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IGNORED

Abmahnung Mantis


Seifert

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vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Es ist aber im bürgerlichen Leben sonst durchaus üblich, dass man Konflikte über angebliche oder empfundene oder wirkliche Verletzungen nicht gleich auf formellem juristischen Wege austrägt. Wer sich vom Lärm der Nachbarn gestört fühlt, der wird doch auch erstmal klingeln und freundlich darauf hinweisen, dass er die Lautstärke als störend empfindet, und nicht gleich die Polizei rufen oder gar auf Unterlassung klagen.

Ist das so? Vielleicht hatte derjenige das auch beim ersten Mal (oder auch einigen weiteren) gemacht, und wurde daraufhin völlig zu Unrecht übelst beschimpft oder sogar mit Prügel bedroht bzw. verprügelt.

 

Sollte man dann beim nächsten Mal diese Lebenserfahrung ignorieren? Oder lieber gleich auf sein Recht verzichten, damit man "keinem auf die Füsse tritt", der einem selbst vors Schienbein getreten hat? Muß man erst selber "auf die Fresse fallen" oder darf man auch die Erfahrungen anderer nutzen, um das im voraus zu vermeiden?

 

Abgesehen davon reden wir hier nicht von nachbarschaftlichen Verhältnissen, sondern von geschäftlichen Tätigkeiten. Da gehts dann durchaus um eigene existentielle Dinge wie Geld verdienen zum Lebensunterhalt, Mitarbeiter bezahlen etc., die höher zu bewerten sind als der Unmut des Gegenübers über seine eigene Blödheit / Frechheit / Faulheit etc. aufgrund des von ihm durchgeführten Markenverstoßes.

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vor 12 Minuten schrieb highlower:

Unmut des Gegenübers über seine eigene Blödheit / Frechheit / Faulheit etc. aufgrund des von ihm nach eigenem Dafürhalten des angeblich Geschädigten durchgeführten Markenverstoßes.

Ich habe das mal ergänzt. Gerade bei kurzen Modellbezeichnungen oder auch bei Wörtern aus der Alltagssprache hat der Schutzumfang da ja durchaus seine Grenzen. Sonst wären nämlich keine kleinen natürlichen Zahlen oder kurze Buchstabenkombinationen, von denen es so viele gar nicht gibt, verfügbar. (Wie wenige das sind merkt man, wenn man jedenfalls in Amerika mit bestandener Extra-Prüfung als Funkamateur ein kürzeres Rufzeichen haben möchte. Für die besonders kurzen, gar noch etwas, das auch im Morse-Code kurz ist, muss man halt waren, bis jemand sein Hobby aufgibt oder verstirbt.)

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vor 11 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Ich habe das mal ergänzt. Gerade bei kurzen Modellbezeichnungen oder auch bei Wörtern aus der Alltagssprache hat der Schutzumfang da ja durchaus seine Grenzen. Sonst wären nämlich keine kleinen natürlichen Zahlen oder kurze Buchstabenkombinationen, von denen es so viele gar nicht gibt, verfügbar. (Wie wenige das sind merkt man, wenn man jedenfalls in Amerika mit bestandener Extra-Prüfung als Funkamateur ein kürzeres Rufzeichen haben möchte. Für die besonders kurzen, gar noch etwas, das auch im Morse-Code kurz ist, muss man halt waren, bis jemand sein Hobby aufgibt oder verstirbt.)

Ich glaube, Du hast das Prinzip des Markenrechts als einen grundlegenden Bestandteil einer GESCHÄFTSTÄTIGKEIT nicht so ganz verstanden. Ansonsten ist mir nicht so ganz klar, warum Du ständig Beispiele aus der unbezahlten Freizeit anführst, um Deine Argumente zu begründen.

 

Es geht ja nun nicht darum, dass Oma Hilde die Blumenkästen auf ihrem privatbewohnten Balkon in Maaaaagentaaa gestrichen hat und deswegen von der Telekom abgemahnt wurde, sondern dass ein Gewerblich Tätiger das Markenrecht eines anderen Gewerblich Tätigen verletzt hat und deswegen eine anwaltliche Abmahnung erhalten hat, wie es unter Gewerblichen rechtlich üblich und gang und gäbe ist.

