Zum Inhalt springen
IGNORED

Abmahnung Mantis


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hi all,

 

wie Ken ("gunvlog") auf YT berichtet hat, hat der Distributor von MantisX wohl eine Abmahnung bezüglich eines der vertriebenen Produkte von einem Waffenhersteller erhalten. Verletzung der Wortmarke.

Deshalb ist genau dieses eine Produkt wohl auch nicht mehr im Shop erhältlich, meiner Einschätzung nach handelt es sich um das meistverkaufte.

 

Mit einer einfachen Recherche im Markenregister findet man auch mit einem Klick den Eigentümer der eingetragenen Wortmarke.

 

Ich persönlich kann so ein Verhalten nicht nachvollziehen. Natürlich hätte man als Hersteller (Mantis) auch im Vorfeld mal recherchieren können (müssen).

Aber hätte man als Eigentümer der Wortmarke nicht mal zuerst auf den "Gegner" zugehen können und das Gespräch suchen?

Muss es gleich die Anwaltskeule sein? Als ob unser Sport mit allem Drumherum nicht sowieso schon gebeutelt genug wäre und eine Umbennung des Produkts (inklusive aller damit verbundenen Kosten .. neue Verpackungen etc.) nicht sowieso schon ein heiden Geld kostet.

 

Ich wollte das hier einfach mal zur Diskussion stellen, das hier soll KEIN Shitstorm werden (!).

 

Bitte verzichtet auf die öffentliche Nennung falls ihr eigene Recherchen betreibt, sowas kann schnell teuer werden.

Bearbeitet von Seifert
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Seifert:

Bitte verzichtet auf die öffentliche Nennung falls ihr eigene Recherchen betreibt, sowas kann schnell teuer werden.

Die Nennung der Marke ist (privat) völlig unkritisch und erlaubt. Die Wiederholung / Beschreibung des Sachverhalts ebenfalls, sofern man keine Unwahrheiten verbreitet.

  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 2
Geschrieben

Ohne jetzt den Vorfall und die Protagonisten zu kennen: Der eine entwickelt was über Jahre, steckt viel Geld und Hirnschmalz da rein, bringt es zur Serienreife und Verkauf und dann kommt ein anderer daher und lehnt sich mit dem Namen oder der Bezeichnung extrem deutlich an das Produkt an- profitiert somit ohne eigenen Einsatz- da kann der Anwalt schon mal berechtigt sein. Zumal man ja immer noch eine Nachlizensierung verienbaren kann. Ich würde es nicht anders machen. Alles, was man nicht selbst kann, sollte man bei Profis einkaufen.

 

Michi

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Seifert:

Muss es gleich die Anwaltskeule sein?

Ich kenne weder dieses Produkt noch den Sachverhalt.

 

Antwort:

Genau dazu sind Wort- und andere Marken da. Also: ja

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Effendi:

Ohne jetzt den Vorfall und die Protagonisten zu kennen: Der eine entwickelt was über Jahre, steckt viel Geld und Hirnschmalz da rein, bringt es zur Serienreife und Verkauf und dann kommt ein anderer daher und lehnt sich mit dem Namen oder der Bezeichnung extrem deutlich an das Produkt an- profitiert somit ohne eigenen Einsatz- da kann der Anwalt schon mal berechtigt sein. 

Quark - da geht es nur um Gewinnmaximierung. Die Anwaltsgebühren sind vom Streitwert abhängig und für den "Kläger" ist das ja letztlich ein Selbstläufer. 

 

Anekdote: Ein Kollege hat ein Radiointerview gegeben. Am Ende - im Rahmen des Small-Talks - hat der Radiomoderator gefragt, was er sich noch als Entwicklung wünschen würde. Er meinte dann - so mehr im Scherz - einen Aufkleber auf dem Patienten, der einem dann alle Werte des Patienten liefert, eine Art "Lifesensor". 

Ein paar Tage später bekam er dann eine Abmahnung des Anwalts der Firma, die sich diesen Begriff schon hat schützen lassen.

