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Beau Riese

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  1. Es ist ganz einfach: Es wird eine Zufallszahl erzeugt mit ebenso vielen Stellen wie der Öffnungscode. Diese erhält Person 1. Nun wird Ziffer für Ziffer eine Summe aus dem Öffnungscode und dieser Zufallszahl gebildet; falls die jeweilige Summe zweistellig wird, werden von dieser Zahl 10 abgezogen (es gilt also nur die letzte Stelle). Dies erhält Person 2. Beispiel: Öffnungscode Schrank : 1 2 3 4 5 6 Zufallszahl für Person 1: 3 6 6 3 9 4 Ergänzung für Person 2: 4 8 9 7 4 0 Im Anwendungsfall wird dann wie folgt vorgegangen: Beide Personen übergeben die jeweils ihnen übergebene Ziffernfolge der berechtigten Person. Person 1 zieht Ziffer für Ziffer von der Ziffernfolge von Person 2 ab. Sollte dabei ein negativer Wert heauskommen, wird zu diesem 10 addiert. Diese Ziffernfolge ergibt dann den Öffnungscode des Zahlenschlosses. Das Ganze habe ich in eine Tabelle gepackt, nur zur Vereinfachung. Man kann es aber auch mit Zettel und Stift erledigen, es sind nur Addition und Subtraktion vorzunehmen.
  2. Hatten wir das Thema nicht schon mal? Jedenfalls habe ich eine Tabelle für die Tabellenkalkulation gemacht, in der ich den Code eintrage und zwei Codes erhalte, die ich an zwei Personen verteile. Eine davon könnte der Notar oder das Amtsgericht sein, wo der Code im verschlossenen Umschlag zu meinem Testament genommen wird. Den anderen Code erhält derjenige meiner Erben, den ich mit der Verwaltung meines Nachlasses betraue. Idealerweise besitzt er bereit eine WBK, sonst muss er eben erst eine beantragen; daran arbeite ich noch. Der Code zum Öffnen des Waffenschrankes kann relativ einfach aus den beiden verteilten Codes errechnet werden. Falls die Grundrechenarten jedoch überfordern sollten, kann ich die Tabelle auch noch mit einer Lösungsformel ausstatten, denke aber, dass es nicht nötig sein sollte. Ich würde meine Tabelle gern hier anhängen, doch .ods-Dateien sind nicht erlaubt. Wenn mir jemand erklärt, wie ich sie dennoch hier ablegen kann, hole ich das nach. Sie sollte selbsterklärend sein. Falls nicht: in die erste Zeile wird die Safe-Kombination eingetragen, die beiden Codes darunter müssen zeitgleich abgeschrieben (aber getrennt übermittelt) werden, da sich die Zufallszahl mit jedem Aufruf ändert.
  3. Wow -nach gerade mal etwas mehr als zwei Jahren...
  4. Mit dem meisten hat er vollkommen recht. Allerdings sehe ich einen Fehler in einer Ausgangsvermutung: ein Austritt aus dem FWR soll -jedenfalls mein Verständnis- nicht den FWR schwächen oder irgendeine Vergeltung darstellen, sondern den VdB stärken und von (gefühlten) Zwängen befreien. Ob das so funktioniert, kann man so oder so sehen, aber wie im gunvlog treffend festgestellt, müsste es schon massenhafte Austritte aus den Schießsportverbänden geben -was selbst den Nachtragendsten unter den Schützen schon allein aufgrund des Waffenrechts schwer möglich sein dürfte. Ein Austritt aus dem FWR kann diesen also tatsächlich gar nicht treffen, sondern kann nur anderen Zielen dienen. Ob er zielführend sein kann, mag Jeder für sich entscheiden.
  5. Und selbst die sind in gemeinsamen Verbänden organisiert. Kein Wunder, denn sie haben auch gemeinsame Interessen, die sie vertreten sehen wollen.
  6. Was anderes als eine Interessenvertretung sollte der VdB denn sonst sein? Natürlich vertritt er in erster Linie die Interessen seiner Mitglieder, wozu auch seine Fördermitglieder zählen -sonst wären sie ja nicht (Förder-) Mitglied. Und das kommt daher, dass es zwischen den Interessen der LWB (in meinem Fall als Sportschütze auch meinen Interessen) große Schnittmengen gibt. Mehr noch: die Schnittmenge ist größer als bei mir und dem DSB (dem ich zwangsweise auch angehöre). Und bei FWR erkenne ich, dass die Schnittmenge gegen Null geht -im Grunde ist sie sogar negativ- weshalb ich da auch nicht (direktes) Mitglied bin. Und ich bedauere, dass die Verbände, denen ich angehöre, dort in Teilen gegen mich arbeiten. Zusammengefasst: der VdB ist zweifelsohne eine Interessenvertretung, und er vertritt auch meine Interessen als Sportschütze.
  7. Na und? Darf er das nicht? Verwirkt er mit einem Zusammenschluss das Recht, seinen eigenen Aufgaben nachzukommen? Das wiederum habe ich anders verstanden. Neben: ja. Gegen: nein. Wer gegen einen Mitstreiter agiert -und das auch noch mit unlauteren, vielleicht sogar illegalen Mitteln- ist das FWR. Auch die sehe ich genau entgegengesetzt. Wenn tatsächlich ein Interessenkonflikt vorläge, wäre der FWR, namentlich die übrigen Vorstandsmitglieder, hochgradig unehrlich. Insofern geht der Streit auch von FWR aus, nicht vom VdB.
