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Waffenschrank: Lohnt sich ein Upgrade von KLasse 0/N auf 1?


hattori.hanzo

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Hallo zusammen,

 

ich bin derzeit dabei einen neuen Waffenschrank zu kaufen. Es wird ein Klasse 0/N mit 220 kg. Ich kann darin unbegrenzt Lw und 10 Kw sowie Munition lagern.

Jetzt wird mir im Verein z.T. zu Klasse 1 geraten. Insbesondere mit dem Argument, dass ich dann unbegrenzt Kw lagern könne. In meinen Augen macht das allerdings wenig Sinn, weil der Schrank natürlich irgendwann voll ist. Das dürfte bei 9 Lw und einigen Kw + Munition dann auch der Fall sein. Zudem ich mit einer Kw, vielleicht mal einer zweiten eigentlich sehr gut auskomme.

 

Ein Argument wäre vielleicht der Widerstand gegen einen Einbruch. Ist denn aber nicht eher das Schloss dann die Schwachstelle?

 

Das Upgrade würde 100 EUR auf Klasse 1 kosten. Macht die Ausgabe unter den Gesichtspunkten Sinn?

 

VG

Uwe

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Ist die höhere Versicherungssumme für dich nützlich?

Sollten nochmal Alltagsgegenstände zu verbotenen Waffen werden und man die dann bei Altbesitz im Schrank aufbewahren muss, könnte ein 1er praktisch sein.

 

Dass das geplante Produkt über 200kg wiegt, entfernt schon mal das größte Argument für den 1er (unter 200kg und nicht verankert nur 5 KWs im 0er)

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Bei einer NEuanschaffung und 100 Euro Differenz würde ich zum einser tendieren.

Die Schlösser werden gleich sein, bei meinem 0 und auch bei einem B Schrank

ist ein einser Schloss verbaut, es ist nur schwieriger ans Schloss heranzukommen

und der Schrank ist anders aufgebaut bzw verstärkt. Kauf nen Einser....

 

Grüße

Frank

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vor 54 Minuten schrieb hattori.hanzo:

Das Upgrade würde 100 EUR auf Klasse 1 kosten.

Waren das nicht vor wenigen Monaten noch 10-20 EUR Upgrade? Ich hab gerade bei meinem Stammlieferanten geschaut, in der Tat, fast 100 EUR. Ich leg die Hand dafür ins Feuer, dass es vor zwei Jahren 10 EUR waren.

 

Damals wurde auch argumentiert, dass die baulichen Unterschiede zwischen 0 und 1 marginal wären.

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Bei den Schlössern kann es schon Unterschiede geben. Nicht jedes, das für einen 0er Schrank ausreicht, kann auch im (ansonsten fast baugleichen) Ier Schrank zugelassen werden.

Ich wollte in einem meiner Schränke z.B. unbedingt ein elektron. Zahlenschloss mit mechan. Zahlenschloss als Revision. Der Tresorsachverständige baute das ein, meinte aber, das könne er nur in der 0er Version einbauen.

Für I gehe das nicht.

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vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Bei den Schlössern kann es schon Unterschiede geben. Nicht jedes, das für einen 0er Schrank ausreicht, kann auch im (ansonsten fast baugleichen) Ier Schrank zugelassen werden.

Ich wollte in einem meiner Schränke z.B. unbedingt ein elektron. Zahlenschloss mit mechan. Zahlenschloss als Revision. Der Tresorsachverständige baute das ein, meinte aber, das könne er nur in der 0er Version einbauen.

Für I gehe das nicht.

Händler, mehr sag i net. Bereits in den alten A und B Schränken wurden 1-er Schlösser verbaut weil es sich nicht lohnte für diese billigen Schränke eigene Schlösser zu bauen. Ein 1-er Schloss kostet im EK wohl kaum 50,- €. Da rentiert sich eine andere Schlossbauweise gar nicht.

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Meine Schlösser waren alle, bzw sind alle mit VDS1 gelabelt

Laut Tresorbeufirma in Essen sind die in 90 Prozent aller Deutschen Tresore verbaut

kosten mit 2 Schlüssseln 40 Euro. Burg Wächter hat andere und sind leider nicht kompatibel zu denen.....

Wie gesagt für 100 Euro aufpreis - nimm den einser.

Ich hatte nen B, nen 0 und nen einser auf, und da liegen Welten dazwiischen.

Wir haben nen B Schrank vom Kollegen aufgemacht, er hatte die Schlüssel verloren.

Das hat keine halbe Stunde gedauert, mit eine Stichsäge die Rückseite aufgesägt.Vollkommen lächerliche Nummer

nichts wurde beschädigt......

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Wer den Unterschied zwischen 0 und 1 genau wissen will:

 

Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 = 30/30 RU.

Widerstandsgrad 1 nach EN 1143-1 = 30/50 RU.

RU (= engl. für Resistance Unit)

 

Erster Wert = Teildurchbruch (Handgröße), Zugriff auf Teil des Tresorinhaltes möglich
Zweiter Wert = Vollzugriff auf den gesamten Tresorinhalt.

 

Quelle: VdS-Richtlinien - Technische Kommentare – WertbehältnisseVdS 3134-1 : 2020-09 (09):

Resistance Unit (RU): Die Einheit, in welcher der Widerstand eines Wertbehältnisses gegen Einbruchdiebstahl angegeben wird
Das Maß des Widerstands von Wertbehältnissen gegen Einbruchdiebstahl, der bei dem einminütigen Einsatz eines Werkzeugs mit dem Werkzeugkoeffizienten 1 und dem Basiswert 0 erreicht wird, beträgt 1 RU.

Werkzeugkoeffizient: Ein einer Gruppe von Werkzeugen in der Einheit Resistance Unit pro Minute (RU/min) zugeordneter Wert

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vor 2 Stunden schrieb hattori.hanzo:

Es wird ein Klasse 0/N mit 220 kg.

Kaufen und glücklich werden , sollte es irgendwann zur 'Scheidung' kommen oder dieser sogar ohne Vorankündigung in einen unbekannten PLZ-Bereich verschwinden , spätestens dann wäre der "Einser" Schrank die bessere Wahl gewesen .

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vor 2 Stunden schrieb Muck:

Ein 1-er Schloss kostet im EK wohl kaum 50,- €. Da rentiert sich eine andere Schlossbauweise gar nicht.

VdS Klasse 1 Schloss ist klar,  aber das Schloss muss auch in einer zugelassenen Schlossliste für den jeweiligen Tresor mit jeweiliger Zertifizierung stehen. Und da kommt es anscheinend auch auf die Einbauweise an, weshalb nicht jedes Schloß, das irgendwie passt, auch für Klasse I genau so geeignet ist wie für die Klasse 0.

Wenn ich meinen Händler, der zugleich auch Tresorsachverständiger vor Gericht ist, da richtig verstanden habe. 

 

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Es ist der 1er geworden. Ich danke euch für eure Unterstützung. Es ist letztendlich kein Wegwerfartikel.

Den befestige ich mit einem Schwerlastdübel noch an der Wand. Auch wenn das kein Muss ist. Wegen unseres Parkettbodens, ist die Befestigung im Boden ausgeschlossen.

Wertgegenstände haben wir allerdings keine, die ich dort sinnvoll einstellen kann. Daher nützt der höhere Versicherungsschutz nichts.
Ich kann dort zusätzlich zu den Waffen allerdings Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke effizient verstecken.

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Vollkommen uninteressant ... also der Einbruchsschutz. Hauptsache gesetzeskonform. Und wenn die Außereuropäer hier einsteigen und den Kram mitnehmen, bezahlt es die Hausrat und ich hol mir das Zeug in neu. Okay, das eine oder andere Modell würd ich schon tauschen. Die stehen übrigens in meinem ältesten A-Schrank ...

 

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vor 1 Stunde schrieb grizzly45:

Interessant wäre mal zu wissen wieviel % der Waffentresore der Legalwaffenbesitzer in .de jemals im Rahmen eines Einbruches aufgebrochen wurden

Man kann die Diebstähle oder vielleicht besser die Wahrscheinlichkeit eventuell annähernd aus der polizeilichen Kriminalstatistik herauslesen.
 

§ 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls

(1) ... liegt in der Regel vor, wenn der Täter

2.     eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,

7.     eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

 

Fallzahlen für 2019 (die Ziffern vorne sind der zugehörige Schlüssel):

 

Die Tabellen sind ziemlich umfangreich, weiß nicht, ob ich die richtig/vollständig lese.
Eine Unterscheidung zwischen erlaubnispflichtig und erlaubnisfrei wäre interessant, mir aber nicht bekannt.
Da "freie" Gas- und Signalwaffen ja auch vom Waffengesetz erfaßt werden, sind die sicherlich enthalten.

 

3**400    Einfacher Diebstahl von Schusswaffen - erfasste Fälle 197
300400    Einfacher Diebstahl von Schusswaffen - erfasste Fälle 103
310400    Einfacher Diebstahl in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Schusswaffen - erfasste Fälle 17
335400    Einfacher Diebstahl in/aus Wohnungen von Schusswaffen - erfasste Fälle 77

4**400    Schwerer Diebstahl von Schusswaffen - erfasste Fälle 436
400400    Schwerer Diebstahl insgesamt von Schusswaffen - erfasste Fälle 18
400410    Besonders schwerer Fall des Diebstahls von Schusswaffen - erfasste Fälle 111
400420    Schwerer Diebstahl von Schusswaffen §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 244a StGB  - erfasste Fälle 7
410400    Schwerer Diebstahl insgesamt in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von Schusswaffen - erfasste Fälle 36

Bearbeitet von Elo
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vor 16 Stunden schrieb hattori.hanzo:

Ein Argument wäre vielleicht der Widerstand gegen einen Einbruch. Ist denn aber nicht eher das Schloss dann die Schwachstelle?

Unwahrscheinlich. Wer relativ geringwertige Gegenstände klaut, die sich nur mit gewissen Schwierigkeiten versilbern lassen und in besonderem Maße die Aufmerksamkeit der Polizei anziehen, der dürfte mit eher begrenzter Intelligenz, Geduld und Fingerfertigkeit ausgestattet sein. Rohes Eindringen erscheint da wahrscheinlicher. Insgesamt aber immer noch eher unwahrscheinlich. Für 100 Euro kannst Du das natürlich machen, wenn Du damit besser schläfst, der Wiederverkaufswert in der Zukunft besser sein könnte, was auch immer. 

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vor 16 Stunden schrieb s_f:

Dass das geplante Produkt über 200kg wiegt, entfernt schon mal das größte Argument für den 1er (unter 200kg und nicht verankert nur 5 KWs im 0er)

Guck dir die Vorschriften mal noch mal an. Die NEUEN. Das " verankert " gibt es nicht mehr. Das gilt nur noch für B Schränke mit Bestandsschutz. Die ach so tollen 0er Schränke unter 200 Kg sind also schlechter gestellt als die alten B.

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