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MT1965

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  1. Genau richtig ... wie bei anderen BDMP-Disziplinbeschreibungen auch noch, z.B. EPP Rifle etc. Stimmt, die 2er rückt in einigen Bereichen von den anderen Flintendisziplinen ab, z.B. dass für Wettkämpfe eben kein ausgebildeter RO Flinte erforderlich ist. Bist Du im BDMP bei LMs und/oder DMs als RO tätig?
  2. Wir reden von folgendem Abschnitt aus der BDMP Sportordnung PPC 1500: "Halbautomatische Pistolen werden mit offenem Verschluss so gehalten, dass sich die Aufsicht vom Ladezustand überzeugen kann, das zuletzt benutzte Magazin wird ebenfalls vorgezeigt. Nach Bestätigung durch die Aufsicht wird die Waffe geholstert. Erst wenn alle Schützen entladen und geholstert haben, darf der Stand freigegeben werden: Sicherheit"
  3. Das dürfte wohl daran liegen, dass bei den Disziplinen die Kommandos "Waffe entladen und vorzeigen" (als wohl auch das zuerwartene Schützenverhalten) identisch sind ... auch wenn es nicht nochmals explizit niedergeschrieben wurde. Ferner würde ich es jemanden absolut nicht übel nehmen, wenn er sich aus Gründen der Sicherheit ebenfalls ein leeres Magazin kurz vorzeigen lässt.
  4. Das ist leider viel zu pauschal und stimmt so natürlich nicht.
  5. Yep, das war bei mir genauso … leider greift bei meiner WB auch keine "Automatik".
  6. Moin, eigentlich bringt doch ein günstiger, elektrischer Garagetorantrieb schon alles was du benötigst mit.
  7. Naja, Steven, mal andersherum gefragt: hatte der SB denn eine Wahl, nachdem ein Bürger, trotz Nachfrage, offensichtlich versucht einen illegalen Erwerb einer Schusswaffe im Nachherein zu legalisieren? Vll. hat der junge SB ja auch seine Kollegen auf der Behörde um Rat gefragt (wie es hier die user ja auch tun) und es wurde gleich (wie hier ja auch so oft) geschrien: zeigt den Waffenar#sch sofort an! Hol den StA! Was bildet sich der Sportschützen-Fatzke denn ein? Meint der wir sind hier alle nur noch blöd? Mach rund die Sau! ... Wir müssen mehr aufeinander zugehen ... Behörden-LWB, Sportschützen-Jäger, Autofahrer-Radfahrer usw. usw. usw. Ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass es sich bei dem geschilderten Sachverhalt zum Guten aufklären wird.
  8. Genau … und zwischen den beiden Schritten darfst du erwerben.
  9. Hmmm … das ist ja so als ob man eine Gelbe WBK (EWB) beantragt und gleichzeitig schonmal den Erwerb eines Repetieres (z.B. UHR) anzeigt. Das dürfte Probleme machen …
  10. Ganz genau … zuerst braucht man eine Berechtigung zum Erwerb und (nur) dann kann man erwerben. Zeitgleich geht es nicht. Man tritt ja auch nicht die Tür beim Nachbarn ein, geht ins Haus und fragt dann ob man hereinkommen darf.
  11. MT1965

    Erlaubnis §27

    Ist denn evtl. das Gewerbeaufsichtsamt grundsätzlich in deinem BL für die sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse zuständig? Siehe Hamburg -> SprengG - Amt für Arbeitsschutz / Gewerbeaufsichtsamt
  12. Bitte erst lernen, wie man sich mit anderen Menschen respektvoll auseinandersetzt bevor man auch nur überhaupt ein einziges Wort in irgendeinem Forum schreibt, ja? Vielen Dank! *kopfschüttelt*
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