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vor 20 Minuten schrieb highlower:

Ich glaube, Du hast das Prinzip des Markenrechts als einen grundlegenden Bestandteil einer GESCHÄFTSTÄTIGKEIT nicht so ganz verstanden.

Das könnte ich gerade einmal so zurückgeben, jedenfalls wenn Du mit "GESCHÄFTSTÄTIGKEIT" tatsächliche Ansprüche meinst und nicht die böswillige oder frivole Verfolgung eingebildeter Ansprüche. . Wo es tatsächlich zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt, geht das ja auch keinesweg so eindeutig aus, wie Du es Dir vorzustellen scheinst.

 

Und, ich habe damit am Rande schon auch mal beruflich zu tun, wenn es einem wirklich um die Marke geht, dann ist es gar nicht so unüblich, dass man das direkt regelt. Im Falle großer Unternehmen durch Gespräche zwischen den Anwälten unter einer Schweigevereinbarung, damit die frei vorgetragenen Argumente nicht später vor Gericht benutzt werden. Wenn sich natürlich zwei einigen, irgendwo zwischen informellem Telephonanruf oder einer Konferenz mit Schweigevereinbarung, dann steht das natürlich nicht in der Zeitung. Wenn es einem wirklich um die Marke geht und nicht z.B. um die reine Schikane der Konkurrenz (sagen wir bei einem bestimmten Hersteller von Klemmbausteinen) oder ein Zubrot für den befreundeten Anwalt aus Massenabmahnungen, dann ist das sogar oftmals der viel bessere Weg, denn bei einer gütlichen Einigung kann man sehr schnell ein Ergebnis erreichen und riskiert nicht, dass man vor Gericht gleich die ganze Marke verliert.

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vor 25 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das könnte ich gerade einmal so zurückgeben, jedenfalls wenn Du mit "GESCHÄFTSTÄTIGKEIT" tatsächliche Ansprüche meinst und nicht die böswillige oder frivole Verfolgung eingebildeter Ansprüche. . Wo es tatsächlich zu Auseinandersetzungen vor Gericht kommt, geht das ja auch keinesweg so eindeutig aus, wie Du es Dir vorzustellen scheinst.

 

Und, ich habe damit am Rande schon auch mal beruflich zu tun, wenn es einem wirklich um die Marke geht, dann ist es gar nicht so unüblich, dass man das direkt regelt. Im Falle großer Unternehmen durch Gespräche zwischen den Anwälten unter einer Schweigevereinbarung, damit die frei vorgetragenen Argumente nicht später vor Gericht benutzt werden. Wenn sich natürlich zwei einigen, irgendwo zwischen informellem Telephonanruf oder einer Konferenz mit Schweigevereinbarung, dann steht das natürlich nicht in der Zeitung. Wenn es einem wirklich um die Marke geht und nicht z.B. um die reine Schikane der Konkurrenz (sagen wir bei einem bestimmten Hersteller von Klemmbausteinen) oder ein Zubrot für den befreundeten Anwalt aus Massenabmahnungen, dann ist das sogar oftmals der viel bessere Weg, denn bei einer gütlichen Einigung kann man sehr schnell ein Ergebnis erreichen und riskiert nicht, dass man vor Gericht gleich die ganze Marke verliert.

Es ist halt so: Für den Abgemahnten wäre es natürlich am schönsten, man würde ihn ganz höflich um Verständnis bitten, dass er die nicht ihm gehörende Marke nicht benutzen darf und dass er in einem ihm genehmen Zeitraum dafür zu sorgen hat, diesen Umstand zu ändern. Selbstverständlich alles kostenlos, ist ja auch nicht seine Schuld, dass der andere so blöd ist und einen Haufen Geld für das Markenrecht bezahlt hat.

 

Rechtlich gesehen ist es nun mal so, dass der Markenrechtsinhaber auch andere Wege wie z.B. die kostenpflichtige Abmahnung über den Anwalt gehen kann. Was ist daran verwerflich, wenn sich der angeblich Geschädigte das Recht nimmt, sich so zu entscheiden? Es gibt diesbezüglich keine Klausel, nach dem er zugunsten des Gegners verfahren muss bzw. die Kosten ohne Anwalt so minimal wie möglich zu halten müsste.

