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IGNORED

Waffenschein für Bundes/Landtagsabgeordnete


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Harry Callahan:

Aber als Politiker kennt man eigentlich immer jemanden, der jemanden kennt

Eben.. und ein Politiker würde auch nicht bei WO fragen wie er zu einen Waffenschein kommt, die wissen wie das geht. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb steven:

mich hats erwischt!

Ich wurde gebeten, Infos über Waffenscheine für Bundes bzw Landtagsabgeordnete zusammen zu tragen.

 

You made my day!

Ich sehe schon die Schlagzeile vor mir: "A** Bundes- und Landtagsabgeordnete wollen sich bewaffnen!"

 

Sorry, aber das hier ist ein öffentliches Forum!

 

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Hunter375:

Eben.. und ein Politiker würde auch nicht bei WO fragen wie er zu einen Waffenschein kommt, die wissen wie das geht. 

Moin,

 

ich möchte niemanden in Schutz nehmen oder seine Handlungen rechtfertigen,

auch gehöre ich nicht der Partei des TE an, aber es zeigt sich ja mehrfach daß,

das was Du schreibst, negativ untermauert wird...

 

So scheint es für Steven's Partei eben nicht so klar zu sein, wie das geht, und sie werden

wohl auch keine große Unterstützung bekommen in dieser Frage, weil das wohl

von den anderen Parteien nicht gewünscht wird ( siehe Wahl Bundestagsvize ).

 

Ich habe sie nicht gewählt, aber wenn sie zur Wahl zugelassen wurden, dann müssen

für sie auch die gleichen Rechte gelten, wie für die anderen Parteien.

 

So sehr mich auch die umbenannte SED ankotzt, aber ich würde für sie dasselbe schreiben.

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Geschrieben
Gerade eben schrieb Olt d.R.:

Moin,

 

ich möchte niemanden in Schutz nehmen oder seine Handlungen rechtfertigen,

auch gehöre ich nicht der Partei des TE an, aber es zeigt sich ja mehrfach daß

das, was Du schreibst, negativ untermauert wird...

 

So scheint es für Steven's Partei eben nicht so klar zu sein, wie das geht, und sie werden

wohl auch keine große Unterstützung bekommen in dieser Frage, weil das wohl

von den anderen Parteien nicht gewünscht wird ( siehe Wahl Bundestagsvize ).

 

Ich habe sie nicht gewählt, aber wenn sie zur Wahl zugelassen wurden, dann müssen

für sie auch die gleichen Rechte gelten, wie für die anderen Parteien.

 

So sehr mich auch die umbenannte SED ankotzt, aber ich würde für sie dasselbe schreiben.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb steven:

Hallo Joseg

 

ich stehe auf "Voraufklärung"

 

Steven

 

Jetzt mal ehrlich: Wieviele hochrangige Politiker "mit Waffenschein" sollen denn hier im Forum rumgurken und dann auch noch ausgerechnet hier darüber reden?

 

Manchmal hab ich wirklich ein wenig das Gefühl beim Lesen Deiner Beiträge hier im Forum, was Dir an Sachkenntnis fehlt, gleichst Du sehr erfolgreich mit Naivität aus. Ob das nun allerdings gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Karriere als Politiker sind, kann man möglicherweise ernsthaft diskutieren.

 

Ansonsten frag doch einfach mal bei Deiner örtlichen Waffenbehörde, dem Landratsamt oder der Polizeidirektion Deines Landkreises nach. Und teile doch gerne mal hier im Forum mit, welche Antworten Du dann bekommen hast. Könnte eventuell interessant sein, das mal zu erfahren.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

noch mal zur Verständnis ein Beispiel:

Sagen wir, ich komme nächstes Jahr in den Landtag NRW. Wie, nach welchem Gesetz, beantrage ich einen Waffenschein. 

Da ist sicherlich nicht der "normale" Weg, der jeder Bürger gehen muss, der Zielführende.

 

Steven

Vielleicht bin ich nur zu blöd den Kontext zu verstehen, aber nach welchem Maßstab ist ein Mitglied des NRW-Landtages eine über die Maßen individuell gefährdete Person?

