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IGNORED

„Einhandmesser“ beim Angeln


Fussel_Dussel

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vor 4 Minuten schrieb Cannon Balls:

Was erlauben Fridolin?? Harry hat doch bewiesen, daß er nicht nur alles weiß, wer weiß auch alles besser. 🤣

In Südeuropa, wo ich manchmal angle, wird das wirklich so gemacht, ohne dass es irgendjemanden schert: Fische nur abgeschlagen, dann zum "Frischhalten" in eine Tüte mit etwas Wasser. Dort lässt man sie dann stundenlang rumzucken. Grausig! 

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vor 39 Minuten schrieb Suerlaenner:

Sorry OT aber ich merke schon, mittlerweile ist wirklich alles durch reguliert, ein Wunder das man den gerade gefangenen Fisch noch mit nach Hause nehmen darf.

 

 

Auch OT: Das ist, weil viele immer mehr das selbständige Denken verlernen. Oder vielleicht ist es auch die Folge der Regulierungen?

Aber wenn ich dann sehe, dass beim Hechtangeln immer noch manche den Augengriff anwenden, frag ich mich schon, ob man wirklich alles regeln muss, da manchen einfach die Empathie fehlt.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
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Um mal wieder zur Ausgangsfrage zurückzukommen sind mir als berechtigtes Interesse folgende Konstellationen bekannt:

 

Berufsausübung (z.B. Koch oder Metzger)

Sport (z.B. Fischerei)

Allgemein anerkannter Zweck (z.B. Pfadfinder, Picknick, Gartenpflege, Rettungswesen, Jagdausübung, Pilzsammler).

 

Letztendlich erfolgt aber immer eine Einzelfallbeurteilung. Wenn jemand draußen angibt, dass er sein Einhandmesser zum zerkleinern von Kartons für den Papiercontainer braucht aber weit und breit kein Karton zu sehen ist, wirkt das z.B. nicht sehr glaubwürdig...

 

Kein berechtigtes Interesse ist z.B. der Selbstschutz, auch wenn sich das manche Leutz so wünschen oder das Gesetz so auslegen.

 

Grüßle SBine

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Fischerei/Angeln dürfte mit am unumstrittensten unter den "sozialadäquaten" Verwendungen sein (für die die Beschränkungen aus § 42a WaffG, Einhandmesser etc., eben nicht gelten).

 

Aus DK übrigens, wo (im Recht bzw. der polizeilichen Praxis) in einigen Punkten noch strengere "Messerregeln" gelten, ist zu hören, dass bei Verwendung für Fischerei/Angeln ebenfalls niemand kritisch nachfragt...

Das ist dort offenbar auch der akzeptierte "Grund Nr. 1".

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 40 Minuten schrieb karlyman:

Fischerei/Angeln dürfte mit am unumstrittensten unter den "sozialadäquaten" Verwendungen sein

Und als Begründung: Du mußt das Messer mit einer Hand aufmachen können, um die Schnur zu kappen, wenn mal wieder der 20kg Waller auf Dein UL-Spinnfischgerät eingestiegen ist.

 

Feststehendes Messer ist keine Option, weil man dieses oft nicht vernünftig über der Kleidung tragen kann und/oder Verletzungsrisiko besteht beim Ziehen.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Letztendlich erfolgt aber immer eine Einzelfallbeurteilung.

Genau. Schwammige Regelungen. Polizei schenkt erstmal ein.

Und dann mit´m SB auf gut will hoffen.

 

Scheißland. Macht einfach einfache Regeln.

Ich hab mein10,5cm Böker Arbolito am Gürtel. Und das Filetiermesser im Angelkasten....den Knüppel auch.

Warum soll ich mir den Tag mit Arschlöchern /innen*versauen?

 

 

 

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vor 11 Minuten schrieb _peti:

Feststehendes Messer ist keine Option, weil man dieses oft nicht vernünftig über der Kleidung tragen kann und/oder Verletzungsrisiko besteht beim Ziehen.

Dann nimm ein Kindermesser , oder lass von deiner Frau die Schnur kappen.

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Wie ist das eigentlich bei den Berufsfischern im Binnenland. Wenn ich mal so überlege , dann schlagen sie die Fische auch nur ab , und dann in die Wanne . 

 

Wie war das doch noch so einfach , als ich 82 die Fischereiprüfung gemacht habe . 

Dazu wird mir immer mehr bewußt ,  warum ich nicht mehr in  Deutschland angelte , sondern lieber in Frankreich 😉

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vor 2 Stunden schrieb Valdez:

Dann nimm ein Kindermesser , oder lass von deiner Frau die Schnur kappen.

Du pißt den falschen Baum an. Ich habe lediglich eine nachvollziehbare Begründung für ein Einhandmesser geliefert.

 

Ich habe immer mindestens zwei Einhandmesser dabei. Und völlig bedenkenlos zum Fisch erknüppeln so ein 40cm Gummischlauch, wo am Vorderen Ende ca 10cm Blei eingepreßt ist. Und es kräht kein Hahn danach.

 

Don‘t try this at your home.

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Erwähnen sollte man auch, dass auch wenn wir annehmen, dass zum Beispiel Angeln/Fischen als berechtigtes Interesse im Sinne von §42a gegeben ist, die aktuelle Urteilspraxis teils so aussieht, dass damit nicht der Weg zu dem berechtigten Zweck umfasst ist.

Es wurde schon bei Jägern, die auf dem Weg vom und ins Revier sogar Ihre Schusswaffen zugriffsbereit (aber ungeladen) führen dürfen, das unter 42a fallende Messer am Gürtel moniert.

Bearbeitet von Gearaffe
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Am 2.7.2021 um 11:02 schrieb Gearaffe:

Erwähnen sollte man auch, dass auch wenn wir annehmen, dass zum Beispiel Angeln/Fischen als berechtigtes Interesse im Sinne von §42a gegeben ist, die aktuelle Urteilspraxis teils so aussieht, dass damit nicht der Weg zu dem berechtigten Zweck umfasst ist.
 

Das Führen des Messers muss halt immer im Zusammenhang mit dem berechtigten Interesse stehen. Auf den Transportwegen (die unter Umständen ja nebenher noch anderen Zwecken dienen) muss man sich ja nicht unbedingt darauf berufen, um unnötige Differenzen zu vermeiden.

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Ich würde gerne nochmal auf den Knüppel zurückkommen: Wie töte ich denn meine gefangene Forelle waidgerecht mit einem Knüppel?
Ich halte das auf den Erstn blick für ziemlich fragwürdig...
Bei meinem Fischereischein (Bayern vor knapp 20 Jahren) gabs Knüppel+ Herzstich und sonst nix.

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