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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Marco1305:

Fallbeispiel

Was sicherlich für die Behörde von Bedeutung sein wird, was für ein Delikt ?

 

Also Alkohol ist was anderes wie Steuer und die wieder anders wie Gewalt….

Geschrieben

Ein Kollege wurde mal wegen ner Geschichte mit gefährlicher Körperverletzung verknackt.

Zurecht, war Scheisse was er gemacht hat.

Die Kanonen musste er abgeben inclusive Sprengpappe usw.

Hat das Zeug eingelagert und wollte nach 5 Jahren wieder beantragen.

Die Behörde hat verweigert.

Kollege hat sich einen Anwalt genommen und ist fulminant gescheitert.

 

Ein Vereinsmitglied ist wegen einer Steuersache verknackt worden… böse Geschichte und eher ein Fehler vom Steuerberater aber egal ein Gericht hat es anders gesehen.

Waffenrechtliche Erlaubnis wurde nicht wiederrufen trotz einer knackige n Bewährungsstrafe.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Marco1305:

Braucht man einen guten Anwalt um dann gegen vorzugehen :)

 

Das "gegen vorgehen" ist bei einer Ermessensregelung so eine Sache. Gut, vielleicht hat man mit dem Ermessen eines Richters mehr Glück, aber da gibt's auch den einen oder anderen, der beim Thema Waffen einfach rot sieht, wo er einen Streit um einen Angelschein vielleicht sachlicher bewerten würde. Klar, man kann sich durch die Instanzen durchklagen, und in gewissem Maße wird's mit zunehmendem Schriftlichkeitsgrad der Begründungen vielleicht etwas sachlicher, aber das kostet riesig Zeit, Geld und Nerven und hat auch keine Erfolgsgarantie. Insofern tut man sich vielleicht einen Gefallen, das nicht nur als Durchboxen eines Rechtes zu verstehen, sondern im Vorfeld sich so mit den Leuten zu vertragen, dass das Ermessen einvernehmlich in der gewünschten Weise ausgeübt wird. Ist nicht schön, aber in der Situation kommt man eben erstmal als Bittsteller und nicht als König.

Geschrieben

also ich kenne auch nen Fall. 

leider nicht 100% im Detail. 

da ging es um Dekowaffen (alter Umbau) die Ordnungsgemäß Verkauft wurden. 

 

Der Käufer hat die wohl wieder gangbar gemacht. Irgendwo sind die dann Aufgetaucht. 

 

Darauf hin gab es Ärger für den Verkäufer. 

War teuer und hat lange gedauert, aber inzwischen hat er alles zurück. (hat auch berufliche Gründe... Zaunpfal und so) 

Geschrieben (bearbeitet)

Bevor Du zum vielgenannten Anwalt für Jagd und Waffenrecht gehst um zu klären was bei den 60 Tagen raus kommt solltest Du erstmal zu einem Anwalt gehen der auf die ungenannte böse Tat spezialisiert ist und zusieht, daß Du unter 60 Tagessätzen bleibst. Bei einem Verstoß gegen das Weingesetz oder ähnliches bist Du dann schon fein raus. Ist die böse Tat jedoch irgendetwas wo Du ausgetickt bist, Gewalt angewendet hast etc. wird es den zuständigen Behörden allerdings eine Freude sein Deine Waffenbesitzkarte zu schreddern.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Marco1305:

sollte man sich in dieser zeit nichts zu schulden kommen lassen gilt man als zuverlässig? 

 

Nein. Wenn Tatsachen die Annahme ......., kann es sogar sein, dass man auch ohne "Tagessätze" ein Waffenbesitzverbot für immer bekommt.
... und je nach dem, für was du die Tagessätze bekommst, begründen die Tatsach die Annahme bei dir; Und du bekommst nieeeeeee mehr wieder legal ne Waffe.

 

Dass alleine die Annahme ein Grund der Rechtfertigung auf "Waffenbesitzverbot" ist, gibts noch nicht all zu lange.

 

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb bumm:

Bevor Du zum vielgenannten Anwalt für Jagd und Waffenrecht gehst um zu klären was bei den 60 Tagen raus kommt solltest Du erstmal zu einem Anwalt gehen der auf die ungenannte böse Tat spezialisiert ist und zusieht, daß Du unter 60 Tagessätzen bleibst. Bei einem Verstoß gegen das Weingesetz oder ähnliches bist Du dann schon fein raus. Ist die böse Tat jedoch irgendetwas wo Du ausgetickt bist, Gewalt angewendet hast etc. wird es den zuständigen Behörden allerdings eine Freude sein Deine Waffenbesitzkarte zu schreddern.

Also die meisten denken hier…was eine böse tat… in wirklichkeit ist es einfach nur dumm😂

Geschrieben

Wenn 60 TS im Raum stehen ist es unumgänglich

einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt zu

konsultieren.

Der Familienanwalt ist da völlig fehl am Platz!

