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IGNORED

Kleinkaliber gleich Kleinkaliber


n128f

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vor 6 Minuten schrieb raze4711:

Dan  fang mal an Randzünderpatronen  zu laden. 

Und erst warten bis du 21 Jahre alt bist . Dann klappt das auch mit dem Wiederladen 

Die Aussage von mir war Schwachsinnig 

Ganz einfach man findet auch Patronen in dem Kaliber unter 200 joule natürlich lässt sich darüber Streiten ob das am Ende zugelassen wird oder nicht 

Normalerweise müsste das aber funktionieren 

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14 minutes ago, raze4711 said:

Und erst warten bis du 21 Jahre alt bist . Dann klappt das auch mit dem Wiederladen 

 

Oder bemühe Dich um eine Ausnahme von der Alterserfordernis... (bei manchen Behörden geht das tatsächlich noch).

Ist aber auch wieder eine von diesen ekelhaften willkürlichen "kann" Bestimmungen.

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vor 16 Minuten schrieb n128f:

Die Aussage von mir war Schwachsinnig 

Ganz einfach man findet auch Patronen in dem Kaliber unter 200 joule natürlich lässt sich darüber Streiten ob das am Ende zugelassen wird oder nicht 

Normalerweise müsste das aber funktionieren 

 

Oder einfach warten bis du das geforderte Alter hast..... 

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vor 3 Minuten schrieb drummer:

Weil siche die Behörden und ihre Richter einen Dreck für das Gesetz interessieren, wenn es zu Deinen Gunsten und gegen ihre Ideologie angewendet werden könnte?!

Da hast du woll leider Recht unsere Regierung momentan ist halt auch 👎

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Das finde ich jetzt etwas übertrieben.

 

Das Wiederladen von Randzündern ist in Deutschland nicht legal möglich, in großen Teilen der Welt aber schon. Und mein Opa hat es nach dem Krieg auch gemacht, weil gelegentlich mal ein Hase in den Ofen sollte, aber kein Geld da war und Waffenbesitz verboten war, Munition also nicht gekauft werden konnte. Das war nicht so unüblich, auch hier nicht. Und wenn ich bei jedem Video das etwas zeigt das ich hierzulande nicht darf die "Notbremse" ziehen würde, blieben nicht viel interessantes übrig. Selbst die alten Familienvideos dürfte ich dann teilweise nicht mehr sehen.

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  • 9 Monate später...
Am 25.10.2022 um 21:23 schrieb Mittelalter:

Du stammst also aus einer alten Wildererdynastie? :grin:

Nein, das waren nur ein paar wenige Jahre. Eigentlich stamme ich aus einer sehr wohlhabenden Familie. Sogar eine Straße in unserer Heimatstadt ist nach der Familie (mütterlicherseits) benannt, weil denen damals das ganze Viertel gehörte.

 

Geblieben ist davon nichts. In der Badischen Revolution hat mein Vorfahr Bahnschienen gesprengt, und wurde entdeckt oder verraten. Jedenfalls hat er alles verkauft, das Geld eingepackt, und ist in die USA ausgewandert. Dort leben die Nachkommen noch heute von diesem Geld, bzw. dessen Früchte. Seine Nachfahren dort sind auch heute noch sehr wohlhabend. Seine Nachfahren hier in Deutschland hatten gar nichts mehr, und sind verarmt.

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vor 5 Minuten schrieb Fyodor:

Eigentlich stamme ich aus einer sehr wohlhabenden Familie.

....Nachfahren hier in Deutschland hatten gar nichts mehr, und sind verarmt.

 

Das erinnert mich an die Aussage eines meiner Dozenten damals.

Jurist mit schönem adligen Namen (einschließlich noch vornehmem Habitus..). Und wurde von uns danach gefragt.

Antwort war: Ja, wir waren eine reiche Adelsfamilie. Dann haben wir uns im XYZ-Konflikt im späten Mittelalter mal auf die falsche Seite gestellt - und das war es dann mit dem Wohlstand. Geblieben ist nur der Name.

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Grundsätzlich können Wechselläufe /Systeme in 22 WMR und 17 HMR bei bestehendem Grundeintrag 22 lfB genehmigungsfrei erworben werden.

Grund: Die G1 von 22 WMR und 17 HMR ist kleiner.

 

Allerdings geht das für unsere Jüngsten leider nicht, weil das 200 Joule Limit geknackt wird. Also bis 25 warten oder mit 21 auf die Couch.

 

Wenn man ganz pingelig ist, dürfen Besitzer einer Grundwaffe in 223 Rem keine 22lfB Läufe/Wechselsysteme genhmigungsfrei kaufen, weil die G1 von 22lfB größer ist, als die von 223Rem.

 

frogger

 

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vor 7 Stunden schrieb frosch:

Wenn man ganz pingelig ist, dürfen Besitzer einer Grundwaffe in 223 Rem keine 22lfB Läufe/Wechselsysteme genhmigungsfrei kaufen, weil die G1 von 22lfB größer ist, als die von 223Rem.

Nope. G1 ist nicht relevant, sondern das Laufprofil und da ist .22lfb mit einem Zugkaliber von 5.58 wesentlich kleiner als .223 mit einem Zugkaliber von 5.69, stauchbarer Bleigeschoss machts möglich

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Da ist es hat die Frage, wie man in diesem Fall Kaliber definiert.
Aus dem Waffengesetz geht es für Läufe im Gegensatz zu Wechseltrommeln nicht eindeutig hervor.
Es ist die Rede vom gleichen oder geringeren Kaliber und letztlich weiß man nicht genau, was gemeint ist: Innenkalibber oder Außenkaliber des Laufes oder eben Geschossdurchmesser G1.

 

Im Fall der Fälle: Viel Spass beim Herausfinden vor´m Kadi ;-)

 

Bearbeitet von frosch
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Diese "Unsicherheit" bezüglich der Wechselläufe rührt wahrscheinlich von der Unsitte her, Patronen als Kaliber zu bezeichnen. Das bekommen ja nicht einmal Hersteller auf die Kette.

.223 Remington zum Beispiel ist kein Kaliber, sondern eine Patrone/Patronenbezeichnung. 

Bearbeitet von Raiden
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