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IGNORED

Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG


roman-1

Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb roman-1:

Dass es keine Konsequenzen gibt, ist eine Vermutung von mir. Bis jetzt hat der Standbesitzer ja zwei Meinungen gehört

und wir sicherlich nicht voreilig eine Entscheidung treffen. Aber jetzt warten wir mal ab, wie sich die Lage entwickelt.

 

Das ist verständlich. Aber wenn nach Klärung der Sache nichts passiert, dann würde ich mir überlegen, ob das ein Ort ist, wo ich schießen will.

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vor 9 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Das ist verständlich. Aber wenn nach Klärung der Sache nichts passiert, dann würde ich mir überlegen, ob das ein Ort ist, wo ich schießen will.

 

Zumal der Standbesitzer evtl. für die "Doppelbelegung" verantwortlich ist, wäre doch eine Klärung durch ihn und einen Ersatztermin das Mindeste.

 

Nachtrag:

Ich drücke roman-1 auf jeden Fall die Daumen.

Bearbeitet von goodoldrebel
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vor 7 Stunden schrieb EkelAlfred:

Wenn die Polizei Dir eine Beschuldigtenvorladung zustellt, dann gehe auf keinen Fall hin und nimm Dir sofort einen Anwalt.

Drum laden die Schlingel einen immer gern als Zeugen. Auch weil dann das Aussageverweigerungsrecht erstmal flach fällt und sich manch einer gar nicht schnell genug selbst belasten kann. Mein Tipp in so einem Fall: scholzen

Oder noch besser, gleich alles über einen guten Anwalt

 

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vor 7 Stunden schrieb roman-1:

ich bekam eine Faust ins Gesicht

 

vor 7 Stunden schrieb roman-1:

er hat mich dann wegen Körperverletzung angezeigt.

Sowas gibts nur heute, das werd ich auch nie verstehen. Früher hat ein Schläger eine Schlägerei angezettelt oder jemanden verprügelt. Wenn er sich verrechnet hat, hat er eben was aus der Handkasse gekriegt. Sein Pech. Niemals hätte jemand einen anderen angegriffen und dann selbst bei den Bullen geflennt.

Nur noch Muschis heute...

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Ich hoffe Du hast viele gute Zeugen auf Deiner Seite. Keine Umfaller. Daß die Kollegen Manschetten haben dürfte klar sein. Doch wollen doch alles Männer sein.

Eigene Erfahrung:

Soldaten u RAG sind alles Kindermörder, beruflicher Umgang mit Waffen = böse usw, Du stehst alleine da. konnte ich bei Amt gerade noch abwenden

Alles Gute

 

 

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vor 37 Minuten schrieb sealord37:

Drum laden die Schlingel einen immer gern als Zeugen. Auch weil dann das Aussageverweigerungsrecht erstmal flach fällt und sich manch einer gar nicht schnell genug selbst belasten kann....

Oder noch besser, gleich alles über einen guten Anwalt

1. Dann gilt aber (in Deutschland wie folgt) ein Auskunftsverweigerungsrecht: Lt. § 55 StPO darf jeder Zeuge die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung eine Strafverfolgung gegen Ihn selbst auslösen könnte. Beispielsweise wenn eine Aussage dazu führen könnte, dass selbst ein Strafverfahren gegen den Zeugen eingeleitet wird.

2. Stimmt, die beste Option ist immer noch "alles über einen guten Anwalt".

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vor 52 Minuten schrieb sealord37:

Auch weil dann das Aussageverweigerungsrecht erstmal flach fällt...

Niemand, auch kein Zeuge, muss bei der Polizei irgendetwas sagen.

Nur vor Gericht muss der Zeuge aussagen, es sei denn, er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (Selbstbelastung; Angehöriger erster Ordnung...etc)

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vor 8 Stunden schrieb roman-1:

Langerringen

Meine letzte Sinfonie ist, daß der Stand Videoüberwachung wird mit Aufzeichnung (seit dem Unfall mit den Pulverresten). 
Je nachdem, wo die Auseinandersetzungen waren, wurde es aufgezeichnet, Du könntest den Standbetreiber um die Aufnahmen bitten.

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vor 9 Stunden schrieb sealord37:

Mein Tipp in so einem Fall: scholzen Oder noch besser, gleich alles über einen guten Anwalt

 

Scholzen eher nicht. Damit kommt man als Kanzler durch, aber für die anderen gilt der Spruch: It's not the crime, it's the coverup. In Deutschland nicht so sehr wie in Amerika, aber auch in Deutschland kann man sich mit einer Falschaussage, und wenn es nur die fehlende Erinnerung ist, reinreiten, wo man sich wegen des Sachverhalts nichts vorzuwerfen hat. Besser: "Auf Anraten meines Anwalt möchte ich mich hierzu nicht äußern." "Ohne meinen Anwalt möchte ich mich hierzu nicht äußern." "Ich möchte mit meinem Anwalt Rücksprache halten, bevor ich mich hierzu äußere." Wenn die Sache unwichtig genug ist, dass ein Anwalt nicht unbedingt sein muss, auch einfach: "Hierzu möchte ich mich im Augenblick nicht äußern."

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 13 Stunden schrieb roman-1:

Wenn ich aber  eingesperrt werde, hoffe ich doch, das ich von dem ein oder anderen ein Care-Packet bekomme

Wegen so einem Quatsch wird niemand eingesperrt!😁

Nennt sich gegenseitige oder wechselseitige KV. Bei einer Gegenanzeige bist du dann automatisch auch Zeuge und Beschuldigter. Wird der Anwalt aber auch wissen und sollte daher in seiner Äußerung einen Strafantrag wegen KV stellen. Es kann auch sein dass die Gegenpartei den Strafantrag nicht stellt oder zurückzieht. KV ist ein Antragsdelikt und wird ohne Strafantrag nicht weiter verfolgt. Öffentliches Interesse wird der Staa. bestimmt nicht erklären.

