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IGNORED

Sachbearbeiter - Herr schmeiß Hirn vom Himmel!


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb steven:

.

Mein Vereinskamerad hat lediglich den Voreintrag und die Erwerbsanzeige gleichzeitig abgegeben. 

 

Genau das ist doch das Problem. Er hat eine Erwerbsanzeige für etwas abgegeben, das er noch nicht dauerhaft erwerben durfte.

So schwer ist das doch nicht zu verstehen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb steven:

richtig. ist ein Fehler passiert. Falsches Formular mitgeschickt. Rechtfertigt das ein Strafverfahren?

 

Das Problem ist, daß es rein rechtlich wohl so ist.

 

Lies Dir meinen Link mal durch, denn da wird ein vergleichbarer Fall geschildert:

 

Quelle: https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/leihe-ueberlassen-einer-jagdwaffe-§-12-abs-1-13-38-waffg-§-13-16-bjagdg-und-immer-das-kreuzchen-an-der-richtigen-stelle-setzen/

 

Ein SB mit Erfahrung und halbwegs gutem Willen frägt allerdings VOR der Eröffnung des Verfahrens nach, ob der Antragsteller nicht vielleicht aus Versehen etwas falsch angekreuzt hat und sich das Verfahren somit ggf. erübrigt.

 

 

Bearbeitet von Rolf Dudeck
Geschrieben

So einiges, was hier besprochen wird, ging früher Mal.

Heute geht das, dank des Zentralregisters nicht mehr!

Der Sinn des Registers soll ja sein, das die Behörden immer wissen, wo sich welche Waffe wann befindet. Und das augenblicklich!

Deshalb muss mein Dealer ja auch den Verkauf am Samstag noch online der Behörde melden, obwohl da niemand ist am Samstag.

Früher ging ich mit meinem Bedürfniss und der Waffennummer zur Behörde zwecks Voreintrag.

Ich bekam dann irgendwann eine komplett ausgefüllte WBK mit allen Stempeln etc. zugeschickt. Ein zweiter Besuch war nicht nötig.

Datum des Erwerbs war identisch mit Datum des Voreintrages.

Wenn ich die WBK am Dienstag im Postkasten hatte, war es egal, das ich erst am Samstag die Waffe abgeholt hätte.

JETZT geht das nicht mehr!

Mein SB hat es mir so erklärt:

Wenn ich zum Beispiel einen tödlichen Unfall hätte, würden die Behörden bei mir Daheim eine Waffe vermissen, die ja laut Zentralregisters schon in meinem Besitz sein müsste.

Zeitgleich würde ja mein Dealer eine Waffe besitzen, die er schon lange nicht mehr haben dürfte!

Da hätte der Händler dann ein Problem!

Deshalb warte ich auch geduldig auf meine WBK, obwohl schon lange eine Waffe auf mich wartet, die ich auch schon bezahlt habe.

Darum geben die Händler hier auch nix mehr auf Leihschein raus!

Die Rechtslage ist einfach zu undurchsichtig!

Bei Privat auf Leihschein weiss ich es nicht, ich persönlich gebe aber auch nix mehr (Vereinswaffen) auf Leihschein raus!

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb kommandant:

Bei Privat auf Leihschein weiss ich es nicht, ich persönlich gebe aber auch nix mehr (Vereinswaffen) auf Leihschein raus!

Genau dazu ist doch der Leihschein da, um glaubhaft zu belegen, wo sich Waffe XYZ aktuell gerade befindet. Gängige Praxis und nicht verwerflich.

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  • Wichtig 1
Geschrieben

Der Verlauf solcher Fälle hängt halt auch immer vom Charakter und vom Auftreten der beteiligten Persönlichkeiten ab. Wer weiß, was die sich am Telefon alles gegenseitig an den Kopf geschmissen haben. Forsches Auftreten hier, was falsch verstanden dort, zwei selbstbewußte Persönlichkeiten, die sich von der Art her nicht mögen, und schon ist die Kacke am dampfen.