Da willst Du mir nun sagen, dass das nicht völlig lächerlich ist und dass es nicht nur um Kohle geht? 

 

Er kam übrigens dadurch raus, dass sein Anwalt argumentiert hat, dass er natürlich keinen "Lifesensor", sondern einen "Livesensor" gemeint hat. Das war dann kein geschützter Begriff - jedenfalls nicht von der klagenden Firma. 

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Die Nennung der Marke ist (privat) völlig unkritisch und erlaubt. Die Wiederholung / Beschreibung des Sachverhalts ebenfalls, sofern man keine Unwahrheiten verbreitet.

Hier nicht. Siehe den kaputten Verschluss von XX.Y.

 

Darf man hier auch nicht mehr drüber reden.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Seifert:

Hi all,.....

 

vor 1 Stunde schrieb Seifert:

Aber hätte man als Eigentümer der Wortmarke nicht mal zuerst auf den "Gegner" zugehen können und das Gespräch suchen?

Muss es gleich die Anwaltskeule sein? Als ob unser Sport mit allem Drumherum nicht sowieso schon gebeutelt genug wäre und eine Umbennung des Produkts (inklusive aller damit verbundenen Kosten .. neue Verpackungen etc.) nicht sowieso schon ein heiden Geld kostet.

 

Ich wollte das hier einfach mal zur Diskussion stellen, das hier soll KEIN Shitstorm werden (!).

 

Bitte verzichtet auf die öffentliche Nennung falls ihr eigene Recherchen betreibt, sowas kann schnell teuer werden.

 

Schau einmal in die Spielzeugbranche. Da gibt es einen Hersteller namhafter "Klemmbausteine" und der Streit geht mittlerweile darum, ob LEGO nicht doch schon ein Gattungsbegriff ist..

Der "Held der Steine" wird regelmäßig abgemahnt.. Youtube, googlen. Man lacht sich nur noch schlapp. Hätte ich KInder, ich würde diesen maßlos überteuerten Plastikmüll ohnehin nicht kaufen

 

Sorry für o.T..
Soll nur aufzeigen, was da mittlerweile alles so abgeht

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Harry Callahan:

Quark - da geht es nur um Gewinnmaximierung. Die Anwaltsgebühren sind vom Streitwert abhängig und für den "Kläger" ist das ja letztlich ein Selbstläufer. 

 

Anekdote: Ein Kollege hat ein Radiointerview gegeben. Am Ende - im Rahmen des Small-Talks - hat der Radiomoderator gefragt, was er sich noch als Entwicklung wünschen würde. Er meinte dann - so mehr im Scherz - einen Aufkleber auf dem Patienten, der einem dann alle Werte des Patienten liefert, eine Art "Lifesensor". 

Ein paar Tage später bekam er dann eine Abmahnung des Anwalts der Firma, die sich diesen Begriff schon hat schützen lassen.

Da willst Du mir nun sagen, dass das nicht völlig lächerlich ist und dass es nicht nur um Kohle geht? 

 

Er kam übrigens dadurch raus, dass sein Anwalt argumentiert hat, dass er natürlich keinen "Lifesensor", sondern einen "Livesensor" gemeint hat. Das war dann kein geschützter Begriff - jedenfalls nicht von der klagenden Firma. 

Das ist das andere Extrem, dem sicherlich Einhalt zu gebieten ist. Ansonsten ist der Schutz einer Marke durchaus berücksichtigenswert.

 

Michi

Geschrieben

Grundsätzlich ist der Markeninhaber in der Zwickmühle:

Läßt er eine Verwässerung der Marke zu und verteidigt sie nicht aktiv, muss er sich nicht wundern, wenn er die Rechte dann späte rnicht mehr durchsetzen kann.

 

Kritikpunkt sind dann von meiner Seite höchstens die astronomischen Streitwerte, wenn es dann gegen kleine verletzer geht.

Mit leuchtet nicht ein, dass ein kleiner Anbieter mit 100000 Jahresumsatz sich dann plötzlich mit einem Streitwert von 250000 konfrontiert sieht. Das sind Auswüchse.

