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Am 14.8.2021 um 00:06 schrieb Iggy:

 

Meine beiden zusätzlichen bzw. Wechsellower sind schon seit 2007 eingetragen, allerdings auf der Rückseite unter Amtliche Eintragungen:

Dort steht

H. XXX besitzt zu Lfd. Nr. 2 [mein OA-15] auch folgende Griffstücke:

1. Griffstück Sabre Defence XR-15 [Seriennummer 1]

2. Griffstück Sabre Defence XR-15 [Seriennummer 2]

Genau so (und auch wohl nur so) ist der Besitzer vor dem - zwar konstruierten aber  tatsächlich denkbaren - Vorwurf der unerlaubten Waffenherstellung geschützt!

 

Dies gilt umsomehr, wenn ein Wechselsystem in Spiel kommt und mit diesem und einem „Zusatzteil“ eine komplette Kanone zusammengebaut wird.  

 

Danke an das Urteil gegen den „Winnenden-Vater“ und die 2-Schuss-MAgazin-Sache. Bei letzterer hat das Gericht, soweit ersichtlich, eine Vorschrift erst erfunden und dann zum Nachteil des Betroffenen „ausgelegt“. SOWAS braucht keiner!

Bearbeitet von webnotar
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Ein findiger SB könnte auf die Idee kommen, das jemand der mehrere, bedürfnisfreie Wechselsysteme mit den damals freien Lowern unter Umgehung des Bedürfnisprinzips zu vollständigen Waffen montiert hat.

Natürlich hat das keiner je gemacht!😇

Aber wie heißt es so schön im Gesetz: "Wenn der Behörde Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Zuverlässigkeit aufkommen lassen...

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vor 6 Stunden schrieb kommandant:

Ein findiger SB könnte auf die Idee kommen, das jemand der mehrere, bedürfnisfreie Wechselsysteme mit den damals freien Lowern unter Umgehung des Bedürfnisprinzips zu vollständigen Waffen montiert hat.

Natürlich erst ab 1.9.21, klar. Weil, die 25 Jahre vorher ging das ja nicht.

Wenn Du vielleicht Dein eigenes Zitat nochmal liest: Im Gesetz steht etwas von "Tatsachen" und nicht von "Ideen" oder Gehirnfürzen.

 

Man muß schon sehr um die Ecke denken, um anzunehmen, daß der mehrfach überprüfte, wohl beleumundete Legalwaffenbesitzer erst seine Altbestände nachmeldet, um dann mit ebendiesen (erst dann bekannten) Teilen eine Straftat zu gehen.

 

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Die Waffenbehörde in Berlin trägt Lower nicht ein wenn man kein Bedürfnis nachweist und erlässt jetzt entsprechende Ablehnungsbescheide.  

 

Rechtsmittel gegen den Bescheid haben aufschiebende Wirkung, d.h. angemeldete Lower sind spätestens einen Monat nach Unanfechtbarkeit des Bescheides einem Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen. 

 

 

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vor 14 Stunden schrieb JuergenG:

Ganz schön mutig, die Ickes! Die Begründung wäre interessant, zu lesen.

Begründung ist ein Selbstläufer, da Buchstabe des Gesetzes. Alle anderen haben das Glück eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes erhalten und sollten sich darüber Freuen.

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