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IGNORED

Voreintrag verfällt, einfach erneuern?


MECKE

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Ich hab vor knapp einem Jahr eine 1911 in .45 ACP bestellt und wurde über Monate vertröstet bis der Auftrag schließlich vom Händler storniert wurde, er kann nicht liefern.

Ich hab daraufhin in einem anderen Shop eine andere 1911 bestellt und hier war es das gleiche Spiel, nur der Auftrag läuft noch.

Aber nun verfällt nächsten Monat mein Voreintrag.

 

Ich überlege jetzt ihn verfallen zu lassen und dann die ganzen Prozedur zu wiederholen oder erstmal eine andere .45iger zu kaufen und dann ggf. wieder zu verkaufen, wenn meine gewünschte Waffen endlich verfügbar ist. 

 

Was würdet ihr mir raten? Und kann man sich den Voreintrag dann ohne Probleme wieder holen, wenn man den gleichen hat vorher verfallen lassen? Durch Corona war ich jetzt auch nur einmal schießen in den letzten 7 Monaten, keine Ahnung ob das dabei auch noch zum Problem werden kann. 

 

Danke.

 

 

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Geht nicht womöglich um Frankonia? ;)

Hast schon bei der Behörde nachgefragt, ob die verlängern? Manche machen das wohl.

(Meine zwar nicht, obwohl sonst sehr kooperativ. Habe das gleiche Teil dann aber bei einem kleinen Händler über VDB-Waffen gefunden, Aufpreis war vernachlässigbar im Vergl. zu Zeit + Kosten einer Neubewilligung. Ansonsten, bei Verfall, geht die ganze Prozedur nämlich wieder komplett von Null los...)

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Hallo und Willkommen in WO. :hi:

 

Wie wäre es mit der naheliegendsten Lösung? Du rufst deinen Sachbearbeiter an, schilderst dein Problem und sucht gemeinsam nach einer Lösung. Einen Voreintrag letztlich dazu verbraten um "irgendeine" .45er zu kaufen wenn "dein" gesuchtes Modell gerade nicht verfügbar ist macht keinen Sinn. Denn das läuft auf ein Verlustgeschäft raus. Wir sind nicht in den USA in der du eine 1911 jederzeit an den Mann bekommst. Denn wir haben etwas das sich Waffengesetz nennt. Und das gibt es definitv nur in der Version Bescheuert.

 

Sofern die Frage erlaubt ist: welche der vielen 1911 schwebt dir den vor? Ein Edeleisen von einem guten BüMa? Etwas aus den US von A oder eher etwas Profaneres?

 

Solltest du etwas wirklich Geiles suchen rede mit Timo Zindel. Hätte ich nicht schon längst eine wunderschöne 1911 eines lange verblichenen auf diese Pistole spezialisierten Büma wäre er mein Favorit. Oder eine  von Otto Spatz aus Kleinostheim. In den 2000der Jahren fertigte er 1911er die regelmäßig etliche Seiten in der VISIER füllten. Von Otto habe ich allerdings keinen blassen Schimmer ob er überhaupt noch was macht. Meine erste GK- Pistole war von ihm. Der Suchbegriff wäre hier "Custom Gun Shop"in Verbindung mit dem Namen.

 

Ach so: hier haben wir einen kleinen Vorstellungsthread. Wenn Du magst. ;)

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vor 3 Stunden schrieb MECKE:

Aber nun verfällt nächsten Monat mein Voreintrag.

Die Behörden, mit denen unsere Mitglieder zu tun haben, verlängern auf Grund der Situation um 6 Monate.

 

vor 3 Stunden schrieb MECKE:

... erstmal eine andere .45iger zu kaufen und dann ggf. wieder zu verkaufen

Jeder Jeck ist anders. Ich hänge nicht sonderlich an meinen Waffen und kaufe mir auch schonmal was um damit einfach Spaß zu haben. Sprich: die müssen nicht auf ewig bei mir einziehen! Schau was es gibt, sich wieder einigermaßen verkaufen lässt oder sogar gebraucht da liegt. Kaufen, Spaß haben, Erfahrungen sammeln. Keine Ahnung welchen Bestand du hast ... je weniger desto einfach das passende kaufen.

 

vor 3 Stunden schrieb MECKE:

Durch Corona war ich jetzt auch nur einmal schießen in den letzten 7 Monaten

Beim BDS zum Beispiel gibt es sehr praxisnahe Auslegungen bei denen die Behörden "mitgehen". Allerdings funktionieren die (fast) nur im Kontingent (2 KW / 3 SL LW).

https://www.bdslv4.de/archiv/2021/2021-06-09_Ausnahmeregelung_Training.pdf

 

Einfach machen, schießen ist fun. Und Hersteller/Lieferanten die im Jahr 2021 immer noch denken, mit gekünzelter Verknappung Begehrlichkeiten zu wecken, gehen bei mir in die graue Tonne. Und bleiben da.

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Du hast keinen Anspruch auf einer Verlängerung, diese ist im Gesetz nicht vorgesehen.

