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IGNORED

Antrag kleiner Waffenschein Hausbesuch


Bernd68

Empfohlene Beiträge

vor 58 Minuten schrieb boarhunter416:

 

Du hättest schon vor der Terminvereinbarung fordern sollen, dass Sie dir die rechtliche Grundlage mitteilen sollen.

Dann wären die vermutlich gar nicht gekommen.

Cops sind Ehrgeizig und wollen Erfolge erziehlen - ohne Rücksicht auf Verluste (die Verluste sind der unbescholtene Bürger) - und in deinem Fall konnten die ohne jegliche Rechtsgrundlage einen Blick in dein Eigenheim werfen wo sie sich was erhofft haben.

 

Warte einfach bis du deine Genehmigung hast und beim nächsten Mal weist du wie du damit umgehen kannst.

 

Die Polizisten die ich kenne , und das sind schon einige , sind genau so Menschen wie du und ich . 

Da ist keiner dabei der dafür aus ist , dem anderen ans Bein zu treten . 

Aber bei dem Motto " So wie es in den Wald ruft , ruft es raus " sind sie aber dabei . 😙

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vor 6 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Wie die wohl reagieren würden, wenn man auf dem Revier auftauchen würde mit der Ansage, man wolle sich durch Augenschein überzeugen, dass alle diensthabenden Beamten körperlich und geistig geeignet seien? Und ob man vielleicht mal einen Blick in die Schränke werfen dürfte?

:rotfl2: :heart:

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vor 33 Minuten schrieb raze4711:

 

Die Polizisten die ich kenne , und das sind schon einige , sind genau so Menschen wie du und ich .

Der größte Trick des Teufels war es, dass er die Menschen glauben ließ, es gäbe ihn überhaupt nicht.

 

Und noch ein Zitat vom ollen Abe:

Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Karlfried54:

Warum sollte der BD nicht mal Hallo sagen kommen. Bei einem begründeten Verdacht kann die Behörde sehr wohl Überprüfungen anstellen! Hausbesuche gehören da sicherlich zu.

Noch ist er nicht Legalwaffenbesitzer und wird durch Grundgesetze geschützt.

Anfangsverdacht = richterliche Anordnung = Hausbesuch.

 

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vor 5 Minuten schrieb boarhunter416:

Der größte Trick des Teufels war es, dass er die Menschen glauben ließ, es gäbe ihn überhaupt nicht.

 

Und noch ein Zitat vom ollen Abe:

Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

 

 

 

Zitat von mir. Behandele den Menschen gegenüber mit dem gleichen Respekt , wie du ihn dir gegenüber auch möchtest. 

 

Teufelbfinde ich klasse  wenn ich malnsterje will ich auch lieber in die Hölle.

Da kenne ich viel mehr Menschen als im Himmel 

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vor 1 Minute schrieb boarhunter416:

Noch ist er nicht Legalwaffenbesitzer und wird durch Grundgesetze geschützt.

Anfangsverdacht = richterliche Anordnung = Hausbesuch.

 

Und das ist ja ( für mich ) noch nicht einmal das Hauptproblem, sondern dass sie es abgelehnt hat, das ich zu ihr aufs Revier kommen könnte und das mit der Begründung, dass es im Waffengesetz so steht, das sie zu mir nach Hause kommen müsse um sich ein Bild von mir zu machen, was schlicht gelogen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb Bernd68:

Und das ist ja ( für mich ) noch nicht einmal das Hauptproblem

 

 

Wenn die bei dir zu Hause nichts strafrechtlich relevantes gesehen haben kann es dir jetzt egal sein. Vergangenheit - abhaken - was dazugelernt.

 

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vor 20 Minuten schrieb boarhunter416:

Wenn die bei dir zu Hause nichts strafrechtlich relevantes gesehen haben kann es dir jetzt egal sein.

Es muss nichts strafrechtlichrelevantes sein.

 

"(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. "

 

Eine gut sortierte Hausbar ist z.B. nichts strafrechtlich relevantes.

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vor 14 Minuten schrieb erstezw:

Es muss nichts strafrechtlichrelevantes sein.

 

"(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben. "

 

Eine gut sortierte Hausbar ist z.B. nichts strafrechtlich relevantes.

Es gibt nichts dergleichen.

Nicht vorbestraft, keine laufenden Verfahren, nichts mit Alkohol, Drogen etc. und auch keine Mitgliedschaften in 

Parteien, Vereinen etc. die Verfassungstechnich bedenklich sind oder ähnliches.

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Die 50,- € sind schon bei der Beantragung zu bezahlen, ohne den Zahlungseingang wird die Behörde gar nicht erst tätig.
Bei Ablehnung ist das Geld dann futsch.
Bei meiner RSV habe ich 150,- € Eigenanteil, da überlegt man sich schon die Erfolgsaussicht beim Streitwert von 50,- €!.
Die Ablehnung zieht auch einen Eintrag im Bundeszentralregister nach sich. Und zwar für 10 Jahre. Das wäre es mir schon wert dagegen vorzugehen, wenn unberechtigt.

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Zu mir kam 1972(!!) ein Polizist, als ich einen Antrag auf eine Großkaliberwaffe erstellt hatte.

Ich hatte kurz zuvor geheiratet und war zugezogen.

 

Freundlicher älterer Herr, der mir kurz sein Anliegen erklärte.

Er hätte den Auftrag, sich ein Bild von den Verhältnissen zu machen.

 

Schien nicht sehr glücklich mit seinem Auftrag zu sein.

 

Kurze Plauderei, festgestellt was ich für eine nette Frau habe und wie schön wir wohnen.

 

Freundliche Verabschiedung nach etwa 10 Minuten.