Und wenn der Strafverteidiger rechtzeitig beauftragt

wird kann er evtl. auch eine Einstellung mit Auflage

erreichen. Das ist zwar nicht billiger, du bist aber

danach nicht vorbestraft.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Marco1305:

[...] ob es eine chance gibt alles wieder zu bekommen? [...]

Was meinst du damit? Du bekommst die WBK nicht "wieder", die kannst du neu beantragen. Dann gibt es eine neue Prüfung, von der hängt dann alles ab. Und die Waffen bekommst du eh nicht "wieder", es sei denn, du lagerst sie auf eigene Kosten auf unbestimmte Zeit irgendwo ein.

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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Herr_Merlin:

[...] Banalitäten [...] unter 60 Tagessätzen

Das ist in dieser Allgemeinheit eher wenig hilfreich, da wird schon irgendwas gewesen sein - müsste ja gem. §5 wenigstens die Annahme rechtfertigen, dass sie ... also sag' soch mal, worum es ging, ohne Nennung von Namen sollte das ja problemlos sein.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb Marco1305:

Hallo,

ich bin Jäger und werde eventuell zu 60Tagessätzen verurteilt, somit wäre alles weg, wie sieht die Lage aus bezüglich wieder bekommen des Jagdscheins? Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht bzw steht es irgendwo geschrieben?

 

Bitte keine Vorwürfe, nur sachliche hilfe.

 

Ich halte das hier für einen ganz falschen Ansatz.

 

Tatsache ist nämlich, dass die 60 TS als "Regelunzuverlässigkeit" gelten, von dieser Regel kann abgewichen werden - und zwar nach oben und unten, d.h. die Zuverlässigkeit kann schon bei weniger aberkannt werden und man kann mit 60 TS noch zuverlässig sein.

 

Das ist in letzter Zeit immer seltener geworden, inzwischen ist de Jagdschein oft auch wegen Steuerhinterziehung weg.

 

Aber falls der Thread nicht sowieso reines Rumgetrolle ist: Hier hilft nur ein GUTER Rechtsanwalt.

 

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb SC:

 

Vermutlich ist das keine Option mehr .

Ich habe schon öfter erlebt daß so etwas noch

kurz vor der Verhandlung funktioniert. 

Geschrieben

Solange nicht im Ansatz bekannt ist,

ob es um Gewalt,Brutalität,Steuerrecht,Verkehrsrecht

eventuell in Verbindung mit Alkohol oder Waffenrecht handelt ist alles

was hier geschrieben wird Kaffeesatzleserei

Zu unterschiedlich sind da die Sachverhalte,die für die Waffenrechtliche

Zuverlässigkeit bestimmend sind.Deshalb kommt auch mir der Verdacht auf Trolle.

 

MFG.      Der Waldlaeufer

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb CZM52:

Was bringt dir das?

 

ich hab Kunden die nach 5 Jahren wieder Jagdschein und Waffen erhalten haben, bei nem anderen sagte das Amt nein, sie halten ihn weiterhin nicht für zuverlässig 🤷🏻‍♂️

 

 

Das hängt von der Art der Straftat ab.

die 5/10 Jahresgrenzen sind zunächst in Stein gemeisselt, da hat die Behörde keinen Spielraum

 

ABER:

 

§5 Abs. 1 Nr 2

Zitat
.(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

  

 

Hier gibt es im Gegensatz zu allen anderen Gründen warum die Zuverlässigkeit flöten geht, keinerlei Tilgungsfrist, d.h. es bedarf im Ernstfall, der meist der Regelfall ist, eines  Verwaltungsgerichtsurteils um die Zuverlässigkeit wiederherzustellen. Die Praxis der Rechtssprechung sieht hier aber leider nicht gerade pro Waffenbesitz aus, da wird dann pauschal mit öffentliche Sicherheit argumentiert, ganz besonders beleibt ist die Formulierung vom "verlorenen Vertrauen, das der Staat in den Waffenbesitzer gesetzt hat"  Da bekommen Leute die Zuverlässigkeit weiterhin abgesprochen, die 2-3 Jahrzehnte zuvor als Jugendlicher mal Unfug mit einem Luftgewehr gemacht haben.


Leider sieht es so aus, das aus Sicht des WaffG schwere waffenlose Körperverletzung weniger schwer wiegt(wird automatisch getilgt) als das Führen eines Verschlussträgers ohne Waffenschein(wird nicht getilgt).... 

 

 

Deswegen muss man gerade bei waffenrechtlichen Angelegenheiten aufpassen. Anders als bei Steuerhinterziehung kann einem das waffenrechtlich ewig nachhängen.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb ASE:

Leider sieht es so aus, das aus Sicht des WaffG schwere waffenlose Körperverletzung weniger schwer wiegt(wird automatisch getilgt)

Nicht immer funktioniert die Automatik.......

Praktische, mehrfache Erfahrung.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist der Unterschied zwischen theoretischem Wunschdenken,  Rechtsstaat und Realität.

Big Brother vergisst nie.

 

Sicherlich kommt gleich der Hinweis "darf aber nicht verwendet werden"......

Bearbeitet von chapmen

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