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IGNORED

1 Bier nach dem Schießen ok?


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

Ich hab da eine Frage, ist es Okay wenn ich nach dem Schießen als Abschluss noch 1 - maximal 2 Bier mit meinen Schützenkamerade trinke ? Kann einem da die WBK-Erlaubnis bei einer Verkehrskontrolle entzogen werden?

 

Auch wenn man nicht besoffen ist. 

 

Gruß & Danke

Geschrieben

Die WBK wird dir nicht bei der Verkehrskontrolle entzogen, aber mit ziemlich höher Wahrscheinlichkeit im Nachgang durch die Waffenbehörde. Transport von Waffen und Alkohol würde ich lassen. Davon unabhängig kann die WBK schon weg sein, wenn du zweimal mit geringem BAK angehalten wirst. Von daher lieber verzichten.

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Geschrieben

Grundsätzlich geht die Rechtsprechung in die Richtung, dass Personen, die in alkoholisiertem Zustand Umgang mit Schusswaffen haben, als unzuverlässig anzusehen sind.

Hier schützen nur 0,0 Promille Blutalkoholgehalt.

 

Wenn ein hoher Alkoholpegel gemessen wurde wird obendrein die persönliche Eignung in Frage gestellt.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Leser:

Hier schützen nur 0,0 Promille Blutalkoholgehalt.

 

So sehe ich das auch und halte das so seit ich mit Werkzeugen, Autos und Waffen umgehe. Manche Schützen und Jäger in meinem Umfeld sehen das anders, aber das ist dann ihre persönliche Sache.

Geschrieben

Sobald das erste Bier/Schnaps/Wein/... drin is, sollte man von Waffen die Finger lassen, kostet die Zuverlässigkeit wenn man kontrolliert wird. Vom Auto eigentlich ebenso. Selbst bei <0,5 Promille kann es Stress mit der Behörde geben, wenn man pusten muss (auch ohne Waffen im Auto). Was mich immer Überrascht sind die vielen Schützenkollegen, die sich nach dem Training 1-2 Bier reinstellen und danach heimfahren. Das kann bitter in die Hose gehen. 

Geschrieben

Ich kenne einen solchen Fall. Schützenbruder und Jäger, der gerne mal etwas tiefer ins Glas schaut und dann - ohne Waffen - heimgefahren ist. Wurde kontrolliert, dabei wurde Munition in einer Tasche gefunden. An sich nicht dramatisch, aber da Alkohol intus war die WBK weg. Der Lappen zwar auch, aber das mit der WBK ging blitzschnell, noch bevor eventuelle Strafen wegen einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig geworden wären.

Inzwischen fährt er wieder. Schießen tut er nicht mehr.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb pulvernase:

Schützenbruder und Jäger, der gerne mal etwas tiefer ins Glas schaut und dann - ohne Waffen - heimgefahren ist. Wurde kontrolliert, dabei wurde Munition in einer Tasche gefunden. An sich nicht dramatisch, aber da Alkohol intus war die WBK weg. Der Lappen zwar auch, aber das mit der WBK ging blitzschnell, noch bevor

 

Dann muss die Argumentation aber das Fahren unter Alkoholeinfluss gewesen sein. Ich war ansonsten immer davon überzeugt, dass es keinen Tatbestand eines "Führens von Munition" oder so gibt. 

 

Disclaimer: Dies nur aus Spaß am juristischen Austausch. Wer betrunken Auto fährt, an dessen charakterlicher Eignung zum Waffenbesitz sollte man schon zweifeln (dürfen). 

Disclaimer2: Nur stelle ich mir das Ganze mal in Bayern vor wo eine Maß ja nicht als Alkohol gilt :)

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Yukio:

. Was mich immer Überrascht sind die vielen Schützenkollegen, die sich nach dem Training 1-2 Bier reinstellen und danach heimfahren. Das kann bitter in die Hose gehen. 

Und wenn man das an der Theke mal anspricht, mache ich des öfteren, ist man der Dummschwätzer . Aber, jeder wie er denkt....................

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Harry Callahan:

dass es keinen Tatbestand eines "Führens von Munition" oder so gibt. 