 

Nach deinem obigen Beispiel könnte ja auch der Azubi des einen Unternehmens den Azubi des anderen Unternehmens mal kurz anrufen und ihn bitten, seinem Chef mal kurz auszurichten, der soll das mal schnell mit den Markenrechten überarbeiten, da sein Chef das Gefühl hat, er würde seine Markenrechte verletzten. Eine tiefere juristische Begründung dafür bräuchte es natürlich nicht, die Aussage als solches würde schon reichen. Von weiteren Rückfragen möge man bitte absehen, der Chef muss arbeiten und Geld verdienen und hat leider keine Zeit und das Fachwissen, seine Vermutung der Markenrechtsverletzung umfassend am Telefon oder schriftlich zu begründen. Sofern sich aber ein Anwalt finden lassen würde, der kostenlos für ihn tätig wird, könnte der dann sehr gerne alle Fragen dazu beantworten.

 

Abgesehen davon ist mir nicht so ganz klar, wie ein Geschädigter nach Deinem Beispiel seine Marke verlieren kann, wenn er vor Gericht gegen jemanden vorgeht, der seine Markenrechte verletzt hat.

Bearbeitet von highlower
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Das mag ja alles so sein. Dennoch bin ich der Meinung, man hätte auch mal die Kirche im Dorf lassen können.

 

Fiktives Beispiel, aber ganz nah an diesem Fall:

 

Angenommen ich stelle einen hochwertigen Schaft im Premium Preissegment her und nenne diesen "Corona L5".

Den Namen lasse ich mir schützen.

 

Jetzt kommt einer und nennt seine Serie aus Gyroskop-Sensoren "Gyros L1, L2, L5, L7"

 

Jo...totale Verwechslungsgefahr und Wortmarkendiebstahl mit unlauterem Vorteil. [/IRONIE OFF]

 

Bin immer noch der Meinung, ein Anruf vom Wortmarkeninhaber beim Gyrosfreund hätte es erstmal (!) auch getan.

 

Just my 2 Cents.

 

 

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vor 51 Minuten schrieb Seifert:

Fiktives Beispiel, aber ganz nah an diesem Fall:

 

Nicht wirklich.

 

Wenn Du der Meinung bist, dass Dir jemand zu Unrecht eine Abmahnung erteilt (ob Markenrecht oder was auch immer), dann kannst Du selbstverständlich ebenfalls juristisch dagegen vorgehen. Eine Abmahnung als solches sagt eigentlich nichts über die eigentliche Gültigkeit des Abmahngrunds aus, denn das entscheidet zweifelsfrei nur ein Gericht. Allerdings würden die Gerichtskosten in den meisten Fällen die Kosten einer Abmahnung deutlich übersteigen. Von daher sollte man sich schon die Zeit nehmen und die Rechtmässigkeit der Abmahnung prüfen, wenn man sich sicher ist, gegen kein Recht verstossen zu haben. Nach Belieben Leute abmahnen ohne triftigen Grund sollte man übrigens auch nicht, der Schuß ganz auch ganz böse (und recht teuer) nach hinten losgehen, wenn sich der zu Unrecht Abgemahnte wehrt und Recht bekommt.

 

Von daher kann man in den meisten Fällen schon davon ausgehen, dass sich der Abmahnende die (juristisch bezahlte) Zeit genommen hat, seinen Anspruch Dir gegenüber zu prüfen und festgestellt hat, dass ein solcher SEINER MEINUNG nach vorliegt. Aber wie gesagt, das ist nicht in Stein gemeisselt und sollte je nach Sachlage / Abmahngrund nochmal umfassend geprüft werden, ob dem auch wirklich so ist.

 

Die Abmahnung ist eher so zu verstehen, dass jemand mit Deinem Handeln nicht zufrieden ist und Dir so Gelegenheit gibt, das zu ändern. Ansonsten KÖNNTE es zum (für beide aufwendigen und teuren) Prozeß kommen, damit er sein Recht bekommt (oder halt auch nicht).

 

Von daher ist die Abmahnung im Sinne einer "einvernehmlichen Vereinbarung"  die in den allermeisten Fällen deutlich günstigere Variante gegenüber einem tatsächlich geführten Prozeß.

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vor 55 Minuten schrieb highlower:

Abgesehen davon ist mir nicht so ganz klar, wie ein Geschädigter nach Deinem Beispiel seine Marke verlieren kann, wenn er vor Gericht gegen jemanden vorgeht, der seine Markenrechte verletzt hat.

