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IGNORED

Waffe gleichen Kalibers gegen eine andere tauschen - geht nicht.


Sentinel

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@Bounty

Wenn das beim BüMa passiert, dann könnte das anders sein:

BEVOR es den Hersteller verlässt muss der m.W. die NWR-Id für wesentliche Teile haben und es gibt (zumindest vorübergehend) zwei mal "dasselbe" Teil mit identischer Nummer.

Wenn der Hersteller das alte Teil vernichtet, bevor er auf dem "gerade gefertigten" Ersatzteil dieselbe Nummer anbringt, dann ist das ja nicht so.

 

Ist aber nur "Gedankenspiel", definitiv weiß ich es nicht.

 

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vor 1 Minute schrieb TriPlex:

Ist aber nur "Gedankenspiel", definitiv weiß ich es nicht.

Das wäre quasi ein Teiletausch des Herstellers. Das könnte ein Micha Burk bei seinem BR10 genau so wie HK oder Glock etc. bei ihren Waffen. Die Frage ist, dürfen sie (und wollen sie)?

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Was unterscheidet denn "eine komplette neue Waffe" von einer aus neuen Einzelteilen zusammengesetzten?

Woher bekommt der Händler eine "komplett neue Waffe" mit einer "alten" Serien-Nr.?

 

Das ist doch eine Frage wie man "das Kind" nennt.

Wenn man natürlich "Neuwaffe" dazu sagt, dann wird das nichts, das muss schon eine (wenn auch "umfassende") Reparatur sein.

 

Ein Sammler wird das vermutlich anders sehen:

"Wir haben da irgendwo in einem Depot noch ein paar Kisten mit ORIGINALEN Colt SAA Ersatz-/Einzelteilen gefunden und sie zu Komplettwaffen zusammengesetzt."

Das wird ein Sammler vermutlich nicht als "Original" betrachten, bei einer "Gebrauchswaffe" ist's egal.

 

Aber hier geht's ja um Waffenrecht. Steht da irgendwo welcher Anteil an Teilen max. ausgetauscht werden darf, damit es keine "neue" Waffe wird?

 

Wir hatten hier kürzlich die Frage WANN der Hersteller eine Waffe im NWR registriert.

Da vermutete jemand "Erst nach dem Beschuss.", denn sonst müssten ja Waffen die den Beschuss nicht "überstanden" haben anschließend im NWR wieder gelöscht werden.

 

Aber wir werden da hier "auf die Schnelle" nicht weiter kommen, wenn sich nicht ein Hersteller/Händler dazu äußert.

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 42 Minuten schrieb TriPlex:

Was ändert denn das NWR daran?

Dann müsste das ja bei allen wesentlichen Teilen (im Fall Pistole also Lauf, Verschluss, Griffstück) auch so sein.

 

 

 

Jede dieser einzeln - sagen wir im Abstand jeweils eines Jahres - durchgeführten drei Reparaturen (bei der das jeweilige Teil natürlich wieder dieselbe Waffen-Nr. des alten Teils bekommen hat) kann vorkommen und es wird danach keine Eintragung in der WBK, "auf dem Amt" oder im NWR gemacht.

Die Teile bekommen aber nicht die gleiche Nummer.

Deine Waffe hat eine Waffen-ID für die Gesamtwaffe beginnend mit "W"

Jedes wesentliche Teil Deiner Waffe hat eine eigene Teile-ID beginnend mit "T". Diese ID wird direkt bei Herstellung der Teile ab Werk vergeben und daran kann der Büchser, welcher Dir das Teil einbaut nichts ändern. Die T-ID´s sind im NWR hinterlegt, siehst Sie aber nicht auf Deinem Stammdatenblatt. Bei jedem Tausch von wesentlichen Teilen ändern sich also die Teile-ID´s, während die W-ID gleich bleibt.

Bei Neuwaffen sind W-ID und T-ID bis auf den ersten Buchstaben W und T in der Regel identisch, es sei denn es handelt sich um modulare Systeme, wie z.B. einige Repetierer von Blaser. Bei zukünftigen Gebrauchtwaffen kann zumindest der Büchsenmacher, anhand der T-ID´s sehen ob wesentliche Teile evtl. schon einmal getauscht wurden.   

