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IGNORED

Wechselsystem - Langwaffe zu Kurzwaffe?


McLOVIN

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Gearaffe:

Auf welches Bedürfnis willst Du denn bitte ein sagen wir Ar15 in 9mm als Kurzwaffe sportlich bekommen?

 

Kennst Du dazu passende Disziplinen irgendeines Verbandes?

Die Sports Carbine-Disziplinen des BDMP zum Beispiel. Register 9, Sportordnung Langwaffen, ab 26...

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@McLOVIN

Die einzige Stelle, von der Du eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, ist Deine waffenrechtlich zuständige Behörde.

Dort musst Du gebührenpflichtig Deine Frage als Feststellungsbescheid platzieren.

Nur dann hast Du eine rechtsverbindliche Auskunft und kasst Dich darauf verlassen.

 

Aber CZM52 hat schon alles dazu gesagt.

 

Die Konvertierung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe ist erlaubnispflichtig.

 

Mit einer 223 Rem Grundwaffe ist der Erwerb eines 9mm Wechselsystems nicht erlaubnisfrei.

 

frogger

 

 

 

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vor 15 Minuten schrieb JuergenG:

Die Sports Carbine-Disziplinen des BDMP zum Beispiel. Register 9, Sportordnung Langwaffen, ab 26...

 Der BDMP lässt bei den Langwaffendisziplinen KURZwaffen zu?  Sicher ??

 

ICH lese da:

D.26.1 Waffe
Zugelassen sind alle für das sportliche Schießen zugelassene
halbautomatische Langwaffen in Kurzwaffenkalibern

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vor 17 Minuten schrieb frosch:

Die einzige Stelle, von der Du eine rechtsverbindliche Auskunft bekommen kannst, ist Deine waffenrechtlich zuständige Behörde.

Dort musst Du gebührenpflichtig Deine Frage als Feststellungsbescheid platzieren.

 

was ja auch quatsch ist!

du beantragst ja keinen "feststellungsbescheid" bei deiner behörde!

er fragt da an ob sein vorhaben rechlich i.o. ist oder nicht!

und diese frage wird wohl kaum einen gebührenbescheid nach sich ziehen...

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vor 4 Stunden schrieb McLOVIN:

UPDATE:

Ich hatte eben eine telefonische Beratung mit einem Anwalt gehabt. Er hat mir erklärt, dass ich ein Wechselsystem in Kaliber 9mm erwerben darf, wenn ich dafür eine gewisse Disziplin schießen darf. Das "geringerer" Kaliber muss nicht zwingend nur kleinerer Durchmesser bedeuten.

Allerdings hat er mir dazu erwähnt, dass ich optimalerweise mich als erstes bei der zuständigen Behörde melden soll und das besprechen soll, um mögliche Komplikationen vermeiden zu können. 

 

Fazit:

Ich darf für die Hauptwaffe im Kaliber .223 ein Wechselsystem in Kaliber 9mm erwerben, nur wenn ich eine anerkannte Disziplin damit schießen kann. Man sollte es lieber vorab mit der Waffenbehörde besprechen, selbst wenn sie es verbieten sollten, kann man sich mit einem Anwalt durchsetzen. Ob es sich lohnt, ist eine andere Frage.

 

 

Ich habe eben mit der zuständigen Waffenbehörde telefoniert. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass es nicht klar ist, ob mit "geringer" auch wirklich nur kleinerer Durchmesser gemeint ist. Sie haben mich drumgebeten eine E-Mail zu schreiben und sie würden meine Frage weiterleiten und schriftlich beantworten.

 

Ich würde also bisher sagen, dass es noch offen ist, ob man ein Wechselsystem in Kaliber 9mm für eine Hauptwaffe in Kaliber .223 erwerben darf.

Ich schicke gleich die Email los und wurde euch natürlich die Antwort mitteilen.

Was dein Fachanwalt auch berücksichtigt hat,  dass wir in der BRD ca. 550 Waffengesetze haben.

So viele Waffenbehörden gibt es auch in Deutschland 

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vor 5 Stunden schrieb CZM52:

Jetzt komm, er hat ja OFFENSICHTLICH nen richtigen Fachanwalt im WaffG..............  da läuft das schon.:lol:

 

Wobei schon geil ist, wenn dein Anwalt dir sagt "passt scho", aber frag mal die Behörde......:headbang:

Naja, der Anwalt hat ja schon Recht.