Eine offensichtliche und häufige Strategie des angeblichen Verletzers, kommt es zum Streit, ist nicht nur die konkrete Verletzung zu bestreiten, sondern die Löschung der Marke zu verfolgen, die gar nicht hätte eingetragen werden sollen.

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vor 1 Minute schrieb Proud NRA Member:

Eine offensichtliche und häufige Strategie des angeblichen Verletzers, kommt es zum Streit, ist nicht nur die konkrete Verletzung zu bestreiten, sondern die Löschung der Marke zu verfolgen, die gar nicht hätte eingetragen werden sollen.

Das ist nun mal das dazugehörige Risiko, wenn man eine Marke einträgt und dann seine Rechte verteidigt.

 

Weiß man aber eigentlich auch schon vorher, worauf man sich beim Markenrecht einlässt, wenn man dieses für sich nutzt.

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vor 7 Stunden schrieb highlower:

Nicht wirklich.

 

Wenn Du der Meinung bist, dass Dir jemand zu Unrecht eine Abmahnung erteilt (ob Markenrecht oder was auch immer), dann kannst Du selbstverständlich ebenfalls juristisch dagegen vorgehen. Eine Abmahnung als solches sagt eigentlich nichts über die eigentliche Gültigkeit des Abmahngrunds aus, denn das entscheidet zweifelsfrei nur ein Gericht. Allerdings würden die Gerichtskosten in den meisten Fällen die Kosten einer Abmahnung deutlich übersteigen. Von daher sollte man sich schon die Zeit nehmen und die Rechtmässigkeit der Abmahnung prüfen, wenn man sich sicher ist, gegen kein Recht verstossen zu haben. Nach Belieben Leute abmahnen ohne triftigen Grund sollte man übrigens auch nicht, der Schuß ganz auch ganz böse (und recht teuer) nach hinten losgehen, wenn sich der zu Unrecht Abgemahnte wehrt und Recht bekommt.

 

Von daher kann man in den meisten Fällen schon davon ausgehen, dass sich der Abmahnende die (juristisch bezahlte) Zeit genommen hat, seinen Anspruch Dir gegenüber zu prüfen und festgestellt hat, dass ein solcher SEINER MEINUNG nach vorliegt. Aber wie gesagt, das ist nicht in Stein gemeisselt und sollte je nach Sachlage / Abmahngrund nochmal umfassend geprüft werden, ob dem auch wirklich so ist.

 

Die Abmahnung ist eher so zu verstehen, dass jemand mit Deinem Handeln nicht zufrieden ist und Dir so Gelegenheit gibt, das zu ändern. Ansonsten KÖNNTE es zum (für beide aufwendigen und teuren) Prozeß kommen, damit er sein Recht bekommt (oder halt auch nicht).

 

Von daher ist die Abmahnung im Sinne einer "einvernehmlichen Vereinbarung"  die in den allermeisten Fällen deutlich günstigere Variante gegenüber einem tatsächlich geführten Prozeß.

 

Ich weiss, wie das System Abmahnung funktioniert. Davon rede ich doch gar nicht. 

Ich rede vom moralischen Standpunkt, gerade in in unserem gebeutelten Sport und der aus meiner Sicht völlig unnötigen, juristischen Keule.

Scheint heutzutage echt schwer zu sein, über Konflikte als erste Maßnahme zu sprechen. 

Das Verhalten des Abmahners, wenn es denn so stattgefunden hat, finde ich moralisch unter alle Sau. Punkt. 

 

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vor einer Stunde schrieb Seifert:

Ich rede vom moralischen Standpunkt,

 

Wir reden hier von einem Großkonzern und nicht von einem kleinen Laden wo man einfach den Geschäftsführer anruft und das bei einem kurzen freundlichen Gespräch klären kann (was auch meiner Meinung nach die beste Lösung wäre).

Da hat man keine Chance weil man gar nicht an Leute rankommt mit denen man sowas besprechen könnte. Die Anwälte machen nur ihren Job, dafür werden die bezahlt. Und das Recht ist auch auf deren Seite.