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Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb steven:

Hallo MT1965

 

richtig. ist ein Fehler passiert. Falsches Formular mitgeschickt. Rechtfertigt das ein Strafverfahren?

 

Naja, Steven, mal andersherum gefragt: hatte der SB denn eine Wahl, nachdem ein Bürger, trotz Nachfrage, offensichtlich versucht einen illegalen Erwerb einer Schusswaffe im Nachherein zu legalisieren?

 

Vll. hat der junge SB ja auch seine Kollegen auf der Behörde um Rat gefragt (wie es hier die user ja auch tun) und es wurde gleich (wie hier ja auch so oft) geschrien: zeigt den Waffenar#sch sofort an! Hol den StA! Was bildet sich der Sportschützen-Fatzke denn ein? Meint der wir sind hier alle nur noch blöd? Mach rund die Sau! ...

 

Wir müssen mehr aufeinander zugehen ... Behörden-LWB, Sportschützen-Jäger, Autofahrer-Radfahrer usw. usw. usw. :D

 

Ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass es sich bei dem geschilderten Sachverhalt zum Guten aufklären wird. 

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Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb kommandant:

Darum geben die Händler hier auch nix mehr auf Leihschein raus!

Die Rechtslage ist einfach zu undurchsichtig!

 

Die Rechtslage ist eigentlich durchaus klar, und hat sich auch -abgesehen von einer Anzeigepflicht für gewerbliche Händler- nicht geändert.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb MT1965:

Ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass es sich bei dem geschilderten Sachverhalt zum Guten aufklären wird. 

Foto Joker ziehen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

ist ein Fehler passiert. Falsches Formular mitgeschickt.

Nein. Er hat einen Erwerb angezeigt, und auf Nachfrage bestätigt.

 

Eine Anzeige ist keine Verurteilung.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb kommandant:

Darum geben die Händler hier auch nix mehr auf Leihschein raus!

Die Rechtslage ist einfach zu undurchsichtig!

Die Rechtslage ist hier so klar wie selten im WaffG.

 

Von meinem Händler bekomme ich problemlos Waffen geliehen. Meistens sind diese bereits mein Eigentum, nur erwerben durfte ich die zu dem Zeitpunkt noch nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb kommandant:

Wenn ich zum Beispiel einen tödlichen Unfall hätte, würden die Behörden bei mir Daheim eine Waffe vermissen, die ja laut Zentralregisters schon in meinem Besitz sein müsste.

Zeitgleich würde ja mein Dealer eine Waffe besitzen, die er schon lange nicht mehr haben dürfte!

Wenn man stirbt, was ja ansich schon so selten passiert daß es jeder in seinem Leben nur einmal erlebt, und ausgerechnet in diesem Moment nicht klar ist ob man, oder genau eine andere bekannte sachkundige Person eine bestimmte Waffe besitzt sollte die geballte Behördenpower eigentlich in der Lage sein den Sachverhalt zeitnah zu klären.

 

Ps. kauft man eine Waffe von Privat, möglichst noch bei unterschiedlichen Waffenbehörden, läßt sich überhaupt nicht vermeiden das die Waffe kurzzeitig auf zwei Karten eingetragen ist. Hartes Schicksal, haben aber bisher alle überlebt.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

die Diskussion zeigt mir, dass eben nicht alles klar ist und ein Fehler verzeihlich sein sollte.

Ich denke, der SB wollte mal etwas pepp in seinen grauen Bürokratenalltag bringen.

Von Anti sein über "scharf gemacht" bis von Kollegen ver(_._)t á la "hohl' mal den Kümmelspalter" ist vieles denkbar - auch einfache menschliche Dummheit, die noch nicht durch Berufserfahrung kompensiert wurde. :closedeyes:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Warum hat er nicht mich, als den Eigentümer der Waffe angerufen?

Vermutlich hat er nicht daran gedacht, weil bei illegalen Waffenbesitz der ursprünglich legale Besitzer nur von nachgeordneter Bedeutung ist? :confused:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Dann wäre die Aufklärung unmittelbar erfolgt.

