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IGNORED

Antrag kleiner Waffenschein Hausbesuch


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Geschrieben

Anwalt und Eskalation würde ich erst nach einer Ablehnung wählen.

 

Dann aber auch nur, wenn es mir der Kinderwaffenschein wert wäre, ich einen wahren Nutzen davon hätte.

 

Du siehst die Polizistin wahrscheinlich nie wieder. Hake es ab, wenn du die Pappe bekommen hast.

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Geschrieben (bearbeitet)

Moin!
 

Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Du wartest einfach den rechtmittelfähigen Bescheid ab.

Dieser sollte innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung ergehen. Ansonsten kommt ein Klageerzwingungsverfahren in Betracht.

 

Und ja, Polizeihausbesuche nach waffenrechtlichen Antragstellungen werden je nach Lust und Laune der örtlichen Polizeibeamten durchgeführt. Die bekommen ja auch ne Anfrage der Genehmigungsbehörde, ob Du ein stadtbekannter Säufer bist. In meiner Stadt wird das auch von einem Polizeirevier durchgeführt. Kann man sich drauf einlassen, muss man aber nicht.

 

frogger

Bearbeitet von frosch
Geschrieben

Wer Arbeitet macht auch mal einen Fehler. Auch Polizisten sind davon betroffen .Niemand kann alles wissen. Bei Schusswaffen überprüft die Polizei beim Antrag schon mal ob der Antragsteller augenscheinlich körperlich und geistig dazu geeignet ist . Hier wurde vielleicht KWS und WS , WBK verwechselt . 

Wer also im Job unfehlbar ist , werfe den ersten Stein . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Minuten schrieb raze4711:

schon mal ob der Antragsteller augenscheinlich körperlich und geistig dazu geeignet ist

Was eigentlich kein Gegenstand einer Beurteilung durch Augenschein ist. Bei den Amis dürfen--mit geeigneten Sicherheitsprotokollen--inzwischen sogar gewisse Diabetiker weiter als Verkehrspiloten arbeiten, ohne jedes Problem. Wie sähe denn ein Mangel an körperlicher Eignung aus? Es gibt Programme, wo Blinde skifahren (was jeder, der schonmal in Schnee und Nebel ohne Sicht gefahren oder gefallen ist, sehr als Leistung würdigen kann), und es gibt sogar Sachen, wo Blinde mittels einer Hilfsperson und eines Laserzielgeräts schießen. Wir sind doch eigentlich für "Inklusion" Behinderter. Die Anzahl bekannter Straftaten durch blinde Schützen ist aus naheliegenden Gründen exakt Null, also keinerlei Missbrauchsgefahr. Die Feststellung einer Geistesschwäche durch Augenschein scheint mir auch problematisch, bei jemandem, der offenbar den Antrag hat ausfüllen können und von dem sonst nicht Dementsprechendes bekannt ist. 

 

Wie die wohl reagieren würden, wenn man auf dem Revier auftauchen würde mit der Ansage, man wolle sich durch Augenschein überzeugen, dass alle diensthabenden Beamten körperlich und geistig geeignet seien? Und ob man vielleicht mal einen Blick in die Schränke werfen dürfte?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Und nun stell' dir mal vor, du bekommst eine Ablehnung, mit der Kostenrechnung in Höhe von ... was, 50 Euro? Da wird sich die Behörde schon sehr genau überlegen müssen, was als Ablehnungsgrund drinsteht. Falls da dann irgendein Kokolores steht (was ja im Fall der Ablehnung zu erwarten wäre - und da reicht ein "Antragsteller zeigte sich unkooperativ" nicht aus), Widerspruch einlegen und Klage androhen.

Die 50,- € sind schon bei der Beantragung zu bezahlen, ohne den Zahlungseingang wird die Behörde gar nicht erst tätig.

Bei Ablehnung ist das Geld dann futsch.

Bei meiner RSV habe ich 150,- € Eigenanteil, da überlegt man sich schon die Erfolgsaussicht beim Streitwert von 50,- €!.

Geschrieben

Ich stelle mir das Ganze gerade als Drehbuch für einen Porno vor.

 

Die heiße Polizistin zwingt den armen Antragsteller zum Sex und stellt als Gegenleistung die Bescheinigung aus.

