 13. Juli 1931.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung

Und jetzt brauchen wir noch die Reichs.. äh Bundeswaffenschrankordnung der Ampel:rotfl2:

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