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IGNORED

Aufbewahrung Munition in Munitionskiste


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Geschrieben

In Bayern sollte kein anderes Waffg gelten wie im Rest der Republik.

 

Im Waffg steht:

 

Schwenkriegelschloss

 

Ein Vorhängeschloss ist kein Schwenkriegelschloss.

 

Du kannst die Kiste aber in deinen Tresor nach 0 oder 1 unverschlossen stellen.

 

Ansonsten nutze die Forensuche, das Thema gab es schon x mal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Schwenkriegelschloss

 

Ein Vorhängeschloss ist kein Schwenkriegelschloss.

 

Du kannst die Kiste aber in deinen Tresor nach 0 oder 1 unverschlossen stellen.

 

Ist doch die Frage was wiederstandfähiger ist, ein Vorhängeschloss oder ein Schwenkriegelschloss (sonst dürfte man ja auch nicht im wiederstandsfähigeren Tresor lagern, da kein Schwenkriegelschloss). Ein einfaches Schwenkriegelschloss kannste mit einem großen Schraubendreher einfach weiter drehen.

 

Btw: Heisst es im WaffG/Verordnung nicht "... Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung ..." ? Da dürfte doch ein Vorhängeschloss wohl gleichwertige sein, oder?

Bearbeitet von Hitman
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Im Waffg steht:

Schwenkriegelschloss

Ein Vorhängeschloss ist kein Schwenkriegelschloss.

In der AWaffV §13 steht:

"... mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung ..."

 

Meine Behörde in RHLP habe ich explizit danach gefragt, und für die ist es kein Problem. 350 Tage im Jahr liegt die Mun im billigsten Schwenkriegelschlossblechschrank unter der Sonne. Aber ... du kommst gerade vom Mun kaufen, oder du fährst übermorgen auf einen Wettkampf oder mit Kanone in Urlaub ... für all die Tage hab ich nachgefragt. Der Sachbearbeiter war relaxt und meinte, dass die Kiste doch deutlich stabiler ist.

 

Ist wie bei allen Diskussionen hier: ein Waffengesetz aber unzählige Auslegungen der Behörden.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Hitman:

Da dürfte doch ein Vorhängeschloss wohl gleichwertige sein, oder?

 

vor 10 Minuten schrieb MAHRS:

ein Waffengesetz aber unzählige Auslegungen der Behörden.

Ich kenne mindestens eine Behörde die sagt nein. 

Geschrieben (bearbeitet)

Klassischerweise begründet ein SB das damit, daß ein Vorhängeschloß von allen Seiten angreifbar ist wärend das Schwenkriegelschloß im verschlossenen Behältnis gegen Angriffe geschützt ist. Er könnte es aber zum Beispiel auch damit begründen, daß die Möglichkeit besteht, daß er bei Dir ein massives Vorhängeschloß genehmigt und, sobald Vorhängeschloss in der Akte steht das massive Schloß durch Aldi einsfuffich ersetzt wird.

Vermutlich fallen einigen von den tausenden SB´s noch einige andere Begründungen ein. Wenn er nicht will, will er eben nicht. Was willst Du dann tun? Den berühmten rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen?

Bearbeitet von bumm
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb Hitman:

Btw: Heisst es im WaffG/Verordnung nicht "... Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung ..." ? Da dürfte doch ein Vorhängeschloss wohl gleichwertige sein, oder?

Und weil es gleichwertig ist kann ich Vorhängeschlösser verwenden. Meine Behörde hat da sofort zugestimmt. 

Geschrieben

Eigentlich kann man froh sein, dass die SB ein einfaches Möbelsschloss mit dem Schwenkriegelschloss verwechseln ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb bumm:

Den berühmten rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen?

Ein ablehnender Bescheid reicht völlig.

 

Da muss sich der SB nämlich eine Begründung überlegen warum Mauerwerk und eine gute Tür einem einfachen Blechschrank nicht gleichwertig sein sollten.

 

Kasten mit Schloss...? Da ist die Begründung schlicht: man kann ihn einfach mitnehmen

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

Welchen Antrag soll er denn ablehnen? Welchen Antrag willst Du stellen?

Hiermit beantrage ich die Anerkennung von xxx als gleichwertig zur Aufbewahrung im Stahlblechbehälter mit Schwenkriegelschloss gemäß WaffG.

 

Xxx : setze Behälter deiner Wahl...

Geschrieben

Vielleicht kommt man auch ohne Antrag durch.

§36WaffG

Zitat

(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.

Man weist also der Behörde nach und diese kann dann reagieren. Man kann dazu nachfragen, ob die Behörde die vorgesehenen Maßnahmen als sichere Aufbewahrung anerkennt. Vorgesehen ist fiktiv und beinhaltet noch kein Fehlverhalten.

Dann bekommt man eine Antwort.

 

Den Kasten kann man übrigen snicht mitnehmen. Grund Haustür ;)

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb schmitz75:

Kannst ja ein Schwenkriegelschloss einbauen:

 

Ob der VDS diese Schlösser unter Schwenkriegelschloss führt?

Geschrieben

Es gibt soviele möglichkeiten reichlich Munition in Schränken die keine Diskussionen auslösen aufzubewahren, das ich die Fragen nach Alternativen nicht immer nachvollziehen kann. Von deiner Kiste würden in 2 meiner mittlerweile 4 Schränken für Munition sicher jeweils 10 oder mehr reinpassen, mit einer Tür davor mit Schwenkriegelschloss wird dann auch keiner meckern können . Ok, den Platz für so große Schränke hat nicht jeder, aber es gibt die auch kleiner , IKEA, die man auch Problemlos mit Möbeln in der Wohnung kombinieren kann. Dann bekommt die Frau halt einen Schuhschrank weniger.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb götz:

Habt ihr keine Munitionsfächer in euren Waffenschränken?


Es gibt noch Altbesitz von Waffenschränken der Klasse A und B ohne abschließbare Innenfächer. Da darft man keine Munition zusammen mit Waffen drin lagern. Bei der Lagerung von Munition und Waffen braucht man mindestens einen Waffenschrank der Klasse 0 oder 1.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Hitman:

keine Munition zusammen mit Waffen drin lagern.

 

Ist so nicht ganz eindeutig formuliert.

 

Stichwort -  Überkreuzlagerung 

 

Zu den Waffen  nicht passende Munition darf sehr wohl mit in den Schrank.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb götz:

Man kann sich das Leben auch unnötig schwer und kompliziert machen.

Und illegale Handlungen vorzuschlagen ist natürlich total schlau... 🤔

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Hitman:

Waffenschränken der Klasse A und B ohne abschließbare Innenfächer. Da darft man keine Munition zusammen mit Waffen drin lagern.

Ich lagere Gesetzeskonform im B Innenfach meines A Schrankes Kurzwaffen UND die dazugehörige Munition .Google mal nach " Jägerschrank ". Ansonsten kannst du in jeden A Schrank mit Langwaffen die Munition von KW oder andere Munition die nicht in die dabeistehendem Langwaffen passen zusammen rein tun.

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