 

Sollte ein Bestseller werden.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Bernd68:

Sie erwähnte dann als nächstes, dass die Polizei ja auch wichtigeres zu tun hätte, als wegen KWS Hausbesuche zu absolvieren.

Da hatte sie sogar Recht.

Offensichtlich wurde sie mit einer Leumundsprüfung beauftragt mit der sie auch nicht so richtig etwas anzufangen wußte, zumal der Hausbesuch bei einem KWS Antrag überzogen war.

Würde ich als Lebenserfahrung abhaken.

Dienstaufsichtsbeschwerde könnte man machen, da kommt aber nur eine labidare Antwort und bringt nicht viel mehr als Aufregung.

Bescheid abwarten und bei Ablehnung ev. mit Widerspruch oder Beschwerde reagieren.

 

Geschrieben

Vielleicht ein Vorgeschmack auf kommende Zeiten:

 

https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20210616-18/beschluesse.pdf;jsessionid=B1F136E5C8D15FA608A9BCDF8B0E3D6D.2_cid365?__blob=publicationFile&v=2

 

 

 

 

Seite 49

 

TOP 51: Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts Beschluss:

 

Die IMK nimmt den "Bericht des BMI zum Thema 'Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts'" (Stand: 26.02.21) (nicht freigegeben) zur Kenntnis.

 

Sie bittet das BMI unter Bezugnahme auf die in dem Bericht dargestellten Handlungsoptionen, geeignete gesetzliche Verschärfungen des Waffenrechts in Bezug auf Schreckschuss- und Signalwaffen vorzunehmen, mit denen künftig dem Erwerb und Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen besser begegnet werden kann und gleichzeitig das Führen dieser Waffen erschwert wird.

 

 

Hat jemand den BMI Bericht parat?

 

 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Was eigentlich kein Gegenstand einer Beurteilung durch Augenschein ist.

Die vom Threadstarter genannte Dame war ja vielleicht Fachärztin für Psychiatrie? Die Frage habe ich einem Sachbearbeiter (dem Rechtspfleger der entschieden hat daß ich über mein Testament selbst befinden darf) auch schon gestellt. Er hat leider nicht angebissen.:rotfl2:

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb uwewittenburg:

Da hatte sie sogar Recht.

Offensichtlich wurde sie mit einer Leumundsprüfung beauftragt mit der sie auch nicht so richtig etwas anzufangen wußte, zumal der Hausbesuch bei einem KWS Antrag überzogen war.

Würde ich als Lebenserfahrung abhaken.

Dienstaufsichtsbeschwerde könnte man machen, da kommt aber nur eine labidare Antwort und bringt nicht viel mehr als Aufregung.

Bescheid abwarten und bei Ablehnung ev. mit Widerspruch oder Beschwerde reagieren.

 

Das habe ich ihr ja auch explizit zugestimmt und erwähnt, dass ich auch bereit gewesen wäre auf Revier zu kommen. Das lehnte Sie aber mit dem Hinweis sie " wäre laut Waffengesetz dazu verpflichtet mich in meinem eigenen vier Wänden zu besuchen" vehement ab. Was ja nun ganz offensichtlich gelogen ist und das weiß sie mit Sicherheit auch.

Geschrieben

Das gesunde Rechtsverständnis sagt irgendwie, dass man sich fast wehren "muss" wenn die Staatsmacht seine Griffel ausstreckt.

Inwieweit, das ist die andere Frage.

Ich wäre nach so einem Auftritt jedenfalls richtig angefressen.

 

Wenn erstmal keine WBK geplant ist da auch kein Risiko, erst Recht nicht mit einer guten Rechtschutzvers. im Ärmel.

Ich nehme aber an, du hast den KWS beantragt um mal auf den "Busch zu klopfen" ob Ablehnungsgründe vorliegen?

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Bei meiner RSV habe ich 150,- € Eigenanteil, da überlegt man sich schon die Erfolgsaussicht beim Streitwert von 50,- €!.

Mal angenommen jemand würde den Streitwert für eine Ausreisegenehmigung auf 50 € festsetzen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Bernd68:

[...] Was ja nun ganz offensichtlich gelogen ist und das weiß sie mit Sicherheit auch.