Die wäre ja auch erfolgt, wenn er vor seiner Anzeige sich zur Sachverhaltsabklärung mit dem Antragsteller ins Vernehmen gesetzt hätte. Die Erfahrung, dass es sich hier im aller schlimmsten Fall nur um unerlaubten Waffenbesitz aus Schusseligkeit/Dummheit aber nicht um gesellschaftszersetzende Schwerstkriminalität handeln konnte, fehlte ihm - die Genauigkeit und die Intelligenz dieses zu erkennen in der Situation aber auch. :sad:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Das schwächste Glied ohne Erfahrung kann man schnell aus der ruhe bringen.

Was aber wohl auch nicht sein Ziel war. :rolleyes:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Am meisten stört mich die Anordnung des SBs an mein Vereinsmitglied, er soll am nächsten Tag um 10:00Uhr bei ihm sein und die Waffe mitbringen.

Ein Hinweis mehr für fehlende Erfahrung und fehlendem Wissen, die nicht durch Genauigkeit und Intelligenz kompensiert wurden.

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Als ich den SB am nächsten Tag anrief, fuhr er mich sofort an, ich hätte Beweismaterial unterschlagen.

Was ein Hinweis darauf ist, dass der SB auch diese Zeitspanne nicht genutzt hatte, um sich schlau zu machen, obwohl sich ja schon abgezeichnet hatte, dass das nicht ein so klarer Fall ist, wie er anfangs vermutlich annahm. :closedeyes:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Nachdem ich ihm erklärte, wenn er "Beweismaterial" beschlagnahmen will, er über einen Richter die Polizei zur Beschlagnahmung zu meinem Vereinskameraden losschicken kann bzw. jetzt zu mir. Ich erklärte ihm auch, dass ich umgehend die Waffe nach Kenntnisstand abgeholt habe und dem delinquenten erklärte, auf keinen Fall auf eine telefonische Anordnung mit einer Waffe zur Polizeibehörde spazieren soll.

"Delinquent" ist hier aber schon nicht mehr 100%ig eindeutig. :spiteful:

Falls der SB erheblich gegen seine Sorgfaltspflichten (z.B. wie vielleicht in schriftlichen Dienstanweisungen geregelt) verstoßen haben sollte, könnte man sein Nichtwissen, dass es nur dem ersten Anschein nach aber tatsächlich sich nicht um einen unerlaubten Waffenbesitz handelte, als Eventualvorsatz betrachten. Mit einem Eventualvorsatz griffe hier wohl möglich sogar der § 164 StGB. :shok:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Das Gespräch wurde dann sachlicher. Der SB wusste nicht, dass ein vorübergehender Erwerb über Verleih geht. Ich machte ihn auf diese Wissenslücke aufmerksam.

Ich bin mir so ziemlich sicher, dass nicht nur Beamte des Bundes verpflichtet sind, sich das für ihre Tätigkeiten in ihrer Fachrichtung notwendige Wissen anzueignen. :teu382:

 

vor 2 Stunden schrieb steven:

Jetzt haben wir diesen Deal: Ich schreibe den Verlauf (incl. Kopien der beiden Leihscheine) an Eides statt auf und lasse ihn das zukommen. Damit ist die Sache aus der Welt.

 

Steven

"Die Sache" war nie in der Welt. Aber so kommt der SB aus seiner Sache mit großer Wahrscheinlichkeit heraus, ohne zu sehr sein Gesicht zu verlieren oder disziplinarisch etwas befürchten zu müssen. :closedeyes:

 

Ente gut, alles gut. 🦆

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

 

 

Die wäre ja auch erfolgt, wenn er vor seiner Anzeige sich zur Sachverhaltsabklärung mit dem Antragsteller ins Vernehmen gesetzt hätte. Die Erfahrung, dass es sich hier im aller schlimmsten Fall nur um unerlaubten Waffenbesitz aus Schusseligkeit/Dummheit aber nicht um gesellschaftszersetzende Schwerstkriminalität handeln konnte, fehlte ihm - die Genauigkeit und die Intelligenz dieses zu erkennen in der Situation aber auch. :sad:

 

 

Genau das ist die Aufgabe der StA bzw. des Gerichts.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Mausebaer:

Bevor es zu einem Ermittungs- und Hauptverfahren kommt, haben StA und Gericht rein garnüx damit zu tun. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer :hi:

Bei WO kann man noch was lernen, besonders Schreiner. den dünneres Frurnier als hier kann keiner mehr bohren.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb WOF:

So dünn ist das Furnier nicht, eher Bohlenstärke.