Bearbeitet von Rene2109
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vor 24 Minuten schrieb Rene2109:

Jedes wesentliche Teil Deiner Waffe hat eine eigene Teile-ID beginnend mit "T". Diese ID wird direkt bei Herstellung der Teile ab Werk vergeben und daran kann der Büchser, welcher Dir das Teil einbaut nichts ändern. Die T-ID´s sind im NWR hinterlegt, siehst Sie aber nicht auf Deinem Stammdatenblatt.

Wo steht denn auf einer Waffe im "Alt-Besitz" eine T-ID des NWR?

Es wurde auch mehrfach! geschrieben, dass es um "Reparatur" beim Hersteller geht.

 

OK! im konkreten Fall geht es um eine S&W, da wird das mit "beim Hersteller" schwierig.

Die Amis werden aber "zu Hause" auch keine T-Id für unser NWR anbringen, da wird der Importeur das erledigen müssen und da KÖNNTE es Probleme geben, wenn der weniger T-IDs vergibt, als er Teile importiert hat.

 

Bearbeitet von TriPlex
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vor 22 Minuten schrieb TriPlex:

Es wurde auch mehrfach! geschrieben, dass es um "Reparatur" beim Hersteller geht.

TriPlex,

 

auch Glock hat wohl früher im Werk Griffstücke getauscht. Kaputt gegen neu.

 

Aber eben früher! Vor NWR und NWR II, vor WaffG 2020. Früher, als Deine Waffe mit einer einzigen Serienummer auf ner handgeschriebenen Karteikarte im Ordnungsamt erfasst war.

 

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vor 3 Stunden schrieb Sentinel:

Unter anderem habe ich eine S&W Typ 645 .45 ACP, in 1986 neu gekauft. Schönes Teil, aber der Abzug ist grottenschlecht - schrubbt und es bricht einem fast den Finger bis der Schuß mal kommt.

Also habe ich verschiedene Büchsenmacher angefragt ob man das verbessern könnte, überall Absagen, es gäbe keine Ersatzteile mehr dafür.

Also bleibt nur der Weg zu einem Wechsel, vielleicht Glock oder SigSauer

Die 645 ist doch eine gute, recht präzise Waffe? Sogar für "Miami Vice" war sie gut genug 😉 Das tut mir irgendwie in der Seele weh, dass du die gegen eine Glock oder eine überteuerte SigSauer eintauschen willst... In USA hat sie eine gewisse Fangemeinde, vielleicht findet man da frei verkäufliche Komponenten für eine Abzugsüberarbeitung? 

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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vor 3 Stunden schrieb Clayshooter:

Für die Waffen, die ihm gestohlen wurden, hat er das Bedürfnis nachgewiesen. Aber nicht für die neuen, die er als Ersatz dafür erwerben will

 

vor 3 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Du glaubst nicht ernsthaft, daß Du dann a la carte nachkaufen kannst, oder?

 

vor 3 Stunden schrieb Bounty:

Hat man Dir schonmal ein Kfz gestohlen?

 

Hat die Zulassungsbehörde die Abmeldung des gestohlenen Kfz und die Zulassung des neuen Kfz gebührenfrei durchgeführt? Dir noch Geld für neue Nummernschilder beim Prägeservice in die Hand gedrückt? 

 

Ich hab irgendwie im Hinterkopf, dass @PetMan einen Kollegen hatte, der einfach neu kaufen durfte...

Bin aber gerade zu faul, die Suche zu nutzen... 

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vor 6 Stunden schrieb Mittelalter:

 

 

 

Ich hab irgendwie im Hinterkopf, dass @PetMan einen Kollegen hatte, der einfach neu kaufen durfte...

Bin aber gerade zu faul, die Suche zu nutzen... 

Das es bei einigen wenigen Behörden so ohne Rechtsanspruch gemacht wurde, wurde ja schon öfters geschrieben.

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vor 16 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Du glaubst nicht ernsthaft, daß Du dann a la carte nachkaufen kannst, oder?

 

mfg

Harry

Wie viele Waffenschränke dann so im Jahr "gestohlen" werden würden...

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vor 17 Stunden schrieb LordKitchener:

Jetzt treiben wir es mal auf die Spitze. Einem Schützen wird ohne eigenes Verschulden (also ohne Fahrlässigkeit) der Waffenschrank gestohlen. Und dann?