 

Und ja, bevor ich ein Produkt benamse, schadet ein Blick in das Markenregister nicht.

 

frogger

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Effendi:

Das ist das andere Extrem, dem sicherlich Einhalt zu gebieten ist. Ansonsten ist der Schutz einer Marke durchaus berücksichtigenswert.

Ja. Dafür reicht aber ein freundliches Schreiben "Hier, Du hast da meinen Namen verwendet, ich würde Dich bitten, das zu lassen", statt gleich eine 4-5 stellige Abmahnung zu schicken. 

Geschrieben

Mittlerweile ist das ja schon gedeckelt soviel ich weiß. Andererseits- warum soll eine Abmahnung wegen einer Marken - oder Patentsverletzung nicht 4 oder 5stellig kosten dürfen? Kommt immer drauf an, welchen Vorteil der Verletzer gezogen hat, der Nachweis eines geringeren Schadens steht ihm ja frei.

 

Michi

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Harry Callahan:

Ja. Dafür reicht aber ein freundliches Schreiben "Hier, Du hast da meinen Namen verwendet, ich würde Dich bitten, das zu lassen", statt gleich eine 4-5 stellige Abmahnung zu schicken. 

Ich habe selbst mehrmals so ein "nettes" Schreiben verschickt UND sogar angerufen. Die betroffenen Artikel waren zwei Tage später immer noch im Online-Shop und wir bekamen die ersten Reklamationen aufgrund der Namensgleichheit in die Firma. Im Ergebnis habe ich dann die gesamte Produktion des "Mitbewerbers" einstampfen lassen. Da der -nicht verwunderlich- die Hufe hochgerissen hat, laufe ich dem Geld immer noch hinterher. Zum Glück gilt der Titel 30 Jahre lang.

 

Michi

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Seifert:

Muss es gleich die Anwaltskeule sein?

Anwaltskeule bedeutet in solchen Fällen: Brief vom Anwalt es zu unterlassen die Wortmarke zu verletzten und meist eine Rechnung über ein paar hundert € für die Arbeit des Anwalts in diesem Fall aktiv zu werden.

Dann muss man sein Produkt umbenennen, idealerweise nach einer Recherche damit man nicht wieder eine Wort oder Bildmarke verletzt :)

Teuer wird es erst wenn man den Schuss vor den Bug nicht Ernst nimmt.

 

Nachtrag: nach 5 Minuten google tippe ich mal auf folgendes: https://de.wikipedia.org/wiki/MANTIS_(Flugabwehrsystem)

Da reden wir über einen Laden mit 24.000 Mitarbeitern und >6 Mrd € Umsatz.

Die haben vermutlich mehr Anwälte als so mancher Waffenhersteller Mitarbeiter.

Sofort Namen ändern und gut ist.

Bearbeitet von boarhunter416
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Harry Callahan:

Quark - da geht es nur um Gewinnmaximierung. Die Anwaltsgebühren sind vom Streitwert abhängig und für den "Kläger" ist das ja letztlich ein Selbstläufer. 

Fachleute gibt es genug, Scharlatane allerdings noch mehr! Manche Anwälte müssen solche Mandate annehmen, einzelne sogar, weil andere Mandate fehlen. Ruhm und Ehre kann man damit eher selten erwerben, eher Abscheu in der Kollegenschaft. 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb boarhunter416:

Nachtrag: nach 5 Minuten google tippe ich mal auf folgendes: https://de.wikipedia.org/wiki/MANTIS_(Flugabwehrsystem)

Da reden wir über einen Laden mit 24.000 Mitarbeitern und >6 Mrd € Umsatz.

Auch wenn beides irgendwie waffenbezogen ist, ist die Verwechslungsgefahr aber irgendwie begrenzt. Wer kauft sich schon einen kleinen Datenlogger wenn er eigentlich ein Flugabwehrsystem mit 35 mm-Kanone erwerben wollte?

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)

Ist es nicht. Nicht "Mantis" ist Stein des Anstoßes, sondern eine ganz bestimmte Produktbezeichnung.

 

Es gibt ja das Mantis X2, X7, X8, X10... oh, in dieser Aufzählung fehlt eins. 