Hast du Morddrohungen erhalten, wurde dein Bürgerbüro in deinem Wahlkreis abgefackelt, hat dir jemand einen Pferdekopf vor die Tür gelegt oder legst du dich mit der OK in deinem Wahlkreis an?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb highlower:

Ansonsten frag doch einfach mal bei Deiner örtlichen Waffenbehörde, dem Landratsamt oder der Polizeidirektion Deines Landkreises nach. Und teile doch gerne mal hier im Forum mit, welche Antworten Du dann bekommen hast. Könnte eventuell interessant sein, das mal zu erfahren.

Kann man sich doch denken, eben anhand des genannten 55.2.3.

 

Ist dann eben die Frage, was man erreichen will: Will man gleiches Recht wie die anderen Schweine am Trog, dann ist das Interesse der zuständigen Stellen wohl vorwiegend Ruhe, und die Bescheinigungen werden vielleicht schon problemlos kommen, wenn man eben keinen Radau macht und gar nicht öffentlich darüber redet, sondern die gleichen Privilegien möchte wie die Kollegen. Will man sich im Sinne des Volkes einsetzen, dann wäre natürlich öffentliche Aufklärung, wie die Politiker ihre Sicherheit gewährleisten und was sie im Vergleich dazu dem Volk zugestehen, höchst wünschenswert. Das dürfte aber zu einem wenig wohlwollenden Verfahren bei eigenen derartigen Wünschen führen. Muss man für sich wissen, was einem eine sinnvollere Verwendung eines Mandats oder sonstigen Amtes ist.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb schuster:

 

Nö, ein normaler Abgeordneter ist erstmal per se kein Hoheitsträger. Und selbst dann muß nach WAffVwV die "persönlich erheblich gefährdete Person" dies "wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten" sein. D.h. nur weil er ein AfD-Parteibuch hat, fällt er noch nicht unter §55, auch wenn sie permanent auf Opferrolle machen.

 

Als Landtagspräsident sähe das vermutlich anders aus, dann würde er wohl als Hoheitsträger gelten, aber dann müsse sich die Gefährdung auch aus der Bekleidung dieses Amtes ergeben. D.h. die Gefährdung ergibt sich erst daraus das er dieses Amt bekleidet.

 

So interpretiere ich das jedenfalls. IANAL applies.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb steven:

Sagen wir, ich komme nächstes Jahr in den Landtag NRW. Wie, nach welchem Gesetz, beantrage ich einen Waffenschein.

  

Nach dem WaffG.

 

vor 6 Stunden schrieb steven:

Da ist sicherlich nicht der "normale" Weg, der jeder Bürger gehen muss, der Zielführende.

 

Doch, mehr biste als Abgeordneter nämlich aus Sicht des WaffG nicht, s.o.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Parallax:

Nö, ein normaler Abgeordneter ist erstmal per se kein Hoheitsträger.

 

Der genannte 55.2.3 spricht ausdrücklich von Abgeordneten. Insofern dürften die unter "hoheitliche Aufgaben" schon fallen, jedenfalls in der Praxis. Eine Trennung, nach der das nur Beamten der Exekutive betreffen solle, wäre auch irgendwie unlogisch. Die von Dir vorgeschlagene Trennung zwischen Präsident und einfachem Abgeordneten auch. Andererseits ergibt sich daraus natürlich kein Anspruch. Wohl aber hat man einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Dass Abgeordnete anderer Parteien, die sich wegen ihrer Tätigkeit gefährdet und dadurch in ihrer Unabhängigkeit der Mandatsausübung eingeschränkt sehen, einen Zettel kriegen, die Abgeordneten einer Oppositionspartei aber nicht, würde ein wenig zu sehr nach 1933 und der Art und Weise, in der über das Ermächtigungsgesetz abgestimmt wurde, riechen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb steven:

Hallo

 

ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt:

ich suche Infos, nach welchem Gesetz ein Bundestags bzw. Landtagsabgeordneter einen Waffenschein oder eine Ersatzbescheinigung erhält.

Das scheint gar nicht so einfach zu sein. 

Wie viele Abgeordnete eine Waffe führen interessiert mich gar nicht.

 

Steven 

Nach dem WaffG gibt es die Ausnahme vom WaffG und von der Verwaltung des Parlaments gibt es die Ersatzbescheinung nach den Regeln, die sich das jeweilige Parlament dafür gegeben hat.

Vor langen Jahren stand mal die damalige Regelung des BT auf den HP des BT. Die ist dann wohl mal verschwunden, weil die allgemeine Behauptung auf der HP, dass die Regelung den Regelungen des WaffR für Bürger, die keine Abgeordneten seien, entspräche, schon kein Hohn mehr war, sondern nur noch ein Belegt für die Stärke der dummen Seite der Macht. :starwars013:

 

Also ran an die Parlamentsverwaltungen! :bud:

Dein

Mausebaer

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Der genannte 55.2.3 spricht ausdrücklich von Abgeordneten. Insofern dürften die unter "hoheitliche Aufgaben" schon fallen,

 

Ein Abgeordneter hat keine hoheitlichen Aufgaben. Im Gegenteil, als einfacher Abgeordneter ist man nicht weisungsgebunden und übt keine hoheitlichen Tätigkeiten aus. Das kann man in Personalunion ggfs. aber durchaus sein, siehe AfD vs. Wanka. Da kommts dann halt drauf welchen Hut man gerade auf hat, was natürlich Grauzonen haben kann. Wanka als Hoheitsträgerin (Bundesministerin, sie hat ihr Dienstwappen benutzt) war zur Neutralität verpflichtet. Hätte sie das als einfache Abgeordnete gemacht, kein Problem.

 

Etwas längere Ausarbeitung dazu mit Beispielen aus den letzten Jahren: https://www.bundestag.de/resource/blob/556768/776c7bb3e6cd1fd9ed85e539cca79b59/wd-3-074-18-pdf-data.pdf

 

  

vor 54 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Dass Abgeordnete anderer Parteien, die sich wegen ihrer Tätigkeit gefährdet und dadurch in ihrer Unabhängigkeit der Mandatsausübung eingeschränkt sehen, einen Zettel kriegen

 

Tun sie das? Als einfacher Abgeordneter ohne hoheitliche Aufgaben und Rollen aus denen die besondere Gefährdung resultiert?

 

Beispiele?

 

 

Bearbeitet von Parallax
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Parallax:

Im Gegenteil, als einfacher Abgeordneter ist man nicht weisungsgebunden und übt keine hoheitlichen Tätigkeiten aus.

 

Nach dieser Argumentation dürften auch Richter nicht. Aber sowohl die Rechtsprechung als auch die Gesetzgebung sind eigentlich durchaus hoheitlich, nur halt nicht Teile der Exekutive. Aber auf meine Interpretation kommt es dabei eigentlich nicht an, sondern eher auf genannten 55.2.3, wo das offenbar anders gesehen wird, ein Abgeordnetenmandat ausdrücklich als Grund genannt wird.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Richter übt sehr wohl eine hoheitliche Tätigkeit aus! Er erfüllt die hoheitliche Aufgabe der Rechtsprechung.

 

Ich glaube Du interpretierst in 55.2.3 zu viel rein. Es gilt immer noch die Bedinungung in § 55 WaffG,

näher erläutert nochmal in WaffVwV 55.2, 55.2.1 und 55.2.2. Erst durch Wahrnehmung hoheitlicher

Tätigkeit und daraus resultierenden besonderen Gefährdung zieht § 55.

 

IANAL und IANAStaatsrechtler, vielleicht gibts ja hier jemand der das berufen kommentieren kann. 🙂

 

Bearbeitet von Parallax
Geschrieben

Das ist WO wie man es kennt, bisher war es hier Fakt das jeder Abgeordnete ab MdL MdB Anspruch auf einen Waffenschein nach § 55 hat.

War das bisher doch nur eine auf Neid aufgebaute Diskussion?

 

Warum sollen die Verwaltungen der Landtage und des Bundestags nicht wie die anderen vom  § 55 betroffenen Behörden die Bestimmungen nach ihren eigenen Richtlinien für ihren Bereich regeln dürfen?

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Warum sollen die Verwaltungen der Landtage und des Bundestags nicht wie die anderen vom  § 55 betroffenen Behörden die Bestimmungen nach ihren eigenen Richtlinien für ihren Bereich regeln dürfen?

 

Sagt doch keiner etwas anderes. Allerdings gibt es sehr gute Gründe zur Vermutung, dass sie das für ihren eigenen Bereich anders regeln als für das gemeine Volk. Nicht mit formal anderen Regeln, aber mit einer deutlich anderen Interpretationspraxis. 

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Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Sagt doch keiner etwas anderes. Allerdings gibt es sehr gute Gründe zur Vermutung, dass sie das für ihren eigenen Bereich anders regeln als für das gemeine Volk. Nicht mit formal anderen Regeln, aber mit einer deutlich anderen Interpretationspraxis. 

Die Welt ist ungerecht, aber wie weit beantwortet diese neue Erkenntnis @steven Frage?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Vermutlich wäre die Frage parteiintern besser aufgehoben- insofern ein MdL / MdB der AfD bereits erfolgreich war.

Davon ab wurde schon öfter auf WO verlautbart das ein AfD Expertenkreis sich mit Waffenrecht beschäftigt- und da hat keiner Insider Tips?

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Ich habe für vieles was von der AfD kommt Verständnis, doch manchmal frage ich mich ernsthaft welche Pfosten da in Ämter gewählt wurden für die sie weder das mentale noch fachliche Rüstzeug besitzen. Also doch nicht so viel "Alternative" zu den alten Parteien?

 

Muss denn, wie diese Aktion jetzt, jeder Pups öffentlich gemacht werden? Wie wäre es mit einer "kleinen Anfrage"? Die Grün_x:innen sowie die umbenannte SED machen regelmäßig vor wie das geht. Anfage stellen- BKA und LKA sollten wissen wer einen WS hat- danach mit dem Ergebnis die Gleicheren vorführen. Daran fehlt es der AfD definitiv. Es liegt so viel Dreck auf der Straße, der den alten Parteien um die Ohren geprügelt weden könnten und doch ergeht sich die AfD in solch sinnlosen Kinkerlitzchen.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Asgard:

Also doch nicht so viel "Alternative" zu den alten Parteien?

 

Nö, aus meiner Sicht nicht (ernsthaft).

D.h., sie entwickeln sich m.E. immer weiter weg davon, eine "Alternative" zu sein.

Die Ansätze waren anfangs da, die Notwendigkeit war da; aber das, was jetzt so draus gemacht wird... 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Asgard:

welche Pfosten da in Ämter gewählt wurden für die sie weder das mentale noch fachliche Rüstzeug besitzen.

Ist ja bei allen Parteien so. Wobei es bei den verbrauchten Parteien sicher einfacher ist Freiwillige zu finden. Da droht weder Dachlattung noch Entglasung oder thermische Verwandlung von Haus und Auto...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Nö, aus meiner Sicht nicht (ernsthaft).

D.h., sie entwickeln sich m.E. immer weiter weg davon, eine "Alternative" zu sein.

Die Ansätze waren anfangs da, die Notwendigkeit war da; aber das, was jetzt so draus gemacht wird... 

Na komm, Du solltest Verständnis dafür aufbringen, die wollen doch das was alle Politiker wollen - an den Trog.

Wenn man dann by the Way nen Waffenschein abgreifen kann, wer nähme den nicht mit? (Ironie off)

 

Ich kenne exakt 3 Menschen die eine Waffentrageerlaubnis haben (so heisst das glaube ich offiziell...), keiner davon ist Politiker.

Weil die brauchen das nachweislich nicht, zumindestens nicht auf Landesebene, auch auf Bundesebene eher nicht, bei Bedarf haben die Leibwächter...

Wenn die AfD sich in der Opferrolle gefällt und für sich eine Mimimi - Bescheinigung ausstellen lassen will um entsprechende Anträge zu stellen - man zu,

hilfreich ist das aber im Ansehen eher nicht...

 

@steven Ich würde an Deiner Stelle nicht auf Rächtschreibfehler anderer verweisen, das hat so was von Grammatik-Nazi, da muss man dann aber auch schon sehr trittsicher im eigenen Erguss stehen, äh sein, Du verstehst?

 

 

Bearbeitet von weissblau

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