 

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So ganz naiv ist die Idee des "freundlichen Anrufs" nicht. Es gibt eine Initiative "Fairness im Handel" (kann man googeln), die sich genau das zum Ziel setzt. Dass man "Konflikte" fair und abmahnungsfrei behandelt. Alle Teilnehmer sind gehalten, sich an den Kodex zu halten. Das funktioniert auch. Ist also nicht so, als wäre das ein Zeichen von Schwäche, wenn man nicht gleich zum letzten Mittel greift.

 

Und, auch, wenn die Initiative naturgemäß auf den (kleineren) Onlinehandel zielt, wäre das m.E. auch in größerem Maßstab denkbar.

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vor 13 Stunden schrieb highlower:

Quatsch. Und völliger Blödsinn.

Respekt vor soviel grammatikalisch perfekt strukturierter, sachlich qualifizierter und inhaltlich konkret formulierter Kritik. Du bist offensichtlich mit den von mir beschriebenen Tatsachen bestens vertraut! Man könnte durchaus auf die Idee kommen, dass Du nahe dem Lager eines "Abmahnanwalts" stehst. 

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vor 1 Stunde schrieb Joseg:

Es wäre natürlich toll wenn wir überhaupt wüssten über was wir hier fach- und sachkundig diskutieren.

 

Beiträge hier und in anderen Medien lassen ja vermuten dass die genannte Firma nicht der Kläger ist.

nachdem die den Namen in einer passenden Nizza Klasse als Wortmarke angemeldet haben kann es aber nur die Firma sein

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vor 20 Stunden schrieb Seifert:

Hi all,

 

wie berichtet hat, hat der Distributor wohl eine Abmahnung bezüglich eines der vertriebenen Produkte von einem Waffenhersteller erhalten. Verletzung der Wortmarke.

Deshalb ist genau dieses eine Produkt wohl auch nicht mehr im Shop erhältlich, meiner Einschätzung nach handelt es sich um das meistverkaufte.

 

Mit einer einfachen Recherche im Markenregister findet man auch mit einem Klick den Eigentümer der eingetragenen Wortmarke.

 

Ich persönlich kann so ein Verhalten nicht nachvollziehen. Natürlich hätte man als Hersteller auch im Vorfeld mal recherchieren können (müssen).

Aber hätte man als Eigentümer der Wortmarke nicht mal zuerst auf den "Gegner" zugehen können und das Gespräch suchen?

Muss es gleich die Anwaltskeule sein? Als ob unser Sport mit allem Drumherum nicht sowieso schon gebeutelt genug wäre und eine Umbennung des Produkts (inklusive aller damit verbundenen Kosten .. neue Verpackungen etc.) nicht sowieso schon ein heiden Geld kostet.

 

Ich wollte das hier einfach mal zur Diskussion stellen, das hier soll KEIN Shitstorm werden (!).

 

Bitte verzichtet auf die öffentliche Nennung falls ihr eigene Recherchen betreibt, sowas kann schnell teuer werden.

 

 

Ich hab einfach mal alle relevanten Aspekte markiert, die meiner Meinung nach belegen, dass bei der Verletzung der Markenrechte eines anderen kein "Versehen" vorlag, sondern dass jemand genau wusste, was er da macht und einfach mal gehofft hat, gut damit zu verdienen und ungeschoren davon zu kommen (zumindest eines von beiden könnte im Nachhinein möglicherweise nicht gegeben sein).

 

Das war wohl auch der Grund für die anwaltliche Abmahnung ohne vorherige "höfliche Bitte am Telefon".

 

 

Bearbeitet von highlower
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vor 2 Minuten schrieb H.S.:

MANTIS schein nicht der Streitpunkt zu sein sondern die Bezeichnung des einzelnen Produktes...

man macht sich nicht strafbar das hier zu veröffentlichen also raus mit den Details sonst gehts hier ewig weiter

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vor 4 Minuten schrieb boarhunter416:

man macht sich nicht strafbar das hier zu veröffentlichen also raus mit den Details sonst gehts hier ewig weiter

Auf der Homepage findet man derzeit nur noch X2, X7, X8 Archery und X10 Elite... bis vor kurzem gab es noch ein X5...

https://letmegooglethat.com/?q=waffe+x5

Welcher der beiden Hersteller sich jetzt die Mühe macht kann ich natürlich nicht beschwören... aber das eine Produkt nennt sich X-five, das andere X5.

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