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AR15 Lower anmelden


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  • 2 Wochen später...
Am 10.8.2021 um 11:35 schrieb HangMan69:

tja, dann sag deinem sb mal er sollte sich schnellstens auf "den neusten stand" bringen was das (w)affengesetz angeht!!!

denn du MUSST die lower eintragen lassen!!!

und er MUSS diese eintragen...

Sicher ? Warum gibt es dann Behörden die das nicht tun ? Kein Eintrag, keine Anmeldung, keine Registrierung, keine Besitzerlaubnis, kein was auch immer.

Offenbar kocht hier jede Behörde ihr eigenes Süppchen.

 

Wechsel-Lower ? Die einen dürfen scheinbar legal nach Lust und Laune Ober-und Unterteil tauschen und wechseln wie sie lustig sind und bei dem anderen ist es eine illegale Waffenherstellung.

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vor 4 Stunden schrieb Siggi Ramone:

Warum gibt es dann Behörden die das nicht tun ? Kein Eintrag, keine Anmeldung, keine Registrierung, keine Besitzerlaubnis, kein was auch immer.

Kannst Du bitte ein konkretes Beispiel dafür nennen?

Mir ist bisher keines untergekommen oder sollte ich das überlesen haben?

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vor 14 Minuten schrieb weyland:

konkretes Beispiel

Die Berliner Waffenbehörde.

Also sie tragen den Lower schon ein, nachdem ein Büchsenmacher ihn mit einem Oberteil zu einer kompletten Waffe vervollständigt hat. Dafür braucht man natürlich einen Voreintrag in der WBK.

Solange muss der Lower ab dem 1.9.2021 bei einem Berechtigten eingelagert werden.

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Und sie hat sich auch dagegen verwehrt, das Gehäuseunterteil gegen Vorlage eines entsprechenden Bedürfnisses einzutragen?

Was sagt denn Dein Schießsportverband dazu?

 

Ist bekannt, wie sie es dort mit den Blaser Griffstücken mit Schaft  handhaben?

Bearbeitet von weyland
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Ob sie bei Voreintrag für ein AR-15 nur einen Lower eintragen, weiß ich nicht. Ist zum Glück nicht meine Baustelle und ob mein Kollege diese Variante schon durch hat kann ich nicht sagen.

Aber eintragen, Besitzerlaubnis ausstellen oder ähnliches nur weil man den Lower besitzt und früher mal legal erworben hat machen die definitiv nicht.

Zum Blaser kann ich nichts sagen.

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vor 4 Stunden schrieb Siggi Ramone:

Die Berliner Waffenbehörde.

Also sie tragen den Lower schon ein, nachdem ein Büchsenmacher ihn mit einem Oberteil zu einer kompletten Waffe vervollständigt hat. Dafür braucht man natürlich einen Voreintrag in der WBK.

Solange muss der Lower ab dem 1.9.2021 bei einem Berechtigten eingelagert werden.

Gibt es diese Aussage der Berliner Behörde schriftlich ?

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Ja, kann ich mir denken, daß sie das nicht umsonst machen 😉

 

Nun sind ja Berliner Behörden bisher auch nicht durch Funktionsfähigkeit oder gar Fleiß aufgefallen. Auf telefonische Androhung von Arbeit mit Arbeitsverweigerung zu reagieren paßt da ins Bild.

 

Leider ist dieses Vorgehen nicht hilfreich: Die Geschichte bleibt Hörensagen, nix mit Substanz und vor allem kein rechtsmittelfähiger Bescheid. 

Somit kann auch ein Verband nicht reagieren.

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Am 25.8.2021 um 14:50 schrieb Siggi Ramone:

Die Berliner Waffenbehörde.

Also sie tragen den Lower schon ein, nachdem ein Büchsenmacher ihn mit einem Oberteil zu einer kompletten Waffe vervollständigt hat. Dafür braucht man natürlich einen Voreintrag in der WBK.

Solange muss der Lower ab dem 1.9.2021 bei einem Berechtigten eingelagert werden.

🙈

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Den Erfahrungsbericht zur eigenen Lower-Meldung bin ich bisher schuldig geblieben, da gab es aber auch nicht viel zu berichten.
Das wurde prompt und ohne Umstände eingetragen als Unteres Gehäuseteil zu ... Grundwaffe.
In diesem Fall ein geringerer bürokratischer Aufwand als aktuell der Restaurantbesuch. (Nicht dass ich da noch hingehen würde.)
Wenn ich anderes hier lese bin ich manchmal richtig froh, nicht in Berlin zu leben.
Juristische Spitzfindigkeiten zum Zusammenbau habe ich beim SB erst gar nicht angesprochen, bis zu einer hoffentlichen Klärung der übergeordneten Rechtslage bleibt das Teil vorerst lieber verwaist im Tresor stehen.