 

Wenn es eine Disziplin gibt in der die Waffe mit dem Wechselsystem geschossen werden kann, dann kann er das Wechselsystem erwerben. Mit Bedürfnisbescheinigung und Voreintrag, ganz normal. Nur eben nicht erlaubnisfrei. Und natürlich nur wenn es lang genug ist dass keine Kurzwaffen dabei entsteht.

Bearbeitet von Fyodor
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Am 30.3.2023 um 14:44 schrieb Thomas St.:

Im Anhang 2 steht wirklich "geringer".

Bedeutet es geht rein nach Nenndurchmesser.

.22lfB ist kleiner/geringer als .223Rem.

 

 

https://bobp.cip-bobp.org/uploads/tdcc/tab-v/22-long-rifle-ge.pdf

Geschoss G1 = 5.72

 

https://bobp.cip-bobp.org/uploads/tdcc/tab-i/223-rem-170406-de.pdf

Geschoss G1 = 5.70

 

 

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Am 1.4.2023 um 07:59 schrieb Raiden:

Glücklicherweise geht es um:

"Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers"

und nicht um das Geschosskaliber.

Die Läufe definieren sich nun mal auch gesetzlich durch das Geschosskaliber und nicht durch den Laufaußendurchmesser. Und Kaliber heißt nun mal Durchmesser. Auch ist es am Ende wurscht was ein Anwalt sagt wenn kein Händler ein 9mm System ohne Voreintrag für eine .223 rausrückt. Und dann spielt die für Sportschützen zugelassene minimale Lauflänge bei Langwaffen auch noch eine Rolle, wonach sich ein Händler in der Regel auch richten wird.

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.223 Rem:

 

Zitat

Lauf
F 1)* = 5.56 (Feldkaliber)
Z 1) = 5.69  (Zugkaliber)

G1 1) = 5.70 (.2244")

 

 

.22lfb

 

Zitat

Lauf

F 1)* = 5.38 (Feldkaliber)

Z 1) = 5.58 (Zugkaliber)

G1 1) = 5.72 (.2251)

 

 

Geschoss ist nicht relevant, das Kaliber der Waffe ist es, wie @Raiden bereits erwähnte. Ginge nach dem Geschoss, so wäre es auch eine ".23 lfb"...

 

 

---------------Technisches OT-----------------------------

Das die .22 lfb einen doch wesentlich kleineres Laufkaliber als das Geschoss(5.38<5.58<5.72) hat liegt daran, das die Festlegung basierend auf Bleigeschossen vorgenommen wurde, die sich beim Schuss gewalttätig herunterkalibireren lassen. Es gibt noch andere Beispiele von historischen Kalibern bei denen das so ist. Wenn man als Wiederlader auf so eine Diskrepanz zwischen Zugkaliber und Geschosskaliber trifft, dann sollte man tunlichst die Finger von Mantelgeschossen lassen.

 

Bei der .223 Remington entspricht das Zugkaliber .224 Zoll nahezu dem Geschosskaliber, mit minimalem Übermaß. Wäre das bei der .22lfb auch so, hätte man mit den Einstecksystemen in für .223 wohl keine rechte Freude, weil der Geschossdurchmesser gerade so an den den Feldern anpressen, aber nicht mal die Züge ausfüllen würde...

 

---------------------------

 

Bearbeitet von ASE
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  • 2 Wochen später...
  • 3 Wochen später...

Hallo,

jetzt habe ich nochmal eine offizielle Antwort von der Waffenbehörde. Es ist, wie die meisten es erklärt haben, nicht erlaubt. Mit Kaliber wird NUR der Durchmesser gemeint und daher wird 9mm Luger als ein größeres Kaliber als .223Rem bezeichnet, auch wenn die Energie da ganz was anderes aussagt. Den Sinn kann ich nicht nachvollziehen, aber darum geht es hier auch nicht, sondern darum, ob es erlaubt ist.

 

An alle, die aus irgendeinem Grund das Bedürfnis hatten, sich negativ über die Frage zu äußern. Es schadet nicht, wenn man Dinge hinterfragt!

Wenn ein Gesetz für Jemand nicht 100% klar ist und keine offizielle Antwort vom Gesetzgeber gibt, dann sollte einem nicht die Möglichkeit weggenommen werden, Fragen zu stellen.

 

Liebe Grüße

Screenshot_41.png

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Kann jemand die Logik hinter dieser Wechselsystemregulierung erklären?

 

Man ist ja bereits extrem gefährlicher Waffenbesitzer für das Grundsystem, weshalb darf man sich dann nicht einfach Wechselsysteme in anderen Kalibern kaufen? Mit der Leistung der Patrone scheint das ja nicht viel zu tun zu haben. Kauf ich mir ein “schwaches” 9mm System kann ich da einfach 556 und 762 draufbasteln, starte ich hingegen mit 556 dann fallen selbst schwache Kaliber wie 300 BLK oder eben 9mm weg. 


Und wie gesagt, weshalb überhaupt, wenn man doch mit der Grundwaffe bereits als extrem gefährlich gilt? Welche zusätzliche Gefahr ergibt sich aus Wechselsystemen, von denen man ja auch immer nur eines verbaut haben kann?
 

 

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vor 4 Stunden schrieb AmericanDad:

Kann jemand die Logik hinter dieser Wechselsystemregulierung erklären?

 

Die Suche nach Logik im deutschen Waffengesetz wird oftmals nicht von Erfolg gekrönt.

Das Waffengesetz von 1938 (vor Bundesrepublik) hatte gerade mal 12 (zwölf) Seiten.

Das wurde dann ab 1972 - wohl insbesondere von Juristen ohne tiefgründiges praktisches und technisches Hintergundwissen - im Laufe etlicher Jahrzehnte immer weiter ausformuliert.

Heute haben wir im Waffenrecht mehrere Gesetze, dazu Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Feststellungsbescheide bis hin zu einem Leitfaden, in dem das BKA technische Begriffe erklärt.  

Es gab über Jahrzehnte sogar Regelungen, nach denen das Aussehen einer Waffe maßgeblich für eine Verbot war.

Das hat man glücklicherweise abgeschafft, will aber nun offenbar wieder dort hin.

Anderes Beispiel wäre, daß eine Repetierflinte zur verbotenen Waffe mutiert, weil der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wird.

Da ist die Sache mit den Wechselsystemen doch eher unspektakulär.

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vor 45 Minuten schrieb Elo:

 

Die Suche nach Logik im deutschen Waffengesetz wird oftmals nicht von Erfolg gekrönt.

Das Waffengesetz von 1938 (vor Bundesrepublik) hatte gerade mal 12 (zwölf) Seiten.

Das wurde dann ab 1972 - wohl insbesondere von Juristen ohne tiefgründiges praktisches und technisches Hintergundwissen - im Laufe etlicher Jahrzehnte immer weiter ausformuliert.

Heute haben wir im Waffenrecht mehrere Gesetze, dazu Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Feststellungsbescheide bis hin zu einem Leitfaden, in dem das BKA technische Begriffe erklärt.  

Es gab über Jahrzehnte sogar Regelungen, nach denen das Aussehen einer Waffe maßgeblich für eine Verbot war.

Das hat man glücklicherweise abgeschafft, will aber nun offenbar wieder dort hin.

Anderes Beispiel wäre, daß eine Repetierflinte zur verbotenen Waffe mutiert, weil der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt wird.

Da ist die Sache mit den Wechselsystemen doch eher unspektakulär.


Gibt es Interessenvertreter die hier vehement - und wie man sieht auch begründbar - Änderungen fordern?

 

Grundsätzlich hört man von denen ja nur immer dann, wenn es um Verschärfungen geht, dort schwingt man sich dann zum Bollwerk des bestehenden Irrsinns auf. 
 

Gerade solcher Unsinn ließe sich doch super abschaffen, da können ja nicht einmal Waffenhasser was gegen haben. 

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vor 7 Minuten schrieb AmericanDad:


Gibt es Interessenvertreter die hier vehement - und wie man sieht auch begründbar - Änderungen fordern?

 

Grundsätzlich hört man von denen ja nur immer dann, wenn es um Verschärfungen geht, dort schwingt man sich dann zum Bollwerk des bestehenden Irrsinns auf. 
 

Gerade solcher Unsinn ließe sich doch super abschaffen, da können ja nicht einmal Waffenhasser was gegen haben. 

 

 

Dann kauft der erste, der aufgrund Gesetz nur ne .22 haben darf, mal kurz Bedürfnisfrei ne .223 und dann? 

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