 

Hm. 

Bearbeitet von Seifert
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb webnotar:

Fachleute gibt es genug, Scharlatane allerdings noch mehr! Manche Anwälte müssen solche Mandate annehmen, einzelne sogar, weil andere Mandate fehlen. Ruhm und Ehre kann man damit eher selten erwerben, eher Abscheu in der Kollegenschaft. 

Quatsch. Und völliger Blödsinn.

 

Recht ist Recht. Und wenn ein Anwalt meint, einen Mandanten deswegen nicht vertreten zu müssen, weil mit diesem Mandat nicht genug "Ehre"erwirtschaftet werden kann, dann hat der irgendwie den Schuß nicht gehört und auch das Prinzip des Rechtsstaats nicht so ganz verstanden. Das Markenrecht als solches sorgt eben dafür, dass der Markeninhaber auch für seine teuer erkaufte Marke eine Menge Möglichkeiten hat, diese gegen ungewünschte "Markenmitbenutzer" zu behaupten und zu verteidigen. Das mag nun bei dem Kollegen aus dem Radio eine Sache zu sein, aber als Gewerblich Tätiger ist man verpflichtet, sich diesbezüglich umfassend vorher zu informieren.

 

Und das finde ich auch gut so. Man muß als Markeninhaber keine Bettelbriefchen schreiben, nur weil jemand zu blöd oder zu frech ist, sich unerlaubt eine Marke zu greifen. Denn genau dafür gibts ja auch Anwälte.

 

Die Markenrecherche beim Patentamt ist online diesbezüglich übrigens kostenlos, da kann man schon im Vorfeld ne Menge Ärger vermeiden. Sofern man natürlich gewillt ist, Zeit und Lust dafür zu investieren.

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb highlower:

 dass der Markeninhaber auch für seine teuer erkaufte Marke eine Menge Möglichkeiten hat, diese auch gegen ungewünschte "Markenmitbenutzer" zu behaupten und zu verteidigen.

Wie berechtigt das jeweils ist, steht auf einem anderen Blatt. Es ist ja bei weitem nicht so, dass alle wegen Markenrechtsverletzungen angestrengten Prozesse auch gewonnen würden. Schwierig wird das insbesondere dann, wenn ein angeblicher Verletzer augenscheinlich durchaus Chancen hätte, zu gewinnen, sich aber das Risiko der Kosten, eines Verbots des Vertriebs von lagerndem Produkt, usw. nicht leisten kann.

 

vor 4 Minuten schrieb highlower:

Man muß als Markeninhaber keine Bettelbriefchen schreiben, nur weil jemand zu blöd oder zu frech ist, sich unerlaubt eine Marke zu greifen

Es ist aber im bürgerlichen Leben sonst durchaus üblich, dass man Konflikte über angebliche oder empfundene oder wirkliche Verletzungen nicht gleich auf formellem juristischen Wege austrägt. Wer sich vom Lärm der Nachbarn gestört fühlt, der wird doch auch erstmal klingeln und freundlich darauf hinweisen, dass er die Lautstärke als störend empfindet, und nicht gleich die Polizei rufen oder gar auf Unterlassung klagen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Wie berechtigt das jeweils ist, steht auf einem anderen Blatt. Es ist ja bei weitem nicht so, dass alle wegen Markenrechtsverletzungen angestrengten Prozesse auch gewonnen würden. Schwierig wird das insbesondere dann, wenn ein angeblicher Verletzer augenscheinlich durchaus Chancen hätte, zu gewinnen, sich aber das Risiko der Kosten, eines Verbots des Vertriebs von lagerndem Produkt, usw. nicht leisten kann.

Ja, das mag stimmen. Aber warum sollte das den Markenrechtsinhaber interessieren, ob sein Gegner, der nach seinem Rechtsverständnis (und dem seines Anwalts) seine Marke unberechtigt genutzt hat, genug Geld in der Tasche hat, um einen Prozeß erfolgreich GEGEN IHN SELBST führen zu können?

 

Bearbeitet von highlower

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.