 

Ob und wie die Behörde das trotzdem zu Deiner Zufriedenheit gestalten kann, musst Du mir Deinem Sachbearbeiter absprechen, nur er kann Dir da verbindliche Auskunft geben.

 

Da die Verzögerung nicht durch Dich verschuldet ist, wäre es gut denkbar dass Du eine Verlängerung bekommst.

 

Aber irgendwas kaufen, nur damit der Eintrag nicht verfällt, würde ich nicht machen. Dann lieber nochmal bestellen, und erst sobald sie beim Händler liegt, den Voreintrag holen.

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Also bei uns wird der Voreintrag verlängert.

Das habe ich allerdings noch nie gebraucht, da ja die Bedürfnisbescheinigung ein Jahr gültig ist.

Ich beantrage also ein Bedürfnis und bestelle die Waffe. Wenn die Waffe beim Händler liegt wird der Eintrag beantragt.

Sollte die Waffe nach 11 Monaten noch nicht eingetroffen sein, wird auch ein Voreintrag beantragt.

So kann man ganz kommod schon mal 2 Jahre rausschinden, in denen man Zeit hat sich was passendes zu suchen oder auf endlos dauernde Lieferungen zu warten.

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vor 1 Stunde schrieb MAHRS:

Die Behörden, mit denen unsere Mitglieder zu tun haben, verlängern auf Grund der Situation um 6 Monate

Meine nicht... 

Ich hatte letztes Jahr im Mai ebenfalls einen voreintrag für eine 45 ACP bekommen. 

Habe im Januar mal mit dem SB telefoniert, ob der im Fall des Falles verlängert werden könnte, da ja alle Waffengeschäfte geschlossen waren, oder nur für Jäger aufgemacht haben. 

Seine Antwort: Nein, wenn dann neues Bedürfnis vom Verband. Es gibt für solche Fälle nämlich den online Handel! 

 

Mein Einwand, daß man eine Waffe ja evtl auch mal vorher in die Hand nehmen möchte, ließ er nicht gelten... 

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vor 7 Minuten schrieb kommandant:

die Bedürfnisbescheinigung ein Jahr gültig ist

Meines Wissens gibt es keine ausgewiesene "Gültigkeit" einer Bedürfnisbescheinigung. Spricht nicht gegen deine Vorgehensweise, wenns die Behörde akzeptiert. Kann aber auch sein, dass nach so einer langen Zeit das Bedürfnis erneut bescheinigt werden muss.

Wie bei so vielen Dingen ... DEINE Behörde bestimmt die Feinheiten.

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Also einfach mal dort nachfragen!

 

Ist mir aber schon aufgefallen, das hier viele Dinge diskutiert werden die sich mit einer Behördenanfrage einfacher klären ließen.

Zumal es wirklich so ist, das Dieses Waffen(un)recht ja nicht nur von Bundesland zu Bundesland anders interpretiert wird sondern auch von Regierungsbezirk zu Regierungsbezirk!

 

Bearbeitet von kommandant
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So viele Beiträge, danke!

 

Bei der Behörde hab ich schon Anfang des Jahres nachgefragt, die verlängern mir den Voreintrag nicht.

Vielleicht frag ich jetzt einfach nochmal nach. :D

 

Ich hatte die Kimber Custom TLE II/RL II TFS bestellt. .45 ACP, 5 inch Lauf mit Gewinde. Wenn ich eine ähnliche 1911 in etwa dieser Preisklasse bekommen kann, bevor der Voreintrag verfällt, wäre das auch gut. 

 

Die Anlaufstellen die ihr genannt habt check ich. 

 

Verschiedene Seiten auf denen gebrauchte Waffen gehandelt werden hab ich schon durchgeschaut, aber bisher nicht passendes gefunden. Hier im Forum hab ich auch gesucht.  Wenn ihr ein passendes Angebot kennt dann schickt es mir bitte. 

 

 

 

 

 

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vor 53 Minuten schrieb MECKE:

Ich hatte die Kimber Custom TLE II/RL II TFS bestellt. .45 ACP, 5 inch Lauf mit Gewinde. Wenn ich eine ähnliche 1911 in etwa dieser Preisklasse bekommen kann, bevor der Voreintrag verfällt, wäre das auch gut. 

 

Ist die Bul Amrory 1911 Tactical Carry Government eine Alternative? https://www.bularmory.de/1911-trophy-saw-m-style.html

Bearbeitet von Boernsn
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Es gibt viele hochklassige 1911er-Modelle in .45 ACP von diversen Herstellern.

Erweiternd könntest du dir auch noch 2011er-Konstruktionen in .45 ACP ansehen (von der äußeren Optik her ähnlich, mit ein paar "internen" Konstruktionsunterschieden zu den 1911ern, sowie größerer Magazinkapazität). 

 

Genug Auswahl.

Da müsste sich doch (auf dem Neuwaffenmarkt, oder als sehr gut erhaltene Gebrauchtwaffe) etwas Gutes und sofort Verfügbares finden lassen, wenn die Behörde (s.o.) so unflexibel ist.