Das Problem ist daß jeder meint er verstünde die

Juristerei; das ist ganz sicher nicht so!

Da hast Du zweifellos recht, aber wie ist das einbestellen des Waffenerwerbers mit der Waffe zu werten, als unverbindliche Bitte zu einem Kaffeekränzchen?

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb erstezw:

Wenn du zulässt, dass dein Hund dich anknurrt wird er auch bald versuchen dich zu beißen. 

Wie wird auf das Tier eingewirkt ? Kenne mich mit Hundehaltung nicht aus.

Geschrieben

So war es sicher nicht gemeint; die Befugnis zur

verbindlichen Vorladung hat die Behörde allerdings

nicht. Man darf es also als unverbindliche Einladung

betrachten.

Das ist übrigens auch bei der Polizei so (es sei denn die

Staatsanwaltschaft hat die Vorladung veranlasst).

Geschrieben

Im Endeffekt wird doch hier eines deutlich gezeigt und die überwiegende Mehrheit hat die Sachkunde, es wird immer wieder vergessen das Kauf nicht zwangsläufig Erwerb bedeutet und hier gerne Begrifflichkeiten durch einander geworfen wird.

 

Daher und gerade im persönlichen Kontakt/Telefonat, man hält die Fresse und reden ist Silber…..

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb WOF:

 

Das ist übrigens auch bei der Polizei so (es sei denn die

Staatsanwaltschaft hat die Vorladung veranlasst).

Da hast Du natürlich recht, aber trotzdem ist damit das Ermittlungsverfahren eröffnet. 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das kann man ohnehin nicht beeinflussen.

Allerdings sind Staatsanwälte einer vernünftigen

Sachverhaltsschilderung durchaus zugänglich...

 

Das muss aber jemand formulieren der genau weis

was er schreibt, Waffenrecht ist auch bei der StA

sehr unbeliebt und wird eher nicht sicher beherrscht.

Bearbeitet von WOF
Geschrieben

Bleiben einige Fragen offen, z.B. was hat der Käufer denn im Formular "Anzeige des Erwerbs" genau eingetragen?

Das hat er ja wohl eingereicht, und darin geht es ausdrücklich nur um den dauerhaften Erwerb.

 

...mal angenommen, K (Käufer) hätte darin als Erwerbsdatum "November 2021" angegeben, weil er selber Kauf und Erwerb durcheinanderbringt.

SB fragt nach: haben Sie die etwa schon gekauft? (er meint Erwerb nach WaffG).

K: ja klar, die hab ich schon letztes Jahr von S. erworben (er meint Kauf nach BGB).

SB: also d.h. Sie haben die die Waffe die sie erst beantragen wollen bereits in Besitz?

K: ja, die liegt hier schon im Tresor, nur die Bewilligung hatte sich etwas verzögert, deshalb reiche ich jetzt beides zusammen ein.

SB: &§$#?!!!     

usw.

In so einem - möglichen - Fall wäre die Reaktion des SB verständlich. Auch wenn letztlich wohl kein Tatbestand vorliegt, sondern nur ein falsches Ausfüllen des Formulars, plus ungünstige Konstellation mit Besitz-/Leihverhältnissen, plus schiefgelaufene Kommunikation evtl. auf beiden Seiten...

 

Ohne Kenntnis der Details bleibt das hier alles reinste Spekulation und führt zu nichts, denke ich.

Vielleicht mag @steven da noch etwas Licht ins Dunkel bringen?

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