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vor 10 Minuten schrieb MAHRS:

 

Ich hatte es auch in Baden online gelesen und musste schmunzeln. Wahrscheinlich mussten viele schmunzeln, deshalb wurde der Satz editiert :-)). In google findest du ihn noch als Suchergebnis:

1207701306_Bildschirmfoto2020-07-16um12_50_26.png.04ef75a3a2a66515bf545b39923b94e5.png

Jetzt wird es auf "Fremdkräfte" abgeschoben.

 

"Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Offenburg bestätigte dies gegenüber der Mittelbadischen Presse. Der Schuss löste sich beim Entladen aus der Waffe eines Polizisten von einem anderen Präsidium, also bei „Fremdkräften“. Verletzt wurde dabei niemand. Die Ursache war wohl ein Bedienfehler."

 

Wir können also davon ausgehen, dass es bei dem Bedienfehler, der halt Fremdkräften mal passieren kann, ziemlich eng war. Bei einer Schussverletztung wäre es wahrscheinlich Yves gewesen ...

Jetzt mach mal bitte kein Fass auf ist doch nix passiert, das kommt vor  in der Hitze des Gefechts ....... 😬

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vor 6 Stunden schrieb BergKrähe:

Kann ich mir super vorstellen, wie er mit den Hunden auf der Rückbank und 100 Schusswaffen mit dem Heli in den Sonnenuntergang fliegt.

 

So könnte dann übrigens auch der Spielfilm zu Ende gehen.

Dann wird er zum Terroristen und darf abgeschossen werden. :closedeyes:

Naja, wäre immerhin ein Ende mit einem Feuerwerk. :huh:

 

Dein

Mausebaer

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vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

Äußerst sinnvoll! So kann Ives (oder andere die noch ne Kanone benötigen) gleich noch gefahrlos ein paar Jagdwaffen abgreifen.

das kann dir jeden Tag überall passieren
Hubertus sie Dank sind nicht alle "ein-bisschen-Yves"

Ob es für ihn gefahrlos wäre, lassen wir einmal dahingestellt. Es ist ja nicht ein jeder Polizist ;)

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vor 1 Stunde schrieb gipflzipfla:

Die vier legalen Waffen nebst Munition aus Bundesdeutschem Eigentum besitzt er illegal.... das steht fraglos fest ;)
...

Du meinst, er hätte sich von den vier PVP Leihscheine für deren Pistolen geben lassen sollen? :confused:

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vor 12 Minuten schrieb gipflzipfla:

das kann dir jeden Tag überall passieren
Hubertus sie Dank sind nicht alle "ein-bisschen-Yves"

Hatte ich das schon erwähnt? Ich wäre durchaus dafür dem Jagdschein die vollständige Funktion eines Waffenscheins zu geben.

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vor 6 Minuten schrieb Floppyk:

Hatte ich das schon erwähnt? Ich wäre durchaus dafür dem Jagdschein die vollständige Funktion eines Waffenscheins zu geben.

Warum nur dem Jagdschein? :huh: Wer legal privat besitzt ist von oben bis unten, kreuz- und quer (nicht queer) sowie von links nach rechts geprüft worden. Der Rest ist Schulung und Übung - auch beim Jagdschein. :closedeyes:

 

Else: Vielleicht sollten die Innenminister über ein AFO-Konzept (klick!) nachdenken. Das könnte Angesicht des aktuellen Aufwands die Haushalte massiv entlasten und Politiker- und politische Posten sichern. :AZZANGEL:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
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vor 3 Minuten schrieb BergKrähe:

Wie sind denn die Dienswaffen eigentlich eingetragen?....

WBK, Schein, ...?

Was wäre denn logisch?
Dass die Polizei der Eigentümer der Waffen ist und sie dem Beamten als Werkzeug der Berufsausübung zur Verfügung stellt ?
Eintrag demzufolge für die jeweilige Polizekreisbehörde?

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vor 4 Minuten schrieb MAHRS:

Im Polizeibezirk Bonn auf einer Fläche von 600 Quadratkilometern mit rund 550.000 Menschen sind es wohl 30 Personen.

also nicht wirklich flächendeckend
Da dürfte es mehr Jagdscheininhaber mit Bedürfnis geben.

Auf dem Weg zur Jagdausübung darf man die Waffe zugriffsbereit, aber nicht geladen, mit sich führen (zum Büchsenmacher und auf den Schießstand hingegen nicht).
Da ist doch der Jäger de facto besser gestellt.

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vor 8 Minuten schrieb BergKrähe:

Wie sind denn die Dienswaffen eigentlich eingetragen?

 

Ernst gemeinte Frage!

WBK, Schein, ...?

Nein, weil Polizei, Zoll, BW und andere Behörden komplett vom WaffG ausgenommen sind (Siehe § 55 WaffG). Daher brauchen die keine WBK, WS oder andere Erlaubnisse, weil für sie das WaffG gar nicht gilt.

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vor 6 Minuten schrieb BergKrähe:

Darf ein Polizist mit seiner Dienstwaffe privat auf einem Stand trainieren gehen?

Grundsätzlich darf er es. Der Dienstherr kann es einschränken ... muss aber nicht. Macht auch keinen Sinn es zu untersagen, dann hast du nur Jungs wie die vier Glorreichen, die sofort liefern.

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vor 33 Minuten schrieb Floppyk:

Nein, weil Polizei, Zoll, BW und andere Behörden komplett vom WaffG ausgenommen sind (Siehe § 55 WaffG). Daher brauchen die keine WBK, WS oder andere Erlaubnisse, weil für sie das WaffG gar nicht gilt.

Soweit ich weiss, gilt nicht mal CIP.

 

Von Yves scheint es nichts wirklich Neues zu geben.

 

Hoffentlich lebt er noch .....

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