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Am 25.8.2021 um 21:16 schrieb weyland:

Die Geschichte bleibt Hörensagen, nix mit Substanz und vor allem kein rechtsmittelfähiger Bescheid. 

Erinnert mich an Aussagen von Waffenbehörden gegenüber Erben: " Die müssen sie abgeben oder einem berechtigten überlassen !" Zu Papier bringen sie solche Aussagen aber selten, weil sie genau Wissen das es gelogen ist.................................

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Am 25.8.2021 um 21:16 schrieb weyland:

Leider ist dieses Vorgehen nicht hilfreich: Die Geschichte bleibt Hörensagen, nix mit Substanz und vor allem kein rechtsmittelfähiger Bescheid. 

Somit kann auch ein Verband nicht reagieren.

Keine Sorge, andere haben es garantiert schriftlich und der Verband ist da dran. Er ist ja nicht der einzige mit dem Problem.

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Grade mitbekommen das in meiner zuständigen Waffenbehörde der Abteilungsleiter und einer der beiden SB in Urlaub sind. Genau die richtige Zeit . War ja nicht ab zu sehen das die grade jetzt mit Anmeldungen überflutet werden. Mein kreis hat ja nur die 2. höchste Waffendichte pro 1000 Einwohner in Deutschland. 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

 ...das die grade jetzt mit Anmeldungen überflutet werden...

Für Anmeldungen reicht ja zur Not das fristgerechtes Zustellen (dort in Briefkasten werfen) . Bei Eintragungen ist es halt zeitlich eng jetzt. Man muss aber fairerweise sagen, dass die Frist nicht kurz war

Bearbeitet von Kaffeetante08
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vor 25 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Für Anmeldungen reicht ja zur Not das fristgerechtes Zustellen ....... . Bei Eintragungen ist es halt zeitlich eng jetzt. Man muss aber fairerweise sagen, dass die Frist nicht kurz war

Bin ich voll bei dir. Trotzdem mag es bessere Zeiten geben in denen man in Urlaub geht . Bzw eine ganze Abteilung um 2/3 reduziert wenn ein solcher Stichtag ansteht. Da wurden die jetzt quasi überrascht davon, damit konnte ja keiner rechnen........erinnert mich das an was ???????Die Fristen für die Eintragungen ins NWR waren auch lang. Wann haben die meisten Behörden damit angefangen ? Da hatte sicher keiner Urlaub kurz vor oder um den Stichtag.

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Am 25.8.2021 um 21:16 schrieb weyland:

Nun sind ja Berliner Behörden bisher auch nicht durch Funktionsfähigkeit oder gar Fleiß aufgefallen.

Kann ich nicht bestätigen. Ich habe die Berliner Waffenbehörde stets als kompetend und schnell erlebt (Beispiel WBK mit Anmeldung für neue Waffe Montag in den Briefkasten eingeworfen, am Freitag lag sie mit allen Stempeln und der Gebührenrechnung wieder in meinem Briefkasten).

 

Ich persönlich verlasse mich nie auf telefonische Auskünfte. Entweder E-Mail oder einfach anmelden. Wem es zu "heiß" ist, der kann den Lower ja irgendwo für 1,50 Euro einlagern und in aller Ruhe den Antrag stellen. Im Falle der Ablehnung kommt dann ein rechtsmittelfähiger Bescheid mit Begründung zurück. Sehe das Problem nicht.

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Am 28.8.2021 um 12:08 schrieb PetMan:

Bin ich voll bei dir. Trotzdem mag es bessere Zeiten geben in denen man in Urlaub geht . Bzw eine ganze Abteilung um 2/3 reduziert wenn ein solcher Stichtag ansteht. Da wurden die jetzt quasi überrascht davon, damit konnte ja keiner rechnen........erinnert mich das an was ???????Die Fristen für die Eintragungen ins NWR waren auch lang. Wann haben die meisten Behörden damit angefangen ? Da hatte sicher keiner Urlaub kurz vor oder um den Stichtag.

Warum nicht? Die LWB hatten ein ganzes Jahr lang Zeit. Niemand wurde gezwungen das kurz vor knapp zu erledigen. Und August ist nun mal typische Urlaubszeit.

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