 

a) Wird nach unverzüglicher Meldung jede der Waffen als gestohlen gemeldet und in der WBK entsprechend als gestohlen vermerkt

b) Fall die Waffen wieder auftauchen gilt dan §12 Abs 1 Nr 4:

 

Zitat

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

von einem anderen

......
b) nach dem Abhandenkommen
wieder erwirbt;

 

 

 

Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist dann der Neuerwerb entsprechend den Regeln, also Bedürfnisnachweise, 2/6 vorgesehen, denn der Fall des Komplettverlustes(Diebstahl, Brand, Hochwasser etc) ist nicht gesondert abgedeckt.

Jedoch kann man in solchen Fällen gewiss mit der Behörde Verhandeln, insbesondere was 2/6 anbelangt.

-------------------------------

Austausch Wesentlicher Teile:

 

alles kein Problem, ausser das führende Wesentliche Teil wird ersetzt:

 

Zitat

werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; 

 

Lässt man bei seiner Pistole das Griffstück/Führende Wesentliche teil austauschen, so ist juristisch folgendes Geschehen:

 

- Schusswaffe zur Vernichtung an Hersteller überlassen

- Waffe in wesentliche Teile zerlegt

- führendes wesentliches Teil vernichtet -> Waffe existiert nicht mehr, W-ID gelöscht(?)/freigegeben(?)

- neues Griffstück mit neuer NWR-T-ID wird hergestellt

- Neue Waffe aus neuem Griffstück und wesentlichen Teilen wird zusammengesetzt. Es wird unter der neuen W-ID dem Griffstück als führendes Teil die anderen T-IDS zugeordnet

 

 

Die Formulierung in Anlage 1 Nr 8.1 ist eindeutig: neues Führendes Teil = neue Waffe = Neuerwerb. 

 

 

Wenn natürlich die Waffe über Exporteur zum Hersteller in den USA oder Österreich oder sonstwo geht und mit gleicher Seriennummer auf einem neuen Griffstück zurückkommt.... jo mei

Es fehlt einfach an der speziellen Reglung, die es erlaubt das führende Teil im Wortsinne unter Vernichtung des alten 1:1 zu ersetzen. Sinn und Zweck des NWRs wäre dadurch nicht tangiert, aber Bürokratie halt... 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 19 Stunden schrieb Mittelalter:

 

 

 

Ich hab irgendwie im Hinterkopf, dass @PetMan einen Kollegen hatte, der einfach neu kaufen durfte...

...

Das mag durchaus möglich sein, daß die lokale Behörde bei einem ihr bekannten aktiven Wettkampfschützen so reagiert.

 

Extremes Beispiel:

 

Einem für Tokio qualifizierten Schnellfeuerschützen wird die Waffe gestohlen, oder sie geht einfach kaputt ....

 

Er/sie wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ohne großartige Verzögerungen eine Ersatzwaffe erwerben dürfen.

 

Das wird aber wohl immer die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel mutieren.

 

mfg

Harry

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Ein Olympia-Schütze ist meistens kein Breitensportler, der 20 oder mehr Waffen besitzt und in 50 Disziplinen startet... da sind dann immer Überschneidungen dabei, die später zum Problem werden können bei Neuerwerb. Wenn der Olympia-Schnellfeuerpistolen-Schütze zwei oder drei Waffen für diese Disziplin hat, wird auch ein Ersatz einfach zu machen sein. Bei mir gibt es auch Waffen, sollte da eine ersetzt werden müssen, würde der Neuerwerb schwierig, weil ich zehn andere in dieser Disziplin einsetzen dürfte, wenn auch ohne Aussicht auf Erfolg. Das wiederum begründet aber kein Bedürfnis.

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Vom Grundsatz her ist Speedies Hinweis aber voll i.O.!

Herr Merkle aus Backnang hat mir vor knapp 20 Jahren den Abzug meiner Sig 226 auf Wunderbare 1360g getunt. Sprich wer auf hohem Niveau Revolver kann, kann auch Pistole.

Bearbeitet von Bounty
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vor 22 Stunden schrieb HangMan69:

...

tresor geklauft, amt hat ohne zu zucken den "neuerwerb" aller waffen ohne 2/6 durchgewunken...

Das könnte ich rein pekuniär nicht stemmen.

 

Mal so eben nach einem Einbruch für mehrere Zehntausend Euro Waffen nachkaufen, muß man sich erst mal leisten können.

 

 

 

Mal abgesehen davon, was genau Dein Bekannter vor dem Einbruch besaß und was nach dem Diebstahl problemlos gekauft gekauft werden durfte.

 

 

mfg

Harry

 

 

 

 

 

 

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