Gibt es auch nicht. Aber die Argumentation der Behörde war "Umgang mit Munition unter Alkoholeinfluss". Und im Gesetz steht halt nun mal :

"(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, [...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie [...] mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen,"

 

Damit war die Zuverlässigkeit weg und die Waffen durften sich innerhalb von 14 Tagen neue Besitzer suchen lassen. Finde ich übrigens auch richtig so. Alkohol zu trinken ist eine freie Entscheidung und jeder muss mit den Folgen seiner Entscheidungen leben.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb pasiwd:

Hallo zusammen,

 

 1 - maximal 2 Bier mit meinen Schützenkamerade trinke ? Kann einem da die WBK-Erlaubnis bei einer Verkehrskontrolle entzogen werden?

 

Auch wenn man nicht besoffen ist. 

Besoffen und Waffen mal außen vor gelassen... 
Ich komme ja auch vom Dorf.. aber mit einer Maß Bier im Kopf fährt hier auch schon lange keiner mehr Auto...

 

vor 2 Stunden schrieb LordKitchener:

Es gibt mittlerweile hervorragende alkoholfreie Biere von Bitburger, Becks, Warsteiner.

Hier würde keiner auch nur einen der von dir genannten mit Bier in Verbindung bringen... Egal ob mit oder ohne Alkohol....:s75:

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb pulvernase:

Gibt es auch nicht. Aber die Argumentation der Behörde war "Umgang mit Munition unter Alkoholeinfluss". Und im Gesetz steht halt nun mal :

"(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, [...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie [...] mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen,"

 

Damit war die Zuverlässigkeit weg und die Waffen durften sich innerhalb von 14 Tagen neue Besitzer suchen lassen. Finde ich übrigens auch richtig so. Alkohol zu trinken ist eine freie Entscheidung und jeder muss mit den Folgen seiner Entscheidungen leben.


Wie würde sich eigentlich folgender Fall verhalten: Feierabend, schon 1-2 Bier getrunken. Es klingelt. Aufbewahrungskontrolle.

Reinlassen, sagen "Da ist der Tresor, aber ich habe Alkohol getrunken, darum mache ich nicht auf?" 

Geschrieben

Würde ich so machen, ja.

Wenn man darauf besteht, dass ich den Tresor öffne, dann nur wenn ich das schriftlich von den Waffenbehörde habe und idealerweise mit Zeugen. Von außen dürfen sie den Schrank gerne anschauen und dann eben am nächsten Tag wiederkommen. Ich bin mir sicher, dass die eine oder andere unserer 550 Waffenbehörden da jemanden sonst einen Strick draus drehen würde.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Slickride:

Reinlassen, sagen "Da ist der Tresor, aber ich habe Alkohol getrunken, darum mache ich nicht auf?" 

 

Interessanter Gedanke. Vermutlich wäre das beste, nicht reinlassen und Termin vereinbaren weil man nach dem Alkoholgenuss nicht mehr mit Waffen/Autos etc. umgehen möchte.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb pulvernase:

Wenn man darauf besteht, dass ich den Tresor öffne, dann nur wenn ich das schriftlich von den Waffenbehörde habe und idealerweise mit Zeugen. Von außen dürfen sie den Schrank gerne anschauen und dann eben am nächsten Tag wiederkommen. Ich bin mir sicher, dass die eine oder andere unserer 550 Waffenbehörden da jemanden sonst einen Strick draus drehen würde.

 

Nicht auszuschliessen. Obwohl es in der Realität eher ein positives Zeichen ist, wenn ein Waffenbesitzer nach dem Alkoholgenuss die Finger von den Waffen lässt. Ich würde Behördenmitarbeiter die einen alkoholisierten Waffenbesitzer zum Umgang überreden wollen als unzuverlässig einstufen. Diese sollten dann aus dieser Position entfernt werden.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb pulvernase:

Gibt es auch nicht. Aber die Argumentation der Behörde war "Umgang mit Munition unter Alkoholeinfluss". Und im Gesetz steht halt nun mal :

"(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, [...] bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie [...] mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen,"

 

Und dafür reicht, dass man nach einem Match eine Patrone in der Tasche hat? Er ist ja letztlich damit nicht "umgegangen" - er hatte sie ja anscheinend nicht in der Hand. 

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Harry Callahan:

Er ist ja letztlich damit nicht "umgegangen"

Doch, ich gehe mit meinen Waffen ja auch nicht um, wenn sie im Kofferraum liegen. Und trotzdem habe ich " umgang " mit ihnen in diesem Moment. Die Munition in der Tasche ist das gleiche.

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