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vor 17 Stunden schrieb MECKE:

Und kann man sich den Voreintrag dann ohne Probleme wieder holen, wenn man den gleichen hat vorher verfallen lassen? Durch Corona war ich jetzt auch nur einmal schießen in den letzten 7 Monaten, keine Ahnung ob das dabei auch noch zum Problem werden kann. 

Ähem,

wenn Du keine regelmäßige Teilnahme hast wird das mit dem neuen Voreintrag richtig blöd (egal ob Du den alten auslaufen läßt oder einen neuen brauchst, um Deine Platzhalterwaffe durch die Wunschwaffe zu ersetzen).

Es sei denn Deine Behörde ist eine von den wenigen, die noch den großzügigen, unbürokratischen "Waffentausch" zulässt. Da sie aber auch den Voreintrag nicht verlängern will, ist sie vermutlich eine, die sich sehr strikt an´s Gesetz hält.

 

Klar könntest Du diesen Sommer innerhalb von einem knappen halben Monat Deine 18 Teilnahmen "mit der Brechstange" erzwingen, beim falschen Amt kommt dann aber das Argument was wir imho hier auch schon als Behördensichtweise hatten, nämlich das es nicht "Wille des Gesetzes" ist alle Trainingsteilnahmen als Zeitpunkt anstelle als längerer Zeitraum zu absolvieren.

 

Mit anderen Worten, wenn die Behörde den existierenden Voreintrag nicht verlängert, egal wie Du es dann machst, bevor Du Deine Traumwaffe erwerben kannst, musst Du nochmal 12/12 oder 18/12- trainieren gehen um einen neue Voreintrag dafür zu erlangen.

 

Bearbeitet von Bounty
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Ja mies, aber was soll ich machen, die Schießstände waren alle zu in meiner Nähe. Wenn ich jetzt den alten Voreintrag auslaufen lasse und dann irgendwann neu beantrag oder irgendwann die „Platzhalterwaffe“ gegen die Kimber tausche möchte, geht ja noch einiges an Zeit ins Land, weil sie ja eh nicht verfügbar ist. Also kann ich ja noch x mal schießen gehen um das Problem zu beheben. Ist ja nun nicht so, dass das an meinem Unwillen gelegen hätte. 

 

@catering ja, dort hab ich die Kimber zu letzt bestellt. 

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vor 25 Minuten schrieb Bounty:

wenn Du keine regelmäßige Teilnahme hast wird das mit dem neuen Voreintrag richtig blöd

Kann man so nicht sagen. Siehe mein heute Vormittag verlinktes PDF vom BDS LV4.

"Regelmäßig" hieße dann "ohne die Corona-Monate". Und da er ja ein Bedürfnis bescheinigt bekommen hat, hat er vor Corona "regelmäßig" geschossen. Die Corona-Monate zählen nicht ... also bleibt für ihn alles beim Alten.

Ist natürlich auch recht pauschal geschrieben, aber um es konkret auf "jemanden" runter zu brechen muss man mehr Details kennen.

 

Fakt ist, dass das verlinkte PDF für die allermeisten Sportschützen im Grundkontingent eine deutliche Erleichterung ist.

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vor 7 Stunden schrieb MECKE:

aber ich finde keine mit Gewindelauf. 

 

vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

Was will man damit???

vielleicht einfach nur haben wollen ? 

 

Ich mach das die letzten Jahre umgekehrt. Ich kaufe / bekomme eine Waffe und besorge mir dann den passenden Voreintrag. Da laufe ich nicht Gefahr das mir was verfällt . So habe ich meine 1911er geholt und eine Walther PP ist mir quasi zugelaufen . Über den BDS LV 9 dauert das Bedürfnis keine Woche, wie lange das Amt braucht ist mir mittlerweile egal, da gibts genug Wege ......................die 1911 vor ein paar Jahren noch mit Leihschein, die PP von einer Erbin zur sicheren Verwahrung. Der Tipp kam damals von meiner SB . Zur Zeit habe ich noch den Rest an Waffen eines erkrankten Schützenkollegen hier in meinen Schränken, die ich für ihn verkaufe . Auch vom Amt über die sichere Verwahrung ( § 12 Abs 1Nr. 1b Waffg) abgesegnet. So wickele ich auch Erbschaften ab, wenn ich danach gefragt werde. Hatte aber jetzt schon ein paar Jahre ausser der PP die in meinen Bestand überging keine solchen Abwickelungen mehr gemacht. Und bei der PP waren 2 Behörden involviert , die des Verstorbenen kannte das gar nicht, aber denen war das egal, die waren froh das sich überhaupt jemand kümmert. Papiere bräuchte er keine, er wisse ja jetzt Bescheid. Nach Monaten rief mich die Leiterin dieser Behörde an und fragt kurz nach wie weit ich sei . Da war die Waffe aber schon länger als eine Woche in meiner WBK , aber im NRW war noch nix davon zu sehen.........................Hab ihr eine Kopie meiner WBK gemailt und sie rief wieder an und bedankte sich dafür.......................

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