Das Waffenrecht hat hier nichts zu suchen.

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vor 33 Minuten schrieb erstezw:

Ein (linientreuer) SB stellt den Zweifel erst einmal in den Raum wenn er davon erfährt. Die Betroffenen können dann ja vor das neutrale VG mit den unabhängigen Richtern... 

Naja dazu bedarf es erst einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht, wobei ich bezweifle dass sich in diesem Fall überhaupt ein Richter damit befasst. Wenn überhaupt tippe ich (aus meiner Sicht) ev. auf einen Strafbefehl oder Einstellung wegen fehlenden Strafantrages.

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vor 1 Stunde schrieb Gruger:

Was verpflichtet eigentlich eine Aufsicht, jemanden körperlich abzudrängen?

Verpflichten tut ihn da wohl nichts oder keiner. Aber, imho hat die Aufsicht während ihrer Tätigkeit das Hausrecht auf dem Stand. Somit kann sie eine Person des Standes verweisen. Mache ich bei mir zu Hause vom Hausrecht gebrauch bitte ich die Person auch zu gehen. Geht sie nicht freiwillig helfe ich ihr eben dabei. Soweit sollte es aber nicht kommen müssen. Widersetzt sich jemand meiner Aufforderung als Standaufsicht den Stand zu verlassen würde ich mir den körperlichen Einsatz dort nicht antun sondern die Polizei rufen. Schliesslich hat der des Standes verwiesene Waffen dabei. Darf ich das als Standaufsicht? ich denke ja, weil ich werde mit Sicherheit auch belangt wenn etwas passiert weil ich meinen Aufgaben als Standaufsicht nicht nachkomme. Wenn jemand zb  gegen Sicherheitsregeln verstösst , zb Waffe nicht in sichere Richtung und andere vor seine Mündung kommen, möchte ich nicht Aufsicht sein wenn dabei was passiert und ich habe nichts dagegen unternommen. Da wird das Eingreifen der verantwortlichen Aufsicht/Schiessleiters ja gefordert. Und im Endeffekt muss man zur Not auch den Kameraden vom Stand verweisen. Was man tut wenn der nicht geht, in der Situation war ich noch nicht. Aber im Zweifelsfall würde ich wirklich die Polizei rufen.

Wie sich das jetzt im Fall des TE darstellt kan ich nicht wirklich beurteilen, aber wenn jemand Agressiv wird würde MIR das als Grund für einen Standverweis ausreichen. Der Verein des TE hatte den Stand Turnusgemäß angemietet und als Schiessleiter hatte er Hausrecht. Geschlagen hat ER laut eigener Aussage ja nicht, sondern der andere. und mit seinem Anruf bei der Polizei hat er imho alles richtig gemacht. Dumm war das die Polizei den anderen zuerst antraf. Der TE muss sich die Zeugenaussagen anderer Anwesender Schützen sichern, der Jagdausbilder wird seine Schüler auch benennen ( und wohl auch ihre Aussagen beeinflussen). Wenn es , wie hier geschrieben, eine Videoüberwachung des Standes gibt ist zumindest die Vorgeschichte ja Protokoliert .

vor 1 Stunde schrieb uwewittenburg:

Das Waffenrecht hat hier nichts zu suchen.

 

vor 1 Stunde schrieb erstezw:

"Tatsachen die die Annahme rechtfertigen..."

 

vor 46 Minuten schrieb uwewittenburg:

Naja dazu bedarf es erst einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht,

Das dem nicht so ist und sogar nach einem Freispruch vom Amt die Zuverlässigkeit aberkannt wurde gab es schon ...........................

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vor 21 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ruhe bewahren.

 

 

 

Wenn die Polizei Dir eine Beschuldigtenvorladung zustellt, dann gehe auf keinen Fall hin und nimm Dir sofort einen Anwalt.

 

 

 

 

Eine Polizeiliche Aufforderung zur Beschuldigtenvernehmung MUSS man wahrnehmen.

Sprich: Man muss aufkreuzen.

Man muss bei der Vernehmung aber nur Angaben zur Person machen, NICHT zur Sache.

Die Angaben zur Sache lässt man einen Anwalt machen.

Der wird als erstes Akteneinsicht beantragen und erst dann eine Stellungnahme zum

Tatvorwurf und zum tatsächlichen Sachverhalt abgeben.

 

Ansonsten hat Alfred alle notwendigen Ratschläge bestens gegeben!

 

oswald

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vor 16 Minuten schrieb Merkava3:

Eine Polizeiliche Aufforderung zur Beschuldigtenvernehmung MUSS man wahrnehmen.

Sprich: Man muss aufkreuzen.

Man muss bei der Vernehmung aber nur Angaben zur Person machen, NICHT zur Sache.

Die Angaben zur Sache lässt man einen Anwalt machen.

Der wird als erstes Akteneinsicht beantragen und erst dann eine Stellungnahme zum

Tatvorwurf und zum tatsächlichen Sachverhalt abgeben.

 

Ansonsten hat Alfred alle notwendigen Ratschläge bestens gegeben!

 

oswald


Du musst nicht hin. Du kannst auch schreiben, dass Du die Aussage verweigerst.

 

 

 

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