 

Das war's.

 

Hausbesuch also schon damals - nichts Neues......:unknw:

 

Gruß Habakuk

 

 

 

 

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vor 25 Minuten schrieb Habakuk:

Zu mir kam 1972(!!) ein Polizist, als ich einen Antrag auf eine Großkaliberwaffe erstellt hatte.

Ich hatte kurz zuvor geheiratet und war zugezogen.

 

Freundlicher älterer Herr, der mir kurz sein Anliegen erklärte.

Er hätte den Auftrag, sich ein Bild von den Verhältnissen zu machen.

 

Schien nicht sehr glücklich mit seinem Auftrag zu sein.

 

Kurze Plauderei, festgestellt was ich für eine nette Frau habe und wie schön wir wohnen.

 

Freundliche Verabschiedung nach etwa 10 Minuten.

 

Das war's.

 

Hausbesuch also schon damals - nichts Neues......:unknw:

 

Gruß Habakuk

 

 

 

 

Ich weiß, ich wiederhole mich.

Das war gar nicht so das Problem.

Es war die Art wie die PB schon vor der Tür launisch maulte, dass ich mich wegen ihrer 40 Minütigen Verspätung über Sie beschwert hätte, was nicht der Fall war, um mir im nächsten Satz an den Kopf zu werfen, dass sie ja auch wichtigeres zu tun hätte, als Hausbesuche wegen KWS zu machen.

Da kann ich ja nun nix dafür, war ja nicht meine Idee, im Gegenteil, ich hätte der Dame am Telefon angeboten persönlich aufs Revier zu kommen, was sie vehement abgelehnt und wieder besseren Wissens behauptet hat, dass das Waffengesetz den Besuch vor Ort zwingend vorschreibt, was ja glatt gelogen ist. Auf Nachfrage nun von mir ob sie mir bitte die Rechtsgrundlage zeigen oder nennen könnte, wiederholte sie diese Lüge ein zweites Mal, mit dem widersprüchlichen Hinweis an mich, Sie kenne ja nicht alle Gesetzte auswendig und ich solle das selber im WG nachlesen. Als ich sie darauf auf ihren Wiederspruch aufmerksam gemacht habe, sagte sie nur, das sich damit die Angelegenheit erledigt habe und ging.

Die Dame war arrogant, frech, besserwisserich und inkompetent.

Das muss und lasse ich mir nicht bieten.

 

 

 

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vor 31 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ein Deutschkurs könnte nicht schaden.

 

Ansonsten: Beschwerde beim Dienststellenleiter?

Ich tippe das auf dem Smartphone. Die Kombi aus Autokorrektur und Autovervollständigung macht das nicht einfacher und ist mir auch zu lästig

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Oh Mann ... du hast nun wirklich einen Haufen Hinweise auf deine ursprüngliche Frage bekommen, aber vier (in Worten VIER Seiten) lang lässt du einfach nur Dampf ab und wiederholst, wie unglaublich unverschämt sich die Dame verhalten hat. Mittlerweile habe ich eine vage Vorstellung davon, wie eloquent du sie vor Ort auf den "Widerspruch" hingewiesen hast.

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vor 21 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Oh Mann ... du hast nun wirklich einen Haufen Hinweise auf deine ursprüngliche Frage bekommen, aber vier (in Worten VIER Seiten) lang lässt du einfach nur Dampf ab und wiederholst, wie unglaublich unverschämt sich die Dame verhalten hat. Mittlerweile habe ich eine vage Vorstellung davon, wie eloquent du sie vor Ort auf den "Widerspruch" hingewiesen hast.

Absolut ruhig und höflich.

Aufgeregt habe ich mich erst, als sie das Haus verlassen hatte.

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Naja, ich bin geneigt erstmal dem "Opfer" zu glauben.

Wenn Staatsdiener ihre Maßnahme nicht gesetzlich begründen können ist der Bürger nicht in der Pflicht das einfach hinzunehmen.

Wäre so ähnlich wie wenn ein Artikel an der Kasse einen Fantasiepreis bekommt weil der Kassiererin der reale Preis gerade nicht einfällt.

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vor 12 Stunden schrieb Bernd68:

 

 

 

Es war die Art wie die PB schon vor der Tür launisch maulte, dass ich mich wegen ihrer 40 Minütigen Verspätung über Sie beschwert hätte, was nicht der Fall war, um mir im nächsten Satz an den Kopf zu werfen, dass sie ja auch wichtigeres zu tun hätte, als Hausbesuche wegen KWS zu machen.

 

.........

Die Dame war arrogant, frech, besserwisserich und inkompetent.

Das muss und lasse ich mir nicht bieten.

 

Dann könnte die Dame ja ins Forum passen.

 

Was hindert Dich an einer Beschwerde bei der zuständigen Stelle, beim Innenminister als Aufsichtsbehörde liegst Du da richtig.

vor 12 Stunden schrieb Bernd68:

 

Da kann ich ja nun nix dafür, war ja nicht meine Idee, im Gegenteil, ich hätte der Dame am Telefon angeboten persönlich aufs Revier zu kommen, was sie vehement abgelehnt und wieder besseren Wissens behauptet hat, dass das Waffengesetz den Besuch vor Ort zwingend vorschreibt, was ja glatt gelogen ist.

Das scheint wie wir hier auch schon aus früheren Beitragen wissen in NRW üblich zu sein, bei der kritischen Einstellung und juristischen Kompetenz der Waffenbesitzer und hier im Forum im Besonderen, scheint es auch zulässig zu sein, sonst wären die Betroffenen wohl schon dagegen vorgegangen.

 

 

 

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