  8. Die Diskussionsgrundlage entsteht doch gerade erst mit den einzelnen Forderungen. Ich finde es gar nicht mal so dumm, die einzelnen "Häppchen" im Wochenrhythmus vorzulegen, damit es nicht zu viel auf einmal ist und man sich wirklich mit den einzelnen Punkten auseinandersetzt. Damit hat man eine Einführung und die Begründungen schon mal vorliegen. Sicher wäre es gut, dies im Anschluss in einem Gesetzentwurf zusammenzufassen, der dann zur Diskussion gestellt und von weiteren Beteiligten und Betroffenen ergänzt bzw. verbessert werden kann. Abwarten, vielleicht kommt ja noch was vom VdB. Wenn alles auf einmal gekommen wäre, würde niemand drüber reden, weil es einfach zu viel und zu kompliziert geraten wäre, um von Jedermann richtig verstanden zu werden.
  9. Gibt es denn tatsächlich eine solche Unterstützung? So richtig habe ich das noch nicht erkennen können, aber ich weiß vielleicht auch nicht alles. Warum wäre es vermessen, einen Anfang zu machen? Die Kampagne ist doch schon mal was, aber es verpufft sicher, wenn es dabei bleibt. Warum nicht einen ersten Entwurf schreiben und diesen dann mit der Bitte um Input und Mitarbeit den genannten Kreisen vorlegen? Sicher kann das schwierig werden, aber wenn man es nicht tut, wird es sicher nichts. Der VdB hat (mit meiner Unterstützung ;-) ) gut angefangen, das sollte nicht versanden. Wenn der BDS (dem ich ebenfalls angehöre) sich schon so aufdrängt anbietet, könnte man doch die Gelegenheit ergreifen und die ausgestreckte Hand zu sich ziehen...
  10. Wenn Du unser Grundgesetz meinst: Artikel 5 regelt die Meinungsfreiheit. Aber nein: sie ist nicht absolut, sondern findet Grenzen. Dasselbe gilt für das Eigentum, es ist ebenfalls nicht absolut, sondern Bedingungen unterworfen, wie Artikel 14 bestimmt. Ganz so easy ist es also nicht. Und das ist auch gut so.
  11. Im Gegenteil: es ist eine völlig legitime Motivation. Zum einen ist das Ziel die Erleichterung der eigenen Arbeit, zum anderen die Erleichterung des Erwerbs durch die Kunden und damit Verbesserung des Geschäfts. Alles ganz normal, berechtigt und transparent.
  12. Ist mir noch gar nicht aufgefallen, aber lt. Wikipedia ja. Tut er das immer noch?
  13. Was auch immer irgendwer zusammenfantasiert: ich habe keinen Grund, mich zu schämen. Für Duckmäusertum schon gleich gar nicht. Das sieht man übrigens daran, dass ich auch mal den Mund aufmache, wenn mir die Elaborate Anderer allzusehr gegen den Strich gehen. Auch wenn es Schützen sind, wie ich. Und auch, wenn es dem Einen oder Anderen nicht gefällt. Immerhin besteht so die Chance, dass der Eine oder Andere auch mal aufwacht und sich besinnt. Grund zum Schämen hätte ich vielleicht, wenn ich vor lauter Habenwollen und Kurzdenke von der Wand bis zur Tapete einfach nur auf alle Anderen schimpfen würde, die nicht ganz meiner Meinung sind, und wenn ich meine "Forderungen" rücksichts- und empathielos in die Gegend krakeelen wollte -aber da bin ich ja nicht dabei, denn ich weiß, dass man so nichts oder nur das Gegenteil erreicht.
  14. Nein, nicht weil "irgendwo eine Gruppierung", sondern die Mehrheit, die über Gesetze abstimmt, mitgenommen überzeugt werden muss. Und wenn die mich mit solchen Youtubern in dieselbe Schublade stecken, wäre ich schon etwas beleidigt. Der Wunsch nach Löschen also, weil es kontraproduktiv ist. Und weil es mich persönlich anfasst. Weil ich mich dafür mitschämen muss. Was auch immer Du damit meinst... Es geht gar nicht mal so sehr darum, den DSB zu beeinflussen -den kriegt man eh nicht mehr auf die Spur der Vernunft zurück. Es geht darum, einen eigenen Einfluss aufzubauen. Mit solchen Videos jedoch gibt man dem DSB, BMI und anderen Verschlimmbesserern aber Recht und Nahrung. Wenn die Öffentlichkeit und die Politik von den eigenen Inhalten, Interessen und Vorschlägen überzeugt werden kann, verliert der DSB ganz von selbst an politischer Bedeutung.
  15. Ich soll mir das Video noch einmal antun, und dann auch noch jeden Satz auseinandernehmen und den Unfug darin begründen? Ach lass mal... Vielleicht hilft es, das Video mit den Augen (und Ohren) eines unbedarften Wählers zu sehen, der Schützen sonst nur aus dem Fernsehen kennt. Der sieht den Boulevardjournalismus und plattes Wahlkampfgetöse eher bestätigt: nur dumpfes Habenwollen unter Ignoranz aller Bedenken und Missachtung jeder Vorsicht. Und die Herleitungen und historischen Darstellungen sind auch bestenfalls (!) Halbdarstellungen, falls der unbedarfte Wähler doch etwas mehr davon versteht. Damit bewegt man nichts in die gewünschte Richtung, außer man ist auf Beifall der Minderheit von "Gleichgesinnten" aus, die einfach nur ballern wollen und sich nicht um Andere scheren. Alle Anderen -also die Mehrheit, auf die die Politik zielt- werden es eher als Wahlkampfhilfe für eine Waffenrechtsverschärfung auffassen. Deshalb ärgert mich dieses Video, und deshalb würde ich es gerne sehen, wenn er es zurückzieht, bevor es Schaden anrichtet.
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