Davon würde ich nicht zwingend ausgehen ... ich kann mir schon vorstellen, dass sie in "gutem Gewissen" gehandelt hat, denn ganz ehrlich - Spaß hat sie an solchen Terminen sicher nicht (vor allen Dingen, wenn das anschließend noch mit irgendwelchem formalen Papierkram verbunden ist). Das glaube ich ihr auch aufs Wort.

 

Für mich stünde auch gar nicht das Verhalten der Beamtin im Fokus (der Kritik), sondern das der Behörde. Sie macht halt einfach ihren Job - und wird von irgendjemandem geschickt, das entscheidet sie vermutlich nicht selbst. Und, dass sie "angefuttert" war, herrje, auch das ist verständlich / menschlich. Nur die Aussage "das hat sich dann wohl erledigt" überschreitet halt eine Grenze - die wird aber erst mit dem Bescheid manifestiert, anderenfalls könnte man das ja einfach achselzuckend übergehen.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Was eigentlich kein Gegenstand einer Beurteilung durch Augenschein ist. Bei den Amis dürfen--mit geeigneten Sicherheitsprotokollen--inzwischen sogar gewisse Diabetiker weiter als Verkehrspiloten arbeiten, ohne jedes Problem. Wie sähe denn ein Mangel an körperlicher Eignung aus? Es gibt Programme, wo Blinde skifahren (was jeder, der schonmal in Schnee und Nebel ohne Sicht gefahren oder gefallen ist, sehr als Leistung würdigen kann), und es gibt sogar Sachen, wo Blinde mittels einer Hilfsperson und eines Laserzielgeräts schießen. Wir sind doch eigentlich für "Inklusion" Behinderter. Die Anzahl bekannter Straftaten durch blinde Schützen ist aus naheliegenden Gründen exakt Null, also keinerlei Missbrauchsgefahr. Die Feststellung einer Geistesschwäche durch Augenschein scheint mir auch problematisch, bei jemandem, der offenbar den Antrag hat ausfüllen können und von dem sonst nicht Dementsprechendes bekannt ist. 

 

Wie die wohl reagieren würden, wenn man auf dem Revier auftauchen würde mit der Ansage, man wolle sich durch Augenschein überzeugen, dass alle diensthabenden Beamten körperlich und geistig geeignet seien? Und ob man vielleicht mal einen Blick in die Schränke werfen dürfte?

 

Wir sind aber nicjt in den USA. Wir sind in Deutschland , und da gelten andere Gesetze . Ob wir sie gut finden , steht halt leider auf einem anderen Blatt. 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb EkelAlfred:

Ich stelle mir das Ganze gerade als Drehbuch für einen Porno vor.

 

Die heiße Polizistin zwingt den armen Antragsteller zum Sex und stellt als Gegenleistung die Bescheinigung aus.

 

Sollte ein Bestseller werden.

 

Und deswegen spielst du jetzt mit dem Gedanken einen KWS zu beantragen ? 

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Geschrieben (bearbeitet)

also ich kenne in einer Kleinstadt in Niedersachsen auch einen SB der meint er müsse bei einem Kleinen Waffenschein auch erstmal zu Hause aufschlagen um zu überprüfen ob die Leute ok sind und ob sie einen Waffentresor haben.

Bearbeitet von micky123
Geschrieben
Am 24.8.2021 um 13:08 schrieb Bernd68:

Die rechtliche Begründung könnte sie mir ja nicht nennen. Auf meine Nachfrage hat sie sich ja verabschiedet.

 

Du hättest schon vor der Terminvereinbarung fordern sollen, dass Sie dir die rechtliche Grundlage mitteilen sollen.

Dann wären die vermutlich gar nicht gekommen.

Cops sind Ehrgeizig und wollen Erfolge erziehlen - ohne Rücksicht auf Verluste (die Verluste sind der unbescholtene Bürger) - und in deinem Fall konnten die ohne jegliche Rechtsgrundlage einen Blick in dein Eigenheim werfen wo sie sich was erhofft haben.

 

Warte einfach bis du deine Genehmigung hast und beim nächsten Mal weist du wie du damit umgehen kannst.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb uwewittenburg:

Die 50,- € sind schon bei der Beantragung zu bezahlen, ohne den Zahlungseingang wird die Behörde gar nicht erst tätig.

Bei Ablehnung ist das Geld dann futsch.

Unsere Waffenbehörde macht alles auf Rechnung... Kein Problem 

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