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Schießbuch jetzt Pflicht?


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vor 1 Stunde schrieb kwler:

Frag doch einfach die anwesende Standaufsicht oder irgend einen anderen "Zeugen" wenn dein Training zu Ende ist.

Das ist sicher nicht amtlich genug...

 

 

Zitat

Gibt mMn keinen zwingenden Grund, dass ein privates Schießbuch von einer vom Verein hierzu berufenen Person unterschrieben werden muss.

...wenn es darum geht, seine Aktivität nachzuweisen, bspw. bei der Notwendigkeit, sein Bedürfnis nachzuweisen bei einem Verbandswechsel o.ä.

 

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Dann würde ja unterstellt, die jeweils anwesende Person bzw. die Person die unterschrieben hatte, hätte damit betrogen. Wäre eine heftige Unterstellung, insbesondere wenn es sich häufig um andere Unterschriften handelt.

Falls Dir das zu wenig ist, lass Dir immer wenn eine Seite voll ist den Vereinsstempel von eurem Obmann unten auf die Seite setzten. Dann spart sich dieser den Abgleich und bestätigt nur die Richtigkeit der Unterschriften Eurer Kollegen. Falls dieser schon die Unterschriften anzweifelt oder ihm der Stempel zu viel Arbeit ist, hör auf Sal-Peter.

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"Glaubhaftmachungs-Booster". Eine Liste ist schnell zusammengeschrieben - diverse Unterschriften und Vereinsstempel sind nicht mal eben mehr so einfach zu faken bzw. das zu tun hat dann wohl auch rechtlich eine andere "Qualität".

 

Aber ja, es ist nirgends definiert wie ein Schießbuch auszusehen hat.

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vor 2 Minuten schrieb Parallax:

Aber ja, es ist nirgends definiert wie ein Schießbuch auszusehen hat.

yup. Aber es ist ungleich einfacher bei der Bedürfnisbeantragung ein paar Seiten Schießbuch vorzulegen, als einen DIN A4-Ordner voller Urkunden (von den Versandkosten mal ganz abgesehen).

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Ich führe Bundeswehrschiessbücher der alten Art. Da ist mir mal ein ganzer Stapel davon zugelaufen. Da schreibe ich das Datum, das Kaliber , neuerdings auch ob KW oder LW, und den Ort des Schiessens rein.  Bin ich auf einem fremden Stand erfrage ich einen Stempel, ist keiner da kommt keiner rein ( BDS Meisterschaften werden zusätzlich im Mitgliedsausweis eingetragen und gestempelt ) .Ich hab noch NIE eine Unterschrift in meinem Schiessbuch gehabt, die Einträge im eigenen Verein lasse ich mir alle paar Wochen stempeln . Wettkampftermine werden als solche gekennzeichnet. Das hat für Waffen deutlich über Grundkontingent bisher immer ausgereicht . Ich kann also den " Bohei " über die Unterschriften im Schiessbuch nicht nachvollziehen . Es kann kein Amt dies oder das fordern, weil es einfach keine gesetzliche Regelung gibt. Wenn die Verbände darauf bestehen das ein Schiessbuch so oder so aus zu sehen hat gibt es dafür keine gesetzliche Vorgabe , sondern ist von denen selber so gestrickt. Wenn ich nur schon lese, 10 Termine müssen im " eigenen Verein "geschossen werden rollen sich mir die Fussnägel auf. Kollege wollte über die Reservisten was beantragen, der Mensch der das ausstellen sollte wollte für eine KW 12/18 mit KW und für eine Langwaffe 12/18 mit einer LW sehen. Auch die Vorgabe  X Termine auf Vereinsständen. Ist also nicht nur in Bayern beim BDS so. Aber, andere Mütter haben auch schöne Töchter , der Trend geht auch immer mehr zum 2., 3. oder 4. Verband. Irgendwo gibt es das was man will ohne das man vor den "Bewilligern " Katzbuckeln muss............................

 

Ganz davon ab würde MIR mein Vorstand auch ohne Kontrolle irgendwelcher Schiessbücher und Einträgen meine regelmäßige Teilnahme am Schiessport bescheinigen. Ich bin jede Woche im Verein und Schiesse und werde natürlich dabei gesehen. Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft und den DSB Rundenkämpfen bekomme ich auf Verlangen auch bescheinigt, somit sind die Wettkämpfe auch dokumentiert.

 

Das Leben kann so einfach sein, man kann es sich aber auch schwer machen ........................................

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Man macht ihr ein Staatsakt draus, es müssen nur Sportschützen ein Schießbuch in den ersten 3 Jahre führen oder wie bei uns sich in einer Schießliste

eintragen im Verein danach nichts mehr. Ich führe nur für mich Persönlich ein Schießbuch damit ich nachverfolgen kann mit was für eine Waffe ich in

den letzten Wochen und Monate geschossen habe und lasse es auch abstempeln brauche es aber nicht und wenn ich nur Jagd eingeladen werde, gucken

schon viele Hegerings Leiter nach ob wir ein Schießnachweiß haben denn teilweise wenn einige keins führen oder nicht vorzeigen, lassen die einen nicht

zur Jagd zu und keine Behörde in der BRD kann dir nach 3 Jahren vorschreiben ein Schießbuch zu führen oder sogar vorzeigen zu lassen !!!!

Wenn die es verlangen würde ich die aber gewaltig auf den Topf setzten und mir zeigen lassen wo es im Gesetz steht !

Bearbeitet von daimler01
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vor 8 Minuten schrieb daimler01:

 es müssen nur Sportschützen ein Schießbuch führen oder so wie bei uns die ersten 3 Jahre

 

vor 8 Minuten schrieb daimler01:

gucken schon viele Hegerings Leiter nach ob wir ein Schießnachweiß haben denn teilweise wenn einige keins führen oder nicht vorzeigen, lassen die einen nicht

zur Jagd zu

Bisschen widersprüchlich ,deine Aussagen.................

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Im Grunde nach neuem Gesetz basta Mitglieder mit 10+ Jahren brauchen kein Schiessbuch mehr, Bescheinigung Verein über Mitgliedschaft reicht, ich hab aber auch eins und trage alles ein, man weiss ja nicht auf was für Gedanken Heisslufthorst noch kommt??

 

Bedürfnis bestätigt der Verein, über Wettkämpfe was weiss ich, vielleicht einfach so, wird bestätigt und geht zum Verband, der gibt grün und man geht zum Amt mit dem Schriebs, das wars.

 

Das mit dem Schiessbuch ist für Anfänger wichtig, um das Grundbedürfnis gegenüber dem Verein zu bestätigen der dann die Bedürfnisbescheinigung ausstellt die zum Verband geht, Stempel im Schiessbuch machts offizieller und dann die Klatte , die bleibt vor ORT, falls das Amt mal auf die Idee kommt Schiessbücher mit der Klatte abzugleichen, werden die nie machen, die haben genug zu tun.

 

Als ich 91 anfing gabs keine Klatten auf dem Stand,einmal Kurz schiessen und 5 Euro in die Kaffeekasse und schon warn 5 Stempel drinn, Datum schrieb ich einfach und so war das Bedürfnis für die erste KW in 6 Wochen erledigt, warn noch andere Zeiten.

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Irgendwo gibt es das was man will ohne das man vor den "Bewilligern " Katzbuckeln muss............................

du willst damit jetzt nicht im ernst behaupten, es gäbe Verbände die sich bei den Befürwortungen nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten oder?

Fakt (gesetzl. Vorgabe!)ist nun mal, dass bei Bedürfnissen über das Grundkontingent hinaus Wettkämpfe nachgewiesen werden müssen. Das hat der Verband zu prüfen. Die Beweislast liegt bei dir. Wie du das machst ist deine Sache. Ein persönlich geführtes Schießbuch mit Stempel vom Veranstalter hilft hierbei ungemein.

Genau deshalb und nur deshalb, führe ich ein Schießbuch

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Am 25.9.2020 um 14:28 schrieb Waffen Tony:

Es gibt de facto eine Verbandspflicht. Ansonsten ist eben ganz vieles nicht möglich. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern einfach nicht möglich.

 

Alles andere ist um des rummoserns willen und nicht konsrtuktiv beigetragen.

 

Was sollte denn nicht möglich sein? Gib mal Beispiele.

Waffentechnisch sollte jede Waffe mit einem gesondert nach §8 geführten Nachweis möglich sein. Man verzichtet nur auf die Priviligierung nach §14 Abs 6.

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Am 25.9.2020 um 14:28 schrieb Waffen Tony:

Es gibt de facto eine Verbandspflicht. Ansonsten ist eben ganz vieles nicht möglich. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern einfach nicht möglich.

 

Alles andere ist um des rummoserns willen und nicht konsrtuktiv beigetragen.

 

Was sollte denn nicht möglich sein? Gib mal Beispiele.

Waffentechnisch sollte jede Waffe mit einem gesondert nach §8 geführten Nachweis möglich sein. Man verzichtet nur auf die Priviligierung nach §14 Abs 6.

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Es gibt hierbei sicherlich kein richtig, kein falsch und auch keinen perfekten Weg. Jeder hat seine Weise die eigene Aktivität nachzuweisen. Der eine schickt Urkunden zum Verband, der andere ein Schießbuch aus dem das gleiche hervorgeht. Hauptsache wir bekommen unsere Bedürfnisse bescheinigt.

Wie dies im jeweiligen Fall / Verein / Verband am pragmatischsten funktioniert muss jeder selbst herausfinden. Die Verbände halten sich an die gesetzlichen Regeln, die Nachweise sind individuell unterschiedlich.

Was für den einen nach riesen Aufwand klingt ist für den anderen einfache Praxis. Ggf. dann umgekehrt was dessen Nachweise angeht.

Ich würde erst an der eigenen Praxis zweifeln wenn mir mal irgendwas abgelegt würde. Bisher ist das noch nicht passiert.

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vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Ich führe Bundeswehrschiessbücher der alten Art. Da ist mir mal ein ganzer Stapel davon zugelaufen.

Dito. Und weil ich so sparsam bin habe ich in den Büchern auch die Seiten "Handgranate" und "LFK MILAN und TOW" genutzt. Und die Lady auf dem Jagdstand, auf dem ich letzte Woche die Keilernadel geschossen hab hat große Augen gemacht. 😅

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Am 23.9.2020 um 14:47 schrieb Seifert:

Unser SB verlangt bei jeder Aktion mit der WBK (Erstantrag, weiterer Voreintrag) das Schiessbuch und moniert sogar Eintragungen, die nicht korrekt vorgenommen werden (aus seiner Sicht).

 

Bei einem Besuch bei "meinem" SB hatte ich vor Jahren mal mein Schießbuch (BDMP) dabei. Er wollte reinschauen, er blätterte darin herum, murmelte "Sie gehen aber viel zum Schießen", klappte es wieder zu und schob es mir herüber. 

Hat seither her niemanden mehr dort (Ba.-Wü.) interessiert.

 

So verschieden ist die Welt. 

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vor 7 Stunden schrieb daimler01:

es müssen nur Sportschützen ein Schießbuch in den ersten 3 Jahre führen

 

So? Kannst Du dafür die Rechtsgrundlage im aktuellen WaffG & AWaffV zitieren?

 

Hint: es gibt seit dem 1.9. keine Bedürfnisprüfung nach 3 Jahren mehr.

 

Aber es ist schlau eines in den Jahren 4+5 sowie 9+10 nach erster Bedürfnisprüfung durch die Behörde (wobei der genaue Startzeitpunkt des 5-Jahres-Intervalls nicht genau definiert ist) zu führen um problemlos den Nachweis gegenüber dem Verband für die Bedürfnisprüfung nach §4 Abs. 4 WaffG zu führen.

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Wenn man keine waffe erwerben will schon. Ansonsten:

Zitat

(3) Für das Bedürfnis zum Erwerb von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibt,
2. das Mitglied den Schießsport in einem Verein innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens
a) einmal in jedem ganzen Monat dieses Zeitraums ausgeübt hat, oder
b) 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hat,
und
3. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

 

Bearbeitet von Gast
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vor 22 Stunden schrieb Beau Riese:

Bei uns im Verein liegt das Schießbuch für die Stände aus, worin die Einträge zum Feierabend von der Aufsicht per Unterschrift abgezeichnet werden. Dieses Buch kann man als Schütze natürlich nicht mitnehmen, aber es ist die Grundlage für den Verein, wenn ein Bedürfnis bestätigt werden soll -soweit, so üblich. Da ist es natürlich eine ungeliebte Arbeit, das auch noch für jeden Schützen in seinem eigenen Schießbuch abzustempeln, denn genaugenommen (und die Amtsträger in unserem Verein nehmen alles sehr genau) muss jeder einzelne Eintrag mit dem Vereinsschießbuch abgeglichen werden. Macht man also nicht gern. Hat der Schütze einen Anspruch darauf, oder kann der Beauftragte des Vereinsvorstands sagen "mach ich mal, wenn ich Zeit habe, oder gar nicht"?

 

Was macht ihr eigentlich, wenn euer Vereins-Schießbuch aus irgendeinem Grund abhanden kommt, zerstört oder unleserlich wird und die betreffenden Schützen kein persönliches Schießbuch haben, um ihr Bedürfnis nachzuweisen?

Bearbeitet von highlower
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vor 2 Stunden schrieb highlower:

Was macht ihr eigentlich, wenn euer Vereins-Schießbuch aus irgendeinem Grund abhanden kommt, zerstört oder unleserlich wird und die betreffenden Schützen kein persönliches Schießbuch haben, um ihr Bedürfnis nachzuweisen?

Dem Vernehmen nach wird es täglich kopiert bzw. eingescannt. Allerdings habe ich noch nie selbst gesehen, dass es jemand mitgenommen hätte.

 

Mir geht es aber um etwas anderes, denn meine ursprüngliche Frage war, ob der Schütze einen Anspruch darauf hat, sein Schießbuch abgestempelt zu bekommen. Gibt es einen solchen Anspruch?

Dass ich frage, hat einen Grund: unser Sportleiter (das ist die dafür vom Vorstand exklusiv beauftragte Person) ist ein ausgesprochener Anhänger olympischer Disziplinen und soll schon mal angedeutet haben (Hörensagen, aber für den Fall der Fälle will ich vorbereitet sein), dass er ausschließlich Waffen für olympische Disziplinen als Bedürfnisgrund ansehe. Nun habe ich mir ein neues Sportgerät ausgesucht, das nicht in diese Kategorie fällt, und das als drittes Gerät auch nicht mehr unter das Grundbedürfnis fällt. Zwar wäre ich erstaunt, wenn es da tatsächlich zum Disput kommen sollte, aber man weiß ja nie. Und da will ich schon mal wissen, wie dann zu reagieren sei. Ich bin zwar noch in zwei weiteren Verbänden Einzelmitglied, habe dort aber keine ausreichenden Schießnachweise.

 

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vor 4 Minuten schrieb Beau Riese:

Mir geht es aber um etwas anderes, denn meine ursprüngliche Frage war, ob der Schütze einen Anspruch darauf hat, sein Schießbuch abgestempelt zu bekommen. Gibt es einen solchen Anspruch?

"Ich habe darauf einen Anspruch!" - sehr deutsch - ich geh mal meinen Magen etwas leeren ....

 

Nein du hast KEINEN "Anspruch" darauf, dass dir irgendjemand etwas bescheinigt - und schon gar nicht in ein privates Dokument, das du ihm unter die Nase hältst. Aber in der Regel bekommt man unter zivilisierten Menschen jede Bestätigung, die man braucht und um die man bittet. Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch hinaus.

 

Und wo es keine Stempel gibt oder man die nicht eingeholt hat (z.B. auf der DSB-DM), schreiben wir einfach rein "sh. Protokoll". Ferddisch.

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