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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


PetMan

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vor 3 Stunden schrieb GermanKraut:

Gerade für die Angehörigen Verstorbener ist es zuweilen sehr wichtig, dass nicht jeder hergelaufene Dödel problemlos vertrauliche Daten bekommt.

Ja, der Dödel arbeitete zu dem Zeitpunkt ca 30 J für Staat und Ämter, wollte sich auch bei Friedhofsamt und Bürgermeister zB auch mit Truppenausweis ausweisen.

Es erfolgte keine Info an die Verwandtschaft. Später besuchte ich die Nichte und sie war happy dass sich überhaupt jemand kümmern wollte.

Eben Leben live.

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vor 4 Stunden schrieb GermanKraut:

 Ganz besonders auch die Regeln, die einem nicht gefallen.

 

Und falls einem diese nicht gefallen, geht man dagegen den vorgeschriebenen rechtlichen Weg.

 

Ist halt auch ein Charakterzug.

 

 

Nun, über DEINEN Charakter wissen wir ja nun Bescheid.

 

Ich hoffe, Du findest überhaupt so viele Ärsche, um Dein Arschkriechbedürfnis decken zu können ....

 

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vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Das sehe ich genauso und ich habe ihr eben eine letzte Mail geschrieben. Ich habe versucht sachlich zu bleiben, was mir nicht leicht fiel. Das doofe an der Sache ist, der verstorbene wird am Wohnort seines Sohnes bestattet. Aus bestimmten gründen. An dem Wohnort des verstorbenen selber hätte die Genehmigung eine Gebühr von 30 Euro gekostet und wäre in kürzester zeit genehmigt wordn. Als "Vereinsveranstaltung", wo der Verein verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewesen wäre und nur der Nachweis einer Vereinshaftpflicht gefordert würde. Nicht wie hier jetzt Schiesserlaubnis für jeden einzelnen Schützen mit allen Nachweisen die man sich nur vorstellen kann. Die Leiterein hatte in ersten telefonaten mündlich abgelehnt wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Am ende sah sie die wohl nicht mehr so hoch......................Sie hat auch das Schiessen nicht versagt, sondern es " nur " mit Hürden belegt....................so kann man auch ans Ziel kommen........ans eigene.....

 

Das gemeine ist ja, dass die Tante wahrscheinlich testen will, wieviel euch der letzte Wille tatsächlich wert ist. Wenn ihr vor der Gebühr "kneift", fühlt sie sich nur bestätigt. An eurer Stelle würde ich das jetzt durchziehen. Ich bin sogar bereit, dafür zu spenden.

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vor 2 Minuten schrieb goodoldrebel:

An eurer Stelle würde ich das jetzt durchziehen. Ich bin sogar bereit, dafür zu spenden.

Ich spende mit und komme auch rüber.

Die Dame spielt auf Zeit, die durch die Terminierung der Beerdigung nicht gegeben ist.

Dem Wunsch des Verstorbenem könnte man auch etwas später nachkommen, wenn der bürokratische Blödsinn geklärt ist.

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vor 32 Minuten schrieb goodoldrebel:

Wenn ihr vor der Gebühr "kneift", fühlt sie sich nur bestätigt. An eurer Stelle würde ich das jetzt durchziehen. Ich bin sogar bereit, dafür zu spenden.

Das wäre nicht wirklich ein Problem gewesen. Aber von jedem Schützen einen Antrag zu bekommen, kopien von Perso und WBK damit sie bei den Waffenbehörden die richtigkeit kontrollieren kann und eine Kopie einer Haftpflichtversicherung aus der Hervorgeht das auch der bestimmungsgemäße Umgang mit Waffen und Munition zu erkennen ist , das habe ich in der kürze der Zeit nicht hin bekommen. Die Schützen wohnen weit verteilt, sind fast alle älter, manche haben kein Smartphone oder die möglichkeit zu scannen . Dann ist mir noch ein Schütze ausgefallen heute und ich hätte das ganze für den Ersatz dann heute auch noch regeln müssen und das reicht einfach nicht. Das war in knapp 2 Tagen zuviel . Ich bin seit vorgestern involviert, meiner Geschäftsführerin wurde am Telefon in etwa gesagt das geht nicht. Von wegen innere Sicherheit und Ordnung................. die ANforderungen habe ich seit Montagnachmitttag

Bearbeitet von PetMan
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vor 26 Minuten schrieb Cannon Balls:

Kontenance, Alfred !

Bei diesem U-Boot hat er aber Recht....ähm Links natürlich.

 

Vielleicht hat auch die Dame auf dem Ordnungsamt, über die wir hier so viel schreiben, einen Account angelegt und ist jetzt das GermanKrautende.

Fragen über Fragen......

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vor 5 Minuten schrieb PetMan:

Das wäre nicht wirklich ein Problem gewesen. Aber von jedem Schützen einen Antrag zu bekommen, kopien von Perso und WBK damit sie bei den Waffenbehörden die richtigkeit kontrollieren kann und eine Kopie einer Haftpflichtversicherung aus der Hervorgeht das auch der bestimmungsgemäße Umgang mit Waffen und Munition zu erkennen ist , das habe ich in der kürze der Zeit nicht hin bekommen. Die Schützen wohnen weit verteilt, sind fast alle älter, manche haben kein Smartphone oder die möglichkeit zu scannen . Dann ist mir noch ein Schütze ausgefallen heute und ich hätte das ganze für den Ersatz dann heute auch noch regeln müssen und das reicht einfach nicht. Das war in knapp 2 Tagen zuviel . Ich bin seit vorgestern involviert, meiner Geschäftsführerin wurde am Telefon in etwa gesagt das geht nicht. Von wegen innere Sicherheit und Ordnung................. die ANforderungen habe ich seit Montagnachmitttag

 

Sorry Peter, dass war mir nicht richtig bewusst. Ich komme mir jetzt blöd vor, da ich euch "Knausrigkeit" unterstellt habe. Tut mir leid!!! :peinlich:

Ich drücke euch weiter die Daumen.

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Kein Problem, Silvio. Ging dabei aber um den Unterschied zu anderen behörden, die EINE Genehmigung ausstellen und dafür die vorgesehenen 30 Euro EINMAL aufrufen und hier, wo wir PRO SCHÜTZE 30 Euro hätten zahlen sollen.Wir haben auch schon mit 10 Mann salut geschossen, hier waren aber jetzt "nur " 5 dabei . Das ist, finde ich, schon ein nicht unerheblicher Unterschied. Und uns steht im Verein eine modernisierung ins Haus die 6 stellig kostet...............da käme es auf die paar Euro auch nicht an ( 2x5 Stände auf 25 m , Indoor, voll begehbar sind in Arbeit )

 

Edit: In dem Zusammenhang hier gefällt mir deine Signatur sehr gut, Silvio . Ohne das ich die jetzt explizit auf die Dame beziehen würde natürlich :dirol:

Bearbeitet von PetMan
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vor 8 Stunden schrieb GermanKraut:

 

Na sicher, super Idee.

 

Einfach mal eine Entscheidung zu akzeptieren, die sachlich und rechtlich absolut korrekt begründet wurde. ist keine Option?

 

Die Sachbearbeiterin hat doch alles richtig gemacht und die Voraussetzungen genannt, unter der dieses Salutschießen möglich ist. Wenn dem Antragsteller diese Optionen nicht gefallen, dann hat er halt Pech gehabt.

 

Steht doch nirgends geschrieben, dass man den Ermessungspielraum als Sachbearbeiter bis zum äußersten in EINE Richtung ausnutzen muß.

 

Man kann es auch echt übertreiben mit der Begriffsstutzigkeit, korrekte Entscheidungen zu akzeptieren.

 

 

Uuuuuuuuuuuuuuubbbbbbbbbbbooooooooooooooooottttttttttt

 

 

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Ich hatte schon zweimal die Ehre für verstorbene Vereinskameraden auf der Beerdigung Salut zu schießen. Eine kleine Truppe zog mit Fahne ans Grab, drei Schützen mit Flinten, Schwarzpulver Platzpatronen. Es zogen nach den Schüssen die Rauchschwaden über den Friedhof.. Es war auch für die anderen trauernden sehr bewegend. Was soll daran falsch sein?

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vor 2 Stunden schrieb Knalltrauma:

Was soll daran falsch sein?

Frag mal zb unsere Frau Feaser. Genau wie halbautomatische Waffen die wie Kriegswaffen aussehen, das braucht kein Mensch. Das sind bei denen die Argumente. Die sind aber alles, nur nicht Faktenbasiert.

vor 7 Stunden schrieb chr:

Vielleicht hat auch die Dame auf dem Ordnungsamt, über die wir hier so viel schreiben, einen Account angelegt und ist jetzt das GermanKrautende.

Fragen über Fragen......

Oh je, da schreibst du was...............................:drinks:

Das sie hier über den Thread informiert ist ( keine Ahnung von wem, von mir mal nicht) hatte ich erwähnt? Und das telefonisch darum gebeten wurde das hier zu löschen ?  Kann ich jetzt ja ruhig schreiben, ich bekomme die Genehmigung eh nicht fristgerecht.......................

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Schade, dass es hier so viel unnützes Rauschen auf persönlicher Ebene in dem Thread gibt.

Was ich mich aber im Kern des Threads die ganze Zeit frage, ob das Problem durch Salutwaffen und Kartuschenmunition und damit einhergehenden dem WaffG erst gescheitert ist. Die ganzen ablehnenden Gründe, auf die es am Ende raus lief, wären doch mit "Lärmgeräten" (aka Böllern) ins Leere gelaufen, da die Böllerei doch nicht dem WaffG unterliegt. Oder sehe ich das falsch?

 

Grüße

Hobbes

 

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@PetMan, Du hast jetzt im Guten (!!!) alles versucht, den letzen Wunsch Deines Schützenkameraden zu erfüllen. Auch wenn Dir dieser Erfolg letztendlich versagt bleibt. Aber Dein verstorbener Schützenkamerad kann sich glücklich schätzen, zu seinen Lebzeiten einen Kameraden wie Dich zu haben! Wenn er jetzt auf seiner Wolke sitzt und auf Dich herab schaut, wird er bestimmt trotzdem zufrieden mit Dir sein.

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Eine technische Möglichkeit wäre noch vorhanden, für das abspielen von Bild und Tonaufnahmen dürft es noch keine Genehmigungspflicht geben.

Kleine Ansprache des Salutkommandos mit dem Hinweis auf die Dame des Amtes und dann die Aufnahme der Salutschüsse (Kanonen) zur Beerdigung 

der Queen in Original Lautstärke abspielen. Etwas Schwarzpulver verbrennen um es natürlicher erscheinen zu lassen und fertig. Bei der nächsten

Anfrage von "wichtigen Personen" mit Hinweis auf die Dame nur noch mit "Starterpatschen" antreten sowie beim Umzug die Waffenkoffer schultern.

 

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vor 2 Stunden schrieb hobbes_am_stand:

wären doch mit "Lärmgeräten" (aka Böllern) ins Leere gelaufen,

Hallo Hobbes

 

es geht hier, meiner Meinung nach, nicht um "Lärm machen", sondern um "Salut-Schießen", zum letzten Gedenken an einen Kameraden. Lärm machen geht auch mit einer Trommel.

 

Steven

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Hätten wir reine "Salutwaffen ", also Waffen aus denen NUR Kartuschenmunition verschossen werden kann, gehabt wäre der Aufriss viel geringer gewesen. Wären wir ein " Brauchtumsverein " nach § 16 gewesen ebenso . Da wir aber unsere Waffen über §14 haben sah die Dame das rein als "Schiessen ausserhalb von Schiesstätten" . Das Gesetz nennt halt das Salutschiessen nicht explizit als Ausnahme, aber im Gesetz kan nicht abschliessend jeder Lebenssachverhalt abgehandelt werden. Die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz sagt unter 12.5

 

Zitat

Der Begriff „im Einzelfall“ lässt auch den Erlass von Allgemeinverfügungen zu, wenn sich die Regelung auf einen als bestimmten Sonderfall klassifizierbaren, insbesondere örtlich und zeitlich eingrenzbaren, Lebenssachverhalt (z.B. bei schießsportlichen Wettkämpfen) beschränkt.

Da hier aber nicht z.B Salutschiessen bei Beerdigungen  steht sieht sie das nicht als einschlägig. So ging unser Schriftwechsel mit Nennung der Fundstellen im Waffengesetz und der Verwaltungsvorschrift hin und her. Unterm Strich erinnerte mich das ganze immer mehr an Taubenschach......................

 

Ich habe gestern Abend noch mit unserem ehemaligen Vereinvorsitzenden Gesprochen. Der hat sich früher um solche Sachen gekümmert. Den hatte ich auch angerufen, aber er und sein Handy sind nicht immer am gleichen Ort.......................Der verstand die Welt nicht mehr. In unserem Ort selber reichte immer ein Anruf um so ein Salutschiessen anzumelden " Wir wissen dann ja bescheid " die Antwort von der Ordnungsbehörde am telefon. Unsere zuständige Stadt stellt solche Erlaubnisse kostenlos aus. Auch wurden wir schon mehrfach von der Stadt angefragt bei Veranstaltungen Salut zu schiessen. Was wir auch taten.

Es gibt also Ordnungsamtsleiter die den ihnen im § 12 Abs. 5 eingeräumten Ermessensspielraum ausnutzen. Und halt welche die es nicht tun. Wir sind hier wohl auf eine der letzeren Gattung